Erjseirit wöckenttich :;mat und kostet Jnserationsgebübr für die Zspaltrge
m. 49. 5. Mmmrt«, den A. AM L'-«7-, SSU'.'^LL 187S.
mit Postaufschlag 1 fl. ö lr. bK mebrmaliger je 2 Kreuzer.
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Nagold.
Schafsperre betreffend.
Unter der auf Unterthalheimer Markung laufenden gemein schaftlichen Schafherde der Schäfer Barchmann, Gotttieb Rauschen- berger und Josef Klink ist die Schafraude ansgebrochen, daher die Sperre über dieselbe verfügt worden ist, was hieinit öffentlich bekannt gemacht wird.
Den 26. April 1875.
- K. Oberamt. Güntncr.
Nagold.
An die Ortsbehörden und Mitglieder der Ein- fchätzungscommiffionen für sie Gebäude- brandverficherungs-Anstalt.
Nachstehender Erlaß des K. Verwaltungsralhs der Gebäude- brandversicherungö-Austalt, die Vornahme der Gebäudeichätzungen in Markwährung betreffend, wird zur Nachachlnng hiedurch bekannt gemacht.
Den 19. April 1875.
K. Obcramt.
Erlaß des K. Verwaltungsraths der Gebäudebranvverstcherungs- Anstalt an die K. Stadtdirection Stuttgart und sämmtliche Oberämter, betreffend die Vornahme der Gebäudeschätzungen in Markwährung.
Vom 5. April 1875.
Im Hinblick auf die durch die K. Verordnung vom 5. März d. I. verfügte Einführung der Neichsmarkrechnnng auf den 1. Juli d. I. sieht man sich, zu Verhütung überflüssiger Umrechnungen (vergl. Gesetz vom 30. März 1875, Reg. BI- S. 164), zu der Anordnung veranlaßt, daß schon vom 15. des laufenden Monats an sowohl bei durchgreifenden Einschätzungen aller Gebäude einer Gemeinde als bei Einschätzungen einzelner Gebäude oder Zubehörden, welche ausnahmsweise im Laufe des Jahres vorgenommen werden, die Versicherungsanfchäge und die denselben entsprechenden Umlagekapitalieu in der neuen Markrechnung auszudrückcn sind
Hiebei will man weiter Folgendes bestimmt haben:
1) Bei Gebäuden mit einem Vcrsicherungswerlh von mehr als 60 Mark (conf. Art. 1 des angeführten Gesetzes) aber weniger als 4000 M. dürfen die Versichernngsanfchläge nur in Zahlen, welche mit 40 theilbar sind, ausgedrückt werden, so daß sich folgende Zahlenreihe bildet: 60 M, 80 M., 120 M., 160 M. re.;
2) bei Gebäuden von höherem Werthe als 4000 M. sind nur solche Versichernngsanschläge zulässig, welche sich mit 100 thcilen lassen (4000 M., 4100 M., 4200 M. u. s. f.).
Vorstehende Bestimmungen sind auch für Zubehörden in der Weise zu beobachten, daß der Gefammtanschlag der Zubehörden eines .Hanfes mit 40 bezw. 100 theilbar fein muß. Nur wenn eine einzige Znbehörde mit geringem Werthe, z. B. ein Waschkessel, mit dem Anschlag von 25 M. vorhanden ist, kann der Werth dieses Kessels in den des Gebäudes eingerechnet und z. B. gesagt werden:
„Versicherungsanschag 4000 M., worunter ein Waschkesscl im Werthe von 25 M. begriffen ist."
4) Bei durchgreifenden Schätzungen, welche zur Zeit der Publikation des gegenwärtigen Erlasses entweder noch nicht vollendet, oder zwar vollendet, aber den Bctheiligtcn noch nicht eröffnet sind, haben die Schätzungscommissionen vor der Eröffnung sämmtliche Bersicherungsanschläg? und Umlagekapitalien nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen in Markzahlen zu verwandeln.
Die Oberämter haben dafür zu sorgen, daß dieser Erlaß sofort zur Kenntnis; der Schätzungscommissionen gelange und von denselben genau befolgt werde.
Stuttgart, 5. April 1»875. Müller.
Erlaß des Verwaltungsraths der Gebäudebrandvcrsicherungs- Anstalt an die K. Stadtdirection Stuttgart und sämmtliche Oberämter, betreffend die Umrechnung der in den Feurrver- sichcrilngsbiichern enthaltend» Brandvcrsicherungsanschläge.
Unter Bezugnahme auf den Art. 2 des Gesetzes vom 30. März 1875 (Reg.-Bl. S. 164) werden die Oberämter in Kennt
nis; gesetzt, daß die Umrechnung der in den Feuervcrsicherungs- bücheru enthaltenen Brandverstchernngsanschläge und Umlageka- pitaiien im nächsten Monate in Angriff genommen und in allen Gemeinden vor Jahresschluss beendigt werden soll, wovon die hiefür in Frage kommenden Geschäftsmänner vorläufig zu verständigen sind. Die für die Umrechnung erforderlichen Vollzugs- vorschristen werden bekannt gemacht werden, sobald eine zu denselben gehörige Umrechnungstabelle verfaßt und gedruckt sein wird, was immerhin noch einige Wochen in Anspruch nehmen dürfte.
Vor Erlassung dieser Vollzugsvorschriften kann selbstverständlich das Geschäft nicht begonnen werden.
Stuttgart, 8. April 1875. Müller.
LageS-Ner: igkeiten.
Stuttgart, 27. April. Der Landtag ist heute wieder zusammengetreten und ha! mit der 8. Sitzung der Kammer der Abgeordneten begonnen, worin die Beralhung des Hauptfinanzetats für 1875,76 in Angriff genommen wurde und worüber weiterer Bericht folg!. Ans der Tagesordnung standen: Anträge und Berichte: 1) in Betreff der neu exigirten Gehaltserhöhungen und Gehalte; 2) in Betreff der Preise für die im Etat vorkom- mendcn Naturalien und 3) die Etatsrubriken: Civilliste, Apanagen, Donatiogelder, Wiltume und Apanageschlösser; Renten, Entschädigungen, Geheimer Rath und Departement der Justiz. — Die Wahl des ritterschaftlichcn Abgeordneten Frhrn. v. Gültlingen wurde für uuaubestaudet erklärt und derselbe eingeführt und aus seinen früheren Stände Eid hingewieseu.
Das deutsche Bolksblatt berichtet: „Am Freilag waren in der hiesigen Jnsaitteriekascrne auffallend viele Soldaten mit Diarrhöe behaftet. Es siel den Aerzten ans, welche verminheten, die Schuld müsse in den Nahrungsmitteln oder in dem Getränke liegen. Am Samstag wurde nun das Bier in der Kaline visttirt und als schädlich befunden. Mehrere Fäßchen wurden ans ärztlichen Befehl laufen gelassen."
Heilbronn, 23. April. Letzten Dienstag starb hier unter auffallenden Umständen plötzlich die etwa 20 Jahre alte Tochter einer seit einigen Jahren hier wohnenden englischen Familie. Dieselbe hielt sich Nachmittags längere Zeit im Friedhofe ans, klagte bei der Heimkunft über Uedelsein; der schnell hcrbeigeinsenc Arzt konnte nicht mehr Helsen; sie starb alsbald unter Zeichen der Vergiftung. In ihren Kleidern fand man etwa '/» Pfund bittere Mandeln und bei der Sektion ein gleiches Ouantum in dem Magen. Diese gisthaltende Frucht muß also die Ursache des Todes gewesen sein. — Fast zu gleicher Zeit verbreitete sich die Kunde über den Selbstmord eines Heilbronners ans der Reis: nach Frankfurt a. M. Derselbe, früher Sackträger, dann UnKr- känfer in Früchten, zuletzt, wie es scheint, selbst unglücklicher Spekulant hierin, suchte seine» Tod in den Wellen des Mainz. Auffallend ist überhaupt die Zahl der Selbstmorde, die aus'allen Gegenden des Landes berichtet werden; wir vermögen hierin kein günstiges Zeichen der sittlichen und gesellschaftlichen Zustände des Volkes zu erblicken.
! Pforzheim, 23. April. Die letzte Leipziger Messe i gestaltete sich, wie in andern so auch bezüglich der hiesigen Jn- ; dnstne-Arükel gar nicht günstig, und doch wäre ein besserer Ge- ! schästsgang so sehr vonnölhen. Hätten die Fabrikanten nur ihr ! eigenes Interesse im Auge, so würde mancher sein Geschäft lieber j schließen, als in der bisherigen Weise fortarbeilen zu lassen.
M n n ch e n, 23. April. U-ter Leitung des Ferdinand Miller jun., fand gestern Nachmittags der Guß deS Hauptihciles des von Professor Halbig modellirten, zur Aufstellung in Cannstatt bestimmten Reiterstandbildes des höchstseligen Königs Wilhelm von Württemberg in der K. Erzgießerei dahier statt. Der Guß, zu welchem an 100 Zentner Metall erforderlich waren, gelang in der vollkommensten Weise. Nach Bekamitwerden dieses höchst erfreulichen Ereignisses brachen die Anwesenden in stürmische Hochs ans den Meister Halbig aus, eine Auszeichnung, welche sodann auch dem geschickten Oberleiter des Gusses zu Theil wurde.
München, 23. April. Der König hat heute dem König von Sachsen zu dessen Geburtstag die innigsten und wärmsten