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Schwarzwald - Heimat

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Betrieb gezahlt und dem Unternehmer durch däs Arbeitsamt erstattet werden.

Wir vveirren uns!

Wenn uns einer umvringen will, dann wehren wir uns. Wenn uns aber dieser Mörder schon vor­her zu wissen inacht, wie er uns quälen und fol­tern will, um unseren Martertod herbeizusühren, dann warten wir nicht armeverschränkt und un­tätig, bis er über uns herfällt, sondern wappnen unser Herz und werfen uns ihm mit dem ganzen Fanatismus unseres Erhaltungswillens entgegen.

Das ist die Lage des deutschen Volkes im Ver­hältnis zu seinen Feinden. Es wäre klüger von ihnen gewesen, sie hätten uns ihre Bernichtungs- absichten verschwiegen. Aber ihr Haß und ihr Rachedurst waren so stark, daß sie ihn durch das Sndieweltschreien ihrer Vernichtsungsorgien stillen mußten.

Tie Methoden und Wege dieser Vernichtungs­methodik füllen Bücher. Es gibt keine perverse und sadistische Phantasie, die nicht in dem Dienst ihrer Grauiamkeit stünde. Aber es ist auch keine größere Brutalität denkbar, als die, die sich in der tatsäch­lichen Verwirklichung dieser Vernichtung zu üben entschlossen ist.

Die Zerstörung des Reiches, die biologische Untergrabung, die Unfruchtbarmachung, ja. die systematische Ausrottung des deutschen Volkes, die Verschleppung von vielen Millionen Deutscher als Arbeitssklaven, die seelenräuberische Zerstreuung deutscher Kinder zurEntdeutschung" in alle Welt, die Wegnahme der deutschen Maschinen und Zer­störung der deutschen Produktionsstätten, die Be­schlagnahme der deutschen Ernte, ja das Verbot der Bebauung des deutschen Bodens, die Unter­drückung des gesamten deutschen Schul- und Er­ziehungswesens selbst bis zur Ausmerzung der deutschen Sprache, die Zerschlagung aller deutschen Wirtschaftsgrundlagen und Eigentumsverhältnisse, die jahrzehntelange Zwingherrschaft fremder Fron­vögte, die Verwandlung Deutschlands in eine Wüste, in der weder Mensch, noch Vogel oder In­sekt leben kann das sind nur ein paar Beispiele der reichhaltigen Vernichtungstabelle, über die sich Bolschewisten und Plutokraten im Grundsatz völlig einig sind.

Jetzt glauben die Feinde der Verwirklichung dieser teuflischen Pläne nahe zu sein. Sie sollen sie aber nicht umsonst gemacht und nicht umsonst verraten haben. WtrwehrenunSl Wir weh­ren uns, wie sich noch nie einer gewehrt hat, dem die grauenhafte Auslöschung und Vernichtung an­gekündigt war. Wir oder siel Muß einer schon am Platze bleiben, es ist unser eiserner Ent- jchluß, es nicht zu sein. Wir wehren uns! *

Ta-akblätter-Nrntausch gegen fertigen Ta-al

Mit der Gewinnung von Rauchtabak au§ Klein­anbau besaßt sich der. bekannte Tabaksachmann Fr. Meisner in den Mitteilungen für die Land­wirtschaft. Nach einem Ueberblick über die Anbau­methoden empfiehlt er den Kleinpflanzern, den selbstgebauten Tabak möglichst fein zu schneiden und mit gekauftem Rauchtabak annähernd halb zu halb zu mischen.

Die Fachgruppe Tabakindustrie biete den Pfei­fenrauchern den Umtausch der sclbstgebauten Tabake gegen fertige Rauchtabake an. DaS dürfe als die glücklichste Lösung anaesprochen werden. Die Fachuntergruppe Rauch-, Kau- und Schnupftabakindustrie, Berlin SW. 63, Prinzen- straße, gebe auf schriftliche Anfragen Tabakfabri­ken an, an die die getrockneten nicht vergorenen Tabakblätter vom Kleinpflanzer eingeschickt wer­den können. Bei hundert Tabakpflanzen könne der Kleinpflanzer ungefähr zehn bis zwölf Pfund dachtrockene Blätter ernten und dafür erhalte er dann von der Rauchtabakfabrik etwa 60 v. H. fertigenRauchtabak.

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Hausarbeitstag für Töchter. Den HauSarbeits- tag können auch solche berufstätigen Töchter er­halten. die die Voraussetzungen erfüllen, z. B. dem Vater die Wirtschaft führen, weil die Mutter gestorben oder erkrankt ist. DaS DAF.-Frauen- amt erklärt, daß Töchter den Hausarbeitstag auch bekommen rönnen, wenn die Mutter mit jüngeren Geschwistern umquartiert wurde und die Tochter für die zurückbleibenden Angehörigen de» Haushalt führt.

«rillenbrschaffung für Wehrpflichtige. Für di«

Dauer der Krieges wird sämtlichen Wehrpflich- Ligen und Freiwilligen, soweit sie kV. oder be­dingt kV. befunden werden und Brillen benötigen, bereits bet der Musterung durch den MusterungS- arzt, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Facharztes, ein Brillenverordnungsschein ausge- stellt. Der betreffende Wehrpflichtige oder Frei­willige erhält Anweisung, sich unmittelbar nach der Musterung je eine Dienst- und Maskenbrille bei einem Bertragsoptiker der Wehrmacht zu be­schaffen.

Hettkrüut»» für die Schnupfen« nnd Hustenzett

Merklich kühl ist es schon frühmorgens und bei Beginn der Abenddämmerung. Husten, Schnupfen und Heiserkeit sind so die gewöhnlichen Begleit­erscheinungen dieser Uebergangszeit zum Herbst.

Hiergegen Vorsorge treffen, erscheint immerhin besser, als daß man sich erst einen hartnäckigen Katarrh holt. In un>erer Pflanzenwelt besitzen wir eine Fülle Von Heilkräutern, die vortreffliche Dienste gegen derartige Leiden leisten.

Spitzwegerich ist hervorragend bei Husten, Ver­schleimung und Heiserkeit. Bei festem Husten läßt sich mit Vorteil auch folgendes Verfahren anwen­den: Ein Eßlöffel voll Brusttee und ein Eßlöffel voll Hollundertee wird mit' einem Viertelliter Milch eine Viertelstunde gekocht und durchgegos­sen. In der Flüssigkeit löst man eine Messerspitze voll Salmiak und einen Teelöffel Malzextrakt und trinkt diesen Ausguß kurz vor dem Schlafengehen. Wiederholtes Spülen und Gurgeln mit Heidel- beersaft ist sehr wirksam bei Hals- und Rachen­katarrh. Auch Schnupfen^wird bei Durchspülung der Pase mit ziemlich starkem Heidelbeersaft als­bald beseitigt. Schließlich wäre als vorzügliches Heilmittel gegen Husten und Heiserkeit noch die Zwiebel zu nennen, der eine außerordentliche Heilkraft innewohnt. Zur Herstellung des Saftes wird die Zwiebel in kleine Stücke geschnitten, in eine weithalsige Flajcbe gefüllt und Zucker darauf geschüttet. Das Gefäß stellt man dann an einen warmen Ort, wobei sich nach und nach der Saft bildet.

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Die Zahlstelle der Dienststelle Altensteig des Finanzamts Hirsau wird am 1. Oktober aufge­hoben. Siehe amtliche Bekanntmachung.

Böblingen. In Weil im Schönbuch ehrte Kreis- lerter Silier den Brillantenträger Erich Hart­mann, Sohn des Oberstabsarztes Dr. Hartmann. Der beste Jagdflieger der Welt, der Erich Hart­mann ist, verheiratete sich in diesen Tagen.

Pforzheim. Der verheiratete, 54 Jahre alte Lokomotivführer Oskar Weber in Langenalb ist auf der Fahrt nach Marxzell mit einem anderen Motorradsahrer zusammengestoßen und in einem Nebelloch gegen einen Randstein geflogen. Er war sofort tot. Im Hofraum der früheren Heil- und Pflegcanstalt wurde ein 4 Jahre alter Junge von dem Anhänger eines Elektroschleppers gefaßt und getötet.

Gestorbene: Jakob Härter, 20 I., Dennach; Berta Weiß, geb. Gräßle, Witwe, Herrenalb; Philippine Seyfried, geb. Kappler, 81 I., Calm­bach; Christian Mohrlock, 40 I., Schönegründ; Robert Lauer, Glatten; Eduard Straub, 18 I., Felldorf; Gottlieb Seidt, 63 I., Heselbach; Walter Schwille, 18 I., Leonberg; Erwin Schmid, 37 I., Renningen; Franz Neuhäusler, 31 I., Weil der Stadt. .. - . ... . ....

Das Studium von Kriegsteilnehmern ^

Bestrafung

wegen Arbeitsvertragsbrnch

Die in A. wohnhafte, bei einer Firma in Calm­bach beschäftigt gewesene Arbeiterin I. H. wurde durch den Beauftragten des Reichstreuhänders der Arbeit wegen Arbeitsbummelei und groben Ar­beitsvertragsbruches in eine Ordnungsstrafe von 100 RM. genommen.

Nagolder Sladtnachrichte»

Ähren 75. Geburtstag begeht heute Frau Marie Claß, geb. Schlotterbeck, Bahnhofstr. 1H. Die Jubilarin ist die Mutter von Frau Frey, In­haberin des Feinkosthauses W. Frey. Sie stammt von Adelsheim im badischen Bauland und ver­bringt ihren Lebensabend bei ihrer Tochter in

Der Lohnausfatt bst KUegerfchaden

^Zur Ergänzung der Lohnausfallregeluna be Fliegerangriffen gibt der Gcneralbevollmächtigt vr den Arbeitseinsatz imReichsanzeiger" von ü. September einen Erlaß bekannt. Danaö urfen auch nach einem Fliegerangriff die in setrieb beschäftigten Gefolgschaftsmitglieder grund Wich ihre Arbeit vor dem sonst üblichen Ar «tsschluß nicht aufgeben. Verläßt ein Gefolg Haftsmitglied unberechtigt vorzeitig seinen Ar «tSPlatz, so hat es den Üohnausfall, unbeschadc Der sonstigen arbeitsrechtlichen Folgen, inSbe Pudere der Bestrafung wegen Arbeitsvertrags bruchs, selbst zu tragen.

.Der Betriebssichrer kann jedoch das GefolgS lbaitsmitglied in folgenden Fällen vorzeitig voi der Arbeit freistellen und ihm für den dadurck «»tretenden Lohnausfall die erstattungsfähig« Vergütung gewähren, wenn die ernste Be­achtung besteht, und zwar auf Grund tatfäch- her Angaben, daß die Wohnung eines Gesolg- haftsmitgliedes zerstört oder beschädigt ist, uni 'Mn sich nach einem Fliegerangriff die Rückkehr »es Gefolgschaftsmitgliedes nach Hause infolg«

-v eumelreicn iciii lvnni«

>rf die Freistellung nicht erfolgen. Ist die Woh >ng eines Gefolgschaftsmitglieds durch Luftan mff beschädigt oder zerstört, dann werden auö lje Lohnausfalle erstattet, die dem Gefolgschaften 'durch entstehen, daß er in der sonstigen regel mäßigen Arbeitszeit unumgängliche Besorgung« .lachen muß, z. B. Bereitstellung oder Errichtun> mderweitiger Unterkunft, Schadensmeldungen ^Meldungen bei Kartenstellcn, Bergung oben r>ah von Haushaltsgegenständen, Betremmg vor lannlienangehörigen, und unbedingt notwendig« ^ paraturen der Wohnung, wo sie nicht außer- Mv der Arbeitszeit durchgeführt werden können .Die Leistungen der Lohnausfallregelung wer- auch bei ausländischen und staatenlosen Ar- 1 .. rasten gewährt und vom Arbeitsamt erstat- - wie bei deutschen Arbeitskräften. Sollten nack U"/in Fliegerangriff Gcfolgschaftsmitglieder durch Mgen des Angriffs erhöhte Fahrkoster »u und von der Arbeitsstätte entstehen, so können «alls ihre Vermeidung nicht möglich ist, vorn

Lrtiütite ZonäerkOräerunZ Oer vnterkajt8Lll8ctiuk iür Verheiratete

Der Reichserziehungsminister hat im Einver- «cchmeu mit dem Reichsfinanzminister durch Er­laß eine Erweiterung der Sonderförderung für Kriegsteilnehmer angeordnet, die den Wünschen der Kriegsteilnehmer in weitestem Umsang Rech- nung trägt.

Die Frage der Fürsorge für zum Wehrdienst Unberufene Studenten und studiumswillige Kriegs- teilnehmer ist seit Beginn des Krieges Gegenstand des besonderen Interesses des Reichserziehungs­ministers gewesen. In Erkenntnis der Notwendig­keit, den Kriegsteilnehmern nach der vielfach lan­gen Unterbrechung ihres bisherigen Ausbildungs­ganges durch großzügige wirtschaftliche Erleichte­rungen und Zuschüsse di« Möglichkeit zu einem, gründlichen, allen notwendige» Anforderungen entsprechenden Studium und zur Ausbildung zu kichern, wurde unter dem 20. April 1941 die Son- oerförberung für Kriegsteilnehmer bei der Durch­führung des Studiums an den wissenschaftlichen Hochschulen errichtet.

Danach erhalten Kriegsteilnehmer während des Studiums Befreiung von allen Hochschulgebühren, sowie einen laufenden Unterhaltszuschuß, der all­gemein SO RM., für das Studium außerhalb des Heimatorts 100R M. monatlich beträgt. Die Dauer der Gewährung dieser Förderung ist, bei vorzugs­weiser Berücksichtigung der Versehrten, nach der Dauer der.Wehrdrenstleistung gestaffelt.

In der Folgezeit sind entsprechende Anordnun­gen für die Kunst- und Musikhochschulen und di« in Betracht kommenden Fachschulen ergangen.

Alsbald nach Inkraftsetzung der grundlegenden Bestimmungen hat der Reichserziehungsminister Verhandlungen wegen Erweiterung der Förderung für verheiratete Kriegs« teilnehmer eingeleitet. Sie führten zunächst nur zu einer Zwischenlösung dahin, daß verhei­ratete Kriegsteilnehmer außer dem erhöhten Un­terhaltszuschuß von 100 RM. bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit vom Reichsstudentenwerk eine zusätz­liche Familienbeihilfe aus Reichsmitteln erhalten konnten, die jedoch ihrer Höhe nach unzureichend war. Die weiteren Bemühungen des Reichser- tiebunasministers haben nunmehr zu einer um­

fassenden Neuergelung geführt. Sie bringt außer einer allgemeinen Erhöhung des Un­terhaltszuschusses von'SO RM. auf 66 RM. und von 100 RM. auf 130 RM. vor allem eine wesentliche Erhöhung des Unterhaltszuschus- ses für verheiratete Kriegsteilnehmer, aus deren Ehe mindestens ein Kind vorhanden ist. Diese erhalten ohne Nachprüfung ihrer wirtschaft­lichen Verhältnisse einen monatlichen Un­terhaltszuschuß von 220 R M., der vom Vollendeten 23. Lebensjahr ab auf 260 RM. steigt; dazu treten Kinderzuschläge. Auch fallen die bisherigen Mindestaltersgrenze von 24 fahren und die zeitliche Staffelung nach der Dauer des Wehrdienstes fort, d. h., die Verhei­rateten erhalten bet Erfüllung der zeitlichen Min- destvoraussetzung von zwei Jahren Wehrdienst den Unterhaltszuschuß für die gesamte Dauer ihres Studiums. Für die verheirateten Kriegsteilneh­mer ohne Kinder bleibt es bei der bis­herigen Regelung, d. h. sie erhalten den erhöhten Unterhaltszuschuß von jetzt 130 RM. und können daneben eine Familienbethilfe durch das ReichS- studentenwerk erhalten, wenn dies nötig ist. Der Höchstsatz dieser Beihilfe kann vom 23. Lebensjahr ab bis auf 90 RM. erhöht werden.

Ueber den Kreis der Kriegsteilnehmer im enge­ren Sinn, d. h. der Soldaten sind auch diejenigen Personen in die Sonderförderung einbezogen, die in wehrmachtgleichem Einsatz steyen, fowie die Personen, die, obwohl nicht Kriegsteilnehmer, Versehrtengeldzulage nach dem EWFVG oder auf Grund der PSchVO. beziehen. Dabei handelt eS sich um die durch Feindeinwirkung verfehlten Zivilpersonen, also insbesondere um bet Flieger­angriffen oder beim Einsatz in den besetzten Ge- bieten Verletzte. Selbstverständlich sind auch die Hinterbliebenen von gefallenen Zivilpersonen den Hinterbliebene» von gefallenen Kriegsteilnehmern gleichgestellt.

Die Neuregelung tritt mit Wirkung vom 1. Or­tober 1944 in Kraft und gilt nur für die wissen­schaftlichen Hochschulen. Eine entsprechende Er­weiterung der Sonderförderung an den Kunfthoch- schulen und au den Fachschulen wird in Kürze folgen. --- -.'k--.'' - - - -

U«gezi«fer im Hsthnerstall

Ungeziefer im Huhnerslall kann sich, besonders im Sommer, zu einem größeren Uebel ausbreiten, als manche Geflügelkrankheit. Denken wir nur einmal an die vielen Milben, Federlinge, Hüh- nerläuse usw., die sich bei großer Hitze in ganz kurzer Zeit um das Mehrfache vermehren, so kön­nen wir auch die Qualen des Federviehs erst rich­tig einfchätzen. Die Ansicht, daß im Sommer, wo sich die Hühner den größten Teil des Tages doch im Freien herumtummeln, der Stall nicht ge­reinigt zu werden braucht, ist grundfalsch. Der Aufenthalt von nur wenigen Stunden genügt voll­kommen, um die Tiere restlos mit diesem Un­geziefer zu verseuchen. Die Fälle sind nicht selten, wo Hühner von Läusen und Federlinge» direkt aufgefressen wurden. Die Tiere wurden immer

magerer, weil sie sich der Unzahl des Ungeziefers gegenüber nicht mehr wehren konnten und schließ- lich an Entkräftung eingingen. Selbst anfangs kräftige und vollkommen gesunde Junghennen teilten dieses Los! Die regelmäßige Reinigung des Stalles ist auch im Sommer unumgänglich. Am besten streut man den Hühnerstall mit Sand aus und harkt den Kot alle ein bis zwei Tage ab. Sehr vorteilhaft ist es, wenn man wöchentlich in der heißen Jahreszeit ganz besonders mit einer Obstbaumspritze oder Gießkanne eine Creolin- lösung durch den Hühnerstall versprüht! Zur Ein­dämmung der Wurmverseuchung empfehlen sich regelniäßige Gaben von Chinosol ins Trinkwasser. Die Sauberhaltung des Hühnerstalles erfordert täglich nur wenige Minuten, aber diese Paar Mi­nuten sichern uns eine höhere Eierzahl und «in größeres Wohlbefinden der Tiere.

Melisel Avkllisss

dlovelle von itein ri cti von!< lei»t 18

Männer aus Dresden, die wenige Tage nach dem Branve der Tronkenburg in Wilsdruff ge­wesen waren, sagten aus, daß um die benannte Zeit ein Knecht mit zwei an der Halfter gehenden Pferden dort angekommen und die Tiere, weil sie sehr elend gewesen wären und nicht weiter fort gekonnt hätten, im Kuhstall eines Schäfers, der sie wieder hätte aufbringen wollen, stehengelassen hätte.

Es schien mancherlei Gründe wegen sehr wahr­scheinlich, daß dies die in Untersuchung stehenden Rappen waren; aber der Schäfer aus Wilsdruff hatte sie, wie Leute, die dorther kamen, versicher­ten, schon wieder, man wußte nicht an wen, ver­handelt; unö ein drittes Gerücht,^dessen Urheber unentdeckt blieb, sagte gar aus, daß die Pferde bereits in Gott verschieden und in der Knochen­grube zu Wilsdruff begraben wären.

Die Herren Hinz und Kunz, denen diese Wen­dung der Dinge, wie man leicht begreift, die er­wünschteste war, indem sie dadurch bei des Jun­kers, ihres Vetters, Ermangelung eigener Ställe der Notwendigkeit, die Rappen in den ihrigen auf­zufüttern, überhoben waren, wünschten gleichwohl völliger Sicherheit wegen diesen Umstand zu be­wahrheiten.

Herr Wenzel von Tronka erließ demnach al»' Erb-, Lehns- und Gerichtsherr ein Schreiben an die Gerichte zu Wilsdruff, worin er dieselben nach einer weitläufigen Beschreibung der Rappen, die, wie er sagte, ihm anvertraut und durch einen Un-. fall abhanden gekommen wären, dienstfreundlichst ersuchte, den dermaligen Aufenthalt derselben zu erforschen und den Eigner, wer er auch sei, auf­zufordern und anzuhalten, sie gegen reichliche Wie­dererstattung aller Kosten in den Ställen des Käm­merers, Herrn Kunz, zu Dresden abzuliefern.

Demgemäß erschien auch wirklich wenige Tag« darauf der Mann, an den sie der Schäfer aus Wilsdruff verhandelt hatte, und führte sie, dürr und wankend, an die Runge*) seines Karrens ge­bunden, auf den Markt der Stadt; das Unglück aber Herrn Wenzels und noch mehr des ehrlichen Kohlhaas wollte, daß es der Abdecker aus-, beln war.

Sobald Herr Wenzel in Gegenwart des Käm­merers, seines Vetters, durch ein unbestimmtes , Gerücht vernommen hatte, daß ein Mann mit zwei schwarzen, aus dem Brande der Tronkenburg entkommenen Pferden in der Stadt angelangt sei,, begaben sich beide in Begleitung einiger aus delstss Hause zusammengerafften Knechte auf den Schloß»? Platz, wo er stand, um sie demselben, fall» r» .hi« dem Kohlhaas zugehörigen wären, gegen Erstatt tung der Kosten abzunehmen und nach Hause zu führen. - ,,

Aber wie betreten waren die Ritter, als sie be­reits einen von Augenblick zu Augenblick sich ver­größernden Haufen von Menschen, den das Schaue' spiel herbeigezogen, um den zweirädrigen Karret^' an dem die Tiere befestigt waren, erblickten, unter ? unendlichem Gelächter einander zurufend, daß di«^ Pferde schon, um derenthalben der Staat wank», an den Schinder gekommen wären!

Der Junker, der um den Karren herumgegan­gen war und die jämmerlichen Tier«, die all, Augenblicke sterben zu wollen schienen, betrachtet: hatte, sagte verlegen: das wären die Pferd« nichts die er dem Kohlhaas abgenommen; doch Herrs Kunz, der Kämmerer, einen Blick sprachlosen'^ Grimms voll auf ihn werfend, der, wenn er von ^ Eisen gewesen wäre, ihn zerschmettert hätte, trat, indem er seinen Mantel, Orden und Kette ent­blößend, zurückschlug, zu dem Abdecker heran und s fragte ihn, ob das die Rappen wären, di« de» - Schäfer von Wilsdruff an sich gebracht und detzs Junker Wenzel von Tronka, dem sie gehörten, bei ' den Gerichten daselbst requiriert hätte.

Der Abdecker, der, einen Einier Wasser in de» Hand, beschäftigt war, einen dicken, wohlbeleibte« Gau!, der seinen Karren zog, zu tränken, sagt«:. Die schwarzen?"

Er streifte dein Gaul, nachdem er den Eime» > niedergesetzt, das Gebiß aus dem Maul und sagt«» die Rappen, die an die Runge gebunden wären," hätte ihm der Schweinehirte von Hainichen ve»? kauft. Wo der sie her hätte und ob sie von dem » Wilsdruffer Schäfer kämen, das wisse er nichts > Ihm hätte, sprach er, während er den Eimer wie-? der aufnahm und zwischen Deichsel und Knie an- - stemmte ihm hätte der Gerichtsbote aus.Wils«, druff gesagt, daß er sie nach Dresden in das HauS derer von Tronka bringen solle; aber der Junker, an den er gewiesen sei, heiße Kunz.

Bei diesen Worten wandte er sich mit dem Rest des Wassers, den der Gaul im Eimer übrig- gelassen hatte, und schüttete ihn auf das Pflaster s der Straße aus.

Der Kämmerer, der, von den Blicken der hohn, lachenden Menge umstellt, den Kerl, der mit emp, findungslosem Eiser seine Geschäfte betrieb, nicht bewegen konnte, daß er shn ansah, sagte, daß er der Kämmerer, Kunz'von Tronka, wäre; die Rap­pen aber, die er an sich bringen solle, müßten dem Junker, seinem Vetter, gehören, von einem Knecht, der bei Gelegenheit des Brandes aus der Tronkenburg entwichen, an den Schäfer zu Wils­druff gekommen und ursprünglich zwei dem Roß- Händler KohlhoaS zugehörige Pferde sein! >

*) -» Seitenstange. . ^

(Fortsetzung folgt) ^