Nmlllche und Prival-Bekannlmachungen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Schulden-Aqui-ationen.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schutdenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person der durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpsandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Maste ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui» dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg- lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger- ausschustes, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern dicht hinreicht. Den übrigen Gläubiger läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage ner Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Ausschrei- Datum der > Name und Wohnort Tagfahrt Ort
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_ _ _ Sch uldner s._ _Liquidation. Liquidation
Bemerkungen.
K. Ober- amtsgerichl Nagold.
16. August 1876.
Jakob Baitinger, Nothgerber in Nagold.
8. November, . Vormittags 9 Uhr.^
Nagold.
Feriensache.
Liegenschafts-Verkauf am 7. Novbr. 1876, Vormittags 1l Uhr.
Vermißter PsanLbuchs- Auszug.
Der von der Unterpsandsbehörde Egenhausen am 2. Januar 1857 ausgestellte Auszug aus dem dortigen Unlerpfandsbuch Thl. 3 Bl. 72 über die Pfandbestellung der Christian Henßler, Saisensteders Wittwe von Alienstaig, gegen ihre 4 Kinder unter Pflegschaft des JohannGeorgS tiehl, Schloffers in Aiteustaig, für deren zur Hand genommenes Vettergnt im Betrage von 100 fl. — ist verloren gegangen.
Der unbekannte Inhaber dieser Urkunde wird hiedurch aufgeforderl, dieselbe binnen drei Monaten hieher vorzulegen oder deren Besitz anzn melden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt würde.
Den 29. August 1876.
K. Obcramtsgericht.
J.-Ass. Probst.
Nagold.
Bekanntmachung.
Nachdem die Gewerbecataster (Steuerkapitale) der Gewerbetreibenden in der Gemeinde Nagold durch die Cataster- Commission gemäß Art. 96, Abs. 2 des Gesetzes vom 28. April 1873, betreffend die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, festgestellt sind, wird das Ergebniß der Einschätzung gemäß Art. 97, Abs. 1 und Art. 61, Abs. 1 dieses Gesetzes, 21 Tage lang, vom 5. bis 25. September incl. zur Einsicht der Betheiligten auf dem Rathhaus aufgelegt sein. Jedem Unternehmer eines Gewerks steht bezüglich seines Steueranschlags (Steuerkapitals), das Recht der Beschwerde zu. (Gesetz Art. 97, Abs. 2.)
Etwaige Beschwerden, weiche die Betheiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an die Cataster Commission zu richten und längstens bis zum 28. September bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung anzubringen. Die Versäumniß dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61, Abs. 2 und Art. 97. Abs. 3.)
Zu Vermeidung von Mißverständnissen wird bemerkt, daß die Steuer-Kapitale nicht wie die bisherigen nach dem Gesetz von 1821 bestimmten Catastersätze den
Betrag der künftigen Steuer ausdrücken, daß vielmehr der Betrag der zu entrichtenden Steuer nach Art. 10 des Gesetzes für jede Etntsperiode durch das Finanz-Gesetz bestimmt wird, so daß, wenn z. B. ein Steuerbetrag von 3 "/o gesetzlich verabschiedet würde, auf 100 ^ Steuer-Kapital 3 ^ Steuer kämen.
Stadtschultheißenamt.
_ Engel._
A l t e n st a i g Stadt.
Wiederholter und letzter Liegenschafts-Verkauf.
In der Ganlsache des
Christian Friedrich Bock, Schreiners hier,
kommt die vorhandene in Nro. 92 und 95 dieses Blattes speziell beschriebene Liegenschaft im
Gesammt-Anschlag von 3000
angekauft zu 2,934 «^> zu Folge Beschlusses der Gläubigerschast vom 28. d. Mts. am
Montag den 4. Septbr. d. Js., Nachmittags 5 Uhr,
auf hiesigem Rathhaus im wiederholten und letzten Aufstreich zum Verkauf, bei dessen Ergebniß es sein Bewenden hat.
Kaufsliebhaber werden hiezu mit dem Bemerken eingeladen, daß auswärtige der Verkaufs-Commission unbekannte Kaufslustige, sowie deren Bürgen gemeinderäth- liche Vermögenszeugnisse mitzubringen haben.
Den 28. August 1876.
K. Amts-Notariat.
_ Dengler.
Alien st aig Dorf, Oberamts Nagold.
NeiterhoWerkiinf.
Am Samstag den 2. Septbr. d. I., Nachmittags 2 Uhr, verkauft die Gemeinde auf dem Rathhaus aus dem Gemeinden)ald Enzwald:
11 Rm. buchene Scheiter,
4 Rm. buchene Prügel,
70 Rm. tannene Scheiter,
24 Rm. kann. Ausschußholz,
2 Langbuchen mit 0,50 Fm., wozu Kaufsliebhaber eingeladcn werden.
Den 28. Aug. 1876.
Schultheiß Mast.
Revier Thumlingen.
Klafter-, Stockholz- und Reisach-Verkaus.
Aus dem Staatswald Döbele Mittwoch den > 6. Septbr.,
Morgens 10 Uhr, in Altnuifra:
15 Rm. tannene Scheiter, 50 Rm. tannene Prügel, 3 dto. Anbruch, 12 Rm. tannene Brennrinde, 27 Stück tannene Stöcke im Boden, geschätzt zu 7 Rm. und 230 St. unaufgebundenes tann. Reisach.
Oberkollwangen,
OA. Calw.
Brennholz-Verkauf.
Am Freitag den 1. Sept. d. I., von Vormittags 10 Uhr an,
werden aus den hiesigen Gemeindewaldungen 867 Rm. Nadelholzscheiter und 898 „ dto. Prügelholz
auf dem Rathhause hier zum Verkauf gebracht.
Gemeinderath.
Zwerenberg.
Lang- und Brennholz- Verkauf.
Aus den hiesigen Gemeindewaldungen werden am Montag den 4. Sept. d. I, von Morgens 9 Uhr an:
211 Rm. Scheiter und Prügel zum Verkauf gebracht.
Zusammenkunft im Ort beim Rathhause. Am Dienstag den 5. Sept., Morgens 10 Uhr,
wird auf dem Rathhause das in den Gemeindewaldungen zubereitete Lang- und Klotzholz, ca. 135 Fm., zum Verkauf gebracht, wozu Liebhaber freundlich einladet der Gemeinderath.
W i l d b e r g.
Ein tüchtiger Arbeiter
findet dauernde Beschäftigung bei
Schuhmacher Pi stör.