aufe ich
52 kr., i tO kr., lackstein- 10 kr., r Pfund eure per Schoppen er fl. 1. > m er.
hier ist er schaf- zclaufen. mu den- des und bigcm.
u n st.
:nes
zerkaufen
iller.
bolisii
uerbaih-
»lil.
rdLld.
^englische
llme
-^er. f c r'schen
Görlach.
old
Schweine
fleisch.
> 17
18
^ 17
18
17
18
17
18
17
18
17
18
17
18
17
18
ko
ö.
kr. fl. kr.
22
i 6
36
5 30
12 -
- -
12
- -
51
-t 45
18
—
42V kr. 37 kr.
49-/0 kr. kr -12 fl. > kr.
28 kr. i—k>1 kr.
des Bau- Nonat alt. lhr.__
ld.
AmMjM für Len OberaNtsbezirk Nagold.
Nr. 74.
Erscheint wöchentlich 3mai und kostet halbjährlich hier 54 kr., im Bezirk mit Postaufschlag 1 fl. 8 kr.
Dienstag den 29. Juni.
Jnserationsgebübr sür die Zspaltlge Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei 4 0-?^ einmaliger Einrückung 3 Kreuzer, LOkL. bei mehrmaliger je 2 Kreuzer.
Amtliches.
Nagold.
Portotarif für den Post-Berkehr innerhalb des Oberamtsbezirks.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung, vom 9. d. Mts., Landpostanstalt bet., Amtsbl. Nr. 67, wird nachstehender Portotarif für Brief- und Fahrpost-Seudungen innerhalb des Oberamtsbezirks vom 1. Juli 1875 an hiemit zur allgemeinen Kennt- niß gebracht.
Den 25. Juni 1875.
K. Oberamt. Güntner.
Portotarif im Oberamtsbezirk vom 1. Juli 1875 an.
1. B r i e f p o ft.
Postkarten gewöhnliche Briefe Drucksachen.
ohne Unterschied
a. frankirt Bis 250 Gr. 5 L
5 L bis 250 Gr. 5 L 1000 Gr.
b. unsrankirt 10 L
! w L
Ein-
schreib-
gebühr.
ML
Postanweisungen. Anmerkung.
1. Briefporto .... 5 L Briefe über 250 Gr. sind als
2. Anweisungsgebühr .Pakete zu behandeln.
bis 100 . 10 L,
von 100 „ 200 „ . 15 .,
« 200 „ 300 „ . 20 „ _
2. F a h r p o fl.
s. Gewicht-Porto. b. Werth-Porto.
! fran- unsran- Angegebener
i kirt. ^ kirt. Werth. Gebühr.
Bis 5 Klg.^10 L^15 L Bis 600 5 L
über
5
l/
6
15
„
15
„ „ 1200 „ ;
10 „
6
8
20
20
„ . „ 1800 „ !
15
»l
8
10
25
25
„ .. 2400 „ z
20 „
10
12
30
ZO
„ ,. 3000 „ ^
25 „
12
14
35
P5
„ Für je 600
„
14
„
16
„
40
40
» 5 L mehr. !
„
16
18
45
V
45
" >
18
„
20
l,
50
50
" :
Für je 2 Kilogr. 5 L mehr. /
Nagold.
Amtsversammlung.
Am Donnerstag den 8. Juli d. I. findet auf dem hiesigen Nathhaus eine Amtsversammlung statt, zu welcher die Ortsvorsteher und Amtsversammlungs - Deputirten nach dem Turnus 23 und zwar präzis 8 Uhr Vormittags sich einzufinden haben.
Zur Verhandlung kommen hauptsächlich:
1) Berathung des Amtskörperschasts-Etats pro 1875/76.
2) Feststellung der Amtsvergleichungskosten pro 1874/75 und der Amtsvergleichuugs-Taxen pro 1875/76.
3) Neuregulirung der Gehalte und Gebühren der Amtskörper- schastsbeamten und Offizianten in Folge der Einführung der Reichsmarkwährung.
4) Berathung über die Allsführungsbestimmungen der mit der Post-Verwaltung wegen Einführung der Landpost neu abgeschlossenen Uebereinkunft.
5) Verwilligung von Beiträgen aus der Amtskorporationskasse an diejenigen Gemeinden, in welchen organisirie Feuerwehren bestehen.
6) Aufnahme eines Passiv-Capitals.
7) Wahlen:
a) des Amtsversammlungs-Ausschusfes,
b) der Mitglieder der Oberamtswahl-Commifsion für eine etwaige Landtags-Abgeordnetcn-Wahl gemäß Art. 17 des Gesetzes vom 26. März 1868 und §.13 der Mini- sterial-Verfügung vom 20. April 1868.
o) von Sachverständigen für Hagelschadens-Abschätzungen,
ck) des Bezirks-Ausschusses, welchem nach Art. 43 des Gesetzes vom 13. März 1868 die Auswahl für den Geschworenendienst, sowie die Wahl der Gerichrszeugen und der Schöffen obliegt,
e) eines bürgerlichen Mitglieds der Ober Ersatz-Commission, sowie zweier Stell-Vertreter.
Bei der Wahl »ck ck. haben die Obmänner der Bürger- AuSschüffe siimmtlicher Gemeinden milznwirkcn, weßhalb sich dieselben gleichfalls Morgens 8 Uhr in der Amtsversammlnng einfinden wollen.
Die Ortsvorsteher wollen dieselben hievon in Kenntniß
setzen.
Den 25. Juni 1875.
K. Oberamk.
Güntner.
Lages-N-uigkeitev.
Das Revieramt Weilersteußlingen, Forsts Blaubeuren, wurde dem Forstwart Leydig in Simmersfeld übertragen.
In der 42. Sitzung der Kammer der Abgeordneten brachte Richter eine Interpellation an den Kultminister ein, worin die Herabsetzung des Sonntagsschulpflichtigkeitsalter auf 16 Jahre gewünscht wird.
Stuttgart. Die Kammer der Standesherren hat am 23. Juni in fünfstündiger Sitzung den Gesetzentwurf, die Be- wirthschaftung und Beaufsichtigung der Waldungen der Gemeinden. Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften betreffend, ihrer Berathung unterzogen und in der Mehrzahl ihrer Beschlüsse denen der Kammer der Abgeordneten zugestimmt.
In Stuttgart sollen eine ziemliche Anzahl italienischer 20-Centesimi-Stücke als 20-Pfennigstücke deutschen Geprägs ausgegeben worden sein, welche Unterschiebung dadurch begünstigt wird, daß diese beiden Münzen von beinahe ganz gleicher Größe sind. Die Menge der auftauchenden italienischen Münzen beweist zur Genüge daß, hiebei eine betrügerische Absicht vorwaltet. Die 20 Cent.-Stücke sind sehr leicht an der bedeutend kleineren Prägung der Ziffer 20, sowie an dem Kopf des Königs Viktor Emannel auf dem Avers zu erkennen, während die deutschen 20- Pfennigstücke nur den deutschen Reichadler ohne Umschrift tragen. (Vermuthlich dürfte der Versuch auch anderwärts gemacht werden, weßhalb wir darauf aufmerksam machen, damit man sich vor «schaden schützen könne.)
In Aich Halden, OA. Oberndorf, hat der Blitz am Mittwoch den 23. Juni Abends 7'/, Uhr in ein Wohngebäude eingeschlagen, in Folge dessen das Gebände ganz abgebrannt ist. Auch das Pferd im Stalle wurde durch den Blitz getödtet. Im Lause von 3 Jahren der vierte Blitzschlag in dem hoch und frei gelegenen Orte Aichhalden.
In Regensburg ist unter der Garnison eine Krankheit ausgebrochen, in deren Folge der Theil der dortigen Garnison, welcher die Minoriten-Kaserne bewohnt, ein Zeltlager aus dem großen Exerzierplatz bezogen hat. Bis zum 18. d. Abends waren 20 und etliche Erkrankungen vorgckommen. Das Lazareth ist überfüllt. Der Tod trat nach 24- bis 48stündigem Leiden ein. Die Sektion ergab, daß die Leber zu einem kleinen Lappen zusammengeschrumpft war. Ueber die Ursachen der Erkrankung sind die Ansichten noch getheilt.
Der Erzbischof von München hat sich in Folge des Verbots der Jubiläums-Processionen an den Papst gewendet, und Pius IX. hat ihm auf sein Ansuchen die Vollmacht er- theilt, die in dem apostolischen Rundschreiben vom 24. Dccem- ber v. I. „(IravibuZ Leelosias« näher bezeichnete Procession ist ein anderes frommes Werk nach seinem Gutbefinden umzuwandeln. Aus Grund dieser Vollmacht hat nun der Erzbischof erklärt, daß an die Stelle der Procession öffentliche und feierliche Nachmittags-Andachten mit der Wirkung treten sollen, daß die fromme