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Amts- und Inteltigeuzbiatt für den M,eramtsbezirk Hagold-

1Ä2. Samstag deit 29. Dezember 1866.

Diesis Ätätt erscheint wSchcntttch-3^ Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnements preis in Nagold halbjährlich -.4 ft Bezirks Nagold ,'ammt Postzuschlag 1 sl. 1 kr., im übrigen Theil unseres Landes 1 fi. 8 kr. Einrückungs-Gebühr: die drei- ' gespaltene Zeile äns gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je Iftr kr.

Amtliche VeküttNtmuchliiige».

Die Centv«llei1,,ng^des Wohlthätigkeils-Bereins an die gemeinschaftlichen Oberämter.

In wenigen Tagen werden die ..Blätter für das Aemeiiweftn" in den 20. Jahrgang eiutreten und ihr bekanntes Wirken zu Belebung und Einigung aller Bestrebungen und Kräfte aus dem Gebiete der Armenpflege forlsetzen.

Tendenz und Leistung des für die Wohlfahrt der ärmere» Bolksklasseii ohne Unterschied der Coufesffon wirkenden Blattes sind so bekannt, daß wir nnS der abermaligen Veröffentlichung eines Prospektes enthoben glaube».

Daß das Blatt einem wirklichen Bebürfniß dient, dafür bürgt uns nicht nur die bisherige Abnebmerzahl, sonder» a»ch der manchfache sich der Bejprechnng nahe legende Stoff, der von Jahr zu Jahr sich vermehrt.

Ei» Blick auf die gesteigerten Anforderungen der Armenpflege, wie namentlich der Ariiienerziehniig und Beschäftigung, der Krankenpflege, der Fürsorge für Arbeitsunfähige, sowie anf alle die Anstalten, welche diesem Zwecke sich widmen, wird dies bestä­tigen, auch abgesehen davon, daß die Nachwirkungen des beklagenSmerlhe» Kriegs und einer in vielen Beziehungen ungünstigen Ernte die Tbätigkeit der Armenfrcunde wenigstens für die nächste Zeit in erhöhtem Maße in Anspruch nehmen werden. Darum rmpfcblcn wir die Blätter für das Armenwesen aufs Neue zu freundlicher Aufnahme und reger Verbreitung, zugleich aber auch zu tbatkräftigcr Unterstützung aller derjenigen, welche durch Liebe zur Sache oder durch ihre Stellung berufen sind, an dem gemeinsamen so überaus wichtigen Werke uiitzuhelfeu.

Da das Kg Ministerium. bcS Innern die Anschaffung des Blattes für sämmtliche Gemeinden empfohlen bat, so dürft» wir wohl die gemeinschaftliche» Oberämter auf diese hohe Beifügung wiederholt ansmerksam mache» mit dem Beifügen, die Bestellungen baldigst an die zuständigen Postämter zu vermitteln um damit die Druckerei i» den Stand zu fetze», die Größe der Auflage recht­zeitig bemessen zu können.

Sammlern von mindestens 15 Abonnenten find wir bereit auf Verlangen ein Freiexemplar zu bewilligen (mittelst Ersatzes der Baacanslagen von 1 fl. 4 kr.)

Sollte, was wir nnS übrigens kaum denken können, der Verbreitung des Blattes vielleicht da und dort ein besonderer An­stand enkgegenst.be», so wäre uns im Interesse geeigneter Berstänbignng gleichbaldige Anzeige sehr wünschenSwerth.

Dieser Erlaß wird den Gcmeindeyörde» zur Beachtung bekannt gemacht.

Nagold, de» 26. Dezember 1866. Königl. gemcinschasll- Oberamt.

Frei böser. Böltz.

Saline Sulz.

Der Verkaufspreis der Hallerbe ist vom 1. Januar 1867 an auf 11 kr. per Kbl. festgesetzt.

De« 24. Dezember 1866.

K. Salineverwaltung.

Forstaml Wildber g.

Revier Naislach.

Etannnholz-Verkauf

den 6.

Jan.,

! Morgens 10 Uhr, lauf dem Rathbaus -in Calw 177 Stück tannencs Laug- und Klctzholz (Scheid, bolz ans verschiedenen Walbtbeilcn.) Wildberg, 22. Dez. 1866.

K. Forstamt.

Aff. Graseck, A.-B.

2 ).

i. '

Unterkhalheim. Oberamts Nagold.

Laugholz-Perkauf.

J>N' hiesigen Ge- ! meindewald M o v' I werden am (4Donnerstag Len 3. gO. Januar 1867, ü Vormittags 10 Uhr, im Walde selbst nn-

170 Stämme Holz vom 60er aufwärts gegen baare Bezahlung ausrecht anf dem Stock verkauft.

Unter diesen Stämmen befinde» sich ca. 150 Stück Rvlhtanuen, welche sich zu Bau- Holz, Schnitlwaaren und Küserholz rc. vor- eigncn.

Liebhaber. werden zu diesem Verkauf freundlich cingeladen.

Im Auftrag des Gemeinberaths: Schnliheiß G initiier.

2)i» dringen, O.-A. Horb.

Hopfeustaugen-Berkauf

Die Gemeinde beabsichtigt, am Samstag den 5. Jan.'1867, Vormittags 10 Uhr, 1457 Stück Hopfen­stangen, worunter sich 400 Stück zu Trahlanlage» oder Ge- riiststangen eignen, zu verkaufen.

Len'26. Dez. 1866.

^ Lchnlkbeißenamt. Wehrstein, A.'V. N a g o l d.

Neujahrs-Nacht.

Im Hinblick anf die bevorstehende Neu­jahrsnacht sieht man sich zu der Bekannt- machiina veranlaßt, daß es verboten ist, die Nah. i» der Stadt durch Schreien oder sonstiges Lärme» auf den Lkraßen und

Wirihsbäufern zu störem, es ist daher alles wüste Gesang in letzteren verboten. Ge­gen diejenigen, welche sich eine Storung der Nachtruhe zu Schulden kommen lasse», wird nachdrücklich eingeschritte» werde», und es müß'e dieses auch gegen Eltern und Lehr me ist er geschehen, welche ihren Kin­dern und Lehrlinge» gestatte», anf den Straßen herumznschwärme». Tie Polizei­stunde wird bis 2 Uyr verlängert; nach dieser Zeit ist aber der Aufenthalt in den- selben nicht mehr gestaltet und werde» Uebertreier mit der gesetzlichen Strafe be­legt. Das Schießen sowohl in der Stadt, als i» deren unmittelbaren Nähe ist bei Strafe verboten und wenn im Fall einer Verfehlung der Thäker nicht ermittelt wer- den kann, so verfällt der Eigenthümer des Hauses oder Hofes, ans dem geschossen wurde, i» die gesetzliche Straft. Auf die Gefährlichkeit und Strafbarkeit des Legen« und Ahschießens sogen. Mordsibläge, durch welche schon häufig schwere Verletzungen staktgefniiden baden, wird besonders auf­merksam gemacht und vor solchem Frevel nachdrücklich gewarnt. Den Anordnungen der Polizei und ausgestellte» Wachmann­schaft ist willige Folge zu leisten, indem dieselbe angewiesen ist, Ruhestörer i» Sicher­heilsarrest sogleich abzusührcn.

Den 24. Dczbr. 1866.

Ltadtschuliheißcnamt.