Kaiserslautern, 11. Juni. Vom Poüzeigerichr Kai­serslautern wurden dieser Tage 76 Kaufleute wegen Verkaufs verfälschten Pfcffers zu je 1 Thlr. Strafe verurlheilt. Die Strafe fiel deshalb so mild aus, weil das Gericht, wohl mit Recht, an­nahm, daß die Fälschung des gemahlenen Pfcffers nicht von den Verkäufern selbst, sondern schon bei den Grossisten geschehen ist. Die fremden Stoffe betragen zwischen 20 und 70 pCt. und be­standen aus: getrocknetem und gemahlenem Weiß- und Schwarz­brot», Neismehl, Erbsenmehl, Bohnenmehl, Linsenm-Hl, Wicken, Roggenmehl, Hafermehl, Staub ec.

Der bairische Landtag wurde aufgelöst und neue Wahlen angeordnet.

Der Stand der Hopfenpflanze ist nach Berichten, welche die Hopfenzeitung aus verschiedenen Gegenden Bayerns erhält, bis jetzt ein sehr günstiger. Die Hopfenzeitung weiß sogar zu melden, daß momentan im Ganzen und Großen der Hopfengarten des Festlandes nichts zu wünschen übrig läßt.

Berlin, 15. Juni. Der Schluß des Landtags fand so­eben Mittags in gemeinsamer Sitzung der beiden Häußcr statt.

Ein Speisewirlh in Berlin hat seinem Kellner eine theure Ohrfeige verabreicht. Der Schlingel eilte sofort nach Empfang wüthend zu den Beafsteack schmausenden Mittagsgästen und rief: Meine Herren, lassen Sie sich Ihr Pferdefleisch gut schmecken! Pferdefleisch? fragten die Gäste entrüstet und legten Messer und Gabel nieder. Ja, Pferdefleisch, kommen Sie mit mir in die Küche, ich wills beweisen! Nach fünf Minuten war der Spcisesaal leer und blieb es bis heute; denn der Wirlh konnte nicht klagbar werden gegen den Kellner.

In dem verwaisten Bischofssprengel Fulda ereignen sich sehr erfreuliche Zeichen und Wunder. Nicht nur Dechant Klce- spies in Orb, ein sehr angesehener Geistlicher und s. Z. Candidat für den Bischofssitz, sondern auch so ziemlich alle Pfarrer und Capläne des von Bayern an Preußen gefallenen Rhönbezirks haben ihre Unterwerfung unter die Staatsgsfetze (Maigesetze) erklärt. In ultramontanen Kreisen macht dieserAbfall" das größte Aufsehen, namentlich weil man Ansteckung fürchtet.

Ueber verheerende Geivitter berichtet man aus Naumburg a. d. S. vom 5.: Viele Häuser sind zerstört, auch sind mehrere Menschenleben dabei zu Grunde gegangen. Gleiches wird aus dem Unstrutgebiet, dem untern Saalethal und dem Bezirke der schwarzen Elster berichtet.

Der Senat von Bremen hat beschlossen, den Tag von Seda» (2. Sept.) jährlich als Gedenktag zu feiern und 3000 zur Ausschmückung des Festes auszuwsrfen.

Frankfurt, 14. Juni. Der katholische Klerusdes Maingaus wird sich, demN. B." zufolge, am 16. d. M. hier ein Stelldichein geben, um über das Brodkorb-Gesetz und seine materiellen Folgen sich zu besprechen.

Wien, 15. Juni. Vor dem Landgerichte wurde heute in der Angelegenheit, betreffend das Anerbieten zur Ausführung eines Attentats gegen den Fürsten Bismarck, gegen den bekannten Joseph Wiesinger verhandelt. Die Anklage lautete ans versuchten Betrug und wurde der Angeklagte freigesprochen.

Der Bischof von Versailles war vor zwei Tagen beim Marschall Mac Mahon, um ihn zu bitten, daß die große Revue über die Paris-Versailler Garnison nicht an einem Sonntag statt­finde. Der Marschall schlug dem Bischof aber seine Bitte ab, indem er ihm bedeutete, daß es zu großen Skandal erregen werde, wenn er Gegenbefehl gebe. Der Bischof sah dies ein. nahm aber dem Marschall das Versprechen ab, daß er in Zukunft die Sonn- und Feiertage heilig halten werde.

New-Dork, den 12. Juni. Die Zeitungeu berichten von einem Erdbeben im Cucrtathale in Neugra nada, wobei gegen 1000 Personen umgekommen sein sollen.

Die großartigste Entführung, die jemals in der Welt vorgekommen sein dürfte, hat sich kürzlich in den Bereinig­ten Staaten ereignet. Vierzig Studenten des Aalle-College, darunter auchviele Theologen, sind plötzlich mit eben so viel jungen Damen der Stadt New-Haven verschwunden und Niemand weiß, wohin. Es scheint jedenfalls nicht, daß sie gemeinschaftlich reisten, sondern sie dürsten sich, und zwar an einem Tage nach den verschieden­sten Theilen der Union zerstreut haben. Die Entführer wie die Entführten gehören durchaus wohlhabenden Familien an, und von manchen Seiten wird vermuthet, daß sich ein großer Theil der Paare nach Europa eingeschifft habe. Jedenfalls ist dies einer der kolossalsten Studentenstreiche, die je vorgekommen.

Der afrikanische Stamm der Orungu hat einen jungen Sach­sen aus Chemniz, Namens Schmieder, der an der Nazarethbay Chef der Faktorei eines hambnrgischen Hauses war, zum König gewählt.

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Seidenraupen.

Im Dezember vorigen Jahres versprach ich den Lesern dieses Blattes die Mittheilung zu machen, wie es den Seiden­raupen im Winter weiter ergangen sei, oder vielmehr sie zu be­nachrichtigen, wenn diese Thiere ihr Winterquartier als prächtige Schmetterlinge verlassen hätten. Nachdem letzteres nun einge­treten ist, will ich es in aller Kürze thun, und behalte mir vor, später einen eingehenden Bericht zu geben für solche, die sich da­für interessiren. Am 8. Juni endlich krochen bei mir die ersten zwei Schmetterlinge hervor aus ihrer seidenen Umhüllung, und zwar zufälligerweise gerade ein Paar, das geeignet war, zunächst durch Eierlegen das Geschlecht fortzupflanzen. Ihnen folgten in den folgenden Tagen noch mehrere mehr oder weniger schöne und vollkommene Exemplare. Wer sich die schönen Thiere gern ansieht, ist eingeladen, dies bald bei mir zu thun. Zugleich traf in den letzten Tagen eine Sendung Eier dieser Thierchen aus Hohenheim bei Prof. Jäger bei mir ein, und es kann nun, da die Eiche angefangen hat, das frische Grün ihrer Blätter zu entfalten, und somit für Futter für die Räupchen gesorgt ist, die Erziehung der Seidenraupen aus Eiern beginnen. Wer sich rechtzeitig in den nächsten Tagen bei mir meldet, kann, soweit mein Vorrath reicht, Eier von mir unentgeltlich in Empfang nehmen.

Nagold, den 15. Juni 1875.

I. Kober.

AmNtcpe unv Prtvar-ÄAetkanrrtniacvunse».

K. Oberamtsgericht Nagold. ""

Schulden-Pquidstimlen.

In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger­ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffne werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Ausschrei­bende Stelle

/ Datum der

amtlichen Be-! 1 kanntmachung

Name und Wohnort

des

Schuldners.

Oberamts- j Gericht ^ Nagold. ^

4. Juni 1875.

Johannes Baptist Ade, Steinhauer! in Oberthalheim. !

! 4. Juni ! Friedrich Göltenbodt, Krämer > 1875. j in Unterschwandorf.

Tagfahrt Ort

zur der

Li quidation. Liquidation.

4. Septbr., !

Vormittags 10 !O b e r th a l h e i m.

Uhr.

2. Septbr., Vormittags 9 Uhr.

Unterschwandorf.!

Bemerkungen.

Liegenschafts-Verkauf am 3. September 1875, Vormittags 10 Uhr.

Liegenschafts-Verkauf am 2. September 1875, Vormittags 8 Uhr.