Amtsblatt für Leu OberrmLskezirk Rugöld.

' Ersckeint wöLc-nftich 3nral und kcstet t-albjährliä, hier 51 kr., im Bezirl mit Postausschlag 1 st. 8 lr.

Dienstag den 4. Mai

Jnseralionegebühr für die 3,'paltrze Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 3 Kreuzer, bei mehrmaliger je ä Kreuzer.

-L)

DM?" Bestellungen auf denGesellschafter" für die MonateMai und Juni können bei jedem Postamt, bezw. den betreffenden Postboten gemacht werden.

Amtliches.

Nagold.

An die Gemeinde- und Stiftungs-Behörden, sowie HH. Berwaltungs-Aktuare.

Die Anwendung der Reichs Markrechnung in der Gemeinde- und Stiftungs-Verwaltung betr.

Unter Verweisung auf die Verfügung des Königl. Mini­steriums des Innern vom 6. v. Mts., Minist.-Amtsblatt Nr. 6 in dem genannten Betreff, werden die Gemeinde- und Sliflungs- behörden, sowie die HH. Verwaltungs-Akluare erinnert, die ge­gebenen Vorschriften genau zu beachten.

Die öffentlichen Schuldigkeiten sind rechtzeitig einzuziehen und die sämmtlichen öffentlichen Rechnungen pro ult. Juni 1875 möglichst bald zu stellen. Dabei wird erwartet, daß die Rechner über das, was sie nach der erwähnten Verfügung zu thun und zu beobachten haben, von den Ortsvorstehern und Verwaltungs- Aktuaren angemessen belehrt werden.

Den 2. Mai 1875.

K. Oberamt.

G ü n t n e r.

Lages-SLeirigkeite».

Die dritte Schulstelle i» Bönnigheim wurde dem Schulmeister Schmidt in Haiterbach übertragen.

Der Rechtsanwalt Umsrid hat seinen Wohnsitz von Böblingen nach Calw verlegt.

Tübingen. Heute Nacht verschied Herr Dr. v. Schütz, feit einer langen Reihe von Jahren Professor an der staatswirth- fchastlichen Facultät der hiesigen Hochschule.

Stuttgart, 29 April, st0. Sitzung der Kammer der Ab­geordneten.) Der Etat derForstverwaltung weist einen Gesammt- reinertrag von 6,226,610 M. 40 Pf. nach: nämlich an Einnahmen aus der Forstverwaltung 6,281,319 fl. 20 kr-, an Ausgaben, 2,673,062 fl. 21 kr-, somit als Reinertrag der Forstverwaltung 6,185,583 M. 10 Pf. Sodann der Jagdverwattung Einnahmen 7,223 fl. 25 kr. und Aus­gaben 2633 fl. 45 kr., Reinertrag 7868 M. Endlich aus den Salz­gärten: Einnahmen 315,210 fl. 20 kr., Ausgaben 295,880 fl- 5 kr-, Reinertrag 33,189 M. Zusammen aus allen 3 Verwaltungen Reiner­trag 6,226,610 M. 40 Pf. Alles dieses wird mit Ausnahme einiger kleiner Erörterungen ohne Belang ohne Anstand ganz konform mit der Regierungs-Exigenz und den Commijsionsanträgen verwilligt. Beulter bringt eine neue Manipulation bei den Holz-Versteigerungen zur Sprache und bittet um Abhilfe. Der Finanzminister erläutert jedoch, daß dies nur bei gewissen Kategorien von Holzversteigcrungen neu eingesührt worden und als nothwendig erschienen sei. Bei dem Etat der aus­wärtigen Angelegenheiten (Berichterstatter Schutdt) sind im Ganzen exigirt 165,753 M., welche auch verwilligt werden. Eine längere Debatte entspinnt sich um die Gesandtschaft in Wien, für welche 21,372 M. exigirt sind und auf deren Verwilligung die Commission den Antrag stellt. Fe her ist hier gegen die Verwilligung und hätte wenigstens erwartet, daß die aus vorigem Landtag gestellte Bitte, diese Gesandtschaft bald­möglichst eingehen zu lassen, erneuert worden wäre. Mo hl tritt gegen die Widersacher dieser Gesandtschaft in die Schranken: Es gebe Leute, welche königlicher seien als der König und so gebe es auch solche, die reichlicher seien als das Reich. Das Reich gebe 2600 fl. zu dieser Ge­sandtschaft, gebe also dadurch zu erkenne», daß es damit einverstanden sei, indem es in der That mehr Personal anstellen möchte, wenn Würt­temberg nicht seinen besonderen Gesandten für die Vertretung der Inte­ressen seiner vielen Staatsangehörigen in Oestreich hätte. Auch sei ja das württemb. Gesandtschaftsrccht durch die Versailler Verträge gewahrt. Die Exigcnz wird mit 55 gegen 20 Stimmen verwilligt. Nein: Frhr. v. Ow, Hopf, v. Wöllwarth, Fetzer, v. Kern, Prälat v. Beck, v. Rüme- tin. Retter, Haag, Müller von Marb., Fink v. Heidenheim, Erath, Maier v. Kirchh., Vogt v. Rotlenb., Schall, Bogt von Sulz, Rehm, Gutheinz, Vollmer, Storz. Die übrigen Positionen werden ohne Debatte verwilligt und damit die Sitzung geschlossen.

Stuttgart, 29 April. Heute Nachmittag um 3 Uhr fand die Taufe des neugeborenen Sohnes Seiner Königl. Hoheit des Herzogs Eugen und Ihrer Kaiser!. Hoheit der Frau Her­zogin Wera von Württemberg in dem von Höchstdenselben be­wohnten Pavillon des Schloßnebengebäudes statt. Der Taufe wohnten auch Ihre Majestäten der König und die Königin an. Die Taufhandlung selbst wurde von dem Oberhofprediger Prälaten v. Gerok vorgenommen, und erhielt der neugeborene Herzog die Namen: Karl Eugen Alexander Constantin Ernst Adolf. Die Pathcn Höchstderfelben sind: Seine Majestät der

Kaiser Alexander von Rußland, seine Majestät der König Karl von Württemberg, Seine Hoheit der Herzog Ernst von Sachsen-Altcnburg, Seine Durchlaucht der Fürst Adolf zu Schaum­burg Lippe, Ihre Kaiserliche Hoheit die Frau Großfürstin Kon­stantin von Rußland, Ihre Königliche Hoheit die Frau Her­zogin Helene von Württemberg, Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin Mathilde von Württemberg und Ihre Hoheit die Prinzessin Therese von Sachsen-Alkenburg.

Stuttgart, 30. April. Gestern beschloß der hiesige Ge- mcindcrath, als Ehrengabe der Stadt Stuttgart für das fünfte deutsche Bundesschießen kein Kunstwerk anfertigcn zu lassen, son­dern das baare Geld, 3000 Mark, in drei Gaben zu verabreichen.

Cannstatt, 30. April. Der Professor, Staatsrath Dr. v. Zachariä, aus Göttingen, Mitglied des preußischen Herren­hauses, weitbekannter Staatsrechtslehrer, erlag gestern Abend einem Herzleiden. Ec starb im Hause seiner hier wohnenden Tochter. Morgen wird seine Leiche nach Göttingen gebracht ' werden.

Biberach, 28. April. Bei dem diesen Morgen in dem 1',, Stunden von hier entfernten Dorfe Jngoldingen ausge­brochenen Brande sind drei stattliche Häuser, sowie 14 Stücke Vieh ein Raub der Flammen geworden. (N. T.)

Die uralte Veits bürg bei Ravensburg in Schwaben ist die Stammburg des Welfen-Geschlechts und schon lange eine schöne, viel besuchte Ruine. Sie ist jetzt den Welfen nachgc- sallen wie der Mantel dem Herzog; die Bürger von Ravensburg haben sie um 12,000 fl. gekauft und tummeln sich, wie schon lange, in dieser prächtigen Wiege mit Weib und Kind und Sän­gern und Turnern; denn sie ist ein Vergnügungsort geworden. Man sieht, das Volk ist dauerhafter als das dauerhafteste Ge­schlecht und hält aus bis an's Ende der Lage.

Ein Ortspfarrer in der Nähe von Mainz, dazu iigch voetor tkeologiae der Mainzer Fakultät, hat einBüchleins heraus­gegeben, in welchem dieVerbrennung der Ketzer in der Hölle" als geschichtliche Thatsache behandelt, jeder Priester als Christus" bezeichnet wird. An einer andern Stelle läßt der gelehrte Herr einKind im Glaubensfeuer derart erglühen, daß die Nahestehenden die Hitze spüren." Von solchen Leuten wur­den seither die Schulen geleitet!

Sämmtliche königlichen Kaffen des Regierungs-Bezirks Wiesbaden haben die telegraphische Anweisungen erhalten, die Zahlungen für die katholischen Geistlichen einzustellen.

Aus Sachsen (Königreich). Die Landbriefträger müssen auf Anordnung des Kaiser!. General-Postamts zu Berlin von jetzt ab ihre Ankunft und ihren Abgang den Landbewohnern durch Signal-Pfiffe anzeigen. Ein musikalischer höherer Postbe­amte hat diese Signalpfiffe, ähnlich wie die Signale für Post­trompete, in Noten gesetzt. Das Exemplar dieser Signalpfiffe wird für den geringen Preis von 5 Pfennigen verkauft.

Berlin, 30. April. Wie diePost" aus Abgeordneten­kreisen erfährt, ist das Klostergesetz heute mit der Unterschrift des Königs an das Staatsministerium gelangt.

Berlin, 1. Mai- Der Gesetzentwurf betreffs der geist­lichen Orden bestimmt: §. 1. Alle Orden und ordensähnlichen Congregationen der katholischen Kirche sind von dem preußischen Gebiete ausgeschlossen und ist die Errichtung von Niederlassungen untersagt. Die bestehenden Niederlassungen dürfen neue Mit­glieder nicht aufnehmen und sind binnen sechs Monaten aufzu­lösen. Für diejenigen Niederlassungen, welche sich mit Unterricht beschäftigen, kann die Frist der Auflösung auf vier Jahre ver­längert werden. Nach §. 2 können die Orden, welche sich aus­schließlich der Krankenpflege widmen, fortbestehen, können aber jederzeit durch Verordnung aufgehoben werden. Nach §. 3 sind die fortbestehenden Niederlassungen staatlicher Aufsicht unterworfen. §. 4 bestimmt, daß das Vermögen der aufgelösten Niederlassungen nicht eingezogcu, sondern von den Staatsbehörden einstweilen verwaltet wird.

Lasker ist soweit wieder hergestellt, daß er am 27. April zum ersten Male mit gutem Erfolg ausfahren konnte.

DieNordd. Mg. Ztg." glaubt nicht fehl zu gehen, wenn sie die Summen, welche von Frankreich zur Subventirung der