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65 baldjährtick hier 5! kr., im Bezirk IlöNSItlg den 8. Juni.
' mit Postausschlag 1 st. S tr.
Jnseraüonsgebühr für die Zspaitlge Zcite aus ---wöbnlicker Schrift der einmaliger Einrückung 3 Kreuzer, !.Okv
bei Mtchrma'iger je 2 Kreuze,.
Amtliches.
d.
3-
Verfügung des Finanzminsteriums, betreffend die durch die Einführung der Markrechnung veranlaßte Umwechslung der Münzen süddeutscher Währung.
Zu Vollziehung des §. 5 der K. Verordnung vom 5. März betreffend die Einführung der Reichsmarkrechnung (Reg - 8l. Seite 160) wird hiemit Nachstehendes verfügt:
8-1- . . - Die Umwechslung fämmtlicher Münzforten süddeutscher Währung ohne Unterschied des Geprägs mit Ausnahme »er bereits außer Kurs gesetzten Zweiguldenstücke, also der Einguldenstücke,
Halbguldenstücke,
Sechskreuzerstücke,
Dreikreuzerstücke,
Einkreuzerstücke l Silber Halbkreuzersiucke ) '
und der
Viertclskrcuzerstücke )
Halbkreuzerstücke / in Kupfer,
Einkreuzerstücke )
beginnt am 7. Juni d. I.
8- 2.
Die Umwechslung erfolgt
1) bei sammtlichen Staatskameralämtern des Landes, ferner bei den Hauptzollämtern Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Friedrichshafen und bei den Zollämtern Biberach und Tutt
lingen ;
2) in Stuttgart außer dem Kameralamt und dem Hauptzollamt bei einer zu diesem Zwecke ausgestellten besonderen Einlösungsstellc;
3) weitere Einlösungsstellen werden in denjenigen Oberamts- städtcn oder anderen Orten von gewerblicher und kommerzieller Bedeutung, welche nicht Sitz eines Kameralamts sind, aufgestellt und bekannt gemacht werden. (Vergl. die Bekanntmachung der k. Kameralämter vom 30. Mai 1875 in Nro. 62 ds. Blatts.)
8- 3. ^
Eine Umwechslung durch eine Einlösungsstelle kann nicht im Korrespondenzwege erfolgen, sondern nur gegen persönliche Uebergabe von Münzen des Guldenfußes und uur in Beträgen von 3 st, Kreuzern oder dem Vielfachen dieses Betrags oder gegen Uebergabe von württembergischem Papiergeld. Die Umwechslung .erfolgt seitens der Einlösungsstellen durch Verabfolgung entweder von Reichsmünzen oder von stellvertretenden Münzen der Thalerwährung nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 3 der K. Verordnung vom 5. März d. I. Cst«, sti, sts st« Thaler) oder von Reichskassenscheinen.
Durchlöcherte, verstümmelte, ingleichen verfälschte Münzen sind von der Umwechslung ausgeschlossen, wogegen Geldstücke, welche durch den gewöhnlichen Umlauf abgeschliffen und abgegriffen sind, angenommen werden.
Eine Einlösung von aus süddeutsche Währung lautenden Danknoten oder nicht württembergischem Staatspapiergeld findet nicht statt.
8- 4. .
Reicht der Kassenvorrath der Einlösungskasse zu augenblicklicher Umwechslung nicht mehr zu, so ist für das überbrachte Geld eine Quittung (Münzschein) auszustellen, gegen deren Zurückgabe dem Vorzeiger so bald als möglich von der Einlösungsstelle Zahlung zu leisten ist.
§. 5.
In Betreff der Einziehung des württembergischen «Ltaats- papiergelds wird abgesonderte Versüguna ergehen.
Stuttgart, 13. April 1875.
Renner.
Nagold.
An die Ortsvorfteher.
Zu Folge höheren Auftrags werden dieselben angewiesen, die Verfügung k. Finanzministeriums vom 7. Mai 1875, betr. die Einziehung des Württembergischen Papiergeldes (Reg.-Bl.
, Nro. l3) sofort auf die ortsübliche Weise in der Gemeinde bekannt zu machen. Diese Bekautmachung ist in der ersten Halste des Monats Dezember 1875 zu wiederholen.
Den 5 Juni 1875.
K. Obcraml. Güutner.
Nagold.
Musterung der Militärpflichtigen betreffend.
Zu Folge Verfügung k. Oberrekrutirnngsraths vom 28. v. M. (Staatsanzeiger Nro. 123) findet die Vorstellung der Militärpflichtigen des Overamtsbezirks-rNagold vor die Ober- Ersatz-Commission am
Freitag den 30. Juli d. I.
! statt, was hiemit vorläufig bekanni gemacht wird.
! Den 4. Juni 1875
f K. Oberamt. Güntner
Aufnahme von Zöglingen in die Äckerban- j schulen.
Da mit dem Ablauf des Schuljahrs 1874/75 wieder eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbaufchulen zn Hohenheim, Ellw äugen, Ochsenh'uuscn und Kilchberg ausgenommen wird, so werden diejenigen Jünglinge, welche sich um die Aufnahme bewerben wollen, ausgefordert, sich innerhalb vier Wochen, von heute an gerechnet, je bei dem Vocsteher- amt derjenigen Ackerbauschule, in welche sie eiiizutrcten wünschen, zu melden. Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund und für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen landwirthschaft- lichen Arbeiten bereits vertraut sein und lesen, schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Vortrag über Laudwirthschaft gehörig aufzufaffen. Kost, Wohnung und Unterricht erhalten dieselben für die von ihnen zu leistende Arbeit, woneben sie nach Maßgabe ihrer Leistungen und ihres Verhaltens je am Jahresschluß noch mit besonderen Prämien bedacht werden. Etwaigen Bedürftigen wird außerdem einige Unterstützung gereicht. Mit dem Eintrit in die Schule übernehmen sie die Verpflichtung, abgesehen von etwaiger Einberufung zum Militär, den vorgeschriebenen Lehrkurs, welcher in Hohenheim, Ellwangcn und Ochsenhausen drei Jahre dauert, in Kirchberg zunächst versuchsweise auf zwei Jahre bestimmt worden ist, vollständig durchzumachen.
Mit den unter oberamtlichem Bericht einzubefördernde Eingaben ist ein Taufschein, Impfschein, sowie ein Zeugniß des Gc- meinderaths über den Stand und den etwaigen Grundbesitz des Vaters, über die Einwilligung desselben zum Vorhaben seines Sohnes, über das Heimatsrecht, das Prädikat und die Laufbahn des Aufzunehmenden, sowie ferner darüber vorzulegen, welches Vermögen der letztere von seinen Eltern dereinst nach Wahrscheinlichkeit zu ewarten hat. Diejenigen, welche die erforderlichen Ausweise beibringen und nicht durch besonderen Erlaß zurückgewiesen werden, haben sich am Montag den 12. Juli d. I., Morgens 7 Uhr, zur allgemeinen Prüfung in Hohenheim einzufinden.
Stuttgart, den 29. Mai 1875.
K. Centralstelle für die Laudwirthschaft.
Oppel.
Tages-Neuigkeiten.
In Baisingen, OA. Horb, wurde letzten Sonntag Nachts die Thüre der Synagoge mit Pulver aufzusprengen versucht, wohl um darin zu stehlen, wie auf dem Rothenberg. Es wurde Sprengpulver in das Schlüsselloch und unter die Thüre gebracht, wovon sich am Morgen noch Spuren vorfanden. Der Streich war nicht gelungen. (N. B.-Z.)
Stuttgart, 4. Juni. Der Dichter Eduard Mörike ist heute hier gestorben.
Stuttgart, 5. Juni. Aus dem Kanäle bei Berg wurde gestern Nachmitag die durch ihren Bretzelnhandel allbekannte 55 Jahre alte ledige Anna Maria Hofmeister von Kuppingen todt herausgezogen. Es ist noch nicht ermittelt, ob hier ein Selbstmord oder ein Unglücksfall vorliegt.
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