Amts- unä IntelligenMuit für üen Aezirk

Erscheint Dienstag, Donnerstag L Samstag.

Die EinrückungSgebühr beträgt S H p. Spalte tm Bezirk, sonst 12 H.

Donnerstag, äen 30. Äprik 1885.

Abonnementspreis halbjährlich 1 ^ 80 H, durch die Post bezogen im Bezirk 2 30 H, sonst in

ganz Württemberg 2 70

ZUM Abonnement auf das

far Mai und Juni ladet Jedermann in Stadt und Fand steuud'

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für Mai und Juni ladet Jedermann in Stadt und Fand steuud'

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(Reg.-Bl. S. 192 ff.) für die sud. Ziff. 13 oben erwähnter Bekannt­machung genannten Sprengstoffe nicht mehr in Anwendung, vielmehr unter­liegt der Handel mit letzteren künftighin wieder den Vorschriften der U 23 bis 26 der Minist.-Verf. vom 7. September 1879, betr. denVerkehr mit explosiven Stoffen" (Reg.«Bl. S. 333), wovon den betreffenden Beteiligten speziell Kenntnis zu geben ist.

Den 25. April 1885. K. Oberamt.

Flaxland.

AnrMche WekanrrLnrcrchungen.

^otitische WcrcHvichterr.

Calw.

Ale Ortsvorlteher

werden hiemit beauftragt, die denselben mit der Post zugefertigten Loosungs­scheine den betreffenden Militärpflichtigen gegen Empfangsbescheinigung unter Hinweisung auf die jedem Loosungsschein beigedruckte Belehrung aus­zufolgen.

Vor der Ausfolgung der Loosungsscheine an die Militärpflichtigen des jüngsten Jahrgangs (1885) sind zuvor die in den Loosungsscheinen einge­schriebenen Loosnummern in die Stammrolle 1885 einzutragen.

Die Empfangsbescheinigungen sind bei den Gemeindeatten auf- znbewahren. Wenn der eine oder andere der Militärpflichtigen inzwischen m eine andere Gemeinde verzogen ist, so ist die Zustellung durch Vermittelung des betreffenden Schultheißenamts zu bewirken. Die Loosungsscheine der­jenigen Militärpflichtigen, welche sich im Bezirk Calw nicht gestellt haben, sind hierher zurückzugeben.

Den 27. April 1885. K. Oberamt.

F l a x l a n d.

Calw.

An die Ortsvorsteher.

Die Ortsvorsteher werden auf die im Reichsgesetzblatt Nr. 10 S. 78 des laufenden Jahrgangs enthaltene Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen" vom 13. März 1885 besonders hiemit aufmerksam gemacht. Es kommen hienach die Bestimmungen der Minist.-Verfügung betr. den Voll­zug des Reichsgesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen" vom 22. August 1884

Feuilleton.

Im Abgründe.

Neman von Louis Hackenbroich. (Berfasser des Romans:EinVampy r.-)

Fortsetzung.

Also Sie erkennen das Papier wieder?" fuhr Jsmael fort, der gar nicht die fieberhafte Aufregung des Grafen zu beachten schien;weiter wollte ich nichts wissen. Es hat mich, weiß Gott, meine guten vierzigtausend Franken gekostet, wenigstens ungefähr, den Diskont abgerechnet. Vielleicht werden Sie mir erwidern, ich hätte die Zahlung verweigern sollen, indem ich die Unter­schrift für gefälscht erklärte . . ."

Jsmael machte eine kurze Pause, um einige Male zu husten, und dies­mal mischte sich in den Hustenanfall ein unverhohlenes, höhnisches Lachen, das dem Grafen einen kalten Schauer durch die Nerven jagte. Erdrückt von der Wucht seiner Schande, hatte derselbe sich in seinen Sessel zurückfallen lasten und bedeckte sein Gesicht mit den Händen, während sein Kniee in kon­vulsivischem Zittern aneinander schlugen. Eine Weile blieb er regungslos in dieser Haltung sitzen, ohne zu wagen, den Kopf zu erheben: endlich mur­melte er mit erstickter, kaum verständlicher Stimme:

Wie konnte dieser Wechsel in Eure Hände kommen, da er doch erst in drei Monaten verfallen wird?"

In drei Monaten, ganz richtig", antwortete Jsmael.O, Sie haben Ihre Sache nicht so ganz ohne Ueberlegen gemacht, Herr Graf; binnen drei Monaten durften Sie hoffen, daß Ihr bekanntes Glück im Spiel Sie in Stand setzen würde, dies gefährliche Papierchen außer Umlauf zu setzen, und es zurückzuerwerben. Aber man kann eben nicht Alles wissen, und nicht an Alles denken; zu Ihrem Unglück haben Sie nicht daran gedacht, daß Ihr gehorsamer Diener auch der Banquier der schönen Florimonde ist, um deren

Deutsches Reich.

Berlin, 27. April (Reichstag.) Bei fortgesetzter Beratung der Zollnovelle (Raps, Rübsaat, Oel, Fette) erklärt Staatssekretär Bur- chard: die Regierung nahm zu den gestellten bezüglichen Anträgen noch keine Stellung. Eine weitgehende Erhöhung des Raps? und Rübsaatzolles sei bedenklich, weil dieselben höhere Oelzölle zur Folge haben müsse, welch letztere bezüglich Italiens und Spaniens durch Handelsverträge gebunden sind. Nach längerer Debatte werden alle Amendements abgelehnt. Die An­träge der Kommission, nach welchen der Zoll für Raps und Rübsaat auf 1 erhöht, der Zoll für Oele aller Art in Flaschen und Krügen auf 20 vkL, für Speiseöle auf 8 für anderes Oel in Fässern auf 4 für festes Palm- und Kokosnußöl auf 2 ^ pro 100 Kilogramm festgesetzt wird, wird angenommen.

Karlsruhe, 27. April. Ein Extrablatt der Karlsruher Zeitung enthält das nachstehende, an den Staatsminister Turban gerichtete Hand­schreiben des Großherzogs:

Mein lieber Herr Staatsminister Turban!

Sie wissen, daß mein lieber Sohn, der Erbgroßherzog, die nähere Be­kanntschaft der Prinzessin Hilda von Nassau, Tochter des Herzogs- Adolf von Nassau, gemacht hat und eine innige Neigung zu ihr faßte.. Die Bewerbung um ihre Hand verschoben die Eltern der Prinzessin bis zum- Frühjahr, und so begab sich der Erbgroßherzog nach Wien, wo er vorgestern Abend eintraf. Heute früh erhielt ich von meinem Sohne die telegraphische Mitteilung, daß er gestern Abend das Jawort der Prinzessin erhalten hat und daß beide unfern elterlichen Segen erbitten. Diese aus reinster Neig­ung entstandene Verbindung beglückt uns in hohem Maße und gibt uns Aussicht zu den schönsten Hoffnungen für die Zukunft. Unsere Freude möchten wir aber mit dem ganzen Lande teilen, dessen Mitgefühl uns jeder­zeit und bei allen freudigen oder leidvollen Anlässen so wohlthuend bekundet

schöner Augen willen Sie diese großartige Ungeschicklichkeit begingen. Durch mich hat sie nicht nur ihren Logenplatz in der Großen Oper erhalten, sondern auch ihre Juwelier- und Schneider-Rechnungen gingen durch meine Hände. Gestern Morgen also hatte Fräulein Florimonde, der ich am Abend vorher durch den Gerichtsvollzieher meine Visitenkarte gesandt hatte, die Huld und Freundlichkeit, meine Höflichkeit durch einen Besuch zu erwidern, und das teure Kind wollte absolut nicht von mir Weggehen, ohne seine Rechnungen bei mir auszugleichen. Sie war mir die Bagatelle von zwanzigtausend Franken schuldig; zur Berichtigung dieses Pöstchens übergab sie mir einen Wechsel, der Ihren Namen als Aussteller und den meinigen als Acceptant trug. Sie können sich denken, wie amüsant ich den Streich fand; und, bei Gott, das Mittel, mich zum Schuldner meines eigenen Guthabens zu machen, war mehr als geistreich. Ein Zweifel war übrigens ganz und gar ausgeschlossen, der Wechsel lag da vor meinen Augen, und ich war gezwungen anzuerkennen, daß Sie mir die Ehre erzeugt haben, meine Unterschrift nachzuahmen. Nun, Herr Graf, was würden Sie wohl an meiner Stelle in gleicher Situation gethan haben?"

Graf Villefleur erhob einen Blick voller Verwirrung zu Jsmael, aber er war unfähig, ein Wort zu erwidern.

Ich hatte die Wahl zwischen zwei Auskunftsmitteln", fuhr Jsmael fort; entweder ich stürzte sie in den Abgrund, oder ich muhte stillschweigend den Wechsel einlösen. Der elftere Weg widerstand der Empfindlichkeit meines Herzens . . ."

Ein kurzer Hustenanfall Jsmael's, ließ eine Pause in derselben eintreten; dann nahm er dieselbe wieder auf.

- und dann hätte ich mir selbst auch entschieden dabei im Lichte gestanden; denn in dem Falle hätte ich leichten Sinnes auf die Vorschüsse Quittung geleistet, die Sie mir schulden, und die Sie mir hoffentlich doch eines Tages zurückzahlen werden."