T Ii g c ö - A e u i g !< e i 1 e n.

Eine Lckulstelle an einer Elementarklasse für Atädchen in Stutt­gart wurde dem Schulmeister Martin in Berneck übertragen.

Unter denjenigen, welche in Folge der vom 1:t.16, März in Nür­tingen vorgenommenen Vorprüfung ev. Schuladspiranten zur Vorbildung für den Schulstand ermächtigt worden, nennen wir folgende: Graf, Jobs-, von Oberjettingen, Kvbler, Jakob Friedrich, von Altenstaig, Baitinger, Anton, von Oberjettingen, Hahn, Gustav, von Zweren­berg, Schrade. Cbrislian, von Unterjettinge», .ülenk, Carl, von Herrcnberg, Gusnnann, Ivb. Heinr., von Altenstaig Dorf, Cnßlen, Jobs., von Cbhausen, Jakob, Carl Fr. Will)., von Enzthal-Enzklöstele.

Stuttgart, 7. April. Diejenigen jungen Leute, welche diesmal noch glücklich durch das Loosziehen bei der Conscription frei geworden, aber znm Landwehrdienst verpflichtet sind, mögen sich darauf gefaßt machen, auf den kommenden Herbst einberu­fen zu werden. Allerdings haben sie nicht so lange bei der Fahne zu bleiben, als die zur Linie ausgehobenen, immerhin aber wer­den sie einexercirt werden und dies; überhaupt in Zukunft immer der Fall sein. Ob sie dieses Jahr wie sonst mit 6 Wochen durchkommen, vermag ich noch nicht zu sagen. (S. B.)

Stuttgart, 7. April. Der Luxemburger Handel scheint seine Erledigung noch nicht gefunden zu haben, obgleich in den jüngsten Tagen dies von allen Seiten versichert worden. Im Gegentheil taucht die Frage wieder lebendiger auf. Die natio­nale Gereiztheit steigt diesseits und jenseits des Rheins, in Pa­ris prügeln sich die preußischen und französischen Arbeiter auf dem Weltausstcllungsplatz, in «Ltraßbnrg begrüßt man die Trup- ^ pen mit dem Ruf: es lebe Frankreich! d. h. nur bald drauf und ^ über den Rhein! Was den Reichstag in Berlin betrifft, so ! schütteln die Volksfreunde bedenklich die Köpfe über die geringen ! Erfolge, welche die Linke dort erringt. Alle Abänderungsan- k träge zu Gunsten der Grundrechte, wofür 50 Mitglieder der ! Linken stimmten, wurden verworfen. Im Jahr 1848 war man : zu gründlich in Frankfurt, im Jahr 1867 hat man zu Berlin ! zu wenig Zeit und zu wenig Sammlung, vielleicht sogar zu j wenig Lust, an die Rechte des Volkes zu denken. Freilich liegt j in der kitzlichen politischen Lage Frankreichs gegenüber ein star- ! ker Grund, mit der Reichsverfassung rasch fertig zu werden und - das Haus unter Dach zu bringen. Allein es hätte auch nichts ^ gehindert, die Grundrechte der Rcichsverfassung von 1848 der j neuen Reichstagsversassung möglichst rasch einzureihen. So hätte j das Volk dann auch etwas von derselben gehabt, was ihm un­mittelbar und nicht blos im fernen Lchimmer der Macht zu gut gekommen. Es ist etwas schönes um einen mächtigen Staat, aber doppelt schön, wenn derselbe auch die bürgerliche Freiheit garantirt. (T. C.)

Stuttgart, 8. April. Wie wir hören, ist der Entwurf eines neuen Kriegsdienstgesetzes im Kriegsministerium bereits festgestellt und dem Ministerium des Innern zu weiterer Behand­lung übergeben worden.

Als Ermunterung zur Bildung von Jugendwehren möchte bienen, daß die Theilnehmer derselben kürzere Zeit präsent zu bleiben haben und ihnen die Compagnicschule mitzumachen er­lassen ist.

Heilbronn, 7. April. Bei gefülltem Saale fand heute eine Versammlung der deutschen Partei, ihrer Anhänger, Freunde und Gesinnungsgenossen im Falken statt. Eingefnnden hatten sich etwa 300 Männer, meist aus Heilbronn und Umgebung, dann aber auch von weiter her. Die Versammlung wurde von Rechtsconsulent Hölder eröffnet, der Vorsitz dem Herrn Staats­rath Goppelt übertragen. Die Verhandlungen währten bis nach 5 Uhr. Unter allgemeinem Beifall wurden folgende von dem Landeskomite abgefaßten Anträge einstimmig angenommen: I. Die Versammlung wolle aussprechen: 1) Die im August v. I. zwi­schen Preußen und den süddeutschen Staaten abgeschlossenen Schutz- und Trutzbündnisse sind ein erster Schritt zur nationalen Eini- j gung. Die einheitliche Führung der deutschen Wehrkraft ist da­mit für den Kriegsfall gesichert. Um so zuversichtlicher erwartet ^ das Volk im Süden wie im Norden, daß die Ehre und Inte- ! grität Deutschlands gegenüber dem Ausland aufrecht erhalten, daß ! insbesondere der Abtretung Luxemburgs an Frankreich unbedingt entgegengetreten werde. 2) Nothwendige Folge der genannten Bündnisse ist die Umwandlung des Heerwesens der süddeutschen Staate^ nach dem bewährten und v.om weitaus größeren Theil

Deutschlands bereits angenommenen preußischen System. Der Weg dazu ist in den Beschlüssen der Stuttgarter Conserenz vom 5. Febr. d. I. betreten. Aber es ist dringend geboten, daß die württ. Negierung mit größerem Ernst als bisher und mit rück­haltlosem Eifer den damit übernommenen Pflichten Nachkomme, insbesondere die Einberufung der Ständeversammlung zur ge­setzliche Einführung der militärischen Reformen beschleunige. Die rasche Durchführung eines einheitlichen deutschen Wehrsystems ist eine Gewähr für den europäischen Frieden; sie verschafft zugleich die begründete Aussicht, daß die mit dem neuen System verbun­denen Lasten eine durchgreifende Erleichterung erfahren werden. 3) Die Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen bahnen zwar die militärisch-politische Einigung Deutschlands nach Außen au, aber ihre nothwendige Ergänzung ist die Herstellung eines ge­meinsamen deutschen Staatsverbands im Innern. Die nationale Idee, die Gemeinsamkeit der wirthschaftlichen Interessen, nament­lich in Zoll-, Handels- und Verkehrssachen, das Bedürfnis; eines nationalen Rechts für ganz Deutschland verlangen gleichmäßig die volle und gleichberechtigte Theilnahme an der Bundesgesetz­gebung, welcher in befriedigender Weise nur durch den vollstän­digen Eintritt in den norddeutschen Bund entsprochen werden kann. An der württembergischen Regierung ist es, endlich eine klare entschiedene Haltung, den übernommenen Verpflichtungen gemäß einzunehmen, und die Beseitigung des unhaltbaren Provisoriums mittelst Eintritts Württembergs in den neuen Bund zu beschleu­nigen. II. Die Versammlung wolle das Landeskomite der deut­schen Partei beauftragen, die gefaßten Beschlüsse zur Kenntnis; des norddeutschen Reichstags zu bringen. Da auch Abschnitt II. einstimmig Annahme fand, so wurde folgendes an das Präsidium des Reichtages gerichtete Schreiben expedirt: Hohes Präsidium des norddeutschen Reichstags! Das Landeskomite jder deutschen Partei in Württemberg beehrt sich einem hohen Präsidium in der Anlage die Beschlüsse einer zu Heilbronn gehaltenen Ver­sammlung zu übersenden. Möge das hohe Haus, dem wir diese Beschlüsse mitzuiheilen bitten, daraus entnehmen, das; wir im Süden über Fragen der nationalen Ehre und Integrität nicht anders denken als unsere Brüder im Norden, und sich überzeu­gen, daß die im Reichstag gesprochenen Worte für baldige Ver­einigung des Südens mit dem Norden ein freudiges Echo dies­seits des Mains gefunden haben, und daß wir fest vertrauen: es werde durch unverzügliche Verhandlungen der Regierungen die trennende Schranke beseitigt, und der Eintritt der süddeut­schen Staaten in den norddeutschen Bund bewerkstelligt werden. Ist es auch Süddeutschland nicht vergönnt gewesen, an dem Zu­standekommen des neuen Verfassungswerks theilzunehmen, so sind wir doch der Zustimmung und Unterstützung des norddeutschen Reichstags gewiß, wenn wir die Hoffnung aussprechen, daß Deutschlands nächstes Parlament die Vertreter von ganz Deutsch­land in seinem Schooße vereinige. (Schw.V.-Ztg.)

Der 28jährige schlecht beleumundete Alois Spänle von Wur- zach, welcher zu Ende Septembers v. I. so großen Jammer über seine Vaterstadt brachte, indem er einen Brand anlegte, der 12 Wohngebäude und 5 weitere beschädigte, wurde von dem Schwurgerichtshof Biber ach zu 22 Jahren Zuchthausstrafe verurtheilt.

Ein bäurisches Lokalblatt, das Augsb. Anz.-Bl. meldet: Aus glaubwürdiger Duelle ward uns die Mittheilung, daß von Seiten des preußischen Ministerpräsidenten v. Bismark an das bäurische Ministerium des Aeußern eine Aufforderung ergangen sei, bis 1. Juli das bäurische Heer mobil zu machen, für wel­chen Fall Preußen geneigt wäre, die an dasselbe noch schulden­den 15 Mill. Kriegsentschädigung nachzulassen.

Berlin, 6. April. Der Reichstag hat heute den Art. 57 der Bundesverfassung mit dem Amendement Forckenbecks, welches die Vorlegung des Militärgesetzes nach Durchführung- der Ar­meeorganisation bestimmt, angenommen, und ebenso zu Art. 58 das Amendement Forckenbecks. Art. 58 lautet demnach:Zur Bestreitung des Aufwands für das gesammte Bundesheer und die zu demselben gehörigen Einrichtungen sind bis zum 31. Dez. 1871 dem Bundesseldherrn jährlich so viel mal 225 Thlr. als die Kopfzahl der Friedensstärke des Heeres nach Art. 56 be- trägt, zur Verfügung zu stellen. Vergl. Abschn. XII. Die Be­zahlung dieser Beiträge beginnt mit dem ersteil des Monats nach Publikation der Bundesverfassung." Es steht scsi, daß die