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Amts- und Intelligentlatt für den Oberamtsbezirk Nagold

Nr. Z1S.

Dienstag den 19. Februar

1867 .

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Dieses Blatt erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnements preis in Nagold halbjährlich 54 kr., im Bezirke Nagold sammt Postzuschlag 1 fl. 1 kr., im übrige» Theil unseres Landes 1 sl. 8 kr. Einrückungs-Gebühr: die drei­gespaltene Zeile auS gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je Ist- kr.

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hhandlung.

Wildbad. Niifnahlüe in das- Ärmenbad. Die Gesuche um Aufnahme in das Armenbad (Katharinelistift) in Wildbad sind spätestens bis 10. März d. I. durch Vermittlung einer zur Portofreiheit berechtigten Behörde mit der Bezeichnung alsDienstsache" an die K. Badaufsichtsbehörde in Wildbad einzureichen.

Diese Gesuche sind zu belegen:

1) mit einem gemeinderäthlichen, oberamtlich beglaubigten Zeugnisse, welches zu enthalten hat:

s) den vollständigen Namen, Wohnort, Aller, Gewerbe des Bittstellers;

b) dessen Prädikat, erstandene Strafen, Bermögens- und Erwerbsverhälmisse;

o) eine Nachweisung darüber, daß die Gemeinde- und Slistungskassen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht vollständig unterstützen können;

<l) eine Erklärung, das; der Gemeinderath Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht vom Kalharinen- stift bezahlt werden, z. B. für Her- und Heimreise, für längeren Aufenthalt, für Ätcrbfall u. s. w.;

2) mit einem ärztlichen Zeugnisse über die Art und Dauer der Krankheit unter Angabe der anaewendeten Mittel.

Die Bittsteller haben die höhere Entschließung und die Einberufung durch die Badaussichtsbchörde abzuwarten.

Wer sich früher in Wildbad einfinden würde, könnte nur,gegen Bezahlung der Taxe die Bäder gebrauchen und hätte in Er­manglung der erforderlichen Mittel'zum Aufenthalt in Wildbad die Zurücklieserung in die Heimat zu gewärtigen.

Kinder werden in den Monaten April, Mai, September und Oktober unentgeltlich in das Katharinenstift ausgenommen; zur Ausnahme in die Kinderheilanstalt Herrenhilfe in den Monaten Juni, Juli und August werden für Kinder angemessene Gratialien mit Freibädern verwilligt.

Bon den Gemeindebehörden wird erwartet, das; sie Leuten, welche nicht zu den unbemittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu - befürchten wäre, keine Zeugnisse ausstellen und den Aerzten wird die Aufforderung vom 7. März 1853 (St.-Anz. Nr. 60) in Erinnerung gebracht.

Gesuche, welche nach dem 15. März d. I. entkommen, auch wenn sie die oben bezeichncten 'Notizen enthalten, werden nur in besonders dringenden Fällen ausnahmsweise, solche, welche die oben bezeichncten Notizen nicht enthalten, aber überhaupt nicht berücksichtigt werden.

Den 11. Febr. 1867. " K. Badaussichtsbchörde.

kniintinurdttttg, betreffend die Anfnabme verwundeter Ilntervfffzierc und Svldnten in das BZiidbad. Bon den in dem Feldzuge des vorigen Jahrs Verwundeten, welche die Bäder in Wildbad schon gebraucht haben oder aber wegen der Beschaffenheit ihrer Wunden und ihres Kräsiezustandes noch nicht dahin gebracht werden konnten, wird eilte, durch die Verhältnisse bedingte, Anzahl derjenigen, bei welchen durch den Gebrauch der dortigen Heilquellen eine Besserung ihres jetzigen Zustandes erwartet werden kann, zur Nachkur oder zum Gebrauch dieser Bäder im März und April d. I. ausgenommen werden.

Die Ortsvorsteher werden nun aufgesordert, dafür Sorge zu tragen, daß gegenwärtige Bekanntmachung zur Kenntnis; der aus dem Militürverbande schon entlassenen invalidirten Verwundeten sofort gelange und diese anzuweisen, ihre Ausnahmsgesuche mit ärzlichen Zeugnissen über die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Gebrauchs des Wildbades längstens bis zum 28. Feb­

ruar d. I. hieher einzureichen.

Nagold, den 15. Febr. 1867.

K. Oberamt. Böltz.

N a g o l d. Die Herren Ortsschulvorsrände erhalten Tabellen zu statistischen Notizen über die Arbeitsschulen, welche sie

sofort ousfüllen und blutien irr Tage» Den 18. Februar 1867.

dem Oberamt wieder zuseuden wollen.

Böl tz.

Oberamt in Freihofe r.

tchulsachen. W u r ft e r.

Gerichtsnorariatsbezirk Nagold.

Ang c fa ll cn e Th eil ung e kr.

Zu Nagold:

Kaufmann Heermann's Wittwe,

Emil Mutot, Rechtskonsulent,

Michael Wälz, Zeugmachcrs Wittwe,

B ö s i ti g e it:

alt Christian Cälmbach's Ehefrau,

Johann Georg Nest, Weber,

Martin Lchaiblc, Taglöhner.

Emmingen:

Jakob Friedrich Renz, Bäckers Ehefrau, alt Christian Brenner, Maurer.

Ha i terbach:

Christian Maser, Rechenmacher,

Johann Georg Helber, Küblers Ehefrau, Johann, Michael Schmelzle, ledig,

Johann Ernst Gutekunst, Zeugmacher.

O b c r s ch w a n d o r f: alt Johannes Walz, Caspar, Zcugmacher.

Obcrthal h eim:

Johannes Walz, Bauer,

Conrad Schlotter, Bauer,

Joseph Bischosf's Ehefrau.

^ Rohrdors:

Jakob >L-eeger, L. ^-ohn, Tuchmacher, Michael Seeger, Tuchmachers Wittwe.

S chietiit g e n:

Friedrich Speer, Schreiners Ehefrau.

Nntcrichalhei m:

Michael Biesinger, Taglöhner,

Anselm Faßnacht's Wittwe.

Etwaige Forderungen an genannte Per­sonen sind bei Gefahr der Mchtberücksich- tignu;; Nsbald anzuzeigen bei den betref­fenden Lheilungsbehörden.

? S p i e l b e r g,

Oberamts Nagold.

! Stangen- und Floßwied m-Verkauf.

j -> Am Samstag den

! 23. Febr.,

j '' 1 Mittags 1 Uhr,

j K Z verkauft die hiesige

i Gemeinde aus dem

! ^emeindewaldHal-

> den

f 75 Drahtstangen,

: 1000 Stück Floßwieden,

! !300 Hopfenstangen, 15--3G lang,

! wozu Liebhaber eingeladeu werden, f Den 16. Febr. 1867.

: <achnltheis;enamt.

! "-all.