wies und bekannte, wie ich in Versuchung geführt worden und wie ich gefallen war. Zum Schluffe wandte er sich an Aurora und sagte : „Ja, Madame, die Gerichte mögen vielleicht erklären, daß Sie nicht feine Gattin feien, aber «Die find gleichwohl das Weib seines Herzens gewesen.. Der Ehevertrag mag für nichtig erklärt werden und kein Makel mehr an Ihnen haften, aber der Makel wird auf einen andern übertragen werden. Können, ja wollen Sie den Schandfleck aus ein Wesen übertragen, das noch unschuldiger als Sie ist ?" Diese Berufung ward verstanden und er hatte sie nicht umsonst an ihr Herz gewandt. Aurora erbebte und ries unter strömenden Thränen: „Kein, nein, ich will eS nicht!"
(Schluß folgt.)
Allerlei.
— Pferdehäcksel. Bekanntlich wurde vor 10 bis 15 Jahren ziemlich allgemein, und zwar nicht nur in der Fach-, sondern auch in der Tagesprcsse empfohlen, das Häcksel für Pferde so kurz als möglich zu schneiden. Nun hat aber Dr. Haubner in Berlin die Beobachtung gemacht, daß Pferde, denen man das Häcksel sehr kurz geschnitten verabreicht, vielmehr zu Verdauungsbeschwerden disponirt werden, als wenn das Häcksel, mehr lang geschnitten, zur Verabreichung kommt. Erklären läßt sich die Sache leicht so, daß das kurz geschnittene Häcksel sich zu sehr dem Kauprocesse entzieht, und in Folge mangelhafter Einspeiche- lung daher zu Verballungen Anlaß gibt.
— Fleisch von gemästeten und ungemästeten Thieren in
Rücksicht deS Nahrungswerthes. Die Nachweise von Lawes und Gilbert von England, daß der Wassergehalt des Fleisches mit fortschreitender Mästung bedeutend abnimmt und daß ein Pfund Rindfleisch eines gut gemästeten Ochsen fast so viel Nährstoffe enthüll als 2 Pfund von ungemästeten Ochsen, haben durch neuere Versuche ihre volle Bestätigung gefunden. Darnach leuchtet das Unzweckmäßige einer polizeilichen Fleischtaxe ohne Nüchstchl aus Qualität ein, denn sie nöthigt den Konsumenten häufig für 1 Pfd. Fleisch den doppelten Werth zu zahlen, und verleidet dem Viehzüchter die Lust zur Erziehung guten Mastfleisches, weil er durch die Taxe beim Verkauf nicht genügend entschädigt wird.
— Zur Kälberzucht. Daß man bei der Preisbestimmung der Nutzthiere nicht nur die Herstammung, den Nutzungswerth, das Gewicht und das Alter zum Preismaßstäbe nimmt, sondern auch die Form des Thieres mit in die Rechnung zieht, ist zwar allgemein bekannt. Gleichwohl aber wird fort und fort bei der Aufzucht der Kälber die Form der jungen Thiere dadurch verdorben, daß man ihnen nach ihrer Abgewöhnung die Nahrung zumeist in Form von Getränken verabreicht. Tagtäglich wird wiederholt der Bauch der Thiere mit Flüssigkeit überfüllt. Die schlanke Gestalt, die man an jedem Thiere genau steht, verliert sich dadurch rasch; es bildet sich ein sogenannter Bauch, in Folge dessen auch die Hüft- und Kreuzknochen hervortreten, der Nückgrad sich abwärts biegt und so die von Natur aus schlanke und runde Form in die sackige und eckige Form übergeht. Man sollte jungen Thieren alles Futter nur im trocknen Zustande verabreichen und sie das Getränke in Form von klarem Wasser nach Belieben nehmen lassen.
Amtliche und Privat-Bekanntmachnngen.
K. Ob eramts geeicht Nagold.
Schulden-Liquidationen.
Fn nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliqnidationeu und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl unh Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie bcitretend angenommen.
Das Ergebnis; des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindct, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Datum der Name und Wohnort
Ausscbre.- amtlicben Be- des
«ende Stelle. ka„ntmachung_Schuldners.
Tagfahrt Ort
zur ; der
Liauidation. Liquidation.
Bemerkungen.
Oberamls- . 13. Mai, Christian Buhler, Fuhrmann und 28. August, 1873, Nagold. ^ Liegenschafts-Verkauf am 27. Gericht 1873. Schuhmacher in Nagold. ^Vormittags 9 Uhr. August, Vormittags 9 Uhr.
Nagold. ^ !
Revier H o f st e t i.
Nutzholz-Verkauf.
^Am Freitag den WNÄM.S KH23. Mai, 10 Uhr.
1Enzklösterle, aus Heu-
1. Lt rm/ weg, Mühlhalde und Enzrücken: 2279 Stück Nadelholz-Lang- und 271 Stück Sägholz. Altenstaig den 12. Mai 1873.
K. Forstamt. _ Herdegen.
Nagold.
Holz-Verkauf.
-'W Am Dienstag den
20. Mai. Stadtwalddistrikt AzKillberg, Abtheiluug Buttenmnhlesberg. 20 Raummeter eichen Spaltholz, 31 Raummeter eichene Scheiter, 46 Raummeter eichene Prügel, 2 Raum
meter aspeue Scheiter, 6 Raummeter aspene und lindene Prügel, 8 Raummeter tanncne Scheiter, 129 Raummeter tanncne Prügel, 690 Stück eichene, 2750 Stück gemischte Laub- Holz- und 6920 Stück Nadelholz- Wellen.
Zusammenkunft im S-chlag bei Nr. 1, Vormittags 9 Uhr.
Am Freitag den 23. Mai, im Stadtwalddistrikt Killberg, Abtheilung Molle. 309 Raummeter tannene Prügel,
8390 Stück Nadelholz-Wellen.
Zusammenkunft beim städtischen Hopfengarten, Vormittags 9 Uhr.
Den 14 Mai 1873.
Gemeindcrath.
Aufgebot eines Pfandscheins.
Adam Schaible, Taglöhner in Enzthal, O.A. Nagold, nahm im Jahr 1846 bei der Stistungspflege zu Simmersseld ein zu 4^,7 o» verzinsliches Anlehen von 500 fl. auf, und verpfändete zur Sicherheit der Darleiherin unterm 30. Juni 1846,
mit erstem Recht ein Haus und verschiedene Güterstücke im Gesammt-Anschlag von 1000 fl., worüber ein Pfandschein ausgestellt, und der Pfand-Gläubigerin zugefertigt wurde.
Die Schuld wurde im Jahr 1866 heimbezahlt, und soll nun die Verpfändung gelöscht werden; es ist jedoch der gedachte Pfandschein verloren gegangen, weßhalb auf Antrag des Betheiligten an den unbekannten Inhaber desselben hiemit die Aufforderung ergeht, solchen binnen 3 Monaten hieher vorzulegen, oder dessen Besitz anzuzeigen, widrigenfalls derselbe nach fruchtlosem Ablauf der Frist für kraftlos würde erklärt werden.
Tübingen, den 30. April 1873.
Die Civllkammer des K. Kreisgerichtshofs.
Für den Vorstand:
Obertribunalrath Finckh.
Nagold.
Größere Spiegel
in Nußbanm, Nococo, und Goldleisten- rahmen, sowie Spiegelgläser hält stets auf Lager Gottlob Knödel.