Dev Gesellschaften
Amts- und Inlelligenzblatt für den Oberamtsbezirk Nagold
Nr. 64.
Samstag den 1. Juni
1867.
Dieses Blatk erscheint wöchentlich 3 Mal. und zwar ain Dien,ta§. Donnerstag und Samstag. - Abonnementspreis m Nagold Halb,abrl,ch 54 kr., im Bestrke Nagold sammt Postzuschlag 1 fl. 1 kr., im übrigen The.l unseres Landes 1 fl. 8 kr. - Vinruckungs-Gebuhr: die drei- gespaltene Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrucken 2 kr., bei mehrmaligem Einrucken ,e 1'/- kr.
Amtliche Bekanntmachungen.
O b erj ettin gen,
Oberamts Herrenberg.
Eichen- und eichen Werkholz-Verkauf.
. Am Montag den . 3. Juni.
Vormittags 0 Uhr, i werden in demGe- .meindewald Lehles- hau 21 St. Eichen " von 12—35' lang. 6--14" Durchmesser. 180 Stück Werkholz von 10 — 27)' lang. 17'/s Klafter eichenes Prügelholz im öffentlichen Aufstreich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu Käufer eiugeladen werden.
Den 28. Mai 1867.
Aus Auftrag:
Waldmeister Roll.
Nagold.
Die Ministerial-Vcrfiigung betr. den Schutz des Publikums gegen die Gefährdung durch Hunde vom 10. Sept. 1841
wird wiederholt zur Kenntniß der Einwohnerschaft gebracht:
1) Während der Nachtzeit ist das freie Herunrlaufen von Hunden jeder Gattung außerhalb der Wohnung und des geschlossenen Hofraums des Eigenthümers nirgends zu dulden.
2) Bei großen Hunden, wie Bullenbeißern, Metzger- und Schäferhunden ist auch bei Tag nicht zu dulden, daß sie sich selbst überlassen, ohne Aussicht herumlaufen. wofern sie nicht mit einem, jede Gefährdung verhindernden Maulkorb versehen sind.
3) Hunde, die verbotswidrig herumlausend getrosten werden, ist jedermann für den Zweck ihrer unverzögerten Uebergabe an dir Ortspolizeibehördc cinzufangen befugt.
4) Der Eigenthümer eines verbotswidrig betretenen Hundes ist mit einer Strafe von 3 sl.. welche im Wiederholungsfall zu verdoppeln ist, zu belegen. Der Hund kann, wenn er beigefangen worden, gegen Erstattung der Fütterungskosten und Erlegung einer Einfaugungsgcbühr von 1 fl. zurückgegeben werden. Wenn der Eigcn- thümer eines beigefangencn Hundes weder durch ein Halsband des letzteren bezeichnet ist, noch binnen 2mal 24 Stunden, von der Zeit der Einsaugung an, sich selbst bei der Polizei amncldet, noch in dieser Zeit sonst ausgekundschaftct wird, so fällt
der Hund der freien Verfügung der Poli- zeistellc anheim, und ist nach Beschaffen-^ heit der Umstände entweder zu tödten, oder zum Bestände der Ortspolizeikosten zu veräußern.
5) Bösartige Hunde, wohin insbesondere alle diejenigen zu zählen sind, welche ungereizt einen Menschen angefallcn haben,. sind, ohne Ansehen der Person des Be-! sitzers, von Polizeiwegen tödten zu lassen. ^
Anbringer erhalten '/stel der Strafe als! Belohnung.
Den 20. Mai 1867. !
Stadtfchultheißenamt. !
Vrivot-Dekaniitinachungeu.
Nagold.
Montag den 3. Juni 1. und 2. Compagnie Abends 7'F Uhr Uebung. Kopfbedeckung Helm. Antreten auf das Sammlungssignal.
Das Eommando.
In der Realschule Älteuft aig ist ein
und ein Kasten mit Glasaufsatz zu verkaufen.
Carl Wal) in Altenlimg.
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» Rohrdorf,
Oberamts Nagold.
Fahrniß Auktion.
Am Montag den 3. Juw.
Vormittags8Uhr. .wird in der Wohnung der Unterzeichneten gegen sogleich baare Bezahlung verkauft werden:
Vieh:
2 Pferde, /pz
3 Kühe.
3 Stück Scknnal- vieh;
2 Wägen, worunter 1 star- A ker zweifpänniger eiserner, Pflug und überhaupt fämmtliches,^^^ Fuhr- und Bauerngeschirr, vieles F-eld- und Handgeschirr, und sonst noch vieler allgemeiner Hausrath, wozu die Kaufslieb- haber eingeladen werden.
Den 28. Mai 1867.
Friederike Gauß, Wittwe.
Nagold.
Wohnung zu vermiethcn.
An der Freudenstädter Straße hat der Unterzeichnete in feinem Haus ein Logis zu vermiethcn mit 3 Zimmern und sonstigem Zugehör, welches sogleich oder bis Jakobi bezogen werden kann. Dasselbe würde sich wie für eine Privatfamilie, seiner günstigen Lage wegen namentlich auch zu einem Handelsgeschäfte eignen.
I. Hauser, Rothgerber.
2jr Nagold.
Wagen-Verkauf.
Unterzeichneter verkauft aus MzH UM Auftrag einen starken zweispän- Wagen mit eisernen Achsen. Christian Schühlc, Wagner.
W i l d b e r g.
Bei Unterzeichnetem liegen
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gegen gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen auf einen oder zwei Posten.
I. Pfost, Glaser.