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gegen mich wuchs, als mein Stiefbruder zur Welt kam, ich denke, das müßt Ihr damals auch bemerkt haben."

Gewiß, aber die Schuld lag weniger an ihm - "

Als an ihr. Mag sein, sie hat ihn umstrickt mit äußeren Reizen, sic war ein schönes, blühendes Weib, und sie verstand, ihn zu bcthören und den Fuß auf seinen Nacken zu setzen. Sic befahl, und er mußt- gehorchen, aber konnte sie ihm befehlen, die Liebe zu mir aus dem Herzen zu reißen?"

Mein Fräulein, das hat er nicht gethan; es war sein sehnlichster Wunsch, einen Sohn zu haben." (Forts, folgt.)

Allerlei.

Daß Gelse aus Kälberfüßen bereitet werden kann, ist eine der ganzen Welt bekannte Thatsache; daß man aber Stiefel mit demselben Erfolge hierzu verwenden kann, dürfte Manchem neu sein, der mit den Fortschritten der wissenschaftlichen Koch­kunst nicht gleichen Schritt gehalten hat. ES hat aber damit seine Richtigkeit; wenigstens stehen derScientific American" und die englischeMedical Preß und Eircular" dafür ein. vr. van de Wcyde, dem diese Erfindung sicherlich unsterblichen Ruhm einbringen wird, verfertigt Stiefelgelöe auf folgende Weise: Der auserlesene alte Stiesel wird zuerst tüchtig gewaschen und dann mit Soda gesotten. Die Taninsäure in dem Leder bildet Soda- tannet, die gelöste Gallerte steigt auf die Oberfläche deS Wassers, wird abgenommcn und nach Belieben gewürzt. Dieses Reccpt sei hiermit den deutschen Hausfrauen bestens nicht empfohlen.

Frühlingsmoden in Paris. Ein Correspondent desDr. Journ." schreibt u. A. über die kxcentrischeu dießjährigen Frühlingsmoden in Paris von dort Nachstehendes, das unsere Leserinnen zumal interessiren dürfte: Die Damen tragen dieses Jahr ganze Gärten, oder mindestens ganze Blumenbeete mit sich auf den Köpfen herum; unter den Kleiderschnitten herrscht dieselbe Üebertreibung es sind keine Kleider mehr, sondern förmliche Kleiderschränke; vier, fünf Kleider werden übereinander geworfen und, Gott allein weiß wie, untereinander verbunden und ver­knüpft, so daß man gar nicht mehr weiß, wo der Anfang und wo das Ende ist. Daher mag es wohl auch kommen, daß in diesem Jahre keine bestimmt ausgesprochene Modefarbe angenommen worden ist; die Toiletten sind so vielfarbig und bunt, daß eine einzelne Farbe gar nicht dominirend hervortreten kann. Ein^nur discret zu erwähnender, aber doch auch nothwcndiger Toiletten- artikel, mit dem in diesem Jahre ein ganz besonderer Luxus ge­trieben wird, sind die Strümpfe: Sie sind in allen Farben Mode: milchfarben, strohfarben, citronengelb . . . citronengelbe Strümpfe mit zierlich eingestickten Träubchen von rothen Johannisbeeren sehen z. B. wirklich sehr hübsch aus; das suprsm« äu gsnrs aber sind schwarze Strümpfe; den Hauptschmuck dabei bilden freilich die sehr luxuriös eingestickten bunten Blumenguirlanden, welche gegenwärtig die an den Strümpfen ehemals modern durchbrochene Arbeit ersetzen. Diese Guirlanden winden sich um den Fuß wie eine Schlange um einen Zweig und steigen so hoch hinauf, als man ihnen zu steige» gestattet; da die Stickerei aber sehr kost­

spielig ist, so gebietet man diesen phantasischen Guirlanden in der Regel schon am Knöchel Einhalt.Uns ksmmo raisommblo so trouvsra aiilsi suküssmmsnt «nguirlancke'a ..." erklärte mir die Dame, der ich diese Details zu verdanken habe. An einzelnen Strümpfen werden die Blumenguirlanden gär durch Devisen er­setzt, diese Mode findet aber keinen großen Anklang. Doppel­farbige Strümpfe dagegen sind sehr modern; der obere Theil ist dunkel, der untere hell; z. B. violett und lila, schwarz und rosa, blau und weiß, roth und gelb und sofort in allen Nuancen. Damit aber das Auge von allen diesen ziemlich verborgenen Herrlichkeiten doch wenigstens einen Theil erblicken kann, so werden die Sticfelche» durch kleine Lederzüngelchen durchschnitten, aus welchen der Strumpf hervorschimmert; der Fuß steht fast ganz gerade auf übertrieben hohen Absätzen L ls Louis XV., auf denen man kaum gehen kann; die Sache ist überaus unbequem, man findet sie aber charmant und läßt sich das Lästige demnach gern gefallen.

Milchzucker als ausgezeichnetes billiges Zahnpulver. Eine Reihe von sehr theuren Präparaten, welche bisher in den Handel kamen, aber der Gesundheit nicht eben för­derlich werden, weil sie vielfach Mineralstoffe enthalten, welche die Zähne angreifen, wird nach uns zugegangenen neueren Mit- theilungen von Sachverständigen durch den feingepulverten Milch­zucker, den man aus jeder Apotheke um einen Spottpreis beziehe» kann, angemessen ersetzt. Dieses Mittel gilt für das beste, billigste und gesündeste Zahnpulver. Bei seinem schwachen Gehalt an Milchsäure reinigt es die Zähne vollkommen, ohne sie anzugreise» und es ist sein Gebrauch angenehmer und reinlicher, als derjenige irgend eines anderen Mittels. Wer indeß mit übelm Mundge­ruch behaftet ist, dem rathen wir zu dem Gebrauch der Holz­kohle im feingepulverten Zustand. Sie zerstört den fatalen Geruch. Noch ist zu bemerken, daß eine Mischung des Holzkohlenpuloers mit Milchzucker dessen Anwendung um so empfehlenswerther und wirksamer macht.

Gemäß amtlichem Bericht des Deutschen Reiches wurden die Erzeugnisse der Herren Gebrüder Slollwerck, Inhaber der Kaiserlich Königlichen Hof-Chocoladen-Fabrik zu Köln, als die vorzüglichsten in Wien ausgestellten Fabrikate dieser Art bezeich­net. Das Etablissement, mit zwei Dampfmaschinen von 60 Pferde­kraft ausgestattet, beschäftigt über 200 Arbeiter. Die Herstellung der Chocoladen erfolgt unter Controle des König!. Regierungs- Commifsars l)r. Bohl, vereidigter Chemiker, und darf es als eine Würdigung der hervorragenden Güte des Fabrikates bezeich­net werden, daß nicht nur fast sämmtliche deutschen Höfe, sondern auch jene von Oesterreich, England, der Türkei, Italien, der Niederlande rc. dessen Verwendung in den Hofhaltungen einge­führt haben. Das Consum der Chocoladen, welche kaum theurer als Kaffee, wird in Deutschland noch zu wenig gewürdigt, und die geringen Qualitäten, welche häufig geboten werden, sind nicht selten die Ursache. Jeder Händler sollte es sich angelegen sein lassen, seine Kunden mit reellem Fabrikate zu versehen.

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Amtliche »nd Pridar-Beka»»lma<h»»ngerr.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Schutdril-KqmdMmml.

In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliqnidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu di« Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschloffen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigrr- ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffne werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsvcrkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

AuSschrei- bende Stelle.

Datum der

amtlichen Be-j kgmitmachung!

Oberamts-

Gericht

Nagold.

! 24. März ! 1875.

Name und Wohnort

des

Schuldners.

Christian Schwarz köpf, Rothgerber in Nagold.

Tagfahrt

zur j

Liquidat ion. ^

8. Juli 1875' 1 Vormittags 9 Uhr.

der

Liquidation.

Nagold.

Bemerkungen.

Liegetffchafts Verkauf '7. Juli 1875, Vormittags 11 Uhr.

Oberamts- > Gericht ! Nagold. !

27i April Philipp Brezing,

1875. sKübler und Krämer von Haiterbach.

14. Juli 1875, Vormittags 9 Ührv

H a i t e r b a ch.

Liegenschafts.Verkauf 13. Juli 1875, Vormittags 9 Uhr.