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Bekanntmachung.

Au Folge höherer Weisung wird nachstehender Erlaß des k. Verwaltungsraihs der Gebändc-Brandvcrfichecungs-Anstalr vom 1l. Januar >875,

betr. die Berwilligung vo» Beiträgen zu Anschaffung von Feuerspritzen,

zur allgemeinen Kemttviß gebracht.

Den 1. Februar 1875.

K. Oberantt.

G ü nine r.

In der Bekanntmachung vom 4. Mai !871 (Minist-Auus- blat! S. l05), belreffend die Berwilligung von Beiwagen zu An­schaffung von Feuerspritzen, ist unter anderem die Bedingung gestellt:

daß die Ventile ausgeschliffen und leicht zugänglich fein müssen, so daß, um zu denselben zu gelangen, weder eine Herausnahme der Kolben,,noch eine sonstige um­ständliche Demontirnug erforderlich sein darf.

Da nun neuerdings der Fall vorlaut, daß Beiträge zu solchen Feuerspritzen verlangt worden sind, bei welchen zwar die Druckventilc in leicht herausnehmbaren Pölzen, sogen. Veniilconus- sen, sitzen, die Säugventile jedoch nicht leicht herausgenommen werden können, sondern nur zur Nolh durch Lösen von seitwärts an den Cylindcrn angebrachten Deckeln erreichbar sind »nd eine vollständige Reinigung der Sitzflächen der Ventile nicht möglich ist, so sieht man sich zu der weiteren Bekanntmachung veranlaßt, daß, nach der Auffassung der die Eentralkasse zu Förderung des Feuerlöschwesens verwalteten Kommission derartige Feuerspritzen jener Bedingung nicht entsprechen und daß überhaupt in Zukunft nur solche Spritzen mit einem Beitrag ans der Centralkasse be­dacht werden werden, deren Saug- und Druckventilc ohne Anstand und Zeitverlust herausgeuommeu werden können.

Stuttgart, den 11. Januar 1875.

Müller.

Ein gesendet. In einer der letzten Nummern des Ge­sellschafters wurden anläßlich verschiedener hier vorgekommener Brandfälle Winke zur besseren Einrichtung der Wasserleitung gegeben und hofft man auch aus das Zustandekommen einer zweck­mäßigeren und rascheren Wasserzuleitung; doch wird zur Aus­führung dieses Unternehmens noch eine geraume Zeit verstießen und glaubt Einsender dieses, neben oben berührter Angelegenheit auf einen Mißstand im Feuerlöschwesen aufmerksam machen zu müssen, welcher sich weit schneller und mit weit geringeren Kosten heben läßt, als erstgenannter, an Wichtigkeit jenem aber nachkommt: es ist die seitherige unzweckmäßige Unterbringung der Feuerleitern. Wie bekannt, ist bei einem ausbrechen­den Brande erste Hilfe doppelte Hilfe und wird das Umsich­greifen des Feuers dadurch vermieden, daß man dasselbe im Keim erstickt. Da aber die Feuerwehr ohne die nöthigen Gerätschaften dem Feuer nicht zu Leibe kommen kann und die Feuerleitern hier an einem Ort und in einer Weise aufgehängt sind, daß das Herab­nehmen derselben, abgesehen von der Gefahr der Beschädigung der Mann- und Gerätschaften, nur mit Zeitverlust und Umständ­lichkeit geschehen kann, so leuchtet ein, daß dringende Abhilfe fraglichen Mißstandes geboten ist. Die Feuerleitern sollten nicht wie seither in einer unbequemen Höhe an complicirten Hacken aufgehängt und eingezwängt sein, sondern derart ausbewahrl wer­den, daß bei gegebenem Signal ein zweckmäßig construirler Hand­karren, auf welchem die Leitern stets bereit sind, mit Leichtigkeit herausgezogen werden kann und man letztere im Moment auf dem Brandplatz hat. Zur Unterbringung eines solchen Apparats dürfte eine leicht construirte Bedeckung neben dem Rathhaus bei der Spritzenremise Platz finden. Mögen die Väter der Stadt, welche, zum Lob sei es ihnen gesagt, noch nie eine ungerechtfer­tigte Sparsamkeit, insbesondere was das Feuerlöschwesen betrifft, an den Tag legten, berührten Punkt zeitig ins Auge fassen, ehe ein Unfall vorgeschlagenc Abänderung veranlaßt!

Lage s - N euigker 1 e rr.

Llunaorl, 1. FWcuar. zLa'ldesproduktendör'» Der L-'rtthr im Getteidrhandcl dlicd lA: iwerall lcdlrs und dir Ltimmung war mil- unler noch flauer als in rer vorhergezaugenen Woche. Gerste ist immer noch vernachläßigt und jelvir ,ür Haber yar die Nachfrage envas nach­gelassen. Wir »euren: Walzen, ainerlk. 6 >!. 38 kr. oro. bayer. 6 sl. 12 -eiv kr. Kernen <i sl. ir-2 t kr. Dinkel 3 st. 46 kr. Haber 4 sl. 465 sl. 18 kr. Mehlpreise per >00 Klg. st:!:, sack. AM Nr. I: 19 sl. - 19 st. 3u kr. Nr. 2: I? st. - >7 -st. u. Nr. :: li st. 30 kr. - 15 fl. Nr. 4: II ,1. 3o !r.-12 f!.

Slntlgar:. Gestern (Sonntag) jrüh wurde der Direüor der hiesigen Europäischen Lebens-Versicherunzs- und Rentcnbank, Hr. Ä. C. Fischer, verhaftet. Die Verhaftung dcsfelben soll er­folgt fein, um, wie uns milgelheitt wird, das Verhältniß dieser Bank zu der würltemb. Kommifsionsbank zu cruiren. (N. T)

Göppingen, 3i. Inn. Diesen Morgen durchlief die Kunde von einer sehr rohen Thal die Stadt. Der erwachsene Sohn des städtischen Waldmeisters, der mit seinen Eitern bei der Avendunlcrhaluing eines hiesigen Gesangvereins gewesen war, war bei dieser Gelegenheit mit demselben in einen Wortwechsel gerakhen. Als nun der Mann und die Frau in der Frühe nach Hause gingen, feuerte der Sohn durch das Fenster zwei Schüsse auf jeiue Ellern ab und verwundete seinen Vater lödtlich; die Mutter kam mit einer leichteren Wunde davon. Der freche Bursche wurde sofort verhaftet. (S. M.)

EIlwangen, 29. Jan. Die zum Tode verurtheilten Raub­mörder Kazmaier »ud Daferner wurden zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. (L. M)

In Erbach im Ldcnwalde stürzte in der Nacht vom 22. d. während eines starken Hazelsturmes die dortige katholische Kirche theilweise zusammen. 'Rur die Umfassungsmauern stehen noch.

München, 31. Jan. Durch ein königliches Ncscript vom gestrigen Tage sind die Kammern auf Montag den 15. Februar wieder einberufen.

Berlin, 1. Februar. Der Bundesralh genehmigte gestern die Gesetzentwürfe über den Landsturm, die Ausübung der Mi­litär-Controle und das Großjährigkeits-Alter. Die Abstimmung über das Civilehe-Gesetz wurde bis zur nächsten Sitzung ausge­fetzt. Der Bundesralh ermächtigte ferner den Reichskanzler zum Abschluß eines Auslieferungs-Vertrages mit der nordamerikanifchcn Union.

Am 29. Januar wurde der Reichstag aus allerhöchsten Präsidialbefehl durch den Staatsminister Delbrück geschloffen. Vor Schluß der Session ist noch ein 10. Verzeichnis der bei dem D. Reichstag cingcgangencn Petitionen erschienen. Dasselbe enthält u. a. 12 Petitionen aus Württemberg, theils von Ein­zelnen, theils von Genossenschaften, mit der Bille um Ablehnung, bez. Abänderung des Civilehegesetzentwurfs. Die Petitionen sind durch die Annahme des Entwurfs im Reichstage erledigt.

In Berlin hatte sich ein junger Hülfs geistlich er bei St. Markus einen schönen Vollbart und einen noch schöneren Schnurrbart wachsen lassen. Das war aber dem hochw. Consi- storialprästdenten v. Hegel ein Gräuel und er ließ dem jungen Mann seine Ungnade fühlen, indem er ihm erklärte, er werde nicht eher verpflichtet, als bis er sich den Bart habe abscheeren lasten. Zu diesem Bilde hat Kladderadatsch die Verse gemacht.

Der Köln. Ztg. zufolge sagte die britische Negierung die Einbringung eines Gesetzes zu, welches strenge Prügelstrafe für die überhand nehmenden brutalen Mißhandlungen wieder ein­führen wird.

Eine Korrespondenz derAllg. Ztg." aus der Pfalz gibt der Verwunderung darüber Ausdruck, daß auch der Bischof v. Haneberg von Speier, in dessen Sprengel die obligatorische Civil- ehc schon seit Ende des vorigen Jahrhunderts bestehe, dem Protest beigetreten fei.

Mit gußeisernem Straßenpflaster werden jetzt in Hamburg Versuche gemacht. Die Anwendung eines solchen Straßen­pflasters ist in Warschau in größerem Umfange bereits vorge­nommen und hat sich dort gut bewährt. Die Hauptvortheile sollen die folgenden sein: 1) die rasche Herstellung, 2) angenehmes Fahren auf demselben, 3) Nichtglattwerden, weder im Sommer noch im Winter, 4) Unveränberlichkeit des Profils, selbst bei