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Dn GcseWfter.

Amtsblatt sür den QberamMezirk Nagold.

Nr. 15.

Erscheint wöchentlich 3mal und kvslei kaidjährlich hier (ohne Tlägerlodul 1 Li. 60 Psg-, für den Bezirk 2 M. aujzerhalb des Bezirks 2 M. 45 Pf».

Donnerstag den 3. Februar.

Znseranonsgxbühr sür Zspaltigc.

Zeile aus gewöhnlicher Lchrijt bei^ einmallaer Einrückung 9 Mg-, der 40 I v. mehrmaliger je 6 Pfg. ^

Für das laufende Quartal werden Bestellungen auf denGesellschafter" von allen Postämtern und Postboten immer noch angenommen.

Amtliches.

N a g o l ttt

An die Ortsbehörden und die Mannschaften der Reserve und Landwehr, betreffend die Ansprüche auf Zurückstellung im Falle einer Einberufung.

Nach der Wehrorvnung vom 28. Scptbr. 1875, 2. Thett Controlordnung Reg-Bl. Nr. 35 S. 108 8 18 haben die Maim- fchaflen der Reserve, Landwehr, Seewehr und Ersatzreserve 1. Elaste, welche im Falle einer Einberufung auf Zurückstellung Anspruch machen, ihre Gesuche bei dem Vorsteher der Gemeinde anzubringen, welcher dieselben prüft und darüber eine an den Civilvorsitzeiiden der Erjatzcommijsion einzureichende Nachweijung aufstelll, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Dermögensoerhältnisse des BillsteUerS, sondern auch die obwal­tenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeit­weise Zurückstellung bedingt werden kann. Es kann zu diesem Nachweis das Formular des Fragebogens L. benützt und von dem betreffenden Oberamt bezogen werden.

Zurückstellungen im Sinne der im §. 13 3 u. §. 15 2 der Controlordnung, Reg. Bl. v. 1875 'Nr. 35 L>. 104 u. 106 ent­haltenen Festsetzungen dürfen nach §. 17 aus folgenden Gründen (Clafsificationsgründen) eintreten:

a. wenn ein Mann als der einzige Ernährer feines arbeits­unfähigen Vaters oder seiner Mutter, beziehungsweise seines Großvaters oder seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstelle bewohnt, zu betrachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zu­stehende Unterstützung der dauernde Ruin des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte;

d. wenn die Einberufung eines Mannes, der das 30. Le­bensjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender, oder Ernährer einer zahlreichen Fa­milie ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Ge­nüsse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preis­geben würde;

c. wenn in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landeskultur und der Volkswirlhschaft für unabweislich nothwendig erachtet wird.

Die eingereichten Gesuche unterliegen der Entscheidung der '»erstarkten Ersatzcommission, welche im Anschluffe an das Muste­rungsgeschäft in seiner Zeit öffentlich bekannt gemacht werdenden Terminen jährlich einmal Sitzung hält.

Den 1. Februar 1876.

_ K. Oberamt. Güntner.

LageS-Reuigkeiien.

Calw, 29. Jan. Vor einigen Tagen wurde ein 19jähriger junger Mann von Neuhengstett beim Fällen einer Tanne von derselben erschlagen. (N. T.)

Cannstatt, 31. Januar. Eine 40 Jahre alte ledige Nähterin von Wendlingen, OA. Eßlingen, ging nach ihrer An­gabe gestern auf der Straße von Eßlingen über Wangen bis GaiSburg, um von da auf den hiesigen Bahnhof zu gelangen und nach Feuerbach zu fahren, wo sie als Nähterin Dienste thun wollte. Zwischen Berg und Gaisburg, etwa um 7 Uhr Abends traf auf der Landstraße ein ihr unbekannter Bursche zu ihr, redete fle an und erbot sich, ihr den nächsten Weg über die Kiesbrücke und den Exerzierplatz zu zeigen. Als sie beinahe auf den Exer­zierplatz gekommen waren, packte sie der Bursche und führte mit bewaffneter Hand viele Streiche auf ihren Kopf, so daß sie gegen 20 Wunden erhielt, welche theilweise bis auf den Schädelknochen gehen. Der Bursche wollte ihr Geld haben, allein sie setzte ihm allen Widerstand entgegen, so daß sie im Besitze der Baarschaft

von 2 50 L blieb. Die Verwundete wurde in das hiesige

Krankenhaus gebracht unv Fahndung nach dem Thäter eingeleitet, jedoch vorerst ohne Erfolg. Die Verletzte zieht gerne herum, hat schon Strafen erstanden und war seiner Zen in das Rotten­burger Arbeushaus Angewiesen, flüchtete sich aber aus demselben, daher sie wohlbekannt ist. (St.-A)

Bauern in Bayern glaubten Wunder was zu thun, daß sie an ihrem Hochzeitstage zu dem S ta n d e s b cam r en im Stallkitiel kamen, in die Kirche aber im vollen Hochzeitsstaate zogen. Sie waren dem Rathe eines pfäsfischen Blattes gefolgt. (In einem Orte des Bezirks Urach erschienen die Brantleme auch in den Werktagskleidern, der Standesbeamte brachte dieselben aber zur Vernunft nnd Ordnung.)

Berlin, 29. Jan. Das gestrige Hoskonzert im königlichen Schlosse war ungemein zahlreich besucht, namentlich war der Reichstag stark vertreten. Der Kaiser, der ungemein munter aussah, sprach lebhaft über den Gang der Reichstags» arbeiten und äußerte wiederholt sein Bedauern über die (den Sozialistenparagraphen betreffenden) ablehnenden Ergebnisse der gestrigen Sitzung. Es war hörte man den Monarchen äußern ein heißer Tag, aber für mich war die Schlacht verloren; wir müssen nun sehen, wie wir weiter kommen.

Berlin, 29. Januar. Der Reichskanzler beantragte beim Bundesrath die Aufhebung des Pserdeausfuhrverbols, nachdem die Gründe, welche den Erlaß desselben im vorigen Frühjahr veranlaßt haben, weggefallen seien.

DerFranks. Z." wird geschrieben: Conservative Reichs­tags-Abgeordnete wollten heute wissen, daß Graf Harry v. Arnim ans die vom Reichsanzeiger veröffentlichten Eingaben des Fürsten Bismarck an den Kaiser binnen Kurzem mit neuen Publikationen antworten werde. Ein naher Verwandter des Grafen Arnim änßerle heute:Es wird jetzt dem Grasen nichts weiter übrig bleiben, als den Reichskanzler zum Duell zu fordern."

Für die Hinterbliebenen der in Bremerhaven Verunglückten sind jetzt im Ganzen 367,030 eingegangen.

Wien, 1. Febr. DasTelegraphen-Correspondenz-Bu- reau" meldet: Von bester Seite geht uns folgendes Telegramm zu:Konstantinopel, 1. Febr. Der österreichisch-ungarische Botschafter Graf Zichy hat, nachdem er, seinen Instructionen gemäß, die Vertreter der übrigen Mächte von dem von ihm zu unternehmenden Schritte verständigt hatte, dem Minister des Aeußern, Radschid Pascha, gestern die zwischen den Nordmächten vereinbarten Reform-Vorschläge mitgetheilt und demselben auf Verlangen Abschrift seiner Mittheilung znrückgelasseu. Unmittel­bar darauf entledigten sich der russische und der deutsche Botschafter in ganz gleicher Weise ihrer diesbezüglichen Mission. Dieser Schritt der Vertreter der Nord-Mächte wurde noch gestern von den Vertretern der drei übrigen Signatarmächte auf das Nach­drücklichste unterstützt. Raschid Pascha erklärte dem österreichisch­ungarischen Botschafter, er hoffe, in wenigen Tagen die Antwort der Pforte mittheilen zu können.

Pest, 30. Jan. Der König hat folgendes Handschreiben an den Ministerpräsidenten Tisza gerichtet:Das Ableben Deak's erfüllt das Land mit großer Trauer. Auch Ich bin tief ergriffen und es drängt Mich, auszusprechen, wie aufrichtig Ich den allgemeinen Schmerz theile, wie sehr auch Ich den Verlust dieses Mannes beklage, der sein ganzes Leben dem allgemeinen Wohle widmend, durch seine große Treue für Thron und Vater­land, durch die leuchtende Reinheit seines Charakters und durch seine Bürgertugenden des Vertrauens und der Liebe seines Fürsten wie seiner Mitbürger in so großem Maße würdig war. Sein staatsmännisches Verdienst wird die Geschichte verewigen! Sein Ruhm wird im Lande und über dessen Marken hinaus fortleben, sein Andenken gesegnet sein I Meine dankbare Anerkennung folgt ihm ins Grab, für welches Ich einen Kranz übersende."

Pest, 29. Januar. Im Oberhause eröffnete der Präsident, Judex Curiae Majlath, die Sitzung, welcher sämmtliche hier anwesende Minister und zahlreiche Mitglieder in Trauergala beiwohnten. Der Präsident sagte u. a.:Der Staatsmann, der gewiegte Kämpe des öffentlichen Lebens, der treue Rathgeber der Monarchie und der Nation gehört seit gestern der Geschichte