welche Zeit die Eröffnung derselben statt- siudet, welcher die Submittenten anwoh- nen leimen.
Nagold, te» 17. Tee. 1866.
Im Auftrag des Gemeiuderaths: Werkmeister Schuster.
Lj, K. OberamkSgericht Nagold.
Schulden-Liqnidation.
Zu der Gautsache des Fuhrmanns Michael Walz von Oderschwandorf bat mau zur Schuldenliquidalioii »nd de» gesetzlich damit verbundenen weitere» Verhandlungen Tagfahrk auberaumt aus
Freitag den 28. Dezember 1866.
Vormittags 9 Uhr.
zu welcher Zeit die Gläubiger und Abson- deruiigSberewkigleu aus dem Ralhhause zu Oberschwa nde es persönlich eder durch bi»- i tauglich Bevollmächtigte zu erscheine», oder j auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, stakt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liquidaiious.Tagsabrl, ihre Forderungen durch schriftliche» Rezeß, ln dem einen wie in dem andern Falle aiuter Borlcgnng der Beweismittel siir ibce Forderungen selbst sowohl, als sur deren etwaigen Vorzugsrechte anzumelden haben.
Die nicht liqnidirendeu Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht ans de» Ge- richtsakteu bekannt sind, in der nächsten Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschloffen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen, daß sie binsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestätigung des Gü- terpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse heitreren.
Das Ergebniß des LiegenschaftSverkausS wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden. deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht; den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche fünfzehn- lägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegen- schastSverkaus vor der Liquidakions-Tagfabrt statlgesunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wen» der Verkant erst nach der Liquidations-Tagsahrt vor sich gebt, von dem VerkansStage an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An- gebot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit uachweiSk.
Nagold, den 26. November 1866.
König!. OberamtSgericht.
Ger.-Akl. Ziegler.
Privat-Vekanntmachnugen.
Nagold.
Äteinkin-er-Schulr.
Da wir auch in diesem Jahre unsere» Kleinen eine Ehristsreude bereiten wolle», so bitten wir alle Kindersreunde, die ihnen diese Frende zu Theil werden lassen möchten, »m freundliche Beihilfe. Gaben uiinmt nebst der Lehrerin in Empfang Den 19. Dez. 1866.
Dekan Frcihoser.
Meine
Nagold.
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