AMsblütt für den OtzergMtsbezirk Ragöld.

ErsckEt vöchentUch Lmot s«d kettet Av ^8 baibjährtick! hier 51 kr., im Bezirk ' ' mit Pefiauffchlag 1 st. 8 kr.

Samstag den 22. Wai.

Jnscrationsgebühr für die Zspaltlge Zeile auS gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 3 Kreuzers bei mehrmaliger je 2 Kreuzer.

Amtliches.

Verfügung des Finanzminsteriums, betreffend die durch die Einführung der Markrechnung verankaßte Amwcchslung -er Münzen süddeutscher Währung.

Zu Vollziehung des §. 5 der K. Verordnung vom 5. März L. I., betreffend die Einführung der Reichsmarkrechnung (Reg,- Bl. Seite 160) wird hiemit Nachstehendes verfügt:

Die Umwechslung fämmtlicher Münzsorten süddeutscher Währung ohne Unterschied des Geprägs mit Ausnahme der bereits außer Kurs gesetzten Zweiguldenstücke, also der Einguldenstücke,

Halbguldenstücke,

Sechskreuzerstücke,

Dreikreuzerstücke,

xLSL ! l» SUd.r, und der

Viertelskreuzcrstücke 1 Halbkreuzerstücke > in Kupfer,

Einkreuzerstücke )

beginnt am 7. Juni d. I.

Die Umwechslung erfolgt

1) bei sämmtlichen Staatskamcralämtern des Landes, ferner bei den Hauptzollämtern Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Friedrichshafen und bei den Zollämtern Biberach und Tutt­

lingen ;

2) in Stuttgart außer dem Kameralamt und dem Hauvtzoll- amt bei einer zu diesem Zwecke aufgestellten besonderen Einlösungsstelle;

3) weitere Einlösungsstellen werden in denjenigen Oberamts­städten oder anderen Orten von gewerblicher und kommer­zieller Bedeutung, welche nicht Sitz eines Kameralamts sind, aufgestellt und bekannt gemacht werden.

8> 3.

Eine Umwechslung durch eine Einlösungsstelle kann nicht im Korrespondenzwege erfolgen, sondern nur gegen persönliche Uebergabe von Münzen des Guldenfußes und uur in Beträgen von 3 st- Kreuzern oder dem Vielfachen dieses Betrags oder gegen Uebergabe von württembergischem Papiergeld. Die Um­wechslung erfolgt seitens der Einlösungsstellen durch Verabfol­gung entweder von Reichsmünzen oder von stellvertretenden Münzen der Thalerwährung nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 3 der K. Verordnung vom 5. März d. I. (st», st«, st- st« Thaler) oder von Reichskassenscheinen.

Durchlöcherte, verstümmelte, ingleichcn verfälschte Münzen find von der Umwechslung ausgeschlossen, wogegen Geldstücke, welche durch den gewöhnlichen Umlauf abgeschliffen und abge­griffen sind, angenommen werden-

Eine Einlösung von auf süddeutsche Währung lautenden Banknoten oder nicht württembergischem Staatspapier­geld findet nicht statt.

8- 4.

Reicht der Kassenvorrath der Einlösungskasse zu augenblick­licher Umwechslung nicht mehr zu, so ist für das überbrachte Geld eine Quittung (Münzschein) auszustellen, gegen deren Zurückgabe dem Vorzeiger so bald als möglich von der Einlösungsstelle Zahlung zu leisten ist.

8- 5.

In Betreff der Einziehung des württembergischen Staats­papiergelds wird abgesonderte Verfügung ergehen.

Stuttgart, 13. April 1875.

Renner.

LageS-Neuigkeileu.

Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Ent- -kchließung vom 15. d. M. dem Stadtschultheißen Schuldt in Calw das Ritterkreuz erster Eiasse des Friedrichsordens gnädigst verliehen.

Unter den im St.-Anz. vom 19. Mai aufgeführten militärischen Ernennungen rc. heben wir aus: Sautter (Sohn des Louis Sautter «en in Nagold), Sekondelieutenant der Pioniere, mit dem gesetzlichen Vorbehalt entlassen, wurde zu den Reserveoffizieren des Pionierbatail­lons Nr. 13. versetzt.

* Nagold, 21. Mai. Die Frage, werden wir wohl das vierte zu errichtende Schullehrerseminar erhalten, beschäftig! au­genblicklich viele Gemüther hier um so lebhafter, als die am letzten Montag hier gewesene Commission zweier Oberkonsistorirlräthe, einem Baurath und einem Finanzrath von der Einsichtnahme eines etwaigen Bauplatzes und den sonstigen örtlichen Verhältnissen sich nicht ungünstig gestimmt gezeigt haben soll. Allerdings hat in dieser Sache die Abgeordnetenkammer das entscheidende Wort zu sprechen, doch dürfte auch für dieselbe durch die materiellen Opfer, die unsere Stadt zu bringen sich geneigt zeigt, die Wahl für den Ort sehr erleichtert sein. Die Fahnenweihe des Mili­tär- und Veteranen.Vereins in Unterjettingen am Pfingst­montag verlief unter zahlreicher Theilnahme der benachbarten gleichartigen Vereine in bester Ordnung und Harmonie, und hat der sonst stille, friedliche Ort wohl noch nie ein solch beleb­tes Wesen gesehen, wozu die Witterung nicht den wenigsten Theil beigetragen.

Stuttgart, 16. Mai. Der Ausschuß des württember­gischen Thierschutzvereines hat sich in seiner letzten Sitzung mit den während eines Zeitraumes von zwei Jahren vom königlichen Landjägerkorps zur Anzeige und Strafe gebrachten Thiermiß­handlungen beschäftigt. Ihre Zahl beträgt 1345, darunter Fälle schwerster Art, so zwar, daß sie kaum öffentlich genannt werden dürfen, und wir nur statt vieler einen Fall speziell anführen wollen:Einem' gewaltsam zu Boden geworfenen Hund wurden mit einem Beile beide Hinterfüße abgehauen, das Kreuz abge­schlagen und derselbe dann noch lebend im Dung begraben, aus welchem das arme Thier wieder hervorkroch." Das Landjäger­korps wurde mit Prämien im Betrage von 1309 fl. 45 kr. be­dacht, der Ausschuß hat aber beschlossen, angesichts solcher das Gefühl aller besseren Menschen tief verletzenden Thatsachen, öffent­lich zu bitten, es mögen doch die Bestrebungen des Vereins von den Einwohnern in Stadt und Land mit Wort und That, nament­lich aber durch Beitritt zum Verein unterstützt werden. Das hierfür zu bringende Opfer ist klein, der jährliche Beitrag be­trägt nur 1 R.-Mark. Schriftliche oder mündliche Beitrittsan- meldnngen nimmt entgegen Stabssekretär Stroh, Königsstraßc 1.

Heilbronn, 19. Mai. Friedrich v. Rauch ist mit 1955 Stimmen zum Abgeordneten der Stadt Heilbronn gewählt.

Ledermarkt in Hcilbronn, 18. Mai. Die Zufuhren waren bei lebhaftem Verkehr äußerst stark. Die Preise stellten sich gegenüber dem letzten Markt etwas niedriger.

Knnzelsau, 16. Mai. Das Methodistenwesen scheint auch in unserer Oberamtsstadt tiefer Wurzel fassen zu wollen. Als eine bedauerliche Frucht des durch diese Lehre her­vorgerufeneu Fanatismus verdient folgender Vorfall veröffent­licht zu werden: Die Frau eines hiesigen Bürgers, eine eifrige Anhängerin dieser Sekte, steht in dem Gerücht, über dem Beten ihre häusliche Arbeit und über der zarten Rücksicht gegen den Methodistenprediger die Pflichten gegen ihren Mann vernachläs­sigt zu haben. Vorigen Donnerstag Abend kam es deßwegen zwischen beiden Ehegatten zu ernsthaften Auftritten. Zwei be­nachbarte Glaubensgenossen glaubten sich derSchwester" an- nehmen zu müssen; sie drangen in die Wohnung ein und trak­tieren den Hausbesitzer dermaßen, daß er, von denselben nieder­geworfen, ein Bein brach. Diese gar zu derbe Betätigung christ­licher Nächstenliebe hatte die Verhaftung beiderBrüder" zur Folge. Es wird sie die wohlverdiente Strafe des erschwerten Hausfriedensbruchs und der Körperverletzung treffen. (N. T)

Mössiugen, 19. Mai. Bei dem gestern Abend stattge­fundenen Gewitter erschlug der Blitz ein ca. 70 Jahre altes Weib, welches sich mit noch andern Personen unter eine Eisen­bahnbrücke geflüchtet hatte. Von den letzteren kamen zwei mit einer leichten Ohnmacht davon, während noch eine andere Frau an den nicht gefährlichen Folgen desselben zu leiden hat. Der Blitz, welcher seinen Weg durch eine Telegraphenstange nahm, fuhr der Frau durch ein Grasbündel, das sie auf dem Kopfe hielt und rieß ihr auf der linken Seite beinahe ganz die Kleider vom Leibe, sowie den linken Schuh und verletzte solche noch an den Zehen. Der Tod trat augenblicklich ein.