Amtliche und Privat-Bekanntmachuugen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Schul-en-Wui-atilnmi.
Zn nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte,, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche iveder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mst denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschloffen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, sind die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagsahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebuiß des Liegenschastsverkauss wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern dicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage ner Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachte:, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweisr.
Ausscbrei- ! Äatum der
,amtlicken Bebende «teüe,jEa„„t,r,achuna
-llame und WehneN
des
Schuldners.
Tagfahn
zur
Liquidation.
der
Liquidation
Bemerkungen.
Oberamis-
gericht
Nagold.
1. Dezbr. 1875.
Martin Lämparter, Metzger in Haiterbach.
Jakob Graf, Maurer in Haiterbach.
k l ö st e r l e.
Revier En Am nächsten
Montag den 13. d. M., von Nachmittags 2 Uhr an, wird im Waldhorn hier die
Beifuhr von 228 Mm. Granulit mH 460 Mm. Sandsteinen
auf die Wege des Reviers nebst Zerkleinerung im Abstrcich verakkordirt werden.
K. Nevieramt.
B o s i n g e r.
Nagold.
Holi-Verkünl.
Im Stadlwald Killberg. Abth.Brun- ^""ksienhäuptle, werden am Mittwoch den 15. Dezbr., Vormittags 9 Uhr,
verkauft:
5 Elchen 5—7 m. lang mit 4,63 Fm., 56 Stämme rannen Langholz mit 26,44 Fm.,
155 Stück eichene, buchene und ahorne Stangen,
10 Rm. eichene Lcheiter und Prügel, 102 „ Nadelholzprügel,
2 „ eichenes und
67 „ weiches stockholz,
110 Stück eichene,
1140 „ gemischte Laubholz und
4020 „ Nadelholz-Wellen.
Die Zusammenkunft findet auf der rieu?n Haiterbacher Straße beim Schafhaus statt. Den 7. Dezember 1875.
Gemeinderath.
Nagold.
Feinste
Karin- S: KmiMichk»
zu haben bei
D. G- Keck.
Die' heftigsten Zahlijchmerzen
werden sofsirt gksMt RudH sie berühmten 0r. Orsktrömsi sokrve- äiseko lLabntropkea a Flacon 21 Kreuzer, acht zu haben bei Gottl. Knödel in Nagold .
17. Februar 1876, Vormittags 10 Uhr.
2!. Februar 1376, Vormittags 10 Uhr.
Nagold.
Eine rüch-.ige
Dienstmagd
findet sogleich oder bis Weihnachten eine gute Stelle bei hohem Lohn.
Zu erfragen bei der
Redaktion d. Bl.
Nagold.
Einen
_ A lichtste»
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Nagold.
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1
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D. G . Keck. Nagold.
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Gottlob Knödel.
W i l d b e r g.
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Herren-, Damen-«» und Wand-Uhren
jeder Art; so wir auch UhrTAten in Talmi und Nickel zu billigen Preisen.
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Liegenschafts-Verkauf am Haiterbach. 16. Februar 1876,
Vormittags 10 Uhr. Liegenschafts-Verkauf am Haiterbach. f 19. Februar 1876,
! Vormittags 10 Uhr.
Nagold.
Zu Weinachten erlaube ich mir besten- zu empfehlen:
Liqueure r
Anis,
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Pstffermüliz,
Pomeranzen,
Magenbitter,
Rum,
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Parfait d'Amour,
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Backwerk:
feine und ordinäre Sprengerlen,
Honig- und Basler-Lebkuchen,
Anisbrod,
Zimmtstern,
Pomeranzenbrcd,
Theebrod,
Schnitzbrod,
Brod- und Biequit-Torlen,
Confekt rc.
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Himbeer,
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Fr. Stockinger.
Nagold.
Der Unterzeichnete ist gesonnen, sein im Stadtgraben besitzendes hälftige- , zweistockigtes
Wohnhaus,
bestehend in einer Wohnstube, Kammer, Küche und Bühiiekammer, Stallung fammt Dunglege zu verkaufen. Liebhaber könne« täglich einen Kauf abschließen mit
Christian Schitlönhelm, Sckubmaeber.