K. Oberamtsgericht Nagold.

Schuldkn-Kquidalionen.

In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorznlegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vailcgnng ihrer Beweismittel, und die Uiiterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui« dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagsahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Glänbiger- ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der envaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegcnschaftsverkanfs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Untervfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

. . jLatum der Name und Wolmort Tagsahrt

amtlichen Be-^ des > zur

venve Schuldners. Liquidation. !

K. Ober- 4. Dezember Johannes Steiner, Sonnenwirth 27. Februar 1873,^ amtsgericht i 1872. ! in Unterthalheim. Vormittags lOUHr-'

Nagold. ^

Ort ^

der Bemerkungen.

Liquidation.

Unterthalheim. ^ Liegenschafts-Verkauf 26. Febr.

- 1873, Vormittags 10 Uhr.

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Nagold.

Zur Unterstützung der verunglückten Volksgenoffen an der Nordküste unseres Vaterlandes

ist unter den Geistlichen des Bezirks verabredet worden:

1) zu geeigneter Zeit Kirchenkollektcn zu veranstalten, schon jetzt aber hiefür

2) Gaben von einzelnen Gebern in ihren Gemeinden in Empfang zu nehmen,

und

3) für beiderlei Sammlungen in den nachbenannten Städten Empfänger sowohl für diese Gemeinden, als auch die benachbarten Orte aufzustellen, und zwar: u) in Nagold außer den Herren, die sich bereits öffentlich angebotcn ha­ben die beiden Geistlichen und Kaufmann Gaylcr; b) Altenstaig: Stadtpfarrer Göz, Präceptor Seeg er, Stadtschultheißen- Amtsverweser Finkdeiner, Kupferschmid Roller, Kaufmann Burg- hard;

e) in Wildberg: Stadtpfarrcr Schlegel, Kaufmann Frau er.

Nagold, 5. Dezember 1872._ K. Dek anaten»!.

N er k a n f

von

Handwerkszeug.

Die Unterzeichnete Stelle verkauft gegen Bar­zahlung einen klei­neren Schmied-, sowie einen nahezu vollstän­digen Wagner-Handwerkszeug, welche nebst den Verzeichnissen darüber bei Bauführer Schnäbele in Wildberg eingesche» wer­den können.

Die Offerte hierauf sind schriftlich und versiegelt längstens bis Freitag den 13. d. hieher cinzureichcn.

Nagold, 4. Dezember 1872.

K. Eisenbahnbauamt.

H e r r m a n n.

G ü n d r i n g e n, Oberamts Horb.

Holz-Verkauf.

Die hiesige Ge­meinde verkauft am Freitag den 13. Dezember, Vormittags 9 Uhr, 35 Stück Lang­holz,

45 Stück schöne Sägklötze,

55 Stück Stangen zu Rollbahnschwellen sich eignend,

30 Raummeter Schciterholz.

Der Verkauf beginnt präcis Morgens 9 Uhr im Wald Osterholz.

Schulthcißenamt.

Klen k.

Revier Nagold.

Holz Verkauf.

Am Montag den 9. d. M. werden im Staatswald Härle verkauft: 6 Nadelholzstämme, 810 Meter lang, mit 1,89 Festnieter, 8 Raummeter tannene Prügel, 2 Trachten Deckreis, 110 tannene Wellen; nach diesem im Schloßberg: 3680 haselne Reifstccken, bis 3 Meter lang und 40 dto. 35 Me­ter lang.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr auf der Mindersbacher Straße am Stadlwald Härle.

Nagold, 5. Dezember 1872.

K. Revieramt.

/ Bührlen.

,' F ü nfbron n,

Oberamts Nagold.

Weichau-AKKord.

Die dortige Gemeinde beabsichtigt ihren Vicinalweg von der sogenannten Wolfs­mühle bis in den Ort zu corrigiren und die Arbeiten hiezu in Submission zu ver­geben.

Dieselben sind veranschlagt:

Erd- und Planirungs- arbeitcn, incl. Herstel­lung der Stützmauern 2868 fl. 47 kr. Chaussirungsarbeit . . 2583 fl. kr.

Maurerarbeit (Herstel­lung der Dohlen) . 375 fl. kr.

Banmsatz und Sicherheits­pfosten . 72 fl. kr.

Ueberschlag, Pläne und Akkordsbe- dingungen können bis Samstag den 7. d. M. bei dem Unterzeichneten, von da an ans dem Rathhaus in Fünfbronn cingesehen werden.

Tüchtige Akkordanten wollen ihre, in Prozenten der Ueberschlagspreise ansge­drückten Offerte, schriftlich und versiegelt, mit der Aufschrift:

Offert ans die . . . .Arbeit am Wegbau zu Fünfbronn"

spätestens bis

Mittwoch den 11. Dezember, Vormittags 10 Uhr,

auf dortigem Nathhans einreichen, wo und um welche Zeit die urkundliche Eröffnung der Offerte statlfinden wird, welcher die Submittenten anwohnen können.

Nagold, 2. Dezember 1872.

Aus Auftrag:

H. Schuster, Werkmeister.

M ö tz i n g e n,

Oberamts Herrenberg.

Am Dienstag den 10. Dezember d. I. verkaufen die Enkel des Johannes Haußerauf hiesigem Nathhause 4 Parzellen Nadelwald iin Meßgehalt von 4*/s Morgen. Hiezu werden Liebhaber mit dem Bemerken eingeladen, daß das in diesen Waldungen stehende Holz vorzüglich sich zum Flößen eignen würde.

Schultheißenamt. Kuß maul.

U n t e r t h a l h e i m, Gerichtsbezirks Nagold.

Fahrniß-Verkaus.

In der Gant­sache des JohS. Steiner, Sonnen- wirths in Unter­thalheim, wird am

Freitag den 13. Dezember, Morgens 9 Uhr,

die vorhandene Fahrniß in dem Hause des Gemeinschuldners gegen bare Bezahlung im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf ge­bracht.

Hiebei kommt vor:

Bettgewand, Küchengeschirr, Schreinwerk, viele Fässer, ungefähr 7 Eimer Bier und 7 Jmi Wein und sonstiger allge­meiner Hausrath.

Den 6. Dezember 1872.

Gerichtsnotar von Nagold

Fischhaber.