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Rv. 146. dalbjähriiÄ d-er 54 kr., im B>:,,'.rk Dienstag den 15. Dezember.

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Jnserütionsgebübr für die Rpatttae Zeile aus gewöhnlicher Schri-I bei ^ einmaliger Einrückung 3 Kreuzer, ! bej ruebrmakiger je S Kreuzer.

1874 .

A in 1 l i ch e s.

Nagold.

An die Gemeindebehörden.

Unter Beziehung auf die oberamtliche Bekanntmachung vom 6. d M., bctr. die Abwrhrmaßregeln gegen die Blutlaus, Amts­blatt Nro 143, werden die Gemeindebehörden in Kenntniß ge­setzt, daß denselben in den nächsten Tagen je 3 Abdrücke der von k. Cmtralstelle für die Landwirlhschaft verfaßten Belehrung über die Naiurgeschichte und Vcrtilgungsweise dieses schädlichen Insekts, um solche in angemessener Weise zur allgemeinen Kennt- niß zu bringen, zukomme» werden.

Sollte weiiere Belehrung, namentlich durch Abfendung von Sachverständigen wünschenswcrth erscheinen, ist Bericht hieher zn erstatten.

Den 12. Dezember 1874.

K. Obkramt, üntner.

N a a o I d.

Paterrtirnng der Privatbeföhälhengste.

Die Hrngstbesttzer, welche im Jahr 1875 das Beschäl- Gewerbe treiben wollen, werden hiemit zur Anmeldrrng ihrer Hengste bis zum 31. d. M. aufgefordert. Den Anmeldungen sind die in §. 12, Pct. t und 2 der k. Verordnung vom 14. Oktober 1854 vorgeschriebenen Urkunden beizulegen.

Tun 11. Dezember 1874.

K. Oberamt.

G ü ntnc r.

TageS-Neuigkeiteu.

Gestorben: den 10. Dez. zu Calw R.Auw. Kling er.

Berlin, 9. Dez. Die Verhandlung dauert voraussicht­lich vier Tage. Nach Schluß der heutigen Verhandlungen wurde Arnim in Haft genommen.

Graf Arnim, vor wenigen Monaten noch deutscher Bot­schafter in Paris, steht seit dem 9. Dezember vor dem Stadt­gerichte in Berlin als Angeklagter. Die Verhandlungen sind zum größten Theile öffentlich, dem Angeklagten stehen drei Ver- lheidigcr zur Seite und 40 Berichterstatter deutscher, österreichi­scher, französischer, englischer und amerikanischer Zeitungen sind unermüdlich thätig, um den Verhandlungen die größte Oeffentlich- keil zu geben. Die Anklage begründet Staatsanwalt v Tessen- dorf. Er klagt den Grasen an, im Hotel der deutschen Botschaft in Paris während der Zeit von 18721874 durch ein und die­selbe Handlung als Beamter ihm amtlich anv ertraute Urkun- de n vorsätzlich bei Seite geschafft, Sachen, die er in amtlicher Eigen­schaft empfangen hatte, sich -rechtswidrig angeeignet zu haben und des Vergehens wider die Paragraphen 348, 350 und 74 des Strafgesetzbuches schuldig zu fein. Die Anklage behauptet, daß die belr. Schriftstücke Urkunden im Sinne des Gesetzes seien und daß zur Unterschlagung eine gewinnsüchtige Absicht nicht nöthig sei. Sie theilt die betr. Urkunden in drei Rubriken 1) geständ- lich mitgenommene, später jedoch auf amtliche Aufforderung zurück­gegebene Schriftstücke, 2) solche, die Arnim geständlich an sich nahm und als ihm gehörig zurückhält, 3) solche, von deren Ver­bleib Arnim nichts wissen will. Wenn einzelne Schriftstücke den Zusatzvertraulich",ganz geheim",persönlich" u. s. w. tragen, so werde dadurch der amtliche Charakter der Schriftstücke nicht verändert, sondern für die Behandlung ein Wink gegeben. Die einzelnen Schriftstücke werden ihrem Inhalte nach kurz geschildert und geben einen interessanten Einblick in die umfassende und ver­schiedenartige Thätigkeit der hohen Diplomatie. Die Anklage behauptet, daß Arnim die unterschlagenen Actenstücke zu Angriffen auf Bismarck und die Neichspolitik und namentlich zu Artikeln in Belgischen, Wiener, Kölner und andern Zeitungen benutzt habe. Unter den 9 Zeugen sind Beamte der deutschen Botschaft in Paris, mehrere Nedacteure und Literaten und Feldmarschall v. Man- teuffcl. Unter den mit Beschlag belegten Papieren des Grafen haben sich mehrere Entwürfe der betr Zeitungsartikel, Briefe an Nedacteure rc. gefunden. Graf Arnim erklärt sich bei seiner Ver­nehmung für nicht schuldig und läßt sich dahin aus. Da der Reichskanzler viele seiner Erlasse als für ihn (den Botschafter)

persönlich bestimmt bezeichnet und sorgfältige Geheimhaltung zur Pflicht gemacht habe, so habe er dieselben Bismarck persönlich übergeben wollen, sei aber durch seine Krankheit abgehalten worden ; später habe er seinen Sohn damit beauftragt. Auf die Frage, ob er die (berühmt gewordenen) Zeitungsartikel über die römische Frage in der WienerPresse" geschrieben oder veranlaßt habe, gibt er ausweichende Antworten: er sei für sie nicht verantwort­lich. Die Verhandlungen werden 3-4 Tage dauern. Die Verlheidiger des Grafen sind die Rechtsanwälte Munkel ans Berlin, Dockhorn aus Posen und Prof. v. Holzendorff aus München.

Berlin, 10. Dez. Das Interesse des Arnim'scheu Prozesses steigt mit jedem weiteren Tage der Verhandlung. Heute wurden Depeschen deS Reichskanzlers vorgelescn, die schon jetzt die gestern wicderhol'.e Vermuthung bestätigen, daß etwaige weitere Enthüllungen nicht zum Schaden der Reichspolitik aus- sallen würden. In sehr bezeichnender Weise hat heute der An- gekl. die Vorlesung mehrerer Schriftstücke beanstandet, während die Anklage darauf gedrungen hatte. Man halte schon früher oft behaupten gehört, Bismarck würde bei der Publikation der Schriftstücke nur gewinnen. Um die Zeit, als Indiskretionen von Arnim'scher Seite entgegengesehen wurde, hieß es einmal in der politischen Welt, man könne darauf gefaßt sein, daß, wenn eine Veröffentlichung erfolge, sie vielleicht umgekehrt von Bismarck ausgehen werde. Dich ist allerdings nicht geschehen, aber die . heutige Verhandlung beweist, daß es ohne Nachtheil für den Kanzler hätte geschehen können. Unbegreiflich bleibt, wie ange­sichts des Inhalts der heute verlesenen Depeschen Arnim auch nur einen Augenblick behaupten konnte, daß sie keinen amtlichen Charakter hätten. In diesem wichtigsten Punkt, der im Grunde den ganzen Prozeß ausmacht, verliert die Vcrtheidigung von Stunde zu Stunde an Boden. Wie auch der Prozeß ausfallen mag, Arnim wird vor der öff. Meinung durchaus nicht als Sieger hervorgehen, und Bismarcks Gegner werden de» Enthüllungs- manövcrn auf seine Kosten eiu für allemal entsagen müssen. Auch lassen sich die klerikalen Blätter schon angesichts des Prozesses sehr kleinlaut vernehmen.

Von gut unterrichteter Seite wird eine persönliche Aeußerung des Kaisers über die Arnimsche Sache mitgetheilt, welche geeig­net ist, die Spannung zu erhöhen, mit der man den Enthüllun­gen des Prozesses entgegensieht. Hiernach soll sich der hohe Herr auf der letzten Hosjagd zu Lctzlingen in sehr unzweideutiger Weise darüber beklagt haben, daß ihm noch von keinem Beamten des Reichs eine solche Kränkung zugefügt wurde, wie vom Grafen Arnim, eine Kränkung, die um so schwerer wiege, als er, der Kaiser, ein unbegrenztes Vertrauen in ihn gesetzt habe und sich nun so schmählich getäuscht sehen müsse.

Bei Berathung der TitelZölle und Verbrauchssteuern" in derEtatsberathung des Reichstags wurde die erfreu­liche Thatsache festgestellt, daß der Verbrauch von Branntwein keineswegs so überhand genommen habe, als man anzunehmen geneigt gewesen, wogegen der Abg. I)r. Löwe ausführte, die Qualität des heutigen Bieres sei eine.so schlechte, daß im Inte­resse der Gesundheitspflege eine neue Steuer erfunden werden müsse, um der jetzigen Braumelhode ein Ende zu machen.

In Lille ist in der Nacht vom 7. auf den 8. Dez. in der Daniellschen Buchdruckerei, einer der größten des Landes, eine Feuersbrunst ausgcbrochen, die fürchterliche Dimensionen annahm. Bald geriethen die gegenüberliegenden Gebäude in Flammen und war der ganze Stadttheil ein Flammenmeer. Die St Stephans- kirche und das anstoßende Pfarrhaus konnten nur mit Mühe ge­rettet werden. Man spricht von vielen Millionen Franken Schaden.

Paris, 8. Dez. Heute wird es zehn Jahre, daß der Papst den Syllabus veröffentlichte. Die Räpublique Franxaise nimmt den Tag wahr, um Frankreich aufzufordern, daß es sich aufraffe, um sich gegen eine furchtbare Propaganda zu verthei- digen, welche die Gewissen verwirre und den Staat selbst bis in sein Fundament untergrabe. Um darzuthnn, welche Sprache die Uliramontanen heute in Frankreich führen, sei eine Stelle aus einem Artikel desMonde" citirt, wo bei Gelegenheit des 20- jährigen Jahrestages der Proklamation der unbefleckten Empfängniß damit gedroht wird, daß Rom die Fackel des Bürgerkrieges an-