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Einrückungs-Gebühr fürdicdreigcspaltcne Garmenv-Zeite oder deren Raum bei einmaligem Einrücker! 2 tr., bei mehrmaligem je 1»/- kr.
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Amtliche Bekanntmachungen.
Obcramt Nagold.
Herr Kfm. G. Knödel hier hat die Agentur für die Fenervers.-Gesellschast Co- lonia nicdergelegt. An seiner Stelle wurde Herr Carl Merkle, Kaminfeger hier, für den Obcramtsbczirk Nagold als Agent bestätigt, wogegen derselbe die Agentur für die Mognniia aufgegeben hat.
Den 1.7. April 1870.
K. Oberamt.
B ö l tz.
K. Oberamtsgericht Nagold.
In nachgenannten Gantsachen werden die Schnlden-Liquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den unten bezeichneten Tagen und Orten vorgenommen, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in der Liqnidationstagfahrt persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liqnidationstagfahrt durch schriftlichen Ne- zest ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte anznmelden und in dem einen oder andern Fall zugleich, spätestens an der Liqnidationstagfahrt, die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtsständen zu bringen. Gläubiger, welche weder an der Liquida- tionstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unterpfandsglän- biger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schlüsse der Liqnidationstagfahrt.
Die an der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger find an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpflcger oder Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Glän- bigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden, auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitrctend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre diesfällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebniß des Liegcuschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegen- schastsverkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefnnden hat, vom Tag der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Donnerstag den 21. April
Liqnidirt wird gegen: j
1) Johann Friedrich Secger, Schön- ^
särber in Rohrdorf, am
Donnerstag den 30. Juni, /
Vormittags 8 Uhr, >
auf dem Rathhans daselbst.
Der Liegenschafts-Verkauf findet am 28. Juni, Vormittags 0 Uhr, statt.
2) Peter Keck, Schuster von Ettmanns- '
weiter, !
am 4. Juli d. I, j
Vormittags >0 Uhr, s
auf dem Rathhaus daselbst. j
Zu derselben Zeit, unmittelbar vor der Schnldcnliqnidation, findet der Liegen- »
schaftsverkanf statt. !
Nagold, den 16. April 1870. »
K. Oberamtsgericht. j
Pseilsticker. !
H Nagold. ^
Mit Anfang Mai findet in der Latein- ^ schule hier eine neue Aufnahme statt. Ans- ! wärlige Schüler, die in dieselbe eiutreteu j wollen, haben sich im Laufe der Woche j durch Eiiifciidnng eines Schulzeugnisses ! anzumelden.
Den 19. April 1870. ^ ^
K. Ltadtpfarramt. t
Frcihofcr. /
Revier Nagold. ^
Verkttkrf.
Am
Samstag den 23.
ds.' Mts, ans dem Staatswald Härle:
126 Banholz- slämme mit 1600 Cubikfnß, 3083 Nadclholzstangen bis 4" stark, 380 dlo. 4—7" stark.
Zusammenkunft um 9 Uhr im Härle auf der Mindersbacher Straße.
Wildberg, den 19. April 1870.
K. Forstamt.
Nietham m e r.
Ein weißer
Pudel
mit schwarzen Ohren ist dem Sägmüller Jlg zugelaufen und binnen 8 Tagen abzuholen, widrigenfalls anderwärts über ihn verfügt wird.
Wildberg, den 19. April 1870.
Stadtschultheißenamt.
See ger.
2ji Neu weiler,
Gerichts-Bezirks Calw.
Liegenschafts- L Fahrniß-
Verkauf.
Die dem Friedrich Schaible, Händler hier, gehörige Liegenschaft,
18,2 Ruthen, ein zweistockigtes Wohnhaus samt Scheuer und Schweiustall außen im Dorf, Die Hälfte an: ff« Mrg. 22,6 Rth. Hosraum und
'/« Mrg. 27,8 Rth. Gras- und Baumgarten,
Anschlag 900 fl.
16'/« Mrg. 33,4 Rth. gebautes Wech- selfcld mit Nadelwald in den Hausäckern,
Anschlag 1200 fl.
1 ' s Mrg. 33,2 Rth. Wiesen in Haus- wiesen,
Anschlag 900 fl.
M/s Mrg. 29,0 Rth. Nadelwald in den Mädcrn, Anschlag 100 fl.
2'/« Mrg. 8,7 Rth. Nadelwald in dem Langet.
Anschlag 200 fl.
3300 fl.
kommt am
Freitag den 6. Mai d I, Vormittags 9 Uhr,
auf dem RathhauS in Nenweiler im Exc- kutionsweg zum Verkauf.
Unmittelbar nachher findet der Verkauf des vorhandenen Viehs, nemlich:
>2 Kühe,
G2Kalbele, "W W 2 Schweine, ,,
sowie ver- ..
schiedener Hanshaltungsfahrniß statt.
Den 18. April 1870.
Ercknlions-Cmomissär, Amtsnotar zn Teinach: Nafzger.
N a q o l d.
Verhol.
Das Rauchen aus Pfeifen ohne Deckel und von Cigarren in den hiesigen Stadt- waldnngen ist nach der Waldfener-Oidnnng bei einer Strafe von 14 sl. verboten.
Den 18. April 1870.
Gemeindcraih.
N a g o l d.
Verhol.
Steine von den anstoßenden Güterstücken in die Stadtwaldungen zu bringen ist bei Strafe verboten.
Den 18. April 1870.
Gemeindcrath.
3j> Bern eck.
Ho!z Berknuf.
Am
Samstag den 23. ds. Mts ,
.Nachmittags 1 Uhr, verkauft die hiesige ^ Gemeinde:
23 Klafter Scheiter- uud Prügelholz und 34 Stück Ausschuß- Klötze, wozu Kanfsliebhaber auf hiesiges Rathhans eiiigeladen werden.
Den 18. April 1870.
Stadtschultheißenamt.
Brenner.
Egenhausen.
Holz-Verkauf.
Am nächsten Freitag den 22. d. M.
-verkauft die hiesige ! Gemeinde in ihrem Gemeindcwald Vo- jgelsand und Gummiert 70 St. Lang- und Klotzholz und 70 Stück Stangen