Nr. 1.

Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3ma! und kostet halbjädrUch hier (ohne Träaerlohn» 1 Ni. HO Pig-, iür den Bezirk 2 M. außerhalb des Bezirks 2 M.45 Pf.

Samstag den 1. Januar.

Inserationsgebühr sür die 3ss Zeile aus gewöhnlicher Schcjst oe^ einmaliger Einrückung 9 Psg.. bei 40I V. ^ mehrmaliger je 6 Psg.

Jum neuM Jahr.

Wir haben begrabe» das alte Jahr,

Wir Habens zur Ruhe gebettet;

Wie ein Traum nur däucht es uns wunderbar, Was das Herz an dasselbe gekettet.

Ach, Alles dahin, mit dem Schifflein der Zeit Hinunter ins Meer der Ewigkeit!

Vorüber! Vorüber, was fchmerziich berührt Und was uns freudig bewegte!

Das Schifflein, das uns nun weiter führt Und das sich vor Anker legte,

Steht schon bereit. Wir steigen ein,

Und was wird das Ziel unsrer Reise fein?

Wir wissen es nicht und fahren ab Mit Gott von den Wellen getragen.

Leiden wir Schiffbruch und sinken hinab,

Sollten wir darum verzagen?

Brüder ja reichen sich wieder die Hand Droben im ewigen Vaterland.

Liebt Euch im Schifilein, seid einig nur, Rühret die fleißigen Hände,

Dann zeichnet des göttlichen Segens Spur Den Weg Euch vom Anfang zum Ende.

Gott ist es, welcher das Steuer regiert Und Euch dem sicheren Hafen zuführt.

Neujahr, du Schifflein mir wohl bekannt, Du tragest mein eigenes Leben,

Das des Allmächtigen weife Hand Mir in der Zukunft wird geben.

Abonnements-Einladung

auf sta« 1. unck 2. Gnartak 1876.

Unsere verehrt, auswärtigen Abonnenten des

Gesellschafters

und etwa Neueinzutretende ersuchen wir freundlichst, die Bestel­lung ungesäumt beim nächstgelegenen Postamt, oder dem betr. Postvoten aufzugeben.

In Betreff der Abonnementsgebühr siehe oben am Kopf des Blattes.

_ Die Red, und Expedition.

LageS-Neuigkeiten.

Die Schulstelle in Attnuifra, Bez. Altenstaig, wurde dem Unter­lehrer Hahn in Nagold, und die in Wolfsölden, Bez. Marbach, dem Unterlehrer Herter in Mötzingen übertragen.

Am 28. Dez. Nachts brannte in Stamm heim, OA. Calw, eine 7 Besitzern gemeinschaftlich gehörige Scheuer bis auf den Grund nieder. Entstehungsursache unbekannt. (Calw. W.)

Weitere Volkszählungen: Spaichingen: 2,388. Rot­tenburg: 6330, Besigheim: 2440.

Reutlingen, 21. Dezbr. Letzten Sonntag Mittag tagten die Delegirten der landw. Bezirksvereine Rottenburg, Hcrrenberg, Tübingen, Reutlingen, Kirchheim, Urach und Mün- singen, die zu einem Gauverein, demSülch-Gau"-Verein sich vor drei Jahren verbunden hatten, im Hotel Sprandel zu Mezingen.

Stuttgart, 26. Dez. Das neusteAmtsblatt des würt- lembergischen evangelischen Conststoriums und der Synode in Kirchen- u. Schulsachen" Nr. 283 enthält ein ein Eons.-Erlaß an die Dekanatämter, betreffend den die neuen Trauungs-Formularien ent­haltet den Anhang zum Kirchenbuch. Vom 15. Dezbr. 1875. Bei- grleg ist eine Ansprache an die Mitglieder der evangelischen Kirche, welche durch das neue Reichsgejetz veranlaßt ist. Es ist ein Wort der Belehrung, Vermahnung und Beruhigung, welches die Oberkirchenbehörde im Namen des Königs an die Gemeinde­genossen richtet. Es wird darin gesagt, daß die neue Regelung der Eheschließung vom Staat geordnet ist kraft des ihm zu- stehenden Rechts und in Rücksicht auf die Verhältnisse der Zeit.

Im Großen aber, künde ich Euch,

Gleichst du dem heiligen deutschen Reich.

Der greise Kaiser, der kommandirt,

Der Bismarck, das Fernrohr in Händen,

Fleißig die Karten des Schiffes studirl,

Und späht nach des Feindes Getänden.

Moltke leget die Hand ans Schwert,

Schweigend und weiter nichts begehrt.

Der srommc Priester den Segeneport Zu schauen vom Himmel erflehet,

Der Heuchler aber fliegt über Bord,

Es gehe dann wie es gehet,

Das Volk, die Matrosen, arbeiten risch Und bleiben gesund, fröhlich und frisch.

Die Frauen in der Cajüten Raum Warten der Kindlein, der süßen,

Welche, theilweise erwachsen kaum,

Aus dem Verdeck sitzen müssen,

Zu lernen dort, fleißig das Büchlein zur Hand

Das ist das Beste im Deutschen Land.

Oben im Mastkorbe sitze ich,

Selbst den Gesellschafter schreibend,

Vom Sturme umtobet fürchterlich,

Mil Euch dem Ziele zutreibend,

Vergesset Ihr unt-n mich oben nicht gar,

Draus trink ich sreudig auf ein

Profit -'Neujahr!

Der Gesellschafter.

Unsere Kirche hat diese neue Ordnung nicht herbeigeführt und nicht herbeigewünscht, aber sie hat sich ihr zu fügen im Gehorsam gegen die von Gott verordnete Obrigkeit und sie hat sie nicht zu fürchten im Bewußtsein des ihr von Gott verliehenen unan­tastbaren Berufs. Das Staatsgesetz selbst erkennt diesen Beruf der Kirche an, indem es ausspricht, daß durch die neue Ord­nung die kirchlichen Pflichten der in die Ehe Tretenden unberührt bleiben. Glaube darum niemand, daß durch das neue Ehegesetz die kirchliche Trauung abgeschafft oder in ihrem Werthe herab­gesetzt werden soll. Im Gegentheil, nun erst tritt ihre christliche Bedeutung und ihr geistlicher Segen ins volle Licht. Denn die Ehe hat nicht nur ihre natürliche Seite und rechtliche Bedeutung für die bürgerliche Gesellschaft, worüber dem Staate das Aus­sichtsrecht zukommt, sondern sie hat auch ihre innerliche, sittlich- religiöse Bedeutung, über die wir Gott und seinem heiligen Wort verantwortlich sind. Wenn die Ehe vor der bürgerlichen Obrigkeit geschlossen ist, so wird es den Neuverbundenen nicht bloß ein unabweisbares Bedürfniß ihres Herzens, sondern eine unverbrüchliche Pflicht gegen die Kirche sein, ihren Bund sofort durch die kirchliche Trauung heiligen zu lassen. Sie gehen als die Gesegneten des Herrn denselben Weg durch die Kirche in ihr Haus, wie ihn ihre Eltern und Voreltern gegangen sind. Ebenso werden christliche Eltern sich gewiß nicht begnügen, ihre Kinder in die bürgerlichen Geburtslisten eintragen zu lassen, sondern sie werden es als eine theure Pflicht gegen ihre Kinder wie gegen ihre Kirche erkennen, die Neugeborenen rechtzeitig zur heiligen Taufe zu bringen, damit sie in den Gnadenbund Gottes und in die Pflege der christlichen Kirche ausgenommen werden. Und wenn es gilt, auch das Kreuz des Ehestandes auf sich zu nehmen und unter den Prüfungen des irdischen Lebens einander Treue zu halten, Liebe zu bewähren, Geduld zu beweisen, dann wird christlichen Eheleuten das, was sie am Hochzeitstage an heiliger Stätte vor Gottes Angesicht versprochen und auS Gottes Wort vernommen haben, eine Mahnung für ihr Gewissen, ein Trost für ihr Herz, eine Stärkung des Glaubens, eine Er­munterung zur Liebe, ein Segen für ihr ganzes eheliches Leben werden. Das ist und bleibt die hohe Bedeutung der kirchlichen