Da GcscWastn.

Amtsblatt sür den Obersmtsbezirk Ragvld.

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Menstag den 25. Mai.

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Amtliches.

Nagold.

«n die Ortsvorsteher, Gemeinde- und Stiftungsrechnrr und BrrwaltungSattuare. Die Umwechslung und Einlösung die der Münzen der Guldenwährung betreffend.

Nachstehende Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 22. April d. I. (Minist.-Amtsblatt Nr. 9) in dem ange­gebenen Betreff wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und von den Ortsvorstehern, Gemeinde- und Stiftungsrechnern, sowie von den Verwaltungsaktnaren dessen pünktliche Beachtung erwartet.

Den 18. Mai 1875.

K. Oberamt.

Güntner.

Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Um- wrchslung und Einlösung der Münzen der Guldenwöhrnng.

Vom 22. April 1875. Ziff. 2564.

Unter Bezugnahme auf die K. Verordnung vom 5. März 1875, betreffend die Einführung der Reichsmarkrechnung, und die Finai'.zministeriabVersügung vom 13. April 1875, betreffend die Umwechslung der Münzen süddeutscher Währung (Staats­anzeiger Nr. 89) wird Folgendes verfügt:

1) Nach dem Beginn der Umwechslung der Münzen der Guldenwährung, also nach dem 7. Juni d. I.. dürfen die bei den Kassenstellen des Departements des Innern eingehenden Münzen des Guldenfußes von denselben nicht wieder ausgegeben werden, sind vielmehr gegen Münzen der neuen Währung bei den dazu ermächtigten Kassenstellen umzuwechseln.

Eine Ausnahme wird nur zugelaffen sür die Scchskreuzer- stücke und die noch kleineren Scheidemünzen, insoweit als dieselben zur Ausgleichung bei Zahlungen unbedingt nothwendig find.

2) Vom 1. Juli 1875 an dürfen überhaupt gar keine Münzen der Guldenwährung mehr von den Kaffenstellen wieder ausgegeben werden, vielmehr haben dieselben die an diesem Tage in den Kassen vorhandenen und später eingehenden, von ihnen onzunehmenden Münzen der Guldenwährung einschließlich der in Kupfer ausgemünzten Einkreuzerstücke und ihrer Theilstücke deutschen Geprägs gegen Münzen der neuen Wahrung nmzu- wechseln.

3) Die Oberämter haben darüber zu wachen, daß die Amiskörperschasts-, Gemeinde- und Stiftungsrechner die ihnen durch §. 9 der Ministerialverfügung vom 6. April d. I. (Amts­blatt Nr. 6) bezüglich der Umwechslung der Münzen der Gulden- währung auferlegten Verpflichtungen pünktlich erfüllen und die von ihnen, den Ortsvorstehern und Verwaltungsaktuaren vor­zunehmenden Kassenstürze zu benützen, um die Einhaltung der­selben zu überwachen, beziehungsweise überwachen zu lassen.

Außerdem haben die Oberämter den ihnen unterstellten öffentlichen Rechnern, welche größere Bestände alter Münzen zur Umwechslung zu bringen haben, aufzugeben, soweit möglich einen oder einige Tage vor der Uebergabe der Münzen die Um- wechslungsstelle zu benachrichtigen, damit diese die erforderliche Vorkehrung treffen kann, um die Umwechslung Zug um Zug auszuführen.

4) Die Kassenstellen werden ausdrücklich darauf aufmerk­sam gemacht, daß von ihnen auch nach dem 1. Juli 1875 sämmt- liche Münzen der Guldenwährung in jedem Betrage an Zahlungs­statt in so lange anzunehmen sind, bis deren Außerkurssetzung erfolgt ist.

Stuttgart, den 22. April 1875.

K. Ministerium des Innern.

Sick.

Nagold.

Die Amts-Vergleichungs-Kosten-Verzeichnisse, bezw. Fehl­urkunden vom 1. Juni 1874 bis 31. Mai 1875 sind binnen 10 Tagen einzusenden. Dieselben müssen nach §. 85 des Verw- Edikts unter Beiziehung des Gemeinderaths gefertigt werden. Den 24. Mai 1875.

K. Oberamt. Güntner.

i Nagold,

i Die Ortsvorstehcr derjenigen Orte, welche im vergangenen ! Winter Kosten für Schnecbahnen auf Staatsstraßen und auf Nachbarschastswegen mit Poslverkshr gehabt haben und um Staats­beiträge hiezu einkommen wollen, haben die Verzeichnisse binnen

10 Tagen hieher einzusenden.

Den 24. Mai 1875.

K. Oberanir.

Günt n e r.

LageS-N-uigkeiten.

Beim K. Krnsgcrichtshos Tübingen haben als Geschworene sür das II. Quarta! u. a. zu fungiren: Den gl er, Martin. Gemeinderath von Ueberberg, Geriach, Gotttieb, Gerber und Gemeinderatb von Her­renberg, Gutekunst, Johannes, Anwalt von Alt-Nuisra, Keller, Wilhelm, Bäcker von Wildberg, Renschler, Gottlob Ludwig, Bäcker von Calw, Schäfer, Johann, Schultheiß von Bondorf, Schrade, Ludwig, Gemeinderath von Nufringen, Weippert, Johann, Schult­heiß von Nebringen.

Die niedere Dienstprüfung im Departement des Innern haben

u. a mit Erfolg bestanden: Johann Christian Mutschler von Affstät, Oberamts Herrenberg, Kart Noll von Horb.

Die Werkmeijterprüsung haben u. a. mit Erfolg bestanden Gutekunst, Konrad, von Hochdorf, OA Horb, Hörz, Adam, von Attenstaig.

Stuttgart, 21. Mai. Die Beerdigung des Reichs- und Landtagsabgeordneten Gustav Müller fand gestern Vormittag

11 Uhr statt. Wie groß die Trauer um den so früh Gestorbenen war, bewies die große Zahl der Leidtragenden, die sich dem reich- geschmückten Sarge angeschlossen hatten. Unter denselben befanden sich sämmtliche Minister, die Mitglieder beider Kammern, die­jenigen der Handelskammer, der Centralstelle für Gewerbe und Handel, die bürgerlichen Kollegien. Herr Oberhosprediger Prälat

v. Gcrok hob in warmen Worten die Verdienste des Verstorbenen hervor.

Stuttgart, 22 Mai. Professor Reuschle dahier, her­vorragender Gelehrter auf dem Gebiete der Geographie und Mathe­matik, ist an den Folgen einer kürzlich erlittenen kleinen Ver­letzung des Fußes, die er bei einem genommenen Fußbad durch die Schüssel erhalten, gestorben.

Ludwigsburg, 20. Mai. Diesen Morgen wurde die Leiche eines Soldaten aus Oberschwaben in dem zur Küche einer Unteroffiziersfamilie gehörigen Kamine erhängt gefunden. Der Betreffende soll sich schon seit einigen Tagen durch den Genuß geistiger Getränke zu dieser fatalen That ermuthigt haben. Heber die Beweggründe verlautet nichts Bestimmtes.

Ehingen, 21. Mai. Am Pfingstmontag verlor in dem zur Gemeinde Dettingen, hiesigen Oberamts gehörigen Weiler Stetten das ein und einhalb Jahr alte Kind eines Zimmermanns auf schauderhafte Weise sein Leben. Beide Eltern hatten sich in die Kirche begeben und ihre fünf Kinder zu Hause gelassen. Das älteste, ein lljähriges Mädchen, sollte über die andern die Aufsicht führen. Während dieses in dem Hause etwas besorgte, spielten die übrigen an einem kleinen vor dem Hause befindlichen Strohhausen, auf welches sie ihr jüngstes Brüderchen gelegt hatten. Auf einmal zündete eines der Geschwister, ein drei und ein halbes Jahr alter Knabe, den Haufen an. Die Kinder ließen das jüngste liegen und sprangen erschreckt davon; das auf das Geschrei hcrbeigeeilte Mädchen war aber nicht mehr im Stande, das Kind aus den Flammen, welche auch die nahe Dung­lege erfaßt hatten, zu reißen. Bis ein Nachbar zu Hilfe gerufen wurde, war es verbrannt. Auf welche Weise der Knabe in den Besitz von Zündhölzchen gekommen, konnte bis jetzt nicht ermittelt werden.

Mannheim, 18. Mai. Wie in Oesterreich macht sich auch in Süddeutschland vielfach die Ansicht geltend, daß die an­haltende Stockung der Geschäfte dem Umstande beizumessen sei, daß Deutschland in Folge seiner Handels-Verträge, der all­gemeinen Anwendung der Dampfkraft zu Wasser wie zu Lande, der Telegraphie und anderer moderner Weltverkehrs-Anstalten gezwungen worden sei, ohne die nöthige vorhergegangene wirth- schastliche Entwickelung und Reife mit andern in dieser Beziehung vorangeschrittenen Ländern, insbesondere mit England und Frank­reich, einen Wettkampf anzufangen, bei dem es den Kürzeren