Dev Gesellschaften

Amts- und Inlelligenzblatt für den Oberamtsbezirk Nagold

Nr. 64.

Samstag den 1. Juni

1867.

Dieses Blatk erscheint wöchentlich 3 Mal. und zwar ain Dien,ta§. Donnerstag und Samstag. - Abonnementspreis m Nagold Halb,abrl,ch 54 kr., im Bestrke Nagold sammt Postzuschlag 1 fl. 1 kr., im übrigen The.l unseres Landes 1 fl. 8 kr. - Vinruckungs-Gebuhr: die drei- gespaltene Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrucken 2 kr., bei mehrmaligem Einrucken ,e 1'/- kr.

Amtliche Bekanntmachungen.

O b erj ettin gen,

Oberamts Herrenberg.

Eichen- und eichen Werkholz-Verkauf.

. Am Montag den . 3. Juni.

Vormittags 0 Uhr, i werden in demGe- .meindewald Lehles- hau 21 St. Eichen " von 1235' lang. 6--14" Durchmesser. 180 Stück Werk­holz von 10 27)' lang. 17'/s Klafter eichenes Prügelholz im öffentlichen Auf­streich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu Käufer eiugeladen werden.

Den 28. Mai 1867.

Aus Auftrag:

Waldmeister Roll.

Nagold.

Die Ministerial-Vcrfiigung betr. den Schutz des Publikums gegen die Ge­fährdung durch Hunde vom 10. Sept. 1841

wird wiederholt zur Kenntniß der Ein­wohnerschaft gebracht:

1) Während der Nachtzeit ist das freie Herunrlaufen von Hunden jeder Gattung außerhalb der Wohnung und des geschlos­senen Hofraums des Eigenthümers nirgends zu dulden.

2) Bei großen Hunden, wie Bullenbei­ßern, Metzger- und Schäferhunden ist auch bei Tag nicht zu dulden, daß sie sich selbst überlassen, ohne Aussicht herumlau­fen. wofern sie nicht mit einem, jede Ge­fährdung verhindernden Maulkorb verse­hen sind.

3) Hunde, die verbotswidrig herumlau­send getrosten werden, ist jedermann für den Zweck ihrer unverzögerten Uebergabe an dir Ortspolizeibehördc cinzufangen be­fugt.

4) Der Eigenthümer eines verbotswid­rig betretenen Hundes ist mit einer Strafe von 3 sl.. welche im Wiederholungsfall zu verdoppeln ist, zu belegen. Der Hund kann, wenn er beigefangen worden, gegen Erstattung der Fütterungskosten und Er­legung einer Einfaugungsgcbühr von 1 fl. zurückgegeben werden. Wenn der Eigcn- thümer eines beigefangencn Hundes weder durch ein Halsband des letzteren bezeichnet ist, noch binnen 2mal 24 Stunden, von der Zeit der Einsaugung an, sich selbst bei der Polizei amncldet, noch in dieser Zeit sonst ausgekundschaftct wird, so fällt

der Hund der freien Verfügung der Poli- zeistellc anheim, und ist nach Beschaffen-^ heit der Umstände entweder zu tödten, oder zum Bestände der Ortspolizeikosten zu ver­äußern.

5) Bösartige Hunde, wohin insbeson­dere alle diejenigen zu zählen sind, welche ungereizt einen Menschen angefallcn haben,. sind, ohne Ansehen der Person des Be-! sitzers, von Polizeiwegen tödten zu lassen. ^

Anbringer erhalten '/stel der Strafe als! Belohnung.

Den 20. Mai 1867. !

Stadtfchultheißenamt. !

Vrivot-Dekaniitinachungeu.

Nagold.

Montag den 3. Juni 1. und 2. Compagnie Abends 7'F Uhr Uebung. Kopfbedeckung Helm. Antreten auf das Sammlungssignal.

Das Eommando.

In der Realschule Älteu­ft aig ist ein

und ein Kasten mit Glasaufsatz zu ver­kaufen.

Carl Wal) in Altenlimg.

Ich empfehle mein großes Lager der neuesten und schönsten

Ltrohhüte

für Stadl und Land für gegenwärtige Saison zu den billigsten Preisen.

Unentbehrlich für jede Familie!

Leopoldscher Mufl-Syrnp.

(Die '/4 Flasche K 21, die a 39, die 1« fl. 1. 10.)

Sicherwirkendes Hausmittel gegen alle Brust-, Hals- und Lungenkrankheiten, von vielen Autoritäten bestens empfohlen, ist nur acht und frisch zu haben in Nagold bei

ir « iLSviL.

» Rohrdorf,

Oberamts Nagold.

Fahrniß Auktion.

Am Montag den 3. Juw.

Vormittags8Uhr. .wird in der Woh­nung der Unter­zeichneten gegen sogleich baare Bezahlung verkauft werden:

Vieh:

2 Pferde, /pz

3 Kühe.

3 Stück Scknnal- vieh;

2 Wägen, worunter 1 star- A ker zweifpänniger ei­serner, Pflug und überhaupt fämmtliches,^^^ Fuhr- und Bauerngeschirr, vieles F-eld- und Handgeschirr, und sonst noch vieler allgemeiner Hausrath, wozu die Kaufslieb- haber eingeladen werden.

Den 28. Mai 1867.

Friederike Gauß, Wittwe.

Nagold.

Wohnung zu vermiethcn.

An der Freudenstädter Straße hat der Unterzeichnete in feinem Haus ein Logis zu vermiethcn mit 3 Zimmern und sonsti­gem Zugehör, welches sogleich oder bis Jakobi bezogen werden kann. Dasselbe würde sich wie für eine Privatfamilie, sei­ner günstigen Lage wegen namentlich auch zu einem Handelsgeschäfte eignen.

I. Hauser, Rothgerber.

2jr Nagold.

Wagen-Verkauf.

Unterzeichneter verkauft aus MzH UM Auftrag einen starken zweispän- Wagen mit eisernen Achsen. Christian Schühlc, Wagner.

W i l d b e r g.

Bei Unterzeichnetem liegen

4EV4V Ll. I*AlvKKvllÄ

gegen gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen auf einen oder zwei Posten.

I. Pfost, Glaser.