Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.

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Maria, Frau achers, 54 Jahre : den 6. Dezbr.,

^ > Erscheint wöchentlich 3mal und kostet

Nr. 144. 1 halbjährlich hier 54 kr., im Bezirk SüMStllg deN 7. Aezemböl.

mit Postausschlag t st. 8 kr.

Einrückungsgebühr für die kleine Zeile aus gewöhnlicher Schrift 1872. 2 Kreuzer.

_^ Wir sehen uns wiederholt zu der Erklärung

Ä" ^ veranlaßt, daß Inserate, die in einer bestimmten

Nummer Aufnahme finden sollen, immer am Tage vorder Ausgabedes Blattes, also am Montag, Mitt­woch, Freitag, spätestens bis Vormittags 9 Uhr der Druckerei aufgegeben sein müssen; später zu Händen kommende müssen ohne Ausnahme für das nächste Blatt zurückgelegt werden. Größere Inserate werden noch zeitiger erwartet.

Tages-Neuigkeiten.

Die Eröffnung der ordentlichen Sitzungen des Schwurgerichts Tübingen findet am Dienstag, den 10. Dez. d. I., Morgens 9 Uhr, statt. Zur Verhandlung kommen: den 10. Dez. Antlagcfache gegen Gottfried Aturst aller von Walddorf,. Tübingen, wegen Landcs- verraths; den 1l. Dez. Anklagesache gegen Anton Hellstern von Em­pfingen in Hohenzollern, wegen Meineids; Len 12. Dez. Anklagefache gegen Martin .stürz von Lützenhardt, OA. Horb, wegen unzüchtiger Handlungen: den Ist. Dez. Anklagesachc gegen Johann Baptist Leippert von Bronnen,. OA. Reutlingen, wegen Blutschande, und gegen Anna Maria Leippert von da, wegen versuchter Abtreibung der Leibesfrucht.

Stuttgart, 3. Dcc. In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde ein Gesetzentwurf angenommen, wodurch die nach Gesetz von 1870 zu Anfang des Kriegs ausgegebencn verzins­lichen Cassenscheine der Staatsschulden-Zahlungscasse für werthlos er­klärt werden, wenn sie nicht innerhalb sechs Monaten von Verkündigung dieses Gesetzes au bei den Staatscassen zur Einlösung vorgelegi werden. Dieselben haben einen Werth von 25 fl. und waren zu 4'/>opCt. verzins­lich. Ferner wurde noch ein Gesetzentwurf angenommen, welcher den Erziehern und Lehrern an den Rettungs-Anstalten für verwahrloste Kin­der, so wie anderen von der Staatsbehörde genehmigten Privatanstalten für taubstumme, blinde oder schwachsinnige Kinder, dieselben Pensions­berechtigungen verleiht wie den im öffentlichen Dienste stehenden Lolks- schullehrern. Endlich wurde noch ein dritter Gesetzentwurf mit allen ab­gegebenen 72 Stimmen angenommen, welcher die Pensionsverhältnisse der Vorsteher und Hauptlehrer an Gelehrten- und Realschulen in. der Weise bessert, daß ihnen außer den Jahren der unwiderruflichen Anstel­lung als pensionsberechtigt auch diejenige Dienstzeit eingerechnet wird, welche sic seit Zurücklegung des 30. Lebensjahres nach Erstehung einer Lehramts-Prüfung in unständiger Verwendung im öffentlichen Lehr- oder im Kirchendienste zugebracht habe».

Stuttgart, 5. Dez. Nach einer zweitägigen Generalde­batte über den Gesetzentwurf, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Stuttgart über Böblingen nach Freudcnstadt und einer Murr- thal-Bahn verwarf die Abgeordnetenkammer heute den Antrag der Commissions-Minorität auf motivirte Tagesordnung mit 79 gegen 8 Stimmen.

In der Nacht des 3. Dez. von 1 bis 3 Uhr hatte in der Steinlach ein Gewitter mit Orkan und Getöse staltgefunden, wel­ches an Unheimlichkeit seit Menschengedenken dort nicht erlebt worden sein soll. Auch hier in Nagold sahen wir vor Mitter­nacht bei sternhellem Himmel ein starkes nahes Wetterleuchten, worauf ein kurzer Sturm folgte.

In den nächsten Tagen kommen, wie aus München berichtet wird, 4 bayrische Militärzüge mit je 1000 Mann, also 4000 Mann durch Württemberg, es haudclt sich dabei um Ablösungen in Frankreich. (B.-Z.)

Berlin, 3. Dez. Die Pairs liste erfährt in liberalen Kreisen nur eine Beurtheilung: man weiß noch immer nicht, was eigentlich die Regierung mit diesen Berufungen bezweckt hat. Die ganze Maßnahme erregt Staunen und Befremden.

Berlin, 3. Dez. Fürst Bismark wird Mitte dieses Monats hierher zurückkehren. (St. Z.)

Berlin, 3. Dec. DieB. B.-Z." behauptet, der Kriegs­minister Graf R o o n habe nunmehraus Gesundheits-Rücksichten" definitiv um seinen Abschied nachgesucht, und es sei ihm derselbe bewilligt worden. Die Wahl für seine Ersetzung im Kriegsmini­

sterium schwanke zur Zeit noch zwischen dem Genera' Lieutenant v. Kameke, Chef des Jngenieurcorps, und dem commandirenden General des 11. Armeecorps, v. Bose. Diese Nachricht bedarf trotz der Bestimmtheit, mit welcher sie heute noch auftritt, eines Frage-Zeichens. (Frkf. I.)

Die Konferenz zur Lösung der socialen Frage, die in Ber­lin versammelt war und aus Delegirten des deutschen Reichs und des Kaiserthums Oesterreichs bestand, hat ihre Sitzungen geschlossen. Ueber das Resultat ist man noch im Unklaren.

Der Füsilier Kulschke, der das Lied erdacht: Was kraucht da in dem Busch herum, lebt noch. Er heißt Gotthelf Hoffmann, wohnt in Dresden und bedankt sich jetzt, daß I)r. Block ikm den in der Schlacht bei Sedan zerschmetterten Oberkiefer mit Zähnen so bewunderungswürdig wieder hergestellt hat, daß er nicht nur gut kauen, sondern auch gut sprechen kann.

Wie der Versailler Korrespondent derDaily Neins" erfährt, ist es gewiß, daß General Ducrot entlassen werden wird.

Thiers hat sich an den Papst gewendet und ihn gebeten, dem französischen Klerus und namentlich den Bischösen den Text zu lesen, weil sie der Republik viele Schwierigkeiten in den Weg legten. Der Papst hat aber keine Lust, die Kastanien aus dem Feuer zu holen und hat eine ablehnende Antwort gegeben.

Allerlei.

Ueber die Schädlichkeit der Gerstenspreu bei Rindvieh und Schafen schreibt Erbt in denMittheilungen aus der thierärzilichen Praxis," daß ihm ein Erkranken und Sterben von Rindvieh und Schafen nach anhaltendem Füttern mit Gersten­spreu mehrfach vorgekommen sei, und daß die Untersuchung stets ergeben habe, daß die Grannen der Gerste sich theils in den Darmfalten festgesetzt, theils zu größeren Ballen vereinigt und so die regelrechte Verdauung und Entleerung verhindert hätten.

Ein Licht die ganze Nacht durch brennend zu erhalten. Wenn man zum Beispiel bei eingetretener Krankheit ein mattes Licht wünscht, so kann man dies ohne Weiteres mit jeder Kerze ermöglichen. Man braucht nur so viel gepudertes Kochsalz um den Docht herum zu legen, daß das Salz bis an den schwarzen Theil des Dochtes reicht. Das Licht brennt dann nur mit schwachleuchtender, gleichmäßiger Flamme und so langsam ab, daß ein kleines Stück für die ganze Nacht hinreicht.

Die Liederfibel von Rochholz, die schon bei ihrem ersten und zweiten Erscheinen den allgemeinsten Beifall fand, ist soeben in dritter Auflage in vollständig neuer Bearbeitung und glänzender, elegantester Ausstattung, bei Karl Kirn in Stuttgart erschienen: ein stattlicher Quartdand, 32 Bogen haltend mit 7 feinen Bildern in Tondruck, der in ebensolchem Umschlag 1 Rthlr. 15 Sgr. 2 fl. 42 kr. kostet. Bilder und Umschlag, beide künstlerisch vollendet und dem Kindesauge angemes­sen, sind von anerkannten Meistern. Das Werk bildet jetzt ein 800 Num­mern starkes Lieder- und Spruchbuch der Jugend, das deren sämmtliche Bildungsstufen, nach dem pädagogischen Bedürfniß geordnet, umfaßt u. zwar von der Epoche der frühesten Kindheit an bis zum erwachenden Selbstgefühle des für Sitte, Recht und Vaterland erglühenden Knabens und Mädchens. Die Liederfibel hat somit den neuesten Fortschritten der wissenschaftlichen und poetischen Literatur wacker Schritt gehalten und sich nach Anlage und Auswahl bedeutend vervollkommnet; andererseits wird man nichts drin finden, was nicht dem Munde des Volks oder der Mut­ter abgelauscht und den kindlichen Anschauungen angemessen wäre. Wir kennen kein anderes pädagogisches Werk, das diesem an Frische, Stoff- kenntniß, Auswahl und Anlage gleichkäme und dürfen es für bevorstehende Weihnachtszeit Familien und Lehrern zu Festgeschenken eifrig em­pfehlen. k

Amtliche Bekanntmachungen.

An die Hebammen und Geburtshelfer. Alle Hebammen, welche einem Lehrkurse noch nicht beigewohnt haben, erhalten in nächster Zeit besondere Tagbücher, worin sie alle Geburten von 1873 einzutragen haben. Am Schlüsse des Jahres mäßen sie dieselben (ohne pfarramtliche Unterschrift), mit ihrer Namens-Unterschrift versehen, dem Unterzeichneten zuschicken. Da diese Bücher nicht zurückgegeben werden, sollen die Hebammen ein Privat-Tagbuch halten, wozu sie ihre alten Tagbücher benützen können.

Auf Juni 1873 haben sie aber ihre bisherigen Tagbücher, versehen mit ihrer und der pfarramtlichen Unterschrift, sowie Tabellen über künstliche Geburten ganz nach früherer Weise einzuschickcn.

Die Geburtshelfer sollen Tabellen nach der neuen und der alten Vorschrift bei mir abholen und werden im übrigen auf den Minist.-Erlaß vom 8. Oktober 1872 hingewiesen. K. O.A.-Phys. Or. Emmert.