"welche Gründe haben <Lie" für diesen Protest?" fragte Fahre'nschmidt lauernd.

, Mein Herr, es ist nicht Sitte und gegen die Bestimmun­gen des Gesetzes, daß die Beerdigung so rasch nach dem Tode statlsindet," entgegnen der Rektor.Das Gesetz schreibt eine Frist von zweiundsiebenzig Stunden vor, von dieser Frist ist kaum die Halste verstrichen." ^

Es liegen hier durchaus keine Grunde zu ern,ren Be,org- nissen" vor."'sagte der Arzt kopfschüttelnd.

.Aber wozu diese Eile?" fragte der Rektor, durch einen Blick'Leoniens ansgemuutert. ..Man könnte dem Gesetz Genüge

Herr Rektor, das Gutachten des Arztes muß uns Alle be­ruhigen," warf Fahrenschmidt ein.Frau von Weinheim wünscht die rasche Beerdigung, zudem wird die Leiche^ in einer Gruft beigesetzt. Wenn Sie es wünschen, kann der Larg in der Ka­pelle stehen bleiben, bis die gesetzliche Frist verstrichen ist."

Gut, Ihr Wunsch soll erfüllt werden."

Die Lakaien reichten Erfrischungen, die geladenen Gäste unterhielten sich über das Wetter, den Ausfall der Ernte und andere Dinge.

Endlich wurde das Zeichen zum Aufbruch gegeben, die Trä­ger hoben den bekränzten Sarg auf, die Leidtragenden folgten paarweise.

So ging der kleine Zug durch den Garten in den Park, in dessen Mitte die aus Baumstämmen erbaute, mit Moos und Epheu bewachsene Kapelle stand.

Hier erwartete der Geistliche den Sarg, er kielt eine kurze Rede, verrichtete ein noch kürzeres Gebet und schloß die Cere- monie mit dem Segensspruch.

(Fortsetzung folgt)

Auflösung der Charade in Nr. 75:

Tuchhandlung."

Amtliche und Privar-Brkanntmachuirgen.

H a i t e r b a ch.

Liegenschafts-Verkauf.

Die zu der Gantmasse des Philipp Brezing, Küblers in Haiterbach, gehörige Liegenschaft, nämlich:

Die Halste an

13,2 R. Wohnhaus,

5,3 R. Hofraum.

18,5 R. Xl. 35.

Einem Lstockigten Wohnhaus mit Scheuer, Stall und gewölbtem Keller unter einem Dach, vor dem obern Thor neben Wilhelm Mühleisen und dem Bach.

Die obere Hälfte eines gewölbten Kellers unter dem Wöhnhause des Johannes Küfe r, Gärtners vor dem obern Thor.

Anschlag 700 fl. Acker 4..

»/s M. 43,1 R^ XI. 252. im Fliegcn- bach neben Müller Reicherts Witttve und Michael Brezing.

Anschlag 80 fl. Acker L.

»,8 M. 33,8 R. Acker.

20.2 R. Steinriegel.

«« M. 0,0 R. XXV. Nro. 2115

1/

in der Wolfshalden neben Michael Brezing, Weber und den Anstößern.

Anschlag 25 fl. mit Espar angeblümt 4 fl. Acker 0.

-/s M. 1,0 N. Acker,

1.2 R. Steinriegel,

0,9 R. dto.

-,s M. 3,1 R. XVIII. XIX. 1482

2.

im Röthenberg neben Michael Brezing und den Anstößern.

Anschlag 35 fl. Dinkelanblum 5 fl.

»s M. 7,2 R. Acker,

15,0 Steinriegel,

M. 22,2 R. 2796

im hintern Dallen neben Johannes RueS und Friedrich Brezing.

Anschlag 60 fl. Haberblum 5 fl. Markung Altnuifra.

Acker Zelg Bühlwiesen.

"ja M. 32,4 R. Acker,

*/s M. 3,0 R. Steinriegel,

»/» M. 35,4 R. XXIII 381 i« Bühlwiesen neben Jakob Gutekunst's Wittwe und der Gemeinde,

Anschlag 30 fl. Gerstenblum 3 fl.

wird am

Dienstag den 13. Juli d. Js-, Vormittags 9 Uhr,

auf dem Rathhause zu Haiterbach im ersten öffentlichen Aufstreich zum Verkauf gebracht. Nagold, den 12. Juni 1875.

K. Gerichtsnotariat. Bu zengeige r.

Nagold.

Bekanntmachung.

In Folge der Einführung des neuen Münzsystems sind folgende Schrannenge- bühren zu bezahlen:

für das Abladen vom Sack 6

Waggebühr per Ctr. 6 ^>, Aufstellgebühr per Sack 3 Zugleich wird bekannt gemacht, daß von heute an die Fruchtpreise nach dem neuen Münzsystem angegeben werden müssen. Den 3. Juli 1875.

Gemeinderath.

Oberjettingen.

Vieh-, Schweine- und Krämermarkt.

Die hiesige Gemeinde ist nun bleibend zu Abhaltung von jährlich drei Vieh- und Krämermärkteu berechtigt. Wegen ver­späteter Erlaubniß konnten dieselben nicht mehr im Kalender aufgesührt werden, weßhalb dieselben auf diesem Wege bekannt gemacht werden.

Die Märkte finden statt: am Dienstag den 6. April, am Dienstag den 6. Juli und am Dienstag den 5. Oktober d. I. Den 28. Juni 1875. »>.

Schultheißenamt.

Renz.

Oberthalheim,

Gerichtsbezirks Nagold.

Gläubiger-Ausruf.

Um den Nachlaß des kürzlich gestorbenen Joseph Jung, Webers hier, mit Sicher­heit erweisen zu können, ergeht au sämmt- iche Gläubiger, auch Bürgschafts-Gläubiger die Aufforderung, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen bei dem Waisengericht dahier geltend zu machen, bei Gefahr der Nicht­berücksichtigung.

Den 24. Juni 1875.

Waisengericht.

Vorstand

Schultheiß Schmider.

- Forstamt Alten st aig.

Abänderung eines Holz- Berkauf-Ausfchreivens.

Der in Nro. 75 dieses Blattes auf Samstag den 10. Juli d. I. ausgeschrie­bene Stammholz-Verkauf von den Revieren Altenstaig und Pfalzgrafenweiler in Alten­staig wird wegen eines am gleichen Tage im Revier Wildbad stattfindenden Holzver­kaufes auf

Montag den 12. Juli d. Z.

verlegt.

Altenstaig den 1. Juli 1875.

K. Forstamt.

Herdegen.

W i l d b e r g.

Eichen- und lannenes Langholz-Verkauf.

Nächsten Dienstag den 6. Juli d. I., Vormittags 9 Uhr,

kommt in dem Stadtwald Langehalden zum Verkauf:

36 Stück Eichen von 410 Meter lang, 3155 cm. Durchmesser,

140 Stück Eicifle von 4-12 Meter lang, 1530 cm. Durchmesser,

82 Stück eichene Wagnerstangen,

68 Stämme tanuenes Langholz mit 73,12 Festm.,

7 Stück tannene Sägklötze mit 8 Fm. Zusammenkunft im Schlag.

Den 28. Juni 1875.

Waldmeister Haar er. .

E f f r i n g e n,

Oberamts Nagold.

Jagd-Verpachtung.

Am Mittwoch den 7. Juli 1875,

WSM Vormittags 10

wird die hiesige Gemeinde-Jagd wieder auf

1 oder 3 Jahre auf dem hiesigen Nathhaus

zur Versteigerung gebracht. Liebhaber sind

eingeladen.

Den 30. Juni 1875.

Aus Auftrag: Schultheiß Hermann.

Um Kindern das Zahnen

zu erleichtern und sie vor den beim Zahnen oft auftreienden krankhaften Erscheinungen zu schützen, werden allen Müttern die

Ätltrrmotorischen Zlchnhalsbaudrr

von Apotheker Jokiur 8rkraäer, Feuerbackl- Atattgart, zur Benützung bestens empfohlen, k 1 Mark bei

Gl. in kLKoia.

ill Naiterdavk.

Nagold.

ökkMtmelWK.

Sämmtliche Bäckermeister hier haben sich vereinbart, vom 5. Juli l. I. ab nach­folgende Normen ihrer Backwaaren festzu­stellen :

^1) Statt der bisherigen 1 Kreuzer- Wecken werden 3 Pfennigbrote gebacken.

2) Die Brodpreise für Kilo Weiß­brot, sind zu 12 ^, 1 Kilo zu 24 A, und für 2 Kilo Schwarzbrot, 43 bi- auf Weiteres festgestellt.

3) Die seither üblich gewesene Zugabe von 1 Kreuzerwecken bei Abnahme von 12 Kreuzer-Wecken verbleibt in der Weise, daß bei Abnahme von 12 3-Pfennig-Wecken 1 Drei-Pfennig-Wecken zugegeben wird. Eine Zugabe bei Abnahmen unter dieser Stückzahl findet nicht statt.

Eämmtliche Bäckermeister.