großen rechen, 5) ieichies Auslhaucn noch Frostwclter und 6) geringe UitterhattnnMosten.
Der Mörder Frenih, der einen Handelsmann im Eisenbahnwagen ermorden haue, ist in Olmütz hingerichtet worden. Er starb, möchte man sagen, mit einem Hoch auf den Kaiser, der sein Todesnrlheil bestätigt hatte. Eine halbe Stunde vor seinem Tode schrieb er aus ein Blatt Papier: „Gott beschütze Kaiser Franz Joseph mit seiner glorreichen Familie, der meine That, die ich noch in letzter Minute bereue, gerechtmäßig strafte." Zwei Wiener Aerzte sind nach Olmütz gereist, um das Gehirn FreuthS zu untersuchen.
Wien, 28. Jan. Der „KarlSr. Zlg." wird von hier geschrieben: „Der päpstliche Nuntius Hai gestern Audienz denn Kaiser gehabt. Er ist das Organ des Dankes der Curie gewesen, daß die Regierung es verstanden habe, die consessioueltcu Gesetze, wie bedauerlich und verwerflich auch ihre Tendenz sein möge, in einer Weise zum Vollzug zu bringen, welche durch ihre schounngs- volle Rücksicht die Kirche in den Ltand setze, ihrerseits die gern geübte Rücksicht gegen gewisse politische Rothwendigkeileu walien zu lassen und zu einem mackus vivuncki die Hand zu bieten, der nach allen Seiten hin den kirchlichen und staatlichen Frieden sichere. Freilich werde der Papst nicht im Gebet für di- schließlich- Erleuchtung der maßgebenden Kreise ermüden."
Malta, !. Febr. Der Ausbruch der Rinderpest Hierselbst ist jetzt amtlich constatirt.
Madrid, l. Februar. „Gaeeta" veiösfenllicht ein amtliches Decret, welche den Journalen die Besprechung aller Handlungen des Ministeriums gestattet; dagegen verbietet es, Mitglieder der königlichen Familie, die konstitutionelle Monarchie und die Religion anzugreisen, oder Nachrichten zu verbreiten, weiche den Karlinen irgendwie nützen. Jedes Journal, das nach dreimaliger temporärer Suspension diesen Bestimmungen zuivider- handelr, wird unterdrückt. Ein weiteres Dekret bestimmt eine besondere Rechnungsführung für die schwebende Schuld. Dasselbe Blatt meidet, daß Kuba, Portoriko und die Philipinnen sich durch Delegnie sür Alfons ausgesprochen haben.
London, 1. Febr. Ein Telegramm der „Times" aus Madrid vom 29. Jan. besagt : Es sind lebhafte Verhandlungen im Gange über einen Waffenstillstand zwischen Carliskcn und Alphonsisten, welcher di- Grundlage eines künftigen Friedens bilde» und nölhigcnsalls auch ohne Mitwirkung des Don Carlos abgeschlossen werden soll. Letzterer soll die Stellung eines Inlauten von Spanien erhalten.
Das Lied von der Neblaus.
Melodie: Der Vogelfänger lZauberflöisl.
Sitz' icb behaglich bei den: Wein,
So fällt mir stets die Reblaus- ein.
Die srißt noch alle Reben aus:
Tai»n kommt das Wasser obendrauf,
Das alle Seligkeit ertränkt.
'S ist schauderhaft, wenn mau's bedenkt:
Die Reblaus kommt, die Reblaus kommt!
Herr Wirtb noch einen Schoppen Wem;
Man geht ja nicht auf einem Bein!
Die Reblaus kommt, die Reblaus kommt!
Die Welt siebt so schon lausig aus.
Jetzt will so 'n lausig Ding von Laus kartoul zu uuserm Rheine bin:
LKHoxerii, Zerstörer»!!
O schöner Rhein, ihr Rebenhöh'n,
Es ist um euren Ruhm gcscheh'n!
Die Reblaus kommt, die Reblaus kommt!
Bringt mir noch rasch ein Schöppchen Wein:
Der Nicket will vertrunken sein.
Die Reblaus kommt, dis Reblaus kommt!
Der Noah war ei» klarer Mann:
Wenn er mitunter daun und wann Ein bischen trank, wer kann dafür:
Doch glaub ich nie, daß dieses Thier In seinem Kasten war zu zwei. —
O sel'ger Noah, steh' uuS bei,
Die Reblaus kommt, die Reblaus kommt.
Wo stammt denn dieses Vieh nur her?
Dem Darwin war' die strag' nicht schwer.
Die Reblaus kommt, die Reblaus kommt!
Die Wissenschaft, sonst iebr mobil In jedem Testen, diesmal fiel,
Geschlagen von dem kleinen Wurm ;
Jetzt bläst man überall zum Sturm.
Nur mulhig vor, o Wissenschaft,
Und rekle uns deck Rebcusast!
Die Reblaus kommt, die Reblaus kommt!
Herr Wirth noch einen Schoppen Wein,
Mir fällt vielleicht ein Mittel ein.
Die Reblaus kommt, die Reblaus kommt!
Zum Beispiel, wenn, potz Element!
Die Weinversälscher mau verbräunt'
Und mischt ihr giftiges Gebräu Mit ihrer Asch zu einem Brei, - Brächt' das der Reblaus nicht den Mord,
Sind doch die Weinversälscher fort.
Die Reblaus kommt, die Reblaus kommt!
Das Mittel schein! mir sehr probat;
Den Beiden d'rum ein Pereat!
Tie Reblaus kommt, die Reblaus kommt!
Wenn's einmal nun nicht anders ist,
Die Reblaus doch die Reden frißt,
Dann deißt's noch frob gezecht, gelacht,
Und wär's auch über Mitternacht, —
Brach' selbst der Morgen drüber ein —
Ans, besten euch und trinket Wein!
Die Reblaus kommt, die Reblaus kommt!
Wer Zunge. Luug' und Leber bat,
Der trink' sich noch bet Zeiten satt!
Tie Reblaus kommt, die Reblaus kommt! (Didask.) — Erdöl geg en Ungeziefcr beiThieren. Schon mehrfach wurde in öffentlichen Blättern als — bei Thieren an- zuwcndendes --- Präservativ gegen Ungeziefer das Petroleum empfohlen. Mehrere landwirthschaftliche Zeitungen warnen nun neuerdings vor Anwendung dieses Mittels und theilen Fälle mit, in denen diese Behandlunzsweise einen sehr unglücklichen Ausgang sür die Lhiere nahm; — eiste wohlgemeinte Warnung, die hier zu veröffentlichen wir nicht säumen wollen.
Auflösung des Räthsels in Nro. 11.
Todtenkopf.
Amtliche und Vrivirr-rkLekarirrtmachurrgen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
SchMkn-Pllmdalionkli.
In nachbenannten Gantsacheu werden die Schuldenlignidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbcnaunten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder Lurch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger- ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Datum der
Name und Wohnort
Tagfahrt
Ort
amtlichen Be-
des
. zur
der
Bemerkungen.
' kanntmachung.
Schuldners.
Liquidation.
Liquidation.
'27. Januar' Johannes Oester le zum Löwen, 1875. .Kaufmann von Haiterbach, entwichen.
19. April 1875, Vormittags 9 Uhr.
kOberamts-
Gericht
Nagold.
29. Januar 1875.
Gotttieb Mangold, Küfer in Wildberg.
17. April 1875, Vormittags 9 Uhr.
H a i t e r b a ch. j
!
!
W i l d b e r g.j
Liegenschafts-Verkauf 17. April 1875, Vormittags 9 Uhr.
Liegenschafts-Verkauf 16. April 1875, Vormittags 11'/» Uhr.