Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenzblau für den Oberamtsbezirk Nagold.

136 . Dienstag den 20. November 1866 .

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnementspreis in Nagold halbjährlich 54 lr., im Bezirke Nagold sammt Postzuschlag 1 fl. 1 kr., im übrigen T.heil unseres Landes 1 fl. 8 kr. Einrückungs-Gebühr: die drei- gespaltene Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je 1>/- kr.

Amtliche Bekanntmachungen.

Obcramt Nagold. Bekanntmachung in Betreff der Rekrntirung des Jahrs 1807. In fämmtlichen Gemeinden ist mit Entmerfung der Rekrutirungslistcn am 1. Dezdr. d. I. zu beginnen, und dies auf ortsübliche Weise zu veröffent­lichen. Der Gemeinberath beauftragt den Ortsvorsteher und den Rathsschreiber mit der Entmerfung der Ortsrekrutirungslisten; sind diese Stellen i» Einer Person vereinigt, so hat der OttSvorsteher ein Gemeinderathsmitglied als Urkundsperson beizuziehen.

Wegen der Mitwirkung der Ortsgeistljche» zur Anlegung der Liste», wird auf tztz. 10 und 1 l der Instruktion zur Kriegsdienst» ordnung hingewiese».

In diese Listen sind alle im Jahr 1846 geborenen Söhne von Orlseinwohnern, ohne Rücksicht auf Tüchtigkeit, Beruf oder Familienverhälkniffe anfznnebmen; Eltern und Vormündern liegt es ob, dafür zu sorgen, daß dieselbe» wirklich ausgenommen wer­den. Militärpflichtige, welche wegen unterlassener Anzeige übergangen würde», werden, sobald dies bekannt ist, ohne Rücksicht auf ihr Alter und vorbehaltlich gesetzlicher Strafen im geeigneten Falle zur nächstfolgenden Aushebung gezogen; auch können sie vor er­füllter Pflicht weder Erlaubnis zur bürgerl. Niederlassung, »och Reiseurkunden rc. erhalten.

Die Aufzeichnung der pflichtigen Jünglinge geschieht nach Anleitung der tztz. 1221 der genannten Instruktion. Ansprüche aas Befreiung (Art. 5), Zurückstellung wegen Berufs oder Familienverhältnisscn lArl. 29), und auf Verwilligung einjähriger Dienst­zeit (Art. 32 des Gesetzes vom 22. Mai 1843) sind womöglich schon bei der Aufzeichnung zu erheben und die Betheiligten zur als- baldigen Beibringung der erforderlichen Urkunden auszufordern. Solche Ansprüche sind dann in Spalte 7 der Liste nach Anleitung des tz. 24 Punkt 6 der Instruktion einzutragen.

Tie Ortslisten sind doppelt auszufertigen, vom Schultheißen und Rathsschreiber (oder der betreffenden Urkundsperson) zu beurkunden, sodann dem Gemeinderath zur Prüfung, Berichtigung und Anerkennung vorzulegen, auch hinsichtlich ihrer Uebereinstim- mnng mit den Kirchenbüchern und Familienregistcrn vom Ortsgeistlichen zu beglaubigen. »

In der Mitte des Monats Dezember ist die Liste in dem Rathszimmer zu Jedermanns Einsicht 14 Tage lang auf- znlegen und außerdem noch ein besonderes NamenSverzeichniß der Militärpflichtigen, mit Angabe der Namen ihrer Väter, an der Rathbausthüre anzuheften, auch daß dies geschehen, in der Gemeinde bekannt zu machen. In der Liste ist vom Orts vor st eher eine Beurkundung, daß dieses Alles geschehen sei, bcizufügen.

Sollten in Folge der Veröffentlichung sich Anstände ergeben, so muß die Liste alsbald berichtigt ober ergänzt werden und daS eine DSmplar derselben ist längstens bis zum 2. Januar, bei Vermeidung einer Rüge, dem Oberamt einzusenden.

^ Es wird erwartet, daß alle Notizen in den Listen vollständig und zuverlässig sind. Bei Ausgewanderte» ist die Zeit ihrer ÄuswandLning rc. genau anzugeben.

DWM7. Nov. 1866. K. Obcramt. Böltz.

Nagold. Unter Bezugnahme ans die diesseitige Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 95 von 1858 werden die Ortsvor- steber der betreffenden Gemeinden angewiesen, die in diesem Winter durch Schneebahnen und Schneeschäufel» auf den Staats- und Vicinalstraße» mit Postverkehr entstehende» Koste» zu verzeichnen und bis 15. Mai 1867 die Verzeichnisse hieher einzusenden.

Den 16. Nov. 1866. K. Oberamk. Böltz.

§

Calw.

Verakkordirung von Bauarbeiten.

Zn Herstellung einer Baubütke am Althengstektcr Tunnel zunächst Altbengstett werden nachstehende Arbeiten zur Submission ausgeboten. Nach dem Voranschlag berechne» sich:

die Grabarbeit ans.38 fl. 24 kr.,

Maurer, und Steinhauerarbeiten. 348 ,, 55

Voranschlag, Plane und Bedingnngen könne» bei Unterzeichneter Stelle ciugesehen

wübiN.

Liebhgber zu Uebernahme dieser Arbeiten werde» eingeladc», ihre mit entsprechen­der Aufschrift versehenen, in Procenten der Voranschlagspreise ausgebrückten Offerte, schriftlich und versiegelt längstens bis

Samstag den 24. November, Abends 4 Uhr, hier einznrcichcn, zu welcher Zeit die urkundliche Eröffnung stattstndet, der die Submit­tenten anwobnen könne».

Den 17, November 1866.

2j, Effringen,

Oberamts Nagold.

Auswanderung.

Christian Huber, lediger Ziminermann

K. Elsenbahnbanamt. S apper.

von Effringen, wandert nach Amerika aus. Ansprüche an denselben sind bis Samstag den 24 b. beim Schultheißenamt Effrin­gen anznzeigen. Bemerkt wird, daß auf Bezahlung kein Anspruch gemacht werden

kann, da er kein Vermöge» besitzt und ans Kosten Anderer auSwanbert. >»

Den 16. Nov. 1866.

Schulthcißenamt.

Hermann.

2)i Nagold.

Geld-Offert.

Gegen gesetzliche Sicherheit liege»

S«« / 7 .

zum Ausleihen parat.

Den 17. Nov. 1866.

Oberamtspflege. Maulbetfch.

Nagold.

Entmündigung.

Durch Gerichtsbeschluß vom Heutigen wurde Christine Catharine Fischer von Gültlingen, geb. am 27. Dezember 1839, wegen Schwachsinnigkeit entmündigt, waS mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß dieselbe ohne Zustimmung ihres Pfle­gers, alt Michael Mohr von Gültlingen,