Kleine politische Nachrichten.

Ein vcutscher Schritt in Warschau. Zu den kürzlich erfolgten neuerlichen Ausweisungen von vier Deutschen aus Ostoberschle­sien wird von unterrichteter Seite milgeteilt, daß dieses Ver­fahren der polnischen Behörden in Berlin stärkstes Befremden hervorgerufen hat, insbesondere da die polnischen Behörden aus Vorstellungen des deutschen Generalkonsulats in Kattowitz als Begründung für die Ausweisung nur anzuführen vermochten, daß die Deutschen lästig seien. Man steht deutscherseits in dem Verhalten der polnischen Behörden einen Versuch, die zurzeit schwebenden Niederlassungsverhandlungen ernsthaft zu stören. Die deutsche Regierung wird daher weitere diplomatische Schritte in dieser Angelegenheit in Warschau unternehmen.

Auch Norwegen rüstet weiter. Der Folkething lehnte einen Antrag auf Abrüstung und einen weiteren auf Beschränkung des Militärbudgets auf höchstens 25 Millionen Kronen ab. Da­gegen wurde beschlossen, daß die neue Hecresordnung, die einen Kostenaufwand von 40 Millionen Kronen erfordert, bal­digst ausgearbeitet werden soll.

Ein Reparetionskabcl fcrtiggestellt. Der Bau des unter­irdischen Kabckz BrüsselLüttich, der auf deutsches Repara­tionskonto gutgeschrieben werden wird, ist innerhalb einer Re­kordzeit von 4 Monaten fertiggestellt worden. Das Kabel ist gebrauchsfertig.

Deutscher Flottenbesuch in Athen. Nach einer Morgen­blättermeldung aus Athen teilt die griechische Admiralität offi­ziell mit, daß als erstes deutsches Schlachtschiff nach dem Kriege der KreuzerHamburg* am 8. Februar im Hafen von Athen einlaufen werde. Zum Empfang des Schiffes sind Festlichkeiten geplant.

Französische Eisenbahnanleihe in der Schweiz. Jour­nal ossiziel teilt mit, da ßder Finanzminister ermächtigt wurde, in der Schweiz eine Eisenbahnanleihe von 150 Millionen Schweizer Franken aufzulegen. Die Laufzeit der 7A,igen An­leihe beträgt 25 Jahre. _

Das Haager Dawes- Schiedsgericht.

T>e Replik des deutschen Vertreters.

TU. Haag, 26. Jan. In der Dienstagsitzung des 9-MiI- liardenprozesses erhielt der deutsche Vertreter, Prof. Kauf­mann, das Wort zur Erwiderung auf die Ausführungen Sir John Fisher Williams. Prof. Kaufmann wies darauf hin, daß der Standpunkt der deutschen Regierung dahin ginge, daß nach Inkrafttreten des Dawesplanes vom 1. Sept. 1924 ab alle deutschen Entschädigungszahlungen Liquidierten aus der Liqui­dation vor diesem Datum aus den Dawesannuitälen genommen werden. Selbst bei einer angenommenen Richtigkeit des Stand­punktes der Rcparationskommission, daß die deutschen Aus­landsoermögen mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags auf die Alliierten übergegangen seien, treffe die Schlußfolgerung der Reparationskommission nicht zu. Auch die Liquidationen ge­hörten zu den Reparationen.

Zum Schluß beantwortete Prof. Kaufmann die vom Schiedsgericht ihm in der letzten Sitzung vorgeleyten Fragen über die Entschädigung für den Verlust der deutschen Handels­flotte, und über gewisse Punkte, welche die Zuständigkeit der Anrufung des Schiedsgerichts der Reparationskommijsion be­trafen. Am Nachmittag kam der französische Vertreter der Rc- parationslommijsion zum Wort. Nach der Sitzung am Mitt­woch werden die geheimen Beratungen des Gerichts stattfinden, worauf vielleicht in der nächsten Woche die Entscheidung fällt.

Am EupenMalmedy.

Belgien ge».-n »..ne nc-e rt,o..ravsi.ulu.ung in iLu.Lu-Diolmedy.

TU Brüssel, 26. Jan. Die belgische Regierung bereitet eine Antwort auf die Neujahrslunbgebung der Presse von Eupen- Malmedy vor, in der betont weiden soll, daß die Bedingungen si'r die Vollstes ao,rüg Lurch den Verailler Vertrag festg-s seien und daß der Völterbundsrat die Volksabstinmung bestä­tigt Hobe. Eine neue sei daher ausgeschlossen.

DielfchechoslowakifHeAutzenpolilik.

>ine Reise Dr. Bencschs.

TU. Prag, 26. Jan. In der Sitzung des Auswärtigen Aus­schusses des tschechoslowakischen Senats am D enslag gab Außenminister Tr. Bene.ch zu verschiedenen Anfragen E-ktü- rungen ab. Auf die Frage des deutschen Softaldcmollaien Dr. H.ller, ob es nicht an der Zeit sei, mit Deutschland einen Schied-vcrtwg abzrnchließen .erwiderte Dencsch, daß d e Tschechoslowakei mit Deutschland bereits einen vollkommenen Arbitrageverlrag, und zwar den Locarnovcrlrag. abgeschlossen habe. Ucber die Kleine Entente erklärte der Minister, daß alles Gerede von irgendwelchen Mißverständn ssen zwischen den Staaten der Kleinen Entente unzutreffend sei. Ucber die ge­plante Reise des ungarischen Ministerpräsidenten sagte Tr. Be- ncsch. die Tschechoslowakei habe nichts dagegen, wenn das jetzige Ungarn mit Jial en ein Abkommen treffe. In der Frage der Anerkennung Rußlands durch die Tschechoslowakei habe sich nlch.s geändert. Schließt.ch erklärte Dr. Benesch noch, daß Verhandlungen mit dem Valiban über ein Konkordat chcht ge­führt würden.

Der Barmatprozetz.

Im weiteren Verlauf des Barmal-Prozesses wurde zunächst der Brief des Abgeordneten Heilmann an den Finanzministcr Dr. von Richter und das Schreiben des Finanzministers an den Präsidenten der Staatsbank, in dem um wohlwollendes Inter­esse für Barmat gebeten wird, verlesen. Als Zeuge wurde hier­auf Bankrat Brand von der Staatsbank vernommen.

Als weiterer Zeuge wurde Geheimrat Rugge, der 1924 stell­vertretender Staalsbankpräsident war, eingehend vernommen. Er schilderte das sichere Auftreten der Barmats, die schwer zu überzeugen oewe'en seien, daß sie die Kredite auch einmal zu-

j riichzahlen müßten. Sde meinten im GegenteU, noch höhere Kre­dite beanspruchen zu können. Von einer Weiterverleihung der Gelder durch die Anexima habe der Zeuge nichts gewußt. Bar­mat habe ihm einmal geraten, sich von der Ausdehnung und Sicherheit seiner Unternehmungen selbst zu überzeugen. Damit wurde aber Dr. Böttger, der Schwiegersohn des Zeugen, be­traut, der alsdann den Posten eines Barmatschen Vertrauens­mannes gegenüber den verschiedenen Konzernunternehmungen inne hatte. Geheinwat Rugge erklärt, daß er selbst weiter keine persönlichen Beziehungen zu Barmat gehabt und auch die Ein- lagungen nach Schwanenwerder nicht angenommen Hab«.

Sodann wurden Staatsbankpräsident Schröder und Geheiin­rat Rugge als Zeugen einander gegenübergestellt, um einige Widersprüche in ihren Aussagen aufzuklären. Staatsbankprä­sident Schröder erklärte, daß es die Staatsbank für kaufmännisch richtiger hielt, die Kredite weiter zu stunden, als Barmat am 15. Juni nicht zahlen konnte. Der Zeuge Geheimrat Rugge wiederholte, er habe gar keinen Auftrag bekommen, Barmat zu Rückzahlungen im Juni zu veranlassen. Er habe aber mit Bar­mat das Abkommen getroffen, die Kredite zu stunden und all­mählich zurückzuzahlen. Präsident Schröder fei damit zufrieden gewesen.

Dann wurde noch der frühere Staatsfinanzrat in der See­handlung Dr. Rühe vernommen, der zugab, daß als Erster Fi­nanzrat Soldat gegenüber den Barmats skeptisch geworden sei. Der Zeuge mußte auch zugeben, daß die Abbauverfügung bei Barmat als gutem Kunden nicht durchgeführt worden sei und daß Barmats Deckungen nicht näher nachgeprüft worden seien.

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Haftentlassung Iwan Kutiskers.

Die erste große Strafkammer des Lairdgerichts Berlin 1 verfügte auf Antrag der Verteidigung die Haftentlassung Iwan Kutiskers. Kutisker verbleibt in der Charit«, da ihn sein Ge­sundheitszustand transportunfähig macht.

Aus aller Welt.

Großfeucr in der Artillerie-Kaserne in W«csbad..i.

In der von den Engländern besetzten Wiesbadener Artil- levie-Kaserne brach ein Großfeuer aus, das 2 Stunden lang 4 Gebäude in Flammen hielt. Mit knapper Not konnten die Pferde aus der Kaserne gerettet werden.

Riescngcldstrafen für Autoschmugler.

Wegen verbotswidriger Einfuhr von 15 Kraftwagen aus dem Elsaß, und Zollhinterziehung wurden ein Auiohändler aus Offenburg und ein Mechaniker zu j« 180 000 Mark Geldstrafe bezw. 1 Jahr Gefängnis und ein Berliner Ingenieur Hegen Anstiftung zu 90 000 Mark Geldstrafe verurteilt. Außerdem wurde die Beschlagnahme von 6 sichergestellten Autos verfügt. Für 9 nicht ermittelte Wagen wurden die Angeklagten zum Wertersatz von 54 000 Mark verurteilt.

Schwerer Zugszusanunenstoß im Nebel.

Der aus Glatz abgegangene Schnellzug stieß nach Verlassen des Eymespajscs 1 Kilometer von der Station Asolenka mit einem Gütcrzug bei. starkem Nebel zusammen. Beide Lokomo­tiven wurden zertrümmert. Vom Begleitpersonal des Güter- zuges wurden drei Personen, die vollständig betrunken waren und die Haltesignale nicht beachtet hatten, getötet, vom Perso­nal des Schnellzuges wurden ebenfalls zwei Mann als Leichen geborgen. Ferner wurden 10 Personen des Schnellzuges schwer und mehrere leicht verletzt.

Juden«,rsschrcitungcn in Polen.

Wie aus Bjalistock gemeldet w'rd, hat der Rabbiner der Stadt gegen den FilmBen Hur", der in Bjalistock seine Erst­aufführung erleben sollte, den Bannfluch ausgesprochen, wo­rauf die Juden der Stadt das Kino stürmten, das Publikum vertrieben und den Film verbrannten. Der Kinodircktor, der Sie Absetzung d-.s F.lmsBen Hur* abgelehnt halt«, wurde schwer verletzt. Da in Bjalistock Zusammenstöße zwischen Ju­den und Christen befürchtet werden, steht die Stadt unter mili­tärischer Bewachung.

Das Aenderungsyesetz zum Gemeinvesleuergesetz.

Dem Landlag sind jetzt die beiden Gesetzentwürfe zur Minde­rung des Gemeindesteuergesetzes und der Landesstcucrordnung zugegangen, deren Erbringung der Finanzminister Dr. Deh- iinger bei der Vertagung des Landtages kurz vor Weihnachten in baldige Aussicht gest.llt hatte. Das Acndcrungsgesctz zum ^.meind.stcuergcfttz bringt an w'chl gen Neuerungen die im Zusammenhang mit d-.m neuen Gruno-, Gebäude- und Ge­werbesteuer gesctz notwendig gewordene Neuregelung der Ge- meind.steuerpfticht der Versorgungsbetriebe, ferner eine Sonder­regelung für bestimmte Fälle, in denen die Umwandlung bis­her steue.pfl ckftlgcr in steuerfreie Betriebe besonders hart wirkt, endlich eine Neuordnung der Hundesteuer. Im übrigen enthält du Entwurf eine Anzahl AenderungZoorschläge von geringerer Bedeutung, die sich bei der bisher.gen Handhabung des Ge­setzes als zweckmäßig erwiesen haben. Bezügl ch der Neurege­lung der Gemeinsestcuerpft.cht der Versorgungsbetricbe wird in v.m Entwurf gesagt, daß es nicht gerechtfertigt erscheine, solange d e Slaatssteuersrciheit der Bersorgungsbctricbe be­stehe, die für diese Befreiung aus.chlaggebend gewesenen Ge­sichtspunkte auch in der Frage der Amtskörpcrschaftsumlage- pflicht der gemeindlichen Versorgungsbetriebe maßgebend sein zu lassen und diese Betriebe nur für Betrieb und Besitz in frem­den Gemeinden gemeindcumlagepflichtig zu erklären. Die mit Rücksicht auf die Staatssteucrfreihcit der Versorgungsbetricbe Ssfentl-cher Körperschaften neu geschaffene Ermäßigung des steuerbaren Gcwerbcertrags für gemischtwirtschaftliche Gas- und Elektrizitätswerke könne für die Gemeinde- und Amtskör­perschaftsumlage natürlich nicht berücksichtigt werden, da solche Betriebe sonst günstiger gestellt wären, als die eigentlichen Ver­

sorgungsbetriebe. Die Neuordnung soll zusammen mit den! neuen Gewerbesteuervvrschriften von, 1. April 1926 in Kraft treten. Was die Hundesteuer anbelangt, so beträgt dieselbe für das Rechnungsjahr 20 Mark; der Gemeinderat kann die Steuer jedoch ermäßigen in Gemeinden bis zu 300 Einwohnern auf 5 Mark, in Gemeinden bis 1000 Einwohner auf 10 Mark, in Gemeinden von 10002000 Einwohnern auf 15 Mark; er kann sie aber auch bis auf 40 Mark erhöhen und mit Genehmi­gung des Innenministeriums und des Finanzministeriums noch weiter; ferner für den zweiten Hund auf das Doppelte, für den dritten und die weiteren Hunde auf das Dreifache der Jahres­steuer. Eine Steuerermäßigung ist auch vorgesehen zur Be­günstigung der Rassehundczucht durch Züchter, die ihre Zucht­tiere in ein von einer Züchtervereinigung anerkanntes Zucht­oder Stammbuch eintragen lassen. Steuerfrei sind Führerhunde für Blinde, ferner die auf öffentliche Kosten gehaltenen Hunde (Forst-, Polizei-, Gefängnis-, Zoll- usw. Hunde), ferner Hee­resdiensthunde usw., wenn sie von den Beamten nach der Be­stätigung der Vorgesetzten Behörde zu dienstlichen Zwecken be­nötigt werden.

Nach den bisherigen Erfahrungen wird aber auch ein be­trag von 3 Milliarden nicht ausrcichen, auch nur die notwen­digsten Bedürfnisse der bedrängten Gemeinden durch Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock zu befriedigen. Es soll daher für 1926 aus allgemeinen Staatsmitteln dem Ausglcichsstock ein Zu­schuß von 1 Million Mark zugewiesen werden. Hierbei handelt es sich lediglich um eine einmalig« Maßnahme für 1926. Auch im Ueberigen können die grundsätzlichen Vorschläge des Ent­wurfs in ihrer Auswirkung zunächst nur für 1926 übersehen werden.

Im einzelnen ist noch zu bemerken: Von dem Gesamtanteil der Gemeinden wird monatlich vorweg an der Einkommensteuer 220 000 Mark, an der Körpcrschaflssteuer 30 000 Mark dem Ausgleichsstock zugewiesen. Der Rest wird unter die einzelnen Gemeinden hei der Einkommensteuer und der Körperschafts- steuer je besonders nach den Vcrhäitniszahlcn (Schlüsselan­teilen) verteilt, die für jedes Rechnungsjahr nach den Vor­schriften des Art. 9 festzustellen sind. Das Finanzministerium gibt jeden Monat öffentlich bekannt, wie viel Hundcrtleile ihrer Schlüsselanteile die Gemeinden aus dem Aufkommen an Ein­kommensteuer und an Körpcrschastssteuer erhalten.

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Der Hauptinhalt des Entwurfs des Aenderungsgesctzcs zur Landessteuerordnung besteht in den Vorschlägen für eine andere Verteilung der Anteile der württ. Gemeinden am Einkommen-, Körperschafts- und Umsotzsteuerauskommen. Außerdem schlägt der Entwurf in Art. 3 eine in den besonderen Verhältnissen des Rechnungsjahres 1926 begründete Uebergangsvorschrift vor, wonach über die bereits vollzichbar gewordenen Gemeindcum- lagesätze für das Rechnungsjahr 1926 nach Feststellung der neuen Gcwerbckataster und nach Bekannlwcrden der für das Rechnungsjahr 1926 zu erwartenden Reichsstrueranteile erneut Beschluß zu fassen sein soll. In Art. 1, Nr. 1 und 2 sieht der Entwurf weiter die Streichung der Vorschriften über Verzugs­zuschläge und eine Neufassung der Vorschriften über Verzugs­und Stundungszinsen vor. Die übrigen Teile des Entwurfs sind nebensächlicher Bedeutung und dienen teils der Klarstel­lung, teils lediglich der formalen Anpassung des Wortlauts der Landessteuerordnung an geänderte Verhältnisse. Der Eniwurf sucht eine Milderung zu erreichen a) durch eine Aenderung des Verteilungsschlüssels bei der Umsatzsteuer (60 Prozent des Lan- drsanteils) unter die einzelnen Gemeinden mit Wirkung vom 1. April 1926 ab zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis der Wohnbevölkerung, zu einem Drittel nach dem Verhältnis, der vereinigten (zusammengerechncten) Rechuungsantoilc an der Einkommensteuer und der Körperschaftsstcucr zu verteilen. Der Entwurf schließt sich damit im Grundsatz dem § 40, Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes für die Verteilung des Gesamtländer­anteils an der Umsatzsteuer unter die einzelnen Länder an, nur mit dem Unterschied, daß die vereinigten Einkommen- und Körperichaftssteuer-Rechnungsanteile an Stelle des örtlichen Umsatzsteueraujkommens treten sollen. Die Zugrundelegung des örtlichen Aufkommens an Umsatzsteuer als Vcrteilungsmaßstab ist für die Unteroerteilung unter die Gemeinden schon deshalb nicht möglich, weil das auf die einzelne Gemeind« entfallende örtliche Aufkommen an Umsatzsteuer von den Finanzämtern gar nicht festgestellt wird. Die Acnd rung des Verteilungsschlüssels bei der Umsatzsteuer genügt für sich allein nicht, um eine aus­reichende Erleichterung für die kleineren Gemeinden zu erzie­len. Als weiterer Ausgleich wird daher eine Erhöhung des Anteils des nach Art. 15, LSlO. für den Lastenausgleich unter den Gemeinden gebildeten Ausgleichsstocks an den Reichsstcucr- anteilen der Gemeinden von 2 aus 3 Millionen vorgcschlagen. Da aber auch ein Betrog von 3 M llionen nicht ausreicht, auch nur die notwendigsten Bedürfnisse der bedrängten Gemeinden durch Zuschüße aus dem Ausglcichsstock zu best- digen, soll des­halb für 1926 aus allgemeinen Staatsmitteln dem Ausgleichs- stock ein Zuschuß von 1 Million angewiesen werden. Hierbei handelt es sich lediglich um eine einmalige Maßnahme für das Rechnungsjahr 1926. Auch im übrigen können die grundsätz­lichen Vorschläge des Entwurfs in ihrer Auswirkung zunächst nur für das Rechnungsjahr 1926 übersehen werden. Ob sie sich auf die Dauer aufrecht -Kalten lassen oder welche Acndc- rungen vorzunehmen sind, schon für das Rechnungsjahr 1927 erst beurteilt werden, wenn das demnächst dem Reichs­tag zugehende Aenderungsgesctz zum FInanzausgleichsgcsetz endgültig verabschiedet ist, insbesondere, wenn feststcht, ob die Gewährleistung der Gesamtanteile der Länder an der Umsatz­steuer mit 450 Millionen Mark jährlich auch für d s Rechnune,- jahr 1927 auftccht erhalten bleibt, wie dies nach den einstimmig gefaßten Beschlüssen des Reichsrates der Fall sein soll. Der Entwurf ist mit den Vertretungen der Gemeinden, dem Württ. Städtetag und dem Württ. Gemeindetag, eingehend erörtert worden, beide Organisationen hoben ihm zugcstimmt.