7Vr-. 27.
Der Gesellschafter.
Abvnnementsvreis in Nagold katdjähr- lich 5-t kr., im Bezirke Nagold 1 fl. 2 kr., im übrigen Theil un-
seresLandesifl.8kr. InteUiftcn.ü'latt für den Oberamtokerir!^. Raaold
Mittwoch drn 8. Mürz
CinriUkuiigs-Gcbühr iürdiedreigcspaltene Garmond-Zeile oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem je 1>/« kr.
1871 .
Amtliche Bekanntmachungen.
Schwarzwald-Bahn.
Königl. Eisenbahnhochbauamt Horb.
Ban-Akkord.
Höherer Weisung zu Folge werden die Arbeiten zu Erstellung von Brunnen für die Bahnwarlhänser der Strecke Tein ach-Nagold und der Station E mminge n zur schriftlichen Submission ausgeschrieben und betragen — die Voranschlagspreise:
Benennung des Bauobjekts.
Grab-.Maurer- n. Stcinhauer- Arbeit.
Zimmer-
Arbeit
Anstrich-
Arbeit.
fl-
fl.
fl-
244
20
2
190
20
2
190
20
2
224
20
2
185
20
2
150
20
2
215
20
2
825
—
—
214
20
2
2437
160
16
Pumpbrunnen zu Bahnwarthaus Nr. 2
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4
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Laufender Brunnen für Bahnwarthaus Nr. 10 und die Station Emmingen . . .
Pnmpbrnnnen für die Bahnwarthäuser
Nr. 11 und 12 .
Znsammmen
Plane, Kostenvoranschlag und Bcdingnißheft können bei der Unterzeichneten Stelle eingesehen werden.
Liebhaber zur Uebernahme dieser Arbeiten wollen ihre Offerte, in welchen der Abstreich in Prozenten angegeben ist, schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „Angebot für Arbeiten zu den Bahnwärtcrbrunnen" unter Anschluß von Vermögens- und Fähigkeitszeugnissen bis
Montag den 13. März d. I., Vormittags 11 Uhr, bei der Unterzeichneten Stelle portofrei einreichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingelanfenen Offerte stattfindet, welcher die Submittenten anwohnen können.
Den 22. Febr. 1871. K. Eisenbahnhochbauamt Horb.
__ Krauß. _
Schwarzwald-Bahn.
Königs. Eisenbahnhochbauamt Horb.
Bau-Akkord.
In Folge höherer Weisung werden die Arbeiten zu Erstellung des Bahnwarthauses Nr. 1 sammt Brunnen auf der Markung Holzbronn, Oberamts Calw, zur schriftlichen Submission ausgeschrieben.
Die Voranschlagspreise betragen:
Grabarbeit.
90 fl. — kr.
Maurer- u. Steinhauerarbeit
1083 fl. 51 kr.
Zimmerarbeit.
623 fl. 50 kr.
Verschindlung.
44 fl. 28 kr.
Gypserarbeit.
68 fl. 55 kr.
Schreinerarbeit.
170 fl. 42 kr.
Glaserarbeit .
69 fl. 2 kr.
Schlosserarbeit.
121 fl. 39 kr.
Anstricharbeit.
77 fl. 50 kr.
Schieferdeckerarbeit ....
153 fl. 45 kr.
Hafnerarbeit .
2 fl. 30 kr.
Wagnerarbeit.
16 fl. — kr.
sodann
Grab-, Maurer- u. Steinhaner- arbeit am Brunnen . . .
179 fl. — kr.
Zusammen 2701 fl. 32 kr.
Plane, Kostenvoranschlag und Bedingnißheft können bei der Unterzeichneten Stelle eingesehen werden.
Liebhaber zu Uebernahme dieser Arbeiten wollen ihre Offerte, in welchen der Abstrich in Prozenten angegeben ist, schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „Angebot für Arbeiten zum Bahnwarthaus Nr. 1" unter Anschluß von Vermögens- und Fähigkeitszeugnisscn bis
Montag den 13. März, Vormittags halb 12 Uhr, bei der Unterzeichneten Stelle portofrei einreichcn, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingelaufenen Offerte stattsindet, welcher die Submittenten anwohnen können.
Den 23. Februar 1871. K. Eisenbahnhochbauamt Horb.
Krauß.
K. Oberamtsgericht Nagold. Vorladung zur Kchulrienliqnidation.
In der Gantsache des Heinrich Wör- ner, Kleiderhändlers in Nagold, wird die Schuldenliquidation am
Mittwoch den 17. Mai, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Rathhanse in Nagold vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Untcrpfandsgläubiger — welche weder in der Tagsahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine Mitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßt/» Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exec.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitrelend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs, welcher am
Dienstag den 16. Mai, Vormittags 11 Uhr,
auf dem Rathhause in Nagold vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärst und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Nagold, 4. März 1871.
Königl. Oberamtsgericht.
Kißlin g.
C r e s b a ch,
Gcrichtsbezirks Freudcnstadt.
Mahlmühle- L Güter- Verkaus.
Das in der Verlassenschaftsmasse des Adam See- «ger, Müllers von Ober- 'waldach, vorhandene, in Nr. dieses Blatts näher beschriebene An-