So lassen Sie den Sarg dorthin bringen und bis zur Besetzung offen in der Gruft stehen "

Dieser Vorschlag ist vortrefflich," sagte Fahrenschmidt er­freut,Herr Doktor, wir sind Ihnen zu großem Danke ver­pflichtet."

Bitte, der Rath lag sehr nahe, wollen wir die Leiche be­sichtigen?"

Fürchten Sie die Ansteckung nicht ?" fragte Henriette.

Solche Furcht darf ein Arzt nicht kennen; Herr Fahren- fchmidt, haben Sie den Muth, mich zu begleiten"

Ha, gewiß, aber"

So groß ist die Gefahr nicht, kommen Sie nur."

Zögernd folgte Fahrenschmidt dem Arzte, Frau von Wein­heim blieb im Boudoir zurück.

Leonie begegnete, als sie das Boudoir verließ, dem allen Kammerdiener ihres Vaters, und ein einziger Blick auf das Antlitz dieses Mannes genügte, sie erkennen zu lassen, daß seine tiefe Trauer nicht erheuchelt war.

Er kam ihr mit liebevoller Freundlichkeit entgegen; sie hatte auch ihn im Verdachte gehabt, daß er eine Kreatur ihrer Stief­mutter geworden fei, jetzt sah sie ein, daß dieser Verbacht unbe­gründet war.

Ec erschrack nicht, als sie den Entschluß äußerte, den Todrcn zu sehen, es war fast, als ob bei diesem Verlangen ein flüchtiger Sonnenschein sein bekümmertes Gesicht erhellte.

Sie sagen Alle, es sei gefährlich, dem Todten zu nahen," sagte er leise, sein ergrautes Haupt schüttelnd; ich kann das nicht glauben, er liegt so ruhig und friedlich da, als ob er schliefe, und ich denke mir, wer keine Furcht mitbriugt, für den kann auch keine Gefahr vorhanden sein."

Leonie nickte schweigend.

Eine Sünde und Schande ist es, daß sie ihn so elend haben sterben lassen," fuhr der Alte fort;sie nahmen Alle das Hasenpanier und ich allein konnte nichts ausrichten. Da war kein Arzt und keine Arznei, keine Hand, die ihn pflegte, aber da oben ist ein Richter, der es ihnen vergelten wird."

War't Ihr bei ihm in den letzten Augenblicken?" fragte Leonie.

Ja, ich ließ mich nicht zurückhalten, mochten sie auch tausend­mal sagen, die Gefahr der Ansteckung sei groß. Was liegt an mir? Ich bin ein alter Mann und der Tod ist nicht so bitter, wenn man mit dem Bewußtsein sterben kann, daß man seine Pflicht erfüllt hat."

Die beiden waren vor einer Thür stehen geblieben, der alte Diener wollte sie öffnen, Leonie legte leicht ihre Hand auf seinen Arm.

Joseph, Ihr kennt meine Stellung in diesem Hause," sagte sie;ich hege die Hoffnung, daß Ihr die Theilnahme, die Ihr meinem theuren Vater gezeigt habt, auf mich übertragen werdet."

Gewiß, Fräulein, ich habe stets herzlichen Alltheil an Ihrem Geschicke genommen, wie könnte ich jetzt meine Theilnahme Ihnen entziehen!"

Nnn denn, so steht mir bei in den Kämpfen und Stür­men, die mich hier umtoben werden, ich stehe hier allein, schutz­los allen Machinationen preisgegeben. Darüber reden wir später, erzeigt mir jetzt den Gefallen, einige Worte dem Telegraphen­beamten im Stationsgebäude zu bringen."

Augenblicklich!"

Gut, laßt an den Rektor Hammer in Bendorf unter meinem Namen die Bitte telegraphiren, er möge unverzüglich hierher kommen, der Vater seiner Gattin sei plötzlich verschieden. Und nun öffnet diese Thüre!"

Vor dem Bette, in welchem die Leiche lag, sank Leonie nieder; sie bedeckte das Antlitz und die Hände des Todten mit Küssen und ihre heißen Thränen rannen unaufhaltsam auf das bleiche Gesicht nieder.

So lag sie lange, das Antlitz in die Kissen gedrückt, in krampfhaftem Schluchzen vor dem Sterbelager, und der lang verhaltene Schmerz brach sich eine lindernde Bahn.

Wie still und friedlich der Todte dalag! der alte Mann hatte Recht, er glich einem Schlafenden. (Forts, folgt.)

Amtliche und Privar-röekanntmachnngen.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Schuldeil-PquidaNonen.

In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen

und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfarrdsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte aumelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solch« Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpsandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­

lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger­ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffne werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und feine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Ausschrei­bende Stelle.

Datum der

amtlichen Be­kanntmachung

Oberamts- ; Gericht Nagold. ^

18. Mai 1875.

Name und Wobnort

des

Schuldners.

Johann Martin Gänßle, Fuhrmann in Nagold.

Tagfabrt

zur

Liquidation.

26. August 1875, Vormittags 9 > Uhr. !

Ort

der

Liquidation.

Nagold.

Bemerkungen.

Liegenschafts Verkauf 25. August 1875, Vormittags 9 Uhr.

Martinsmoos.

Holz-Verkauf.

Am Freitag den 28. Mai d. I, Vormittags 10 Uhr,

»erkauft die Gemeinde auf dem Rathszimmer 137,92 Festm. Lang- und Klotzholz, 104 Rm. Nadelholzscheiter und 6«/s Rm. Weißtannen Rinde, wozu Käufer eingeladen werden.

A. A.:

Schultheiß Seeg er.

K. Hof-Domäne Sindlingen.

Verakkordirung von Bauarveiteu.

Die Arbeiten an dem neu zu errichtenden Getreideschuppen auf Freipfosten in Sind­lingen werden im Submissionsweq ver­geben.

Tie Voranschläge betragen bei der

Grabarbeit. 35 fl.

Maurerarbeit. 890 fl.

Zimmerarbeit. 2078 fl.

Schlosser- und Schmid-Arbeit 131 fl.

Baurisse, Ueberschlag und Akkordsbe­dingungen liegen bei dem Pächter der Domäne zur Einsicht auf. Schriftliche Offerte, in Prozenten der Ueberschlags- summe ausgedrückt, sind mit der Aufschrift Bau eines Schuppens in Sindlingen" verschlossen und unter Anschluß von Fähig­keit^ und Vermögenszengnissen längstens bis Samstag den 29. Mai, Nachmittags 1 Uhr,

bei dem Pächter einzureichen, worauf die Eröffnung der Offerte stattfindet, zu der die Akkordslustigen eingeladen werden.

K. Hofkameralamt Stuttgart.

Egenhausen.

Liegenschafts-Verkauf.

Aus der Verlassenschaftsmasse der -j- Lammwirth Beutler's Wittwe hier wird am

Montag den 31. Mai d. I., Nachmittags 1 Uhr,

auf hiesigem Rathhause nachstehende Liegen­schaft an den Meistbietenden verkauft und zwar:

20,6 Wohnhaus,

13,5 Hof,

zus: 34,1 ein zweistockigtes Wohn­haus mit Scheuer, Stall und zwei gewölb­ten Kellern und eingerichteter Branntwein­brennerei unter einem Dach in der Stauch­gasse und Brunnen vor dem Hause.

Ferner: