„Keineswegs/'
„Aber dieser plötzliche Tod —"
„Mein Herr, die Cholera tödtet nicht augenblicklich, es vergehen stets mehrere Stunden, ehe der Tod eintriltsagte der Arzt, indem er die Leiche untersuchte. „Ein Schlagfluß hat ihn gctödtet."
„Desto besser, so wäre die Gefahr der Ansteckung also nicht zu befürchten," entgegnete Fahrenschmidt kühl.
Ein zürnender Blick traf ihn für diese Bemerkung aus den Augen Leoniens, die neben dem Arzte stand.
„Es wäre Ihre Pflicht gewesen, sofort den Herrn Doktor zu benachrichtigen, wenn Frau von Weinheim wirklich den Kopf verloren hatte, was ich indeß nicht wohl glauben kann," sagte sie.
Der Arzt nickte zustiinmend.
„Wenn ich auch keine Hülfe bringen konnte, Sie hätten dies dennoch nicht versäumen dürfen," fügte er hinzu.
„Ich gebe das/zu," erwiderte Fahrenschmidt gleichgültig; „indeß als ich vernahm, daß
„Sparen Sie die nutzlose Mühe, sich zu rechtfertigen," fiel Leonie ihm schneidend in's Wort; „es bedarf durchaus keines Scharfblickes, um zu erkennen, wie die Dinge hier liegen."
„Madame, Sie haben nicht das Recht, diesen Ton anzuschlagen!" fuhr Fahrenschmidt mit der trotzigen Unverschämtheit eines Günstlings auf. „Was hier geschehen konnte, das ist geschehen, wenn es Sie nicht beruhigt, kann ich Ihnen durch glaubwürdige Zeugen beweisen, daß mich und Ihre Frau Mutter keine Vorwürfe treffen."
Leonie schwieg, aber der Blick des Arztes mußte dem Hauslehrer beweisen, daß seine Behauptung keinen Glauben fand.
„Wann soll die Beisetzung erfolgen?" fragte der Doktor i
„Morgen Bormitlag." ^
„Bis dahin können Sie die Leiche hier stehen lasten."
„Wäre es nicht dennoch besser, wenn sie schon setzt in die Gruft gebracht würde?"
.Wozu das? Ich sagte Ihnen ja, daß keine Gefahr vorhanden sei."
„Es würde die gnädige Frau beruhigen."
„Meine Worte müssen sie beruhigen," sagte der Arzt trocken.
„Eilt die gnädige Frau so sehr damit, die irdische Hülle ihres verblichenen Gemahls ans dem Hause zu schaffen?" fragte Leonie mit blitzenden Augen.
„Madame, man weiß nicht, schon die bloße Einbildung bewirkt oft —"
„Wohlan, ich habe so viele Rechte an diese Hülle wie die gnädige Frau," siel Leonie ihm in's Wort, „ich werde nicht dulden, daß man sie entfernt vor der zur Beerdigung festgesetzten Stunde."
„Wozu auch?" sagte der Arzt. „Es ist ganz und gar un- nöthig, mein Gutachten muß jede Furcht beseitigen."
(Fortsetzung folgt.)
Frauenarbeitsschule Reutlingen. Am Mittwoch Len 7. Juli
d. I. beginnt ein neuer Unterrichtscursus. Die Anmeldungen sind an die Vorsteherin, Fran Bertha Bantlin, oder an den Schulvorstand, Herrn Zeichenlehrer Lachenmaycr, zu richten, welche auch für die Unterbringung auswärtiger Töchter in geeigneten Pensionen Sorge tragen. Das Programm der Anstalt wird auf Verlangen gerne mitgetheilt. Solche Frauenzimmer, welche sich neben dem Arbeitsunterricht auch in den wissenschaftlichen Fächern ausbilden wollen, finden hiezu in der für Konfir- mirte eingerichteten oberen Elaste der höheren Töchterschule Gelegenheit. Auster den Obigen ertheilen nähere Auskunft: Frau Dr. Zeller und der Unterzeichnete.
Reutlingen, im Mai 1875.
Im Auftrag des Curatoriums: Rector Henzler.
Amtliche und H-rivur-Bekanntmachungen.
K. Oberem tsgericht Nagold.
Schulden-Kquidatilmen.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen
und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, find mit denselben kraft Gesetzes von der Maste ausgeschloffen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpsandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg
lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffne werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tag« der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Ausschrei- dende Stelle
! Datum der
^amtlichen Best anntmachung^
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Tägfcchrt
zur
Liquidation.
Oberamts
Gericht
Nagold.
28. Mai 1875.
Ulrich Wentsch, Schneider in Warth.
13. August 1875, Vormittags 8 Uhr.
--
der
Liquidation.
Warth.
Bemerkungen.
Liegenschafts Verkauf 12. August 1875, Nachmittags 1 Uhr.
30. August,
Vormittags 10 Oberthalheim.
25. Mai 1875.
Revier Nagold.
Gras-Verkauf
im Schloßberg am
Samstag den 5. d. M, Morgens 7 Uhr, hei Gras's Bierkeller.
Nagold, 2. Juni 1875.
K. Revieramt.
U e b e r b e r g.
Hoh-Verksus.
Am Dienstag den 8. Juni d. I., Nachmittags 1 Uhr,
verkauft die Gemeinde auf dem Rathszimmer 160 Stämme Lang- und Klotzholz im Enzwald liegend mit ungefähr 320 Fm., wozu Käufer eingeladen werden.
Den 1. Juni 1875.
Gemeinderath.
Uhr. ^ '
H a i t e r b a ch.
Hoh-Verkaus.
82 Stück Langholz und 270 Sägklötze werden am
Montag den 7. Juni, Vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathhause dahier an den Meistbietenden verkauft werden, wozu Liebhaber eingeladen sind.
_Sladtschullheißen-Amt.
B e r n e ck.
Laug-, Klotz- und Brennholz-Verkauf.
Am Montag den 7. Juni d I., Vormittags 9 Uhr,
kommen auf hiesigem Rathhaus zum Verkauf :
Liegenschafts-Verkauf am 28. August 1875, Vormittags 10 Uhr.
230 Stück Lang- und Klotzholz mit 171,24 Fm.,
und von Nachmittags 2 Uhr an 200 Rm. Brennholz und 33 Stück Ausschuß-Klötze.
Den 31. Mai 1875.
Stadtschultheißenamt.
Brenner.
S ch ö n b r o n n.
Langholz-Verkauf.
Am Samstag den 5. Juni d. I, Vormittags !0 Uhr,
verkauft die hiesige Gemeinde auf dem Rathhaus
194 Stück Langholz schöner Qualität, ! von 8—21 Meter lang mit 93,95 Festm., welches sich zu Floß- und Bauholz eignet. Liebhaber hiezu sind eingeladen.
Den 29. Mai 1875.
Im Auftrag des Gemeinderaths: Schultheiß Pros;
Sebastian Axt, L-chreiner in Oberthalheim.