Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.
Nr. 93.
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LageS-Neiligkeilen.
Vom Neckar, 3. August. Das neueste Dekret der Index-Kongregation in Rom untersagt die Lektüre der Broschüre: „Ehrerbietige Vorstellung und Bitte an den hochmürdigslen Episkopat in Preußen. Ein Wort zur Verständigung. Von Vin- cenlius Sincerus, München 1874." Es ist ein offenes Geheim- niß, daß dieser Vincenlius Sincerus der Hr. Domkapitular 0r. v Scharpff in Rottenbnrg ist. Der Schmerz über die kirchlichen Wirren in Preußen, das lebhafteste Interesse für den Frieden zwischen Staat und Kirche bewog ihn, eine Vorstellung und Bitte an die preußischen Bischöfe zu richten, daß sie doch in jenen Streitpunkten nachgeben möchten, welche kein wesentliches Recht oder Interesse der Kirche verletzen, Punkte, in Betreff welcher die römische Knrie und die Bischöfe m anderen Ländern, namentlich in Württemberg, Concessionen an den Staat gemacht und mii ihm Kompromisse geschlossen haben. Die Broschüre enthält zum Schluß auch eine ehrfurchtsvolle Bitte an den Kaiser Wilhelm und an den Fürsten Bismarck, daß auch sie die Hand zum Frieden bieten möchten. Sie machte überall durch ihren versöhnlichen Ton guten Eindruck, nur dort nicht, wo man den Kirchenstreit bis zum „Sieg oder Tod" zu führen entschlossen ist. Zu ge- schweigen von den „flegelhaften" Angriffen des „Jpf", siel die Berliner „Germania" giftig über die Broschüre her. Ihre Leute sorgten natürlich auch dafür, daß die Broschüre als unkirchlich und Aergerniß erregend nach Rom denuncirt wurde. So konnte es nicht fehlen, daß sie aus den Index gesetzt wurde. Früher hieß es: „Ein versöhnlich' Wort findet immer guten Ort." Das gilt, wie man sieht, heute nicht mehr.
Die „Ncckarztg." gibt eine Zusammenstellung der gegenwärtigen Preise von Brob und Fleisch in den würtlembergijchen Städten. Wir lesen da: Kernenbrod ist am billigsten in Oehringen, Calw und Aalen mit 20 kr. iür 4 Psd. Dann folgen Neckarsulm und Hall mit 21 kr., Besigheim, Brackenheim, Ellwangen, Eßlingen, Heilbronn, Kirch- heim, Künzelsau, Ludwigsburg, Marbach, Nagold, Reutlingen, Ulm, Urach, Vaihingen, Waiblingen und Wangen mir 22 kr., Leonberg mit 23 kr. , Mühlacker, Oberndorf, Saulgau Tübingen mit 24 kr., Rottweil und Stuttgart mit 25. kr. Schwarzbrot) (6 Psd.) kostet in Mergentheim 26 kr., in Aalen, Calw, Künzelsau und Waiblingen 27 kr., in Neckarsulm, Oehringen, Urach und Weinsberg 28 kr., in Ellwangen, Hall und Vaihingen 29 kr., in Brackenheim, Eßlingen, Heilbronn, Kirch- heim, Marbach, Mühlacker, Nagold und Wangen 30 kr-, in Besigheim Reutlingen und Rottweil 31—32 kr., in Lubwigsburg und Leonberg 32 kr., in Tübingen 33 kr-, in Oberndorf und Saulgau bei besserer Qualität 36 kr-, in Stuttgart 36 kr. Ochsenfleisch kostet in Nagold pr. Psd. 14 und 15 kr., Ravensburg 15 kr., Aalen, Saulgau, Urach, Vaihingen 16 kr., Ulm je nach Qual. 16-26 kr, Ellwangen, Eßlingen, Hall, Heilbronn, Kirchheim, Leonberg, Lubwigsburg, Oberndorf, Reutlingen, Tübingen, Wangen 18 kr., Mergentheim 19 kr-, Biberach 18—20 kr., Calw und Rottweil 20 kr., Stuttgart 22 kr. Rindfleisch: in Reutlingen von 10 kr. an, in Nagold, Neckarsulm, Saulgau und Ravensburg 12 kr-, Ulm 12—16 kr., in Besigheim, Biberach, Brackenheim, Eßlingen, Kirchheim, Oehringen, Vaihingen, Waiblingen, Wangen 14 kr., in Aalen, Ellwangen, Leonberg, Marbach, Mergentheim, Rottweil, Tübingen, Urach 15 kr., in Calw, Hall, Heilbronn, Künzelsau, Mühlacker, Reutlingen, Weinsberg 16 kr. Schweinefleisch- in Mergentheim 15 kr., in Brackenheim, Neckarsnlm, Oberndorf, Ohringen, Reutlingen, Rottweil 16 kr., in Heilbronn 17—18 kr., in Aalen, Besigheim, Biberach, Hall, Künzelsau, Leonberg, Nagold, Ravensburg, Urach, Vaihingen, Waiblingen, Weinsberg 18 kr., in Saulgau und Ellwangen, 18—20 kr., in Calw, Eßlingen, Lubwigsburg, Marbach, Mühlacker, Tübingen, Wangen 20 kr-, in Kirchheim und Ulm 20—22 kr., in Stuttgart 22 kr. Kalbfleisch: in Biberach 10-11 kr., in Ulm, 10—12 kr., in Bracken- beim, Ellwangen, Künzelsau, Mergentheim, Nagold, Oberndorf, Oehrinngen, Ravensbrug, Reutlingen, Rottweil, Saulgau, Tübingen, Urach 12 kr., in Heilbronn, 13 — 14 kr., in Calw. Hall, Kirchheim, Neckarsulm, Wangen, Weinsberg 14 kr., in Aalen, Leonberg, Ludwigsburg,^Marbach, Vaihingen, Waiblingen, 15 kr-, in Besigheim, Mühlacker, und Stuttgart 16 kr.
Nürnberg, 4. Aug. Die Schwurgerichtsverhandlung gegen den Attentäter Kuli mann findet in der zweiten Hälfte des Monats Oktober in Würzburg statt.
Augsburg, 2. Aug. Bei der heute stattgefundenen 20. Serien- ziehnng des Lotterie-Anlehens der Stadt Augsburg wurden folgende 10 Serien gezogen: 1993, 737, 651, !9l3, 1730, 438, 1302, 1035, 284, 1932. Die Gewinnziehung findet am 1. September statt.
Bamberg, 5. August. Pfarrer Bauer wurde wegen derber Beohrfeigung von acht erwachsenen Frauens Personen während des vormittägigen Gottesdienstes in der Kirche zu Mainaschaff zu 3 Tagen Gefäuguiß verurtheilt.
Wie preuß. Blätter mittheilen, soll die gesetzliche Regelung des geistlichen Ordenswesens seitens der Reichsgesetzgcbung" durch Preußen beim Bundesralh beantragt werden. Die bezüglichen Vorarbeiten werden im preuß. Kultusministerium betrieben. Für Preußen bereitet mau Gesetze wegen Verwaltung des Kirchcn- vermögens unter Staatsaufsicht und der Vermögensverwaltung katholischer Kircheugemeinden durch gewählte Gemeindevorsteher vor.
Die „Nordd. Allg. Ztg." berichtet von einem anonymen Brief, der bei Fürst Bismarck eingegangen ist. Derselbe stammt von Arbeitern her; es heißt darin: „Wir sind Arbeiter, die lauge Jahre zusammen gearbeitet haben, und sich vollständig in dieser Zeit haben kennen gelernt; wir schwören Ihnen, daß wir für jeden weiteren Versuch, der von solchen fanatischen Römlingen sollte unternommen werde», gesonnen sind. Sie zu rächen. Eine Kugel, welche nicht trifft, kostet einem Bischof das Leben. Eine Kugel, welche trifft^ zwei Bischöfen. Eine Kugel, welche Sie wirklich tödtet, was Gott verhüten möge! tostet dem Papst das Leben. Daß wir gegen die Gesetze handeln, mög' uns Gott verzeihen, und er wird es thun, da er ja Baalspriestern ebenso feind ist wie wir."
Berlin, 3. August. Es tauchen hin und wieder immer noch Zweifel auf an der Richtigkeit mancher Vermuthungcn in Bezug auf die Ingredienzien, deren man sich seit langer Zeit bei der B i e r b e r eit u n g bedient; indessen, so schreibt'das „Berliner Tagblatt", sind wir in der Lage, auf die Aussage eines Böttchermeisters hin, dem Publikum mitzntheilen, daßHolzspän e, besonders buchene, in großen Mengen an Bierbrauer, die sie wünschen, abgclassen, und von diesen in den Bottich spendirt werden. Ein einfaches Experiment läßt diese Behauptung nicht geradezu unsinnig erscheinen. Wenn man nämlich diese Späne 24 Stunden im Wasser stehen läßt, so nimmt die Flüssigkeit eine Bitterkeit an, die derjenigen, welche jetzt vielen Bieren anhaftet, sehr ähnlich ist! es erklärt sich darnach nicht mehr so schwer, daß an dem Gerstensafte unserer Tage meistens Hopfen und Malz verloren ist. — Eine amtliche Untersuchung in Berliner Selterswasserbuden hat ergeben, daß der dort verwandte sogenannte Himbeersaft aus einem Decot von Klatschrose, Zucker und Anilin besteht.
Berlin, 5. August. Die „Prov.-Corresp." sagt anläßlich der neuesten von der „Germania" erwähnten Erklärung der preußischen Bischöfe an die Staatsregierung, daß die römische Kirche kein Hoheitsrecht des Staates anerkenne, sondern eine vertragsmäßige Gleichstellung verlange, und weist nach, daß die Behauptung, das Kirchenleben solle durch die Maigesetze lahmgelegt und über das religiöse Gefühl ein Herrschaftsrecht ausgeübt werden, grundlos sei, und erinnert daran, daß die Regierung der Kirche auf dem Gebiete des Glaubens und der Gottesverehrung keinerlei Zwang auferlege, aber in weltlichen Dingen Achtung vor dem Gesetz und der Obrigkeit verlange. Das Blatt erklärt sodann: Die Regierung werde auf dem seither verfolgten Wege auch ferner ohne Schwanken vor- schreitcn, bis es gelungen sei, der geistlichen Aumaß- ung unübersteigliche Schranken zu setzen. Die Regierung vertrete die Gewissensfreiheit und die höchsten Rechte des deutschen Volkes und könne weder von Rom, noch von den katholischen Bischöfen sogenannte Friedensbedingungen sich vorschreiben lassen. Die Friedensbedingungcn seien durch die Natur der DinHe vorgezeichnet: Achtung vor dem Hoheitsrecht des Staates und Gehorsam gegen die Landesgesetze.
Der Lieferungsvertrag zwischen dem spanischen Gesandten und einer Berliner Militäreffektenfabrik ist, wie die „Wes. Ztg." meldet, von der spanischen Regierung genehmigt. Es handelt sich nur noch um die Zahlungsmodalitäten, zu welchem Zwecke Verhandlungen mit französischen Bankhäusern eingeleitet, um Ratenzahlungen in französischen Wechseln zu sichern. Einbegriffen in dem Lieferungskomrakte sind hunderttausend Gewehre neuester Konstruktion, für deren Lieferung aber noch die gesetzlich noth- wendige Genehmigung der deutschen Regierung erforderlich nt.
Berlin 5. Aug. Das General-Postamt hat jetzt entschieden, daß die Privat-Unterbeamten der Postamts-«nd Post-Expeditions-Vorsteher (Orts-Briefträger ec.) als Reichs-