Amto- und IntcltigenMatt für den Oberamtsbezirk Nagold
Dieses Blall erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. — Abonnementspreis in Nagold oalbsäbclich 5s tr im Bezirke Nagold sammt Poitznschlag l sl. 2 kr., im übrigen Theil unseres Landes 1 fl. 8 kr. — Einrückungs-Gebühr: die drei- '' gespaltene Zeile aus p.-wölmlich-r Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je Id, kr.
Donnerstag den 11. Februar
Amtliche Bekaimtliiachirttgen.
K. Ober amtsgcricht Nagold.
In nachgenannter Gantsache wird die Schulden-Liquidation nnd die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an dein unten bczeichneten Tag und Ort vorgenominen, wozu die Gläubiger hiedurch vorgcladen werden, um entweder an der Liquidationstagfahrt persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt dmrch schriftlichen Rezeß ihre Forderungen nnd etwaigen Vorzugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Fall zugleich, spätestens an der Liquidationstagfahrt, die Beweismittel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, zu Gerichtshanden zu bringen. Gläubiger, welche weder an der Liqnida- tionstagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen anmelden, die Unicrpfandsglän- biger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schlüsse der Liquidationstagfahrt.
Die an der Tagsahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl nnd Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses , sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 21 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung nnd Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozcsse gebunden, auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nachlaßvergleichs als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie betretend angenommen werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre diessällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.
Das Ergebnis; des Liegenschaftsverkauss wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschaftsverkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation i an, nnd wenn der Verkauf erst nach der ! Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von j dem Verkanfstage an.
! Als besserer Käufer wird nur derjenige i betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine ! Zahlungsfähigkeit nachweist.
^ Liquidier wird:
I Gegen den st Taglöhner Johann Mar- ! tin Walz, Michaels Sohn, von Wald- dors,
am Dienstag den 20. April d. I., Lormittags 9 Uhr, aus dem dortigen Rathhaus.
Nagold, den 4. Febr. 1868.
König!. Oberamtsgericht.
Pfeilsticker.
Die Gemeindebehörden und Privatwaldbefitzer
werden auf einen Erlaß K. Forstdirektion vom 11. vor. Mts. aufmerksam gemacht, wornach dieselbe im allgemeinen Interesse des Handels mit Nadelholz-Nutzholz beabsichtigt, künftig die Aufstreichsergebnisse von allen erheblichen Nadelholznutzholzverkäufen durch den Staats-Anzeiger veröffentlichen zu lassen.
Erwünscht wäre, wenn sich auch Korporationen und Privaten mit größerem Waldbesitz bei diesem Vorhaben betheiligen würden, in welchem Fall die Anzeigen derselben ebenfalls unentgeltlich iin Staats- Anzeiger fs. die Anzeige in Nro. 33) Ausnahme finden könnten.
Das Forstamt ist bereit, die Vermittlung und Richtigstellung derartiger Anzeigen zu besorgen, wenn folgende Notizen geliefert werden: der Verkanfstag, das zum Verkauf gebrachte Quantum in Ku- bikfuße ansgedrückt und nach Preisklassen getrennt, endlich der Erlös für das Langholz einerseits und das Sägholz andrerseits.
Wildberg, den 6. Februar 1869.
K. Forstamt.
N iethammer. Forstamt Wildberg.
Revier Hildrizhausen.
Holz Verkauf,
Montag den 15. d. M.,
im Staatswald Lindach, Abth. Blä- sisklinge:
'/» Kl. eichenes Spaltholz, 3 Kl. eichene Scheiter und Prügel, IQ Kl. birkene Prügel, 13 Kl. sorchene Scheiter, 90'/» Kl. forchene Prügel, 2 Kl. Anbruchholz, 400 Laubholz- und
4500 forchene Wellen und 2 Fuder Na delreisstreu.
Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr in Lindach auf der Bläsisklingenbrücke;
Dienstag den 16. d. M. im Staatswald Auieisenbühl:^
Q Kl. eichene Prügel, 11 Kl. sorchene Scheiter, 21'/- Kl. forchene Prügel, 50 eichene und 925 forchene Wellen.
Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr auf dem Wasserweg;
Mittwoch den 17. d. M. im Staatswald Rohrauertopfe, Abthlg. Plattenhäule nnd innerer Schachenhau:
'/- Kl eichenes Spaltholz, 2 Kl. eichene Scheiter und Prügel. IQ Kl. buchene Prügel, 1?Q Kl. birkene Scheiter und Prügel, 14 Kl. forchene Scheiter und Prügel, Q Kl. Anbruchholz, 1700 Laubholz- und 1025 forchene Wellen.
Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr im Plattenhäule bei der Entenlache;
Donnerstag den 18. d. M. im srckaatswald Rohranerköpfe, Abthlg. äußerer Schachenhau, Dachsberg und Hofwald ;
6 stärkere Nadelholzbaustämme, 2'Z Kl. birkene Scheiter und Prügel, 57^4 Kl. forchene Scheiter und Prügel, 1 Kl. Anbruchholz, 225 Laubholz- und 4650 forchene Wellen.
Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr auf dem Liudachssträßle am Tcufelsloch;
Freitag den 19. d. M. im Staatswald Rohrauerköpse, Abthlg. Schloßberg:
2 eichene, 2 birkene und 14 buchene Nutzholzstämme, '/- Kl. eichenes Spaltholz, 5 Kl. eichene Scheiter u. Prügel, 42Q Kl. buchene Scheiter, 39)4 Kl. buchene Prügel, 6 Kl. birkene Scheiter und Prügel, 100 eichene und 4275 buchene Wellen.
Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr bei der neuen Saatschnle im Schloßberg. Wildberg, den 9. Febr. 1869.
K. Forstamt.
Niethamme r.
Revier P sä lzgra fenw e i le r. .
Langholz-Verkauf.
«->. Am Dienstag den
16. d. M. kommen aus dem Rathhaus in Pfalzgrafenweiler außer dem bereits veröffentlichten Material noch weiter zum Aufstreich:
ML
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