Rohrdorfer
Natur Bleiche.
Ich mache hiemit die höfliche Anzeige, daß ich in nächster Zeit mit Anslegen der Bleichwaare beginne und mich bemühen werde, die mir gefälligst anzuoertrauendcn Gegenstände zu vollkommenster Zufriedenheit meiner Kunden an schönster und bester Qualität zurückzugeben.
Hiebei habe ich noch zu bemerken, daß ich jeden Tag der Woche zu Uebernahme von Bleichgegenständen wie zur Abgabe fertiger Waaren mir Vergnügen bereit bin, dagegen an Soun- und Festtagen, um christlicher Ordnung und der für mich und meine Hausgenossen nothwendigcn Ruhe willen, mich weder mit dem einen noch mit dem andern befassen kann.
Den 10. März 1807.
Bleiche-Inhaber I. F. Dürr.
Meine Herren Agenten, welche ich mit recht vielen Aufträgen zu beehren bitte, sind:
Hr. Kaufmann Heitler in Nagold,
„ „ Walz in Altenstaig,
„ „ Wid m a n n in Haiterbach,
„ Konditor Reichert in Wildberg,
„ Kaufm. Dengler in Unterjettingen, „ „ G-uteknnst in Pfalzgrafen
weiler,
„ „ Werner in Bondorf.
Nagold.
1«V1>
sind gegen gesetzliche Sicherheit auszuleihen bei
Wundarzt Lindmaier.
Gegen
Zahnschmerzen
ü Glas 18 kr. in Nanvid - bei D. G. Keck. '
Beuchteuswerth!
Kranke, welche an nächtlichem Bettnässen, sowie an Krankheiten der Harnblase und Geschlechtsorgane leiden, finden auf reiche Erfahrungen gegründete rationelle Hilfe bei Specialarzt I)r. Kirchhofler in Kappel bei St. Gallen (Schweiz). 8P
Lpvrtel Verzeichnisse, ProklamationSsch reiben, per
Buch 00 kr., per Bogen — 2 Exemplare 2 kr., sind zu haben in der
G. W. Zaiser'schen Buchhandlung
Nagold.
Ein,gesendet.
Am Donnerstag den 14. März, Abends zwischen 8—10 Uhr, wurde an dem vor dem Wohnhause der Frau vr. Zeller sich befindlichen Brunnen die Umfassung oder der sogenannte Mantel des Brunnenstocks muthwilligerweise auseinander gerissen und die einzelnen Stücke ans die Straße geworfen, was für jeden, welcher nachher diesen Weg zu passiren hatte, von nachtheiligen Folgen hätte werden können.
Ebenso wurden vor einigen Wochen in dem an der Nagold-Wildberger Straße gelegenen Garten der Obigen von ruchloser Hand 0 junge, schlank gewachsene Obstbäume unter der Krone abgeschnitten, dabei der Thäter so vorsichtig zu Werke ging, daß er nur mit den Stiefelabsätzen die Stelle betrat, wahrscheinlich um jede Spur, welche zur Entdeckung desselben führen könnte, zu vermeiden.
Es wäre zu wünschen, daß bei solchen Beispielen von häufig vorkommenden Rohheiten jeder geordnete Bürger, namentlich in momentaner Ermangelung polizeilichen Schutzes, von dem ihm zustehenden Recht und Pflicht Gebrauch machen würde, vorkommenden Falls derartigem Unfug that- kräftig entgegen zu treten.
Viktualiep-Preise.
Nagold. Altenstaig.
Kernenbrod ... 8 Pf. 88 kr. 38 kr.
Mittelbrod . . . „ „ 34 kr. — kr.
«ckwarzbrod - - „ „ 32 kr. — kr-
1 Kreuzertveck schwer 4 L. 2 O. 4 L. 2 O. Ochsenfteisch... 1 Pf. 14 kr. — kr. Rindfleisch ... 1 „ 13 kr. 1.3 kr.
Kalbfleisch ... 1 ,, 12 kr. IN kr.
Schweinefleisch mit Speck 15 kr. 15 kr.
ditto ohne Speck 13 kr. 11 kr.
Butter.1 Pf. 23 kr.
Rindschmalz . . 1 ,, 28 kr.
Schweineschmalz . 1 „ 24 kr.
Eier 7 Stück.8 kr.
Frucht-Preise.
Nagold, 16. März 1867.
fl. kr.
fl. kr.
fl.
kr.
Dinkel, alter . . . .
6 52
6 46
6
38
„ neuer . . . .
5 30
5 16
4
54
Haber.
4 -
.3 45
3
40
Gerste.
6 -
5 46
5
24
Kernen.
- -
7 40
—
_
Erbsen.
- —
4 34
—
—
Walzen.
7 24
7 19
7
6
Roggen.
6 6
5 57
5
43
Bohnen.
— —
5 33
—
—
Linsen-Gerste ....
— —
4 27
—
—
Freuden st adt,
9. März 1867. fl. kr. fl. kr.
fl-
kr.
Kernen.
8 15
7 5?'
7
48
Haber.
4 9
4 5
4
--
Gerste.
—
5 54
—
—
Walzen.
—
7 30
—
—-
Roggen.
—' —
6 18
—
—
Erbsen.
Mischelfrucht . . . .
--
6 12
—
—
Bohnen.
6 15
Ealw, 13.
März 1867. fl. kr. fl. kr.
fl-
kr.
Kernen.
8 -
7 48
7
36
Dinkel.
6 45
5 20
4 42
Haber.
3 54
3 52
3
52
Gerste.
—
5 48
—
—
am 14. März 1867.
Pistolen.9 fl. 44—46 kr.
Pr. Friedrichsd'or . . 9 fl. 57—58 kr.
Holl. lO-fl.-St ... 9 fl. 51—53 kr.
Rand-Dukaten.... 5 fl. 34—36 kr.
20-Francs-Stncke ... 9 fl. 27>/r—281'r kr.
Engl. Sovereigns . . 11 fl. 51 — 55 kr.
Dollars in Gold. . . 2 fl. 27>st —28h- kr.
T «1 g e s - n e u i g k c i t e
Stuttgart, 13. März. Die Preise für die Besoldungsfrüchte der Kirchen- und Schuldieuer sind für das Jahr 1867 festgesetzt worden: Kernen 7 fl. 54 kr., Roggen 5 fl. 43 kr., Gerste 5 fl. 13 kr., Mischling 5 fl. 28 kr., Haber 3 fl. 43 kr. per Centner.
Stuttgart, 13. März. Die Erklärung des Fürsten von Hohenlohe im Militärausschüsse in München über die Bedeutung der Stuttgarter Confercnzbeschlüsse ist von großer Wichtigkeit. Hiernach werden dieselben von Bayern und Württemberg zum Mindesten als ein Staatsvertrag angesehen und werden diese beiden Staaten unter allen Umständen ihre Vollziehung bewerkstelligen. Auch für Baden und Hessen seien sie verbindlich, wenn gleich diese gewisse Vorbehalte gemacht haben. Daß Württemberg diese Beschlüsse für verbindlich erachtet, beweist die rasche Ausarbeitung eines neuen Militärorganisationsentwurfs, der in den nächsten Tagen bei dem ständischen Ausschuß eingebracht werden soll. Auch wird hier in sonst wohlunterrichteten Kreisen versichert, daß bereits vorläufige Unterhandlungen mit Preußen über einen Anschluß an den norddeutschen Bund im Zuge seien, die aber natürlich erst nach Feststellung der norddeutschen Bundesverfassung zu einem Abschlüsse gelangen können. (S. B.)
Kirchheim u. T. Am letzten Dienstag Nachmittag hat ! sich der hiesige Polizeiwachtmeister auf dem Rathhause erschossen.
Eßlingen, 11. März. Vor dem hiesigen Schwurgericht stand heute die Mathilde Friederike Sophie Fastnacht, Ehefrau des Metzgers Martin Fastnacht von Reutlingen, Tochter des früheren Lammwirths Kurilen von Waiblingen, wegen Kindsmords an
geklagt. Dieselbe verheirathete sich (nach der Anklageakte) am
30. Mai 1865 und brachte ein uneheliches Kind in die Ehe, dessen Vater nach Amerika gegangen war, und das gegenwärtig 4 Jahre alt ist. In ihrer Ehe kam sie bald zurück, und schon im Oktober 1805 war ihr beigebrachtes Vermögen im Betrag von 740 fl. verbraucht; deßhalb ging ihr Mann damals mit ihrer Einwilligung nach Amerika, hielt aber sein Versprechen, ihr die Mittel zu senden, um ihm nachzukommen, nicht. Indessen gebar sie im Jahre 1800 abermals ein uneheliches Kind, das jedoch schon nach 5 Wochen starb. Im Mai 1866 hatte sie abermals wieder ehebrecherischen Umgang mit einem jungen Manne, der später auch nach Amerika ging, leugnete aber ihre Schwangerschaft beharrlich. Um Jakobi war sie von Reutlingen wieder nach Waiblingen übergesiedelt, lebte hier Anfangs im elterlichen Hans und miethete später eine kleine Wohnung bei einem Weingärtner, in welcher sic Nähnnterricht gab. Hier gebar sie am
31. Jan. d. I., Nachmittags 3 Uhr, und tödtete ihr Kind drei- viertelstunde später dadurch, daß sie ihm das Hälschen mit einer Scheere durchschnitt. Abends brachte ihre jüngere Schwester die kleine Leiche in einem Korbe weg und verbarg sie im Keller des elterlichen Hauses, lieferte sie jedoch schon am 2. Februar in die Hände des Gerichts ab. Die Angeklagte ist ihrer Thal, die sie aus Furcht vor der sie treffenden Schande verübt haben will,
j geständig; der Hof verurtheilte sie zu einer Zuchthausstrafe von 10 Jahren. (St.-A.)
Vom Neckar, 4. März. Was Neu-Seeland im Reich der Natur, das ist Schwaben im Reich des geistigen und politischen Lebens: das Land der Gegensätze und der, jähen Wider-
^ spräche. Neben himmelstürmenden Denkern^ hM den frommen