Gesellschafter
AnttsbllM für dey OheramLWrzirk MgölÄ.
Ecschrint wöLentUck 3«a! unk koke? halbjährlich hier t>L Ir., im Bezer! mit Postaufschtag 1 st. 8 lr.
Aienstag den 1 Auni.
Inserationsgebübr für die 3spaltlge Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 3 Kreuzer, bei mehrmaliger je 2 Kreuzer.
HM" Bestellungen auf den „Gesellschafter" können auch für den Monat Juni gemacht werden bei jedem Postamt oder den betr. Postboten.
Amtliches«
Nagold.
An die Ortsvorsteher.
Nachdem der Maikäferflug als beendet angesehen werden kann, ist gemäß Ziff. 7 des Ministerial-Erlasfes vom 13 v. M., M'nisterial-Amtsblatt Nr. 8, binnen 8 Tagen hieher anzuzeigen, welche Quantität von Maikäfern im Ganzen abgeliefert wurde und welcher Kosten-Aufwand für die Gemeinde sich ergeben hat.
Den 28. Mai 1875.
lK. Obcramt. Güntner.
Nagold.
Beurlaubung wegen Häuslicher Verhältnisse.
Mit Bezugnahme auf den in Nro. 11 des Ministerial- Amtsblattes enthaltenen Ministerial-Erlaß vom 22. d. M, betr. die Aufstellung der Verzeichnisse über diejenigen Mannschaften des activen Heeres, deren häusliche Verhältnisse eine Beurlaubung zur Disposition angezeigt erscheinen lassen, werden die Ortsvorstände angewiesen:
1) in ortsüblicher Weise diesen Erlaß sofort zur allgemeinen Kcnntniß bringen zu lassen und
2) erstmals auf 15. Juni 1875 und sodann in jedem Jahr am 15. Juni die Verzeichnisse dem Obcramt vorzulegen, worüber in dem Terminkalender Vormerkung zu machen ist. Einer Fehl- Urkunde bedarf es nicht. Zu Bekanntmachung des Erlasses werden den Ortsvorstehern Placate zum Anschlag an das Raihhaus und zu Anlegung der vorgeschriebenen Verzeichnisse die erforderlichen Formulare von hier aus zukommen.
Den 29. Mai 1875.
K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
Umrechnung der Gebäudebrandverstcherungs- Anschläge.
Die Herren Verwaltungs-Acluare wollen alsbald dem Oberamt anzeigen, ob ihnen möglich ist, die Umrechnung der Anschläge in den Brandvecsicherungskatastern ihrer Gemeinden bis zu dem in dem Erlaß des k. Verwaltungsraths vom 20. d. M. Punkt 9 (Minist.-Amtsblatt Nro. 1l) gegebenen Termin zu vollenden.
Den 29. Mai 1875.
K. Oberamt. Güntner.
Umwechslung der süddeutschen Münzen des Guldenfußes in neue Reichsmünzen.
Nachdem die Umwechslung sämmtlicher Münz-Sorten süddeutscher Währung gegen neue Reichsmünzen am 7. Juni d. I. zu beginnen hat, sind außer den hiemit beauftragten Kameral- Lmtern noch folgende Einlösungs-Stellen errichtet worden:
I. Für Umwechslung größerer Beträge von Einguldenstücke an abwärts
das Stadtacciseamt Nagold;
II. Für Umwechslung der süddeutschen Scheidemünzen in kleineren Beträgen
die Acciseämter Ebhausen,
„ „ Haiterbach,
,, ,, Simmersseld.
Die Herren Ortsvorsteher wollen Vorstehendes in ortsüblicher Weise in ihren Gemeinden gehörig bekannt machen.
Den 30. Mai 1875.
Die Kameralämter Altenstaig und Re nt hin.
LageS-Neuigkeilen.
Bei der vorgenommenen zweiten Staatsprüfung im Ingenieur- fSlraben-, Eisenbahn-, Brücken- und Wasserbau-) Fache ist u. a. Albert Sautter von Nagold für befähigt erkannt worden.
** Nagokd, 31. Mai. Heute vor 50 Jahren traten
in Ebhausen in den hl. Ehestand: Johannes Brenner, Zeugmacher, 74 Jahre alt, mit seiner nunmehr 71jährigen Ehefrau Christine, geborenen Riethmüller. In dieser langen
Reihe von Jahren hat sie der liebe Gott bis heule meist gesund erhallen und mit 12 Kindern beschenkt, wovon noch 10 am Leben sind, nämlich 2 Söhne und 8 Töchter, von welch letzteren 2 hier sich häuslich niedergelassen haben. Von dieser schönen Kinderzahl erblühten den Großeltern 17 Enkel, von denen noch 14 leben. Von dieser go lden e n H o ch z eit der genannten Eheleute wurde am gestrigen Sonntage ohne ihr Zuthun freundlich Notiz genommen, indem der Ortsgeistliche am Schlüsse des Vormittags- gottesdienstes in versammelter Gemeinde für das Jubelpaar zu ihrer weiteren Laufbahn den Segen des Herrn erflehte. — Möge ihm ein friedlicher und freudenvoller Lebensabend beschicken sein!
Stuttgart, 29. Mai. Die Kammer erledigte heute das Gemeinve-Waldgesetz. Die Endabstimmunz ist noch nicht vorgenommen.
Stuttgart, 29. Mai. Professor Palmer in Tübingen, hervorragender Lehrer der practischen Theologie, insbesondere der Homiletik, ist daselbst gestorben.
Aus Geislingen, 26. Mai, bringt der „St.-A." folgende Mittheilung: „lieber das auf der Ziegelhütte bei Umstellen am 19. l. M. erfolgte Ableben eines älteren, dem Genüsse geistiger Getränke nicht abholden Mannes Namens Banzhaf sind in verschiedenen Blättern zum Theil ganz unrichtige Mittheilungen erfolgt, so daß ein aus zuverlässigen Quellen geschöpfter Bericht hier am Platze sein dürfte. Der Verstorbene war schon am 18. l. M. aus der Ziegelhütte, wo zugleich aewirlhschastet wird. In seinem stark angetrunkenen Zustand spach er, wie auch sonst öfters, davon, daß ihm das Leben entleibet sei und daß er, wenn ihn Jemand erschieße, diesem seine Uhr vermache. Ein Angehöriger des Hauses ging im Spasse scheinbar auf dieses Anerbieten ein und forderte ihn aus, in den Garten zu kommen. Hier stellte sich Banzhaf an einen Baum und der Andere schoß jedoch in einer anderen Richtung sein nur mit Pulver und einem Pfropfen geladenes Gewehr ab. Banzhaf lachte ihn aus, daß er nichts könne, und trank später in der Wirthschast weiter; er blieb auch dort über Nacht und fuhr am andern Tag, den 19., mit Trinken fort. Mittags legte er sich zu Bette und trank ziemlich viel Wasser, das ihm aus Verlangen an das Bett gebracht wurde. Als man nach einer Stunde wieder nach ihm sah, war er aus dem Bett gefallen und lag todt auf dem Boden. Ein paar ganz oberflächliche Verletzungen, welche sich an dem Leichnam fanden, rührten augenscheinlich von dein Fall aus dem Bette her. Der eiugetretene Tod steht weder mit demselben, noch mit dem Abfeuern der Flinte am Tag zuvor in irgend einem ursächlichen Zusammenhang, sondern erklärt sich einfach aus dem Exzeß im Trinken.
Karlsruhe, 26. Mai. Bei Gelegenheit der Firmungs- Reise des Weihbischofs Kübel in der Gegend von Bruchsal haben sich einige Krieger-Vereine als solche beim Empfange und Aufenthalt desselben mit Ausrncken, Wachestchen rc. betheiligt, und es hat sich deswegen die Regierung veranlaßt gesehen, den Verein von Untergrombach ganz anszulösen und jenem in J5H- lingen die Waffen abnehmen zu lassen.
In Augsburg wurde am 23. d. eine Trauung dadurch gestört, daß eine Frauensperson dem Bräutigam ein 4 Monat altes Kind präsentirte und nur mit Mühe aus dem Gotteshause entfernt werden konnte.
Hechingen, 27. Mai. Gegenwärtig weilen württember- gische Offiziers vom Generalstab hier, um, wie wir vernehmen. Terrainstudien zu machen bezüglich der Herbstmanövcr, welche sich bis nach Hechingen und gegen Haigerloch ausdehnen sollen.
Berlin, 27. Mai. Das Ereigniß des Tages ist die Verfügung des Reichskanzlers Fürsten Bismarck, kraft deren das Preß-Burean im auswärtigen Amt aufgehoben wird. Weil die Kostgänger des Reptilien-Fonds die Reichs-Regierung zu empfindlich compromittirt haben, werden sie, zum Theil wenigstens, an die Luft gesetzt, und es hört der Scandal auf, daß ein Theil der Soldschreiber Krieg macht und ein anderer zu gleicher Zeit abwiegelt. Es sind Lärmmacher, die man entläßt, die „Rundschreiben"-Anfertiger, die „KanzlerKrisis-Fabrikanlen, die „Krieg in Sichft'-Speculauten, die „Cadre-Gesetz"-Bangemacher, kurz die Chauvinisten des Reichs, eine Literatcn-Gesellschast, die