Schwürzwald - Heimat
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Der Krieg di'.det keine Halbheiten
„Der Krieg ist der Lehrmeister aller Dinge", heißt ein soldatisches Wort. Vor einer Schwierigkeit gestanden und sie gemeistert zu haben, ist mehr wert als jede Auszeichnung und jedes Diplom. Wer es gelernt hat, Herr zu werden über die Schwierigkeiten und Zufälligkeiten des Lebens, der ist allen anderen weit voraus, denn bei ihm gilt das stolze Wort: Ich kann, wenn ich will!
Der Krieg ist die Prüfung des Lebens, in der sich Echtes vom Unechten und Tapferes vom Feigen scheidet Im Kriege gibt es keine Halbheiten. Bürokratismus, Lauheit und Nachlässigkeit haben im Kriege kein Daseinsrecht. Im Kriege kann sich niemand um eine Entscheidung drücken, genau wie der Soldat keine Möglichkeit hat, nachzufragen, ob er schießen darf oder nicht, wenn er sich allein dem Gegner gegenübersieht.
Der Krieg zerstört. Er zerstört Häuser, Städte, ganze Länder, vernichtet Existenzen und fordert Opfer an Blut. Aber er baut auf, indem er uns erzieht und uns einen Glauben zur unerschütter lichen Gewißheit werden läßt: „Ich kann, wenn ich will!"
Ealrver Stadtnachrichlen
U-Sturmmann Wilh. Essig von hier wurde im Westen mit dem Kriegsverdienstkreuz 2. Kl. mit Schwertern ausgezeichnet.
Morgen begeht Schreinermeister Fritz HeugIe seinen 8V. Geburtstag. Der Jubilar erfreut ^ich einer ungewöhnlichen körperlichen und geistigen Rüstigkeit, die eS ihm heute noch erlaubt, täglich an der Hobelbank zu stehen und mit meisterlicher Präzision zu arbeiten. Möge ihm seine seltene Schaffenskraft und die Freude am Werk noch lange erhalten bleiben!
Achtet auf richtige Verdunkelung f
Es ist nicht immer ganz einfach, die Verdunkelung in Ordnung zu halten. Aber nachdem es nun einmal sein muß, müssen wir dafür sorgen, daß kein Lichtschein nach außen dringt. Immer wieder kann man da und dort beobachten, daß nicht sorgfältig genug verdunkelt ist. Darum ist unser «euerlicher Hinweis auf die Verdunkelungspflicht notwendig. Licht darf nur dann eingeschaltet werden, wenn man sich davon überzeugt hat, daß auch richtig verdunkelt ist. Auch der kleine Lichtschein kann einen ganzen Ort in Gefahr bringen. Daraus ergibt sich schon die große Verantwortung, die der einzelne Volksgenosse trögt. Wir sind gewohnt, Disziplin zu halten, und so wollen wir darauf achten, daß bei uns die Verdunkelung in Ordnung ist.
Staat Hilst dem Privatwald
bei der Holzgewinnung
Die Aufbringung der Holz-Gerbrindenumlage begegnet besonders bei dem Privatwaldbesitz aus verschiedenen Gründen zunehmenden Schwierigkeiten. Es mangelt im mittleren und kleinen Pri- datwald im allgemeinen an einer leistungsfähigen BetriebsvollzugSorgamsation. ES sollen deshalb unter Ausnutzung der vorhandenen Verwaltungs- rinrichtungen der Staatsforstverwaltung dort, wo 'diese Stellen in entsprechender räumlicher Beziehung zum Privatwald liegen, Kolonnen von Arbeitern durch die staatlichen Organe gebildet und im Privatwald beim Holzeinschlag eingesetzt werden. Der Reichsforstmeister hat die hierfür erforderlichen Anordnungen getroffen. Der Staat übernimmt auf Ansuchen des PrivatwaldbesitzerS mit Zustimmung der Prüfungsstelle oder auf deren Anfordern als Unternehmer im Nichtstaatswald den Einschlag, des zum marktmäßigen Absatz bestimmten Nutzholzes sowie des Generatorholzes Usw. und, soweit geeignete Kräfte zur Verfügung stehen, in Verbindung hiermit auch das Ausmaß des Holzes. Der Privatwaldbesitzer bezahlt für dies« Leistungen den normalen Satz.
Der Herbst im Garte«
Ratschläge unseres Ealwer Gartenfreundes
Mit dem Monat Oktober ist auch der Herbst ins Land und in den Garten gekommen. Hier ibt es noch recht viel Arbeit zu tun, bezahlt och der Herbst unsere ganze Jahresarbeit mit reichem Ertrag. Die Tomaten, denen kühle und kalte Nächte schaden, werden vollends abgenommen. Man bringt sie unter Glas oder an einen trockenen, warmen Platz, wo sie Nachreifen können. Auch die Gurken haben den Höhepunkt ihrer Entwicklung überschritten. Was noch an den Ranken sitzt, wird abgenommen und verwertet. Spätkohlrallen kann man im Frühbeet oder im Keller überwintern. Auch die Bohnenbeete werden vollends abgeräumt; das noch grüne Laub kann verfüttert werden. Gut ausgereifte Hülsen geben Samen fürs nächste Jahr. Die Stangen werden in guter Ordnung unter Dach und Fach gebracht. Endiviensalat kann bei einigermaßen mildem Wetter sich noch weiter entwickeln, wird aber gegen Ende des Monats on Ort und Stelle mit Laub bedeckt und kann so bis Weihnachten haltbar gemacht werden. Wer "n Frühbeet Platz hat, kann ihn samt Ballen auch dort unterbringen. Rote Rüben und Möhren werden ebenfalls nach dem Ernten so aufbewahrt, daß man für die gemüsearme Zeit onen Vorrat besitzt
Der beliebteste Aufbewahrungsraum ist der
Keller; dort sind die' Wintervorräte am besten greifbar. Der leere Kasten des Frühbeets ist ebenfalls ein günstiger Platz zum Einwintern; auch hier ist das Gemüse frostgeschützt und griffbereit. Kraut wird im Freien, mit dem Strunk nach oben, eingegraben und mit Laub bedeckt; es hält sich auf diese Weise recht gut. Wer viel Vorräte zu verstauen hat, mag sie in einer Miete unterbringen. Geeignet ist dafür im Freien eine mög- lichst windgeschützte Stelle, wo das Wasser gut abläuft. Richtig ist es, daß sich die Vorräte in solchen Erdmieten frischer erhalten als in Kellern; man hat aber mebr Arbeit mit dem Einwintern; auch ist die Gefahr, daß die cingemieteten Vorräte von Mäusen und anderem Ungeziefer angefressen werden, draußen größer als im Keller.
Wo Jungpflanzen wie Wintersalat u. a. im Freien überwintern, werden sie jetzt auf geschützte Gartenbeete verschütt. Zur Vorsicht umgebe man solche Beete mit einem Bretterumschlag, damit sie bei eintretendem Frost entweder mit Brettern oder mit einer Laubschicht abgedeckt werden können.
Die wichtigsten Bodenarbeiten im Herbst sind Graben und Düngen. Nach dem Abernten wird in rauher Scholle und verhältnismäßig tief umgegraben. Wer Zeit dazu hat, mag einen Teil seines Gartens jeweils im Herbst „rigolen", d. h. etwa 60 Zentimeter tief umgraben in zwei Spatentiefen, doch so, daß die oberste Schicht des Bodens wieder nach oben kommt. Mit dem Umgraben kann das Düngen des Bodens verbunden werden. Wer in seinem Garten drei verschiedene „Trachten" unterscheidet, wird etwa die erste Tracht wieder mit S'alldung belegen, während Tracht zwei und drei in den nächsten Jahren wieder an die Reihe kommen. Gut ist es, wenn beim Umgraben im Herbst auch Kalk eingestreut wird; dies muß mindestens alle zwei Jahre geschehen, namentlich tn unseren kalkarmen Sandböden.
Wichtige Frage« für Rückgeführte
Zur Regelung der perfonlichen Angecegenyelien von Volksgenossen, die infolge von Kampfhandlungen ihren Wohnsitz verlassen mußten, sind vom Reichsinnenministerium die erforderlichen Anweisungen ergangen. Danach meldet sich jeder Volks-
außerdem beim örtlich zuständigen Wehrmeldeamt, Berufstätige, insbesondere Arbeitsbuchinhaber, auch beim Arbeitsamt, selbständige Gewerbetreibende bei der Gauwirtschaftskammer des neuen Aufenthaltsorts. Lebensmittelkarten und, so weit erforderlich, Bezugscheine, werden nach polizeilicher Anmeldung vom Ernährungs- bzw. Wirtschaftsamt des neuen Aufenthaltsorts ausgegeben. Mietverträge über Wohnungen im geräumten Gebiet laufen weiter; doch ruht die Pflicht zur Mietzinszahlung, so lange der ordnungsmäßige Gebrauch der Wohnung wegen Räumungsmatznahmen nicht möglich ist. Rückgeführte Hausbesitzer, die hiedurch die Sicherung ihres notwendigen Lebensbedarfs verlieren, haben Anspruch auf Räumungs-Familienunterhalt. Schäden, die die Rückgeführten isi- folge der angeordneten Räumung an Leib oder Leben erlitten baben. werden vom Reick ersetzt.
Anträge sind an den Bürgermeister öder daS Versorgungsamt zu richten. Auch Sach- und Nut- zungsschäden können beim Bürgermeister der Aufenthaltsgemeinde ongemeldet werden. Weitere Auskunft zu Einzelfragen erteilen die krtlicken Verwaltungsstellen und die Ortsgruppenleiter der NSDAP.
Deckenabstützung in Luftschutzkellern
Tie Deckenabstützung in Luftschutzkellern muß des öfteren auf ihre Standfestigkeit überprüft wer- den. Ta sie nieist in Holzkonftruktion ausgcführt ist, lockert sich infolge Anstrocknens des Holzes das Gefüge und kann dann bei Erschütterungen durch Bombeneinschläge seine Ausgabe nicht mehr erfüllen. Jede einzelne Stütze muß durch sogenannte Kopf- bändcr (Schräge Streben) versteift sein. Tie Fußkeile unter den Stützen sind fest einzntreibsn und durch starke Nägel hinter ihrem Kopfteil gegen Ausweichen zu sichern. Es ist besonders notwendig, daß auch die einzelnen Stützen miteinander fest verstrebt find und mit den tragenden Balken unter der Decke durch Streben verbunden werden. Diese Streben müssen aus Bohlen oder starken Brettern bestehen und bis an die Wände Herangeführt werden, wo sie leicht in das Maner- werk einzulassen sind. Im Zweifelsfall ist es zweckmäßig, den Baubearbeiter der zuständigen Dienststelle des Reichsluftschutzbundes um Rat zu fragen.
„Bel einem feindlichen Luftangriff gefallen".
In den Sterbebucheintragungen auf den Standes- amtern wird der Heldentod von Soldaten, die an der Front gefallen sind, als solcher ausdrücklich charakterisiert. In Ergänzung dieser Regelung ist nun von maßgebender Stelle angeordnet worden, daß auch der Tod von Personen, der bei einer feindlichen Kriegshandlnng gegen die Zivilbevölkerung eingetreten ist, entsprechend im Sterbebuch bezeichnet wird. Statt „verstorben" wird in diesen Fällen dann neben der Bezeichnung der Oertlich- seit des Todes z. B. einzutragen sein: „Bei einem feindlichen Luftangriff gefallen."
Aus den Nachbargemeirrden
Haiterbach. Am 6. Oktober vollendet, rüstig und in voller Arbeitskraft, Geschäftsführer Georg Ziegler sein 70. Lebensjahr. In langjährigem, gemeinschaftsbildendem Dienst, hat er seine Schaffenskraft dem Wähle der hiesigen Gemeinde dargebracht. Als Geschäftsführer der 1902 gegründeten Werk- und Rohstoffgenossenschaft besitzt er mit seinem Können und seiner unermüdlichen Tatkraft den größten Anteil an der Entwicklung, die von der schweren Handarbeit zur maschinellen Herstellungsweise im heimischen Schreinerhandwerk führte. So wurde — und blieb es bis in die neueste Zeit herein — sein von ihm geführter Betrieb anregender und befruchtender Mittelpunkt. Aus dieser, dem allgemeinen Wohle dienenden Tätigkeit des Jubilars, erwuchs ihm die von allseitiger Achtung getragene Verpflichtung zu vielseitiger ehrenamtlicher Tätigkeit: Seit 37 Jahren ist er Vorsitzender der hiesigen Bank. Während 25 Jahren war er Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr. Seit seiner Rückkehr vom 1. Weltkrieg gehört er dem Gemeinderat an und führt seit der gleichen Zeit die hiesige Kriegerkameradschaft.
Möge dem Jubilar, der seit 3 Jahren nun auch die Gemeindeverwaltung als stellvertretender Bürgermeister weiterführt, noch lange Kraft und Gesundheit beschicken sein.
Mehr Nährstoffe aus dem Walde
Eine Tagung der Reichsarbeitsgemeinschäft Er- nährung aus dem Walde war der Intensivierung der Tätigkeit dieser dem Hauptamt für Volksgesundheit angeschlossenen Organisation gewidmet. In Referaten und Aussprachen wurde ein umfassender Ueberblick gegeben über das natürliche Wachstum und die Nachfrage nach Wald-Erzeugnissen, die Art und Möglichkeit der Gewinnung, insbesondere die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, die Verteilung und Konservierung des Sammelgutes sowie die Maßnahmen zur Erhöhung der Leistung. Als besonders wichtig wurde die Aufklärung und Werbung bezeichnet, um das Verständnis für die vielfach noch nicht genutzten Waldfrüchte, insbesondere Pilze, in weite Kreise des Volkes zu tragen.
Wie Reichsamtsli.tter Dr. Hörmann (München) betonte, werden die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft mit der Einengung des Nahrungsraumes immer kriegswichtiger, weshalb alle bisher noch nicht oder ungenügend genutzten Nahrungsmittel in Wald und Flur möglichst vollständig erfaßt und zweckmäßig verarbeitet werden müssen. Dazu gehören vor allem alle Wildgemüse, Wildsalate, wildwachsende Gewürzpflanzen, alle eßbaren Wildbeeren und Wildobst, alle Speisepilze, die einheimischen Hausteekräuter, Bucheckern zur Speise- , ölgewinnung usw. Dazu kommen noch die Zwischenkulturen von Nahrungs- und Nutzpflanzen in den Forsten, die in einzelnen Gebieten bereits beachtenswerte Erfolge aufweisen. Dir feit Jahren erfolgreich durchgeführten Zücktungen von Speisepilzen können der Ernährungswirtfchaft schon im Laufe der nächsten Jahre bedeutende und hochwertige Nahrungsmengen zuführen. Die Pilzver- weriungsbetriebe sind nicht nur zahlenmäßig vermehrt, sondern auch leistungsfähiger geworden. Die Pilz- und Wildfrucht-Gesellschaft m. b. H-, Hamburg, bearbeitet neben der Pilzverwertung in ihren zahlreichen Zweigbetrieben vor allem auch die industrielle Verwertung von bisher wenig beachteten Wildfrüchten und Wildgemüsen.
Durch systematische Schulung wurde die Pilzkunde immer mehr verbreitert. Wenn im Vorjahr mit Hilfe der Schulen und der Hitlerjugend etwa 25 Will. Kilo Wildfrüchte, 10 Mill. Kilo Pilz«,
2 Mill. Kilo Hausteekräuter und sii Mill. Kilo Wildgemüse gesammelt wurden, so kann für dieses
Jahr eine bedeutende Steigerung erwartet werden. Man rechnet nach den bisherigen Ergebnissen und Schätzungen für 1944 mit etwa 35 Mill. Kilo Wildfrüchten, 20 Mill. Kilo Pilzen, 2 Mill. Kilo Hausteekräutern und 1>j Mill. Kilo Wildgemüsen. Dazu kommen noch beachtliche Mengen Speiseöl aus Bucheckern, an Eicheln und Kastanien.
Nach Ministerlaldirektor a. D. Dr. Wappes g»ht schon heute der für Beeren und Pilze ausgegebene Geldbetrag umer Zugrundelegung des tatsächlichen Preises als volkswirtschaftlicher Wert vielfach über den Holzertrag hinaus. Zunehmende Bedeutung gewinnt darüber hinaus der Anbau von Bäumen und Sträuchern, die für Bienenhaltung von Wert sind, der Anbau von Maulbeerbäumen für die Ernährung der Seidenraupe sowie der Anbau von Wildobst aller Art, von Walnüssen, Haselnüssen usw. in erster Linie in Mittel- und Niederwaldungen, sodann an Waldrändern. Auch Hochwaldverjüngungen können mit Wildobst, namentlick Kirschen, überpflanzt werden. Auch die Geflügelzucht ist im Walde mit Vorteil möglich. Zweifellos könnten bei genügender Bereitstellung von Arbeitskräften und Dünger auch andere Nutzungsarten im Walde mit Vorteil betrieben werden, z. B. Schafzucht auf Standorten geringster Klasse, auf denen die reine Holz- zucht weder stofflich noch wirtschaftlich lohnt. Bon ganz besonder Wichtigkeit wird aber die künstliche Pilzzucht werden. Von der Weiterführung bereits gelungener Versuche ist eine Umwälzung der Ei- weißverforgung zu erwarten, wenn die Humusstoffe des Waldes zu diesem Zweck mobilisiert werden. Gegenwärtig erscheint eine Erhebung besonders vordringlich, nämlich soweit als irgend möglich zahlenmäßige Angaben zu erlangen, über die Erträge der zur Zeit wichtigsten Waldnutzungen, nämlich der Heidelbeeren und Pilze.
Ueber die Holzzucht hinaus kommen, wie Ober- landforstmeister a. D. Reier-Detmold bekanntgab, noch Nutzungen des Waldbodens hinsichtlich deS Faseranbaues in Frage. Hierbei wird in erster Linie die Nutzung der Waldnessel eine Rolle spielen, di« eine sehr wertvolle Faser liefert. Dir Verwertung der Tausend» von Hektar an Waldnesselbeständen werde unserer Textilwirtschaft einen wertvollen Zuschuß zur Erringung der Roh- stoffnnabhängigkeit liefern.
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Demnach forderte der Erzkanziee nicht nur wegen gänzlich willkürlichen, Gott und Menschen mißgesälligen Verfahrens die nnbedingle und uii- gesanntte Auslieferung des Kohlhaas, um denselben, falls ihn eine Schuld drücke, nach brande,i- durgischen Gesetzen, auf Klageartikel, die der Dresdener Hof deshalb durch einen Anwalt in Berlin anhängig machen könne, zu richten, sondern er begehrte sogar selbst Pässe sür einen Anwalt, den der Kurfürst nach Dresden zu schicken willens sei, um dem Kohlhaas wegen der ihm auf sächsischem Grund und Boden abgenommenen Rapfen und anderer himmelschreienden Mißhandlungen und Gewalttaten halber gegen den Junker Wenzel von Tronka Recht zu verschaffen
Ter Kämmerer, Herr Kunz, der bei der Veränderung der Staatsämter in Sachsen zum Präsidenten der Siaatskanzlei ernannt worden war und der aus mancherlei Gründen den Berliner Hof in der Bedrängnis, in der er sich befand, nicht verletzen wollte, antwortete im Namen seines über die eingegangene Note sehr niedergeschlagenen Herrn, daß man sich über die Unfreundschaftlichkeit und Unbilligkeit wundere, mit welcher man dem Hofe zu Dresden das Recht abspräche, den Kohlhaas wegen Verbrechen, die er im Lande begangen, den Gesetzen gemäß zu richten, da doch weltbekannt sei, daß derselbe ein beträchtliches Grundstück in der Hauptstadt besitze und sich selbst in der Qualität als mchsischen Bürger gar nicht verleugne "
Doch da die Krone Polens bereits zur Ausfech- tung ihrer Ansprüche einen Heerhaufen von fünftausend Mann an der Grenze von Sachsen zusammenzog und der Erzkanzler, Herr Heinrich von Geusau, erklärte, daß Kohlhaasenbrück, der Ort, nach welchem der Roßhändler heiße, im Branden- burgischen liege und daß man die Vollstreckung des über ihn ausge>prochenen Todesurteils für eine Verletzung des Völkerrechts halten würde, so rief der Kurfürst auf den Rat des Kämmerers, Herrn Kunz selbst, der sich aus diesem Handel zurückzuziehen wünschte, den Prinzen Chrisiiern von Meißen von seinen Gütern herbei und entschloß sich auf wenige Worte dieses verständigen Herrn, den Kohlhaas der Forderung gemäß an den Berliner Hof auszuliefern.
Der Prinz, der, obschon mit den Unziemlichkei- ten, die vorgefallen wären, wenig zufrieden, die Leitung der Kohlhaafischen Sache auf den Wunsch seines bedrängten Herrn übernehme» mußte, fragte ihn, auf welchen Grund er nunmehr den Roßhändler bei dem Kammergericht zu Berlin verklagt wissen wolle; und da man sich ans den leidigen Brief desselben an den Nagelschmidt wegen der zweideutigen und unklaren.Umstände, unter welchen er geschrieben war, nicht berufen konnte, der früheren Plünderungen und Einäscherungen aber wegen des Plakats, worin sie ihm vergeben worden waren, nicht erwähnen durste, so beschloß der KurfürN, der Majestät des Kaisers zu Wien einen Bericht über den bewaffneten Einfall des Kohlhaas in Sachsen vorzulegcn, sich über den Bruch des von ihm eingesetzten öffentlichen Landfriedens zu beschweren und sie, die allerdings durch keine Amnestie gebunden war, anzuliegen, den Kohlhaas bei dem Hofgericht zu Berlin deshalb durch einen Reichs-inkläger zur Reckenschaft zu ziehen.
Acht Tage darauf ward der Roßkanun durch den Ritter Friedrich von Malzahn, den der Kurfürst von Brandenburg mit sechs Reitern nach Dresden geschickt hatte, geschlossen wie er war, auf einen Wagen geladen und mit seinen fünf Kindern, die man auf seine Bitte aus Findel- und Waisenhäusern wieder zujammengesucht hatte, nach Berlin transportiert.
Es traf sich, daß der Kurfürst von Sachsen auf die Einladung des Landdrosts, Grafen Aloysius von Kallheim, der damals an der Grenze von Sachsen beträchtliche Besitzungen hatte, in Gesell- schaff des Kämmerers, Herrn Kunz, und seiner Gemahlin, der Dame Heloise, Tochter des, Landdrosts und Schwester des Präsidenten, anderer glänzenden Herren und Damen, Jagdjunker und Hofherren, die dabe- waren, nicht zu erwähnen,
Das Erntegut gilt's zu erhalten; vor I«««» laß drum Vorsicht walten! !
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zu einem großen Hir>chjagen, das man, um ihn zu erheitern, angestellt hatte, nach Dahme gereist war, dergestalt, daß unter dem Dach bewimpelter Zelte, die quer über die Straße auf einem Hügel erbaut waren, die ganze Gesellschaft, vom Staub der Jagd noch bedeckt, unter dem Schall einer heiteren vom Stamm einer Eiche herschallenden Musik, von Pagen bedient und Edelknaben, an der Tafel saß, als der Roßhändler langsam mit seiner Reiterbedeckung die Straße von Dresden dahergezogen kack.
Denn die Erkrankung eines der kleinen, zarten Kinder des Kohlhaas hatte den Ritter von Malzahn, der ihn begleitete, genötigt, drei Tage lang in Herzberg zurückzubleiben, von welcher Maßregel er dem Fürsten, dem er diente, deshalb allein verantwortlich, nicht nötig befunden hatte der Regierung zu Dresden weitere Kenntnis zu geben.
Der Kurfürst, der mit halboffener Brust, den Federhut nach Art der Jäger mit Tannenzweigen geschmückt, neben der Dame Heloise saß, die in Zeiten früherer Jugend seine erste Liebe gewesen war, sagte, von der Anmut des Festes, das ihn umgaukelte, heiter gestimmt: fasset uns hingehe» und dem Unglücklichen, wer »S auch sei, diesen Becher mit Wein reichen!" (Forts, folgt.)