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Obschon der Arzt streng verboten hatte, auf irgend eine Frage des Patienten zu antworten, konnte Frau Feldner es doch nicht übers Herz bringen, den Gatten über das Schicksal des Geschäfts in, Ungewißheit zu lassen. Sie sagte ihm, daß ein Mann sich desselben angenommen habe und die Gläubiger teilweise schon befriedigt seien.
Der Fabrikant athmetc erleichtert auf. Er wollte Näheres wissen, gab aber den Bitten seiner Frau, daß er sich noch einige Tage gedulden möge, gehorsam nach. Er sagte nur, daß Moritz, der das Geschäft kenne, allein fähig sei, die Leitung desselben zu übernehmen, aber er gebe sich nicht der Hoffnung hin, daß dieß geschehen iverde, denn Moritz sei verschollen und selbst, «venu er wisse, daß den Vater dieses schwere Unglück getroffen habe, iverde er dadurch sich doch nicht bewegen lassen, in das elterliche Haus zurückzukehren.
Die Mutter mußte gewaltsam an sich Hallen, um ihre Freude dem Kranken zu verbergen. Zum ersten Male war der Name des Sohnes wieder über die Lippen des Vaters gekommen, jetzt zweifelte Frau Feldner nicht mehr an der Aussöhnung. Sophie erschien nur selten iin Krankenzimmer und «venu Feldner auch die Liebe der Tochter schmerzlich entbehrte, er sehnte sich doch nicht nach einer öfter» Begegnung mit ihr. Die Bitterkeit, das mürrische verschlossene Wesen, welches Sophie auch am Bette
des Vaters nicht ablegte, ließ ihn nur zu deutlich erkennen, daß er ihr gleichgültig, fremd geworden war.
Er genaß langsam, die erfreulichen Nachrichten über den glücklichen Fortgang des Geschäfts trugen nicht wenig zu seiner Genesung bei. Nach einigen Wochen erklärte der Arzt den Kranken soweit hergestellt, daß et einen Gang durch die Fabrik unternehmen könne.
So sehr der Fabrikant auch diesen Augenblick herbeigesehnt halte, jetzt, da dieser Augenblick gekommen war, befiel ihn eine Angst, die ihn fast bewog, die Erfüllung seines Wunsches für längere Zeit hüiansznschiebe». Einerseits bangte ihm, daß er nicht alles so finden werde, wie es in den Blüthetagen des Geschäfts gewesen «oar, auf der andern Seite kam er sich vor wie ein Unwürdiger, dem das Alles als ein Geschenk zurückgegebeu werden sollte, was er vordem besessen, aber leichtsinnig vergeudet hatte.
Die Fabrikränme waren bekränzt, die Maschinen und Arbeiter in voller Thütigkeit, das Comptoirpersonal stand bereit, den Fabrikanten zu empfange«« und zu begleiten.
Wohin Feldner blicken mochte, er sah nur alte Bekannte, er fand Alles so, wie er es kurz vor der Krisis sein eigen nannte.
(Schluß folgt.)
Amtliche »nd Privai-Bek.i»irtma«H»nge>i«
K. Oberaintsgericht Nagold.
Schnideil-Kqlli-atimien.
In nachbenannten Gantsacheu werden die Schuldenliqnidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orlen vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder dur>. gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche «veder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte aiimelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zn tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigers ausfchuffes, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekntionsgesetzcs vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßoergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet
werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder «venu der Liegenschastsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist. '
- Datum der
Ausschre«- amtlichen Bebende Stelle, kanntmachung
Oberamts-
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Ämgsahri
zur
Liquidation.
Ort
der
Liquidation.
Bemerkungen.
Gericht
Nagold.
13. Oktober Joh. Georg Braun von Altenstaig 22. Dezember, zn^nstaig Stadt. Keine Liegenschaft vorhanden. 1874. Dorf, lediger Schneider, entwichen. Vormittags 9 Uhr.
Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.
I. im Register für Einzel firmen: _.
Gerichtsstellc,
weiche die Bekanntmachung erläßt:
Oberamtsbezirk,
für weichen das Handels- wird. ^
Tag
der
Eintragung
Wortlaut der Firma; Ort der Hauptniederlassung und der Zweigniederlassungen.
Inhaber der Finna.
Prokuristen;
Bemerkungen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
13. Oktober I. Wucherer's Wiitive
1874.
in Altenstaig.
Christiane, Wittive des Kaufmanns Jakob Wucherer in Altenstaig.
Die Firma ist durch den Verkauf des Gesch äfts erloschen.
G ü ndringe n.
StzgfMide-Ver-achtnng.
Die hiesige
'M
^ im Vorsommer 200 Stück nährt, wird am
Mittwoch den 21. Oktober, Vormittags 10 Uhr,
wieder auf 3 Jahre aus dem hiesigen Näthhaus verpachtet, wozu Liebhaber eingeladen werden.
Die Bedingungen iverde» bei der Pachtverhandlnng gemacht.
Für den Gemeinderaih: Schultheiß Klcuk.
F o r st a in t W i l d b e r g.
Der Stammholz-Verkauf
wird wegen eingetretcner Hindernisse anstatt am Dienstag den 20. d. M. ain Freitag den 23. d. M., Morgens 10 Uhr,
ans dem Nathhause in Calw stattfinden.
N a g o l d.
Am Montag den 19. d. M., Vormittags 10 Uhr,
werden in dem hiesigen Farrenstall zwei schwere Fairen im rssentlichen Aufstreich verkauft, wozu Liebhaber ein- geladen sind.
I. Oberamtsrichter Kißling. . Hochdorf bei Altenstaig.
Unterzeichneter verkauft einen 1',7 Jahr alten
F« rre
Rothscheck, Simmeuthaler Nace, für dessen Branchbarkei« garanlirt wird, sowie eine
ss--,_trächtige Kalbel (Rothscheck)
cmc Kuh zum Mästen tauglich.
^ Gutsbesitzer Wagner.
Nagold.
Schreib- L Druckmaknlatur,
für Kaufleute, Tapeziere, Metzger, Wirthe rc. geeignet, empfiehlt
G. W. Zaiser.
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