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«luitsbkitl für Le« Oberamtsbezirk RagslL.
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Amtliche S.
Obcramt Nagold.
Militärffammrolle betreffend.
Die Anlegung der Militärstammrolle vom Jahrgang 1855 hat sofort und genau nach der Verfügung des k. Ober Rckruti- rungsraihs vom 14. August 18? l (Minist.-Amtsblatt Nr. 28, Seite 208) zu geschehen.
In jeder Gemeinde ist mittelst Anschlag am Rathhaus und auf sonstige ortsübliche Weise die Aufforderung zur Anmeldung der Militärpflichtigen behufs Einschreibung in die Stammrolle alsbald zu erlassen, und zwar in folgender Weise:
In der Zeit vom 15. Januar dis 1. Februar haben sich zur Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle zu melden:
1) unter Vorlegung ihres Geburtsscheines — sofern sie nicht in der örtlichen Geburtslistc verzeichnet sind, alle im Jahre 18 55 geborenen junge» Männer, sowohl solche, welche in der Gemeinde ihren gesetzlichen Wohnsitz haben und flch dann aus- halten, als auch solche, welche als Schüler, Haus- und Wirth- schaslsbcamle, Handlnngsdiener oder Lehrlinge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlichen Verhältnissen sich in der Gemeinde befinden;
2) unter Vorzeigung des im 1. Gestelllingsjahre empfangenen Loosungsscheins und Gestellungs Ältestes alle gestellungspflichtigen jungen Männer früherer Attersclassen, über deren Militär-Verhältniß noch nicht definitiv entschieden ist.
Die Pflicht zur Anmeldung erstreckt sich nicht blos aus Würltemberger, sondern auf alle Angehörigen des deutschen Reiches.
Ein Anmeldungspflichtiger, der seinen Wohn- oder Aufenthaltsort in einen anderen Musterungsbezirk verlegt, hat dieß bei seinem Abgang der Behörde des betreffenden Orts und ebenso derjenigen seines neuen Domicils oder Aufenthaltsorts ohne Verzug und spätestens innerhalb 3 Tagen zu melden.
Sind Militärpflichtige am Ort ihres Domicils nicht anwesend, — gleichviel ob sie an einem andern Ort gestellungspflichtig sind oder nicht, — oder sind sie von dem Ort, wo sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend, so haben ihre Elter», Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
Militärpflichtige, weiche die vorgeschriebenen An- und Abmeldungen unterlassen, werden mit Geldstrafen bis zu 10 Thalern, beziehungsweise Haft bestraft und können unter Verlust der Berechtigung an der Loosung Theil zu nehmen, sowie ihres etwaigen Anspruchs auf Zurückstellung vorzugsweise zum Militärdienst hcruugezogcn werden.
Den 5. Januar 1875-
K. Oberamt.
, , Güntner.
L a g e s - N eu i g k e i 1 e u.
, * Nagold, 7. Jan. Dieses Jahr läßt sich für unsere
^ Stadl etwas bedenklich an, denn noch war der Morgenruf am 5 : Auf, es brennt im Wolfberg! noch in manchen Ohren nicht ganz verklungen, als wir gestern Abend 6 Uhr schon wieder durch Feuerrufe allarmirt und erschreckt wurden. Die Gefahr, welche ^ die jetzt bezeichnet Brandstelle,, dem Hause des Seifensieders Harr, für einen größeren Theil der Stadt haben mußte, wenn das Feuer zum Ausbruch kommen würde, verdoppelte auch die Anstrengungen zur Unterdrückung des Feuerherdes, der im Fuiterraum neben dem Stalle gefunden wurde, wodurch auch schon nach einer Hülben Stunde die Löschmannschaft zur Beruhigung der ganzen Stadl sich zurückziehen konnie. Zum Glück war der Schrecken hiebei giößer als der verursachte Schade». Nicht so verlief aber der erstgenannte Brand; denn ehe die Feuerwehr um 6 Uhr auf dem Platze erscheinen konnie, schlugen die Flammen schon auf allen Seiten aus dem Hause des Tuchmachers G. Horland, wodurch der Löschmannschaft fast nur die Aufgabe blieb, die Nachbarhäuser vor Weiterverbreiiung des verheerenden Elements zu schützen, was bei dem durch das Glatteis fast gletscherartig gewordenen Terrain nicht die leichteste Aufgabe war. Das Hans wurde bis auf den Grund zerstört. Fremde Hilfe war nicht nöthig.
lieber die Entstehung beider Brände konnte noch nichts Bestimmtes erhoben werden.
Stuttgart, 4. Januar. (LandesprodukienbSst.) Unsere heutige Börse verlies ebenfalls in ruhiger Haltung, doch waren die Umsätze etwas belangreicher als in den letzten Wochen. Wir nclircn: Weizen, amerik. 0 fl- 33 - 36 kr. die. davor, d fl. 24 — 30 kr. Kernen 6 ft 18 — 30 kr. Haber 4 sl. t>1-5 st. 15 kr. Kohlr.pS 8 ft. 30 kr. Mehlpretse per 100 Ktg. t»k>. Sack. Mehl Nr. 1: 20 fl.-20 kl. 30 kr. Nr. 2: 18 sl.- 18 sl. 30 kr. Nr. 3- 16 sl. -16 st. 12 kr. Nr. 4: l2 fl. 30-13 st. 33 kr.
Hechingen, 2. Jan. Gestern wurden i» der katholischen Stadlpfarrkirche 5 Kinder von zwei Müttern getauft.
Bamberg, 2. Jan. Das Bamb. Tgbi. schreibt: Heute (27.) wurde der Erzbischof v. Deinlein vom Schlage gerührt, vor feinem Bette liegend gefunden. Die Sprache ist versagt.
Bamberg, 4. Jan. Heute früh verschied hier der Erzbischof Michael v. Deinlein.
In der Christnacht wurde ein reifender Kaufmann in einem Walde auf offener Landstraße von einem halben Dutzend Strolche überfallen. Die Näuber, mit Schußwaffen versehen, griffen den Schlitten an und schleuderten den Kutscher vom Bock unter die Pferde; derselbe erhielt durch den Husschlag eines Pferdes eine sehr erhebliche Kopfverletzung. Auch ein Pferd wurde durch einen Schuß schwer verwundet. Der Reisende vertheidigte sich mit feinem Revolver derart, daß die Näuber, nachdem 3 von ihnen verwundet waren, davon liefen; indessen hatte er auch eine leichte Schußwunde am Arme erhalten. Der Vorfall hat sich nicht etwa in Polen oder Rußland, sondern zwischen Ansbach und Rügland zugetragen, und der Reisende war der Kaufmann Dörs- lein aus Nürnberg.
Die Kaiferglocke in Frankenthal, nun zum drit- tenmale umgegosfen, ist nun in dem Gerüste aufgehängt und wartet auf die Prüfungskommission, die nächster Tage von Köln ein- treffen wird. Der Guß ist vollkommen gelungen, ob auch der richtige Ton getroffen, wird die Prüfungskommission entscheiden'
Breslau, 2 Jan. Der Fürstbischof hat sich, wie die hiesigen Blätter mittheilen, gestern in der Antwort auf die ihn zum neuen Jahre beglückwünschenden Mitglieder des Domkapitels und der Diöcesan-Geistlichkeit u. A. dahin ausgesprochen, daß im neuen Jahre voraussichtlich die Bedrückung und Verfolgung der katholischen Kirche noch schlimmer fein werde als bisher. Hieran schloß sich die Ermahnung, treu und fest zur Kirche und zum Papst zu stehen; der Sieg der Kirche könne dann nicht aus- bleiben.
Berlin, 2. Jan. Nachrichten -aus Madrid bestätigen zuverlässig, daß Marschall Serrano auf die erste Nachricht der Bewegung die neue Regierung beglückwünscht und lebhafte Wünsche für die Befestigung der legitimen Monarchie ausgedrückt hat. Die neue spanische Regierung wird, wie man glaubt, die Anerkennung der Mächte nachsuchen und seitens der Mehrzahl derselben voraussichtlich erhalten. In der Umgebung des jungen Königs, der künftigen November volljährig wird, soll die Frage diskutirt werden, ob er schon jetzt für majorenn zu erklären sei. Die meisten Mitglieder des neuen Ministeriums sind unionistisch-liberal, einige neigen zu dem Klerus. Die Zusammensetzung des Ministeriums ist schwerlich definitiv.
Berlin, 4. Jan. Der Streit Fürst Putbus-Las ker ist nun einen Schritt weiter gerückt: den Fürsten hat ein Ehrengericht einstimmig freigesprochen. Das Ehrengericht wurde auf Veranlassung des Fürsten gebildet, aber es ist nie bekannt geworden, welche Personen Mitglieder desselben waren. Das Ehrengericht hat auch niemals das Geringste über leine Verhandlungen verlauten lassen. Es muß ein Militär-Ehrengericht gewesen sein, denn sein Spruch wird durch kaiserliche Cabinets Ordre bestätigt. Bleibt der Spruch des Ehrengerichts unbekannt, so wird er den Fürsten Putbus noch immer nicht in der öffentlichen Meinung entlasten, die so lange, bis sie eines Besseren belehrt wird, an den Untersuchungs-Bericht und an Lasker's Angaben sich hält.
Berlin. 5. Jan. Der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten hat in seiner heutigen Sitzung gegen den Bischof Martin von Paderborn, der nicht erschienen war, dem Anträge des Oberstaatsanwaltes entsprechend, die Amtsent- setzung ausgesprochen.