Amto- und IntcltigenMatt für den Oberamtsbezirk Nagold

Dieses Blall erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnementspreis in Nagold oalbsäbclich 5s tr im Bezirke Nagold sammt Poitznschlag l sl. 2 kr., im übrigen Theil unseres Landes 1 fl. 8 kr. Einrückungs-Gebühr: die drei- '' gespaltene Zeile aus p.-wölmlich-r Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je Id, kr.

Donnerstag den 11. Februar

Amtliche Bekaimtliiachirttgen.

K. Ober amtsgcricht Nagold.

In nachgenannter Gantsache wird die Schulden-Liquidation nnd die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an dein unten bczeichneten Tag und Ort vorgenominen, wozu die Gläubiger hiedurch vorgcladen werden, um entweder an der Liquidationstagfahrt persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch statt dessen vor oder an dem Tage der Liquidationstagfahrt dmrch schriftlichen Re­zeß ihre Forderungen nnd etwaigen Vor­zugsrechte anzumelden und in dem einen oder andern Fall zugleich, spätestens an der Liquidationstagfahrt, die Beweismit­tel für ihre Forderungen und etwaigen Vorzugsrechte, soweit ihnen solche zu Ge­bot stehen, zu Gerichtshanden zu bringen. Gläubiger, welche weder an der Liqnida- tionstagfahrt noch vor derselben ihre For­derungen anmelden, die Unicrpfandsglän- biger ausgenommen, trifft der Ausschluß von der Masse mit dem Schlüsse der Li­quidationstagfahrt.

Die an der Tagsahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschiene­nen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen ge­gen den Güterpfleger oder Gantanwalt, der Wahl nnd Bevollmächtigung des Gläu­bigerausschusses , sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 21 des Exeku­tionsgesetzes vom 13. November 1855, der Verwaltung nnd Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozcsse ge­bunden, auch werden dieselben hinsichtlich des Abschlusses eines Borg- oder Nach­laßvergleichs als der Mehrheit der Gläu­biger ihrer Kategorie betretend angenom­men werden, soweit sie nicht schon vor der Tagfahrt ihre diessällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.

Das Ergebnis; des Liegenschaftsverkauss wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegen­schaftsverkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation i an, nnd wenn der Verkauf erst nach der ! Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von j dem Verkanfstage an.

! Als besserer Käufer wird nur derjenige i betrachtet, welcher sich für ein höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt und seine ! Zahlungsfähigkeit nachweist.

^ Liquidier wird:

I Gegen den st Taglöhner Johann Mar- ! tin Walz, Michaels Sohn, von Wald- dors,

am Dienstag den 20. April d. I., Lormittags 9 Uhr, aus dem dortigen Rathhaus.

Nagold, den 4. Febr. 1868.

König!. Oberamtsgericht.

Pfeilsticker.

Die Gemeindebehörden und Privatwaldbefitzer

werden auf einen Erlaß K. Forstdirektion vom 11. vor. Mts. aufmerksam gemacht, wornach dieselbe im allgemeinen Interesse des Handels mit Nadelholz-Nutzholz beab­sichtigt, künftig die Aufstreichsergebnisse von allen erheblichen Nadelholznutzholz­verkäufen durch den Staats-Anzeiger ver­öffentlichen zu lassen.

Erwünscht wäre, wenn sich auch Kor­porationen und Privaten mit größerem Waldbesitz bei diesem Vorhaben betheiligen würden, in welchem Fall die Anzeigen derselben ebenfalls unentgeltlich iin Staats- Anzeiger fs. die Anzeige in Nro. 33) Aus­nahme finden könnten.

Das Forstamt ist bereit, die Vermitt­lung und Richtigstellung derartiger Anzei­gen zu besorgen, wenn folgende Notizen geliefert werden: der Verkanfstag, das zum Verkauf gebrachte Quantum in Ku- bikfuße ansgedrückt und nach Preisklassen getrennt, endlich der Erlös für das Lang­holz einerseits und das Sägholz andrer­seits.

Wildberg, den 6. Februar 1869.

K. Forstamt.

N iethammer. Forstamt Wildberg.

Revier Hildrizhausen.

Holz Verkauf,

Montag den 15. d. M.,

im Staatswald Lindach, Abth. Blä- sisklinge:

'/» Kl. eichenes Spaltholz, 3 Kl. eichene Scheiter und Prügel, IQ Kl. birkene Prügel, 13 Kl. sorchene Scheiter, 90'/» Kl. forchene Prügel, 2 Kl. Anbruchholz, 400 Laubholz- und

4500 forchene Wellen und 2 Fuder Na delreisstreu.

Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr in Lindach auf der Bläsisklingenbrücke;

Dienstag den 16. d. M. im Staatswald Auieisenbühl:^

Q Kl. eichene Prügel, 11 Kl. sor­chene Scheiter, 21'/- Kl. forchene Prü­gel, 50 eichene und 925 forchene Wellen.

Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr auf dem Wasserweg;

Mittwoch den 17. d. M. im Staatswald Rohrauertopfe, Abthlg. Plattenhäule nnd innerer Schachenhau:

'/- Kl eichenes Spaltholz, 2 Kl. ei­chene Scheiter und Prügel. IQ Kl. bu­chene Prügel, 1?Q Kl. birkene Schei­ter und Prügel, 14 Kl. forchene Schei­ter und Prügel, Q Kl. Anbruchholz, 1700 Laubholz- und 1025 forchene Wellen.

Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr im Plattenhäule bei der Entenlache;

Donnerstag den 18. d. M. im srckaatswald Rohranerköpfe, Abthlg. äußerer Schachenhau, Dachsberg und Hof­wald ;

6 stärkere Nadelholzbaustämme, 2'Z Kl. birkene Scheiter und Prügel, 57^4 Kl. forchene Scheiter und Prügel, 1 Kl. Anbruchholz, 225 Laubholz- und 4650 forchene Wellen.

Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr auf dem Liudachssträßle am Tcufelsloch;

Freitag den 19. d. M. im Staatswald Rohrauerköpse, Abthlg. Schloßberg:

2 eichene, 2 birkene und 14 buchene Nutzholzstämme, '/- Kl. eichenes Spalt­holz, 5 Kl. eichene Scheiter u. Prügel, 42Q Kl. buchene Scheiter, 39)4 Kl. buchene Prügel, 6 Kl. birkene Scheiter und Prügel, 100 eichene und 4275 bu­chene Wellen.

Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr bei der neuen Saatschnle im Schloßberg. Wildberg, den 9. Febr. 1869.

K. Forstamt.

Niethamme r.

Revier P lzgra fenw e i le r. .

Langholz-Verkauf.

«->. Am Dienstag den

16. d. M. kommen aus dem Rathhaus in Pfalz­grafenweiler außer dem bereits veröf­fentlichten Material noch weiter zum Aufstreich:

ML

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