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Amtsblatt für den Oberruutshezirk Nagold.
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Amtliches.
Nagold.
Die diesjährige Feier des landwirthschafllichen Festes in Cannstatt betreffend.
Nachstehender Erlast der Centralstelle für die Landwirlhschast wird hiemit znr öffentlichen Kenntniß gebracht.
Den 7. August 1876
Vorstand des landw. Vereins: Güntner.
Die Ceutral-Stelle für die Landwirthschaft an sämmtliche land- wirthschaftliche Bczirks-Bereine.
Nachdem durch höchste Enlschließnng Seiner Majestät des Königs vom 27. v. M. die Wiedcrabhallung des landwirrhschafl- lichen Festes i» Cannstatt am Donnerstag den 28. Seplbr. d. I. verfügt worden und das Programm für dieses Fest in Nr. 175 des Slaatsanzeigers und Nr. 32 des landwirthschafllichen Wochenblatts erschienen ist, machen wir die landwirthschafllichen Vereine auf diese Bekanntmachung ausdrücklich aufmerksam und empfehlen dringend deren Beachtung.
Insbesondere heben wir hervor, dast nunmehr auch bei dem landwirthschaftl. Fest in Cannstatt die Prämiirung nach Rassen stattfindet und zwar nach den im Programm §. 4 anf- geführten vier Hanptkaiegonen:
a) für rothes und Fleckvieh (Simmenthaler-, Alb , Neckar-,
Haller-Vieh) 18 Preise mir 1280
b) für graues und braunes Vieh (Schwyzer, Montafuner,
Allgäuer u. s. w ) 4 Preise mit 400 -/A;
e) für Limburger-Vieh 4 Preise mit 400 ^;
6) für Niederungs-Vieh (Holländer, TrieSdorfer, Schorlhorn
und verwandle Rassen) 4 Preise mit 400 zusammen
30 Preise mit 2480
Wir möchten wünsche», daß diese neue Einrichtung, mit welcher auch eine nicht unerhebliche Erhöhung der Prämien verbunden ist, die Conkurrenz bei der Prämiirung steigere und auf diese Weise die Viehzucht des Landes fördere.
Ganz besonders machen wir die Vereine aus Punkt 4 der Prämiirungsbedingungen aufmerksam, wonach Farien, Kühe und trächtige Kalbeln entweder in Württemberg selbst gezüchtet oder wenn sie von auswärts eingeführt worden und männlichen Geschlechts sind, seit einem halben Jahr und wenn weiblichen Geschlechts seit einem Jahr im Besitz des Preisbewerbers, beziehungsweise während dieser Zeit in Württemberg zur Zucht verwendet worden sein müssen; sodann auf Punkt 7, wonach sämmtliche prämiirte Thiere ein Brandzeichen am Horn erhalten und vor Ablauf eines Jahres, von der Prämiirung an gerechnet, nicht außerhalb Württembergs verkauft oder in anderer Weise der Zucht entzogen werden dürfen, widrigenfalls der Preis an die Kasse der Centralstelle zurückzuerstattcn ist; endlich auf Punkt 8, wonach auch diejenigen, welche bei der Rindviehprämiirung in Biberach Preise erhalten habe», mit den betreffenden Thieren in Cannstatt wiederholt konkurriren können.
Die bisherige Beschränkung, wonach in einer und derselben Thiergattung j, nur im 2. Jahr konkurrirt werden konnte, ist weggefallen.
Ueber die Einhaltung der Vorschrift des eben bemerkten Punkt 7 der Prämiirungsbedingungen wird die Centralstelle in geeigneter Weise wachen, worüber den Vereinen später weitere Mittheilung zugehen wird.
Im Uebrigen wird, wie schon bisher, unter gewissen Umständen Transportfreiheit auf der Eisenbahn gewährt, um die Betheiligung an der Preisbewerbung auch entfernteren Landesgegenden zu erleichtern. Sie tritt beim Rindvieh dann ein, wenn die Entfernung des Wohnsitzes des Bewerbers von Cannstatt mehr als 24 Kilometer beträgt. Auch wird sie an die weitere Bedingung geknüpft, daß das betreffende Thier bei dem unmittelbar vorhergegangenen Bezirksfest einen 1. oder 2. Preis erhalte» habe, oder, wenn ein Fest nicht stattfand, nach dem Zeugniß der zuständigen Schaukommisston doch eines solchen Preises würdig gewesen wäre. Daneben wird auch den Begleitern der Thiere (bei einem Zuchtstiere nötigenfalls 2, bei einer Kuh oder Kalbel 1 Führer) freie Fahrt gewährt. Zuchtstiere werden übrigens nur mit Nasenringen zugelassen.
Als Entschädigung für die Kosten des Aufenthalts i» Cannstatt (bei dessen durchweg anzuuehmendcr 3tägigcr Dauer) mit
1 Znchlstier werden 13 -,/L, mil 1 Kuh oder kalbe! 9 ^ zugesichert , welche Vergütung auch i» dem Fall gewöhn wird, wenn der Beweiber einen Preis für das betreffende Thier erlangt Hai.
Bei dem Transport dieser Thiere ist angenommen, dast sie am Abend vor der Viehschau, also am 26. September in/Cannstatt eiimesfen, so daß sich die Thiere bis znm Vorsnhre» vor das Preisgericht am 27. Septbr. von der Reise wieder ganz erholt haben können.
Der Rücktransport mit der Eisenbahn auf Staarskosten findet am Morgen nach dem landwirthschaftlichen Fest, am 29. September statt.
Sodann wird noch ausdrücklich als neue Bestimmung hervorgehoben, daß Jeder, welcher um Preise (für Rindvieh) kon- kurriren will, das betreffende Thier, mit Benützung eines besonderen Anmeldeformulars, das vom Sekretariat der landwirthschaftlichen Centralstelle bezogen werden kann, bis zum 10. September bei der Central st eile für die Landwirthschaft anzu- melden Hai und daß diejenigen Viehbesitzer, welche aus kostenfreien Transport mittelst der Eisenbahn Ansprüche machen wollen, mit dem Anmeldeformular ein bezügliches Gesuch und ein Zeugniß des Vorstands des landwirthschaftl. Vereins über die oben verlangte Preiswürdigkeit des betreffenden Thieres einznscnden haben.
Ueber die Zeit der Abfahrt von den Einladestationen aus und über die Zeit der Rückfahrt von Cannstatt wird den Bewerbern um Transportkosien-Vergütung durch Vermittlung der Vereine später nähere Mittheilung zugehen.
Auch den Prcisbewerbern für Eb e r und Mutterschweine, welche von Cannstatt mehr als 12 Kilometer entfernt wohnen und mit ihren Thieren bei der letzten Preis-Vertheilung des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins einen 1. oder 2. Preis erlangt haben, beziehungsweise eines solchen würdig befunden worden wären, wird eine Transport-Vergütung von 1 für je 4 Kilometer weiterer Entfernung von Cannstatt, sowie von
2 für die Kosten des Aufenthalts in Cannstatt verabreicht.
Wer auf diesen Kostenersatz Anspruch machen will, hat sich
spätestens bis zum 20. September d. I. bei der Centralstelle anzumelden und ein Zeugniß des Vorstands des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins über die Preiswürdigkeit des betreffenden Thiers, sowie eine Urkunde der Ortsbehörde über die Entfernung des Wohnorts des Preisbewcrbers von Cannstatt mit vorzulegen.
Stuttgart, den 2. August 1876.
Für den Vorstand:
Schitteuhel m.
TageS-Neuigkeiten.
Aus das erledigte Revieramt Stammbeim, Forsts Wilvberg, wurde der Revierförster Jet in in Pfalzgrasenweiler seinem Ansuchen gemäß in Gnaden versetzt.
Herrenberg, 7. Aug. Nachdem in der Frühe des 5. August die freiw. Feuerwehr dahier wegen eines Brandes in dem drei Stunden entfernten Amtsone Unterjesingen, wo das Feuer 1 Wohnhaus mit 1 Scheuer verzehrte, allarmirt worden war, ertönte am gestrigen Sonntag Abend vor 9 Uhr der Schreckensruf: Feuer! auch in der Oberamtsstadt selbst. Im engsten Theile derselben, in der Nähe des Rathhauses, war in einem im Umbau begriffenen Hause durch Unvorsichtigkeit eines Kindes Feuer ausgekommen, das von unserer wackern Feuerwehr getilgt wurde, ehe das Haus vollständig abgebrannt war. Eine während dieses Brandes eingetroffene Nachricht vom Ausbruch weiterer Schadenfeuer zu Hohen-Entriugen erwies sich glücklicherweise als eine auf Täuschung beruhende. (N. T.)
Stuttgart, 7. August. (Landesproduktenbörse.) Im Getreidehandel hat sich auch in der verflossenen Woche nichts verändert, sondern der Verkehr blieb allwärts auf den nöthigsten Bedarf beschränkt. Auch die heutige Börse verlief in ruhiger Haltung und die Umsätze waren von keiner Bedeutung. Wir notiren: Weizen, russ. 11 40-85 dto.
Ungar 11 50-75 Kernen 12 12 50 Dinkel 7 75
Gerste, ungar. 9 Haber 9 ^L20 -k—10 ^l20 Kohlreps 18 bis 16 50 Z. Mehlpreise pro. 100 Klg. inkl. Sack. Mehl Nr. 1: 37—
38^«. Nr. 2: 33-34 Nr. 3: 27-28 Nr. 4: 24—25