Amtsblatt für den Obrramtsbczirk Nagold.

Kr. 1t.

Erscheint wöchentlich Imal und tottrr daldjädrlird dre: Li kr., im Bruet mu PrilaufiLiap, 1 Ü " Ir

Donnerstag den 28. Januar. ^

Jniercirionsgebüor rnr die 3>palüge Zeile and gewödnlichcr Schri't bei ninaliger Eiarückana 3 Kreuzer, bei uiebnnuüger je ä Kreuzer.

A nr t l r ch « s.

Wildbad. Aufnahme in das Armrnbad. Die Gesuche um Aufnahme in das Aemcubav (Catharinenslisl) in 2LilübaV sind spätestens bis 1. Mär; d. I. durch Vermittlung der K. Obciämler, welche die Vorlagen hinsichtlich ihrer Vorschriflsmä- ßigkcil zu prüfen gebeten werden, mit der Bezeichnung alsDienst­sache" 'an die K. Badanssichlsbchörde in Wildbad eiuzurcichcn. In Betreff der Anfnahmsbedingungen s. St.-Anz. 4tro. ist, S. 120.

Den 26. Januar 1876.

K. Bad-Aufsichtsbehörde.

L 6 g e K - N c n i g k e i 1 e n.

Ter Nevierförtter Hirzel in Schöupronu wurde feinem Ansuchen gemäb wegen körperlicher Lewen und dadurch herbeigesührler Dienstun­tüchtigkeil in den Ruhestand verletzt. ^

Bei dem am >7. Dezember m L-tammdeun, SA. r-alw, ftattge- fnrrdenelr Brarrde wllrden die Z'euelwehren vvli Caliv und t^echiugen und die Löschmannschaft von Stammheim für mukhvvtle und ausdauernde Thätigkeit öffentlich bclvbi.

'Vagold. Laut einer Verkündigung von der hiesigen Kanzel wird Herr Pfarrer Schuster, Agent des Vereins für Innere Mission in Sndoenlschland, bekannt durch seine Kämpfe gegen die socialdemokratischcn Bestrebungen, am nächsten Sonnlag Vormittags eine Predigt halten über die Aufgaben der Innern Mission. Dem Vernehmen nach wird zwei Tage daraus am Lichlmeßfeiertag, eine Konferenz für dieAcnßere Mission" ge­halten werden.

* Nagold, 27. Jan. Vergangenen Montag hatten wir hier einen seltenen Kunstgenuß. Die Violinistin Frln. Sophie Humler gab unter Mitwirkung einiger hiesigen und auswärti­gen Herren und Damen ein Conccr: im Bierbrauer Saulter'schen Saale, das durch den künstlerischen Nuf dieser Dame zum Voraus ein volles Hans erwarien ließ Und wirklich Hallen sich nicht nur viele hiesige, sondern fast ebenso viele auswärtige Besucher trotz ungünstiger Witterung eingcfnndcn. Mit gespannter Anf- mcrtsamkeit folgte mau den einzelnen Vorträgen, die durch die gut gewählte Abwechslung das Ohr nicht ermüdeten. Ungetheilte- ster Beifall folgte jeder beendeten Nummer des Programms. Es bedarf hiebei wohl unserer Feder nicht, um den Ruhm dieser Künst­lerin zu erhöhen und konstatircu daher blos, daß nicht blos die Con- zertgeberin, sondern auch die andern mitwirkenden Herrn und Damen ein höchst befriedigtes Auditorium vor sich hatten, wovon auch die nachherigc gesellige Unterhaltung beredtes Zeugniß gab. Möchten uns derartige Genüsse noch öfters zu Theil werden, wo­zu eS einer auswärtigen Künstlerin nicht immer bedarf, denn wir sind überzeugt, daß wir hiezu in unserer eigenen Mitte oder in der Näh- der Kräste genug besitzen.

Stuttgart, LS. Januar. (LaudksprvVuktenborse.) Das Ge- trcidegejchäjt hat sowohl an den in- als ausländischen Märkten seinen schleppenden Gang beinhalten und die Preise erlitten mitunter eine weitere Einbube. Ebenso verkehrte unsere heutige Börse in gedrückter Stimmung und es war für alle Cerealien ausgenommen Hafer die Nachfrage sehr schwach. Wir notircn: Waizeu amerik. 6 fl. 30 kr., dayr. 6 ft. 12 bis 27 kr., Kernen 6 fl. 12 27 kr-, Dinkel 3 fl. 48 kr., Gerste württemb. 4 fl. S4 kr., Hafer ü fl- IS-18 kr. Mehlpreise per 100 KIg. iucl. Sack. Niehl Nr. 1: 10 fl. dis 1b fl. 30 kr., Mehl 2: 17 fl. bis 17 fi. 30 kr-, Mehl Nr. 3: 11 fl. 30 kr. bis 15 fl., Mehl Nr. 4: 11 st. 30 kr. dis 12 >1.

In Frankfurt am Main hat das Jahr keinen gulen Anfang gemacht. Vier Männer sind ihren Frauen und eine Frau ihrem Mann durchgegangen. Die Frauen müssen böse Sieben und die Männer sehr flüchtig sein.

In Berlin ist der deutsche Generaltelegraphendirektor Mey- dam gestorben.

Berlin, 23. Jan. Ein spanischer Kabinetsknrier ist mit einem Schreiben Alfons' an den Kaiser gestern Abend hier eingetrofsen. Derselbe geht von hier nach Wien und Nom.

Der deutsche Reichslag har am 22. Januar dasLan d- sturmgesetz in 3ler und letzter Lesung endgültig angenommen und zwar bei namcullicher Abstimmung mit 1st8 gegen 84 Stim­men. Gegen das Gesetz stimmten nur das (clericalc) Centrum, die Sozialdemokraten, die Elsäßer und der Frankfurter Sonne­mann. Das Gesetz hautet: § 1. Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendelcn 17. bis vollendeten 42.

Lebensjahr, welche weder dem Heeie, noch der Marine angehören. Der Landsturm lrilt nur zusammen, wenn ein feindlicher Einsal! Theile des Reichsgebiets bedroht oder überzieht. (§ 3. w. 2 und §16 des Gesetzes vom November 1867 ) § 2. Das Aufgebot des Landsturms erfolgt durch kaiserliche Verordnung, in welcher zugleich der Umfang des Aufgebots bestimmt wird. § 3. Das Aufgebot kann sich auf die verfügbaren Theile der Ersatz-Reser­ven erstrecken. Wehrfähige Deutsche, welche nicht zum Dienst im Heere verpflichtet sind, können als Freiwillige in den Landsturm eingestellt werden. § 4. Nachdem das Aufgebot ergangen ist, finden auf die von demselben betroffenen Landsturmpstichlige» die für die Landwehr gellenden Vorschriften Anwendung. Insbeson­dere sind die Aufgebolenen den Mililärstrafrzesetzen und der Dis- ciplinarordnung unterworfen. Dasselbe gilt von den in Folge freiwilliger Meldung in den Listen des Landsturms Eingetrage­nen. § 5. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abkhcilnngen sormirt. In Fällen besonderen Bedarfs kann die Landwehr ans den Landsturmpflich- tigcn ergänzt werden, jedoch nur dann, wenn bereits sämmtliche Jahrgänge der Landwehr und die verwendbaren Mannschaften der Ersatz-Reserve ciuberufcn find. Die Einstellung erfolgt »ach Jahresklassen, mit der jüngsten beginnend, soweit die militärischen Interessen cs gestatten. § 6. Wenn der Landsturm nicht aufgebo- ten ist, dürfen die Landsturmpflichkigen keinerlei militärischer Kont- role oder Uebungen unterworfen werden. § 7. Die Auflösung des Landsturms wird vom Kaiser ungeordnet. Mit der Anstösnng- der betreffenden Formationen hört das Militärverhältniß der Land- sturmpflichtigen auf. § 8. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen erläßt der Kaiser. § 9. Gegen­wärtiges Gesetz kommt in Bayer» nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 zur Anwendung. Dasselbe findet auf die vor dem 1. Jan. 1851 geborenen Elsaß- Lothringer keine Anwendung.

Die Nordd. A. Z. macht geheimnißvolle Anspielungen auf bestehende A ti e n t a t s p la n e. Sie will Kenntniß haben von einer Instruktion ans dem ultramontanen Hauptquartier, des Inhalts:Der Nachfolger Kullmanns soll, wo möglich, kein Deutscher sein. Den allgemein zugestandenen Vorlheil des Gelingens der verbrecherischen That würde, wenn der Thäter ein Landsmann des Fürsten Bismarck wäre, der hiermit verbundene Nachtheil weit überwiegcn. Es erscheint nicht opportun, daß der Beweggrund des Verbrechens, wie es daun der Fall sein würde, ein unverhüllt konfessioneller sei. Daher wäre ein Nichideutscher erwünscht, bei dem es freistünde, anderweitc Motive, z. B. solche, die mit seiner Nationalität Zusammenhang hätten, anzunchmen und vorzugeben."

DieNat.-Ztg." berichtet von den großen Anstrengungen des Herrn v. Ofcnheim, um in den Mitteln der Vertheidigung nichts unerschöpft zu lassen. Nach den täglichen Verhandlungen berathen in seinem Palais mit ihm außer dem Vertheidiger Dr. Ncnda noch mehrere der ersten Vertheidiger in Strafsachen, von welchen jeder 10,000 Gulden dafür erhält. Eine vielgerühutte Antomtät, Dr. Markbreiter, wird als Ersatzvertheidiger genannt, falls Dr. Neuda unwohl würde. Dem letzteren Vertheidiger selbst ist als Lohn seiner schweren Aufgabe 25,000 Gulden zn- gestchert, welche sich jedoch im Falle einer Freisprechung auf 100,000 Gulden erhöhen würden. In dem Prozesse steht außer der Ehre Ofenheim's auch der größte Theil seines Vermögens, soweit cs nicht seiner Frau übertragen wurde, ans dem Spiele, indem sich die Ersatzansprüche des Lemberg - Czernowitzer Bahn- stqnestcrS auf mehrere Millionen belaufen; über ihre Berechtigung aber ist der Ausgang des Strafverfahrens entscheidend.

Die Mecklenburgische Brigg geht unter dem NamenGustavs Welche" durch die spanische Presse. Die Schuld an diesem Namen hat ein deutscher Zeitungsartikel. Derselbe brachte die Nachricht von dem karlistischen Angriffe ansdie Mecklenburgische Brigg Gustav, welche ans der Fahrt von New -Jork" u. s. w. Das Wörtchenwelche" wurde von den Spaniern als Name aufgc- faßt.