Pensionen oderRuhegehaltc, die Invaliden-, Medaillen-, Gnadengehalte n. Unlerstütznn- gen, welche einer der zu lit. a anfgesühr- ten Personen nach dein Austritt aus dem activen Dicnstverhälinisse in Beziehung aus ihre frühere Dleiistlevtnn.q oder aus gleichem Grunde deren Wittwcn und Waisen von dem Staate, aus einer andern öffentlichen Kaffe oder von einem Privaten gereicht werden, überhaupt Alle, welche aus persönlichen Leistungen einer der Gewerbesteuer nicht unterworfenen Erwerb ziehen. Unständige Gratialien und Geschenke gehören nicht hieher.
III. Tie nach Ziff, I, oben abzugebenden Erklärungen (Fassioncn)
1 > über das Kapital- und R enken- Ei »kommen können entweder mündlich i» das von der Ortsstenerkvinmission zu führende Ausnabmeprotokoll, oder schrist- I i ch nach der in K. 17 Ziff. 1 der obenerwähnten Instruktion gegebenen näbere» Bestimmung abgegeben werden. Dagegen sind
2s dieFassivnen über das Dien st - und B ern sS e j n k om m e n in der Regel s ch r i sl- lich nach dem vorgeschriebenen Formular zu übergeben; sie können aber in den im
17 Ziff. 2 der gedachten Instruktion bestimmten Fällen auch mündlich in daS Ausnahme-Protokoll abgegeben werden.
IV. Bon derFassionspslichl befreit sind bezüglich des oben Ziff. II. 1 dezeichneten Kapital- und Rentcn-Einkom- menS die im Gesetz-Art. 3. ei. a. b. Z. genannten Anstalten, die in Ges.-Art. 3 i.
1. erwähnte allg e meine Spark a s se in Stuttgart und Diejenigen, welche in diese Sparkasse Ersvarnißeinlagen gemacht haben, hinsichtlich der denselben ans diesen Einlagen znflicßenden Zinse; ferner die in Art. 3. -V I. genannte Kasse des W v b! th ä ti g k e itS v er e i n s, sowie bezüglich der Dienst- und Bernfs-Eiukom- menösteuer diejenigen Personen, welche nach dem Einkommenssleuergesetz Art. 3. 6. rr. und nach dem Gesetz vom 20. August 1861 (Reg.-Bl. S. 186) Art. 3, sodann nach dem Einkommeiissteuergesetz Art. 3 L. d. von dieser Steuer frei bleiben. Ucbrigens muß auf etwaiges Anfordern der Orks- stenerkominissivn gleichwohl die in tz. 14 Abs. 2 der niehrerwähntcn Instruktion vor- gesckriebene Anzeige gemacht werden.
V. Wenn weitere ss. Ziff. IV. oben) im Ges.-Art. 3. 4.. s. I. genannte Anstalten oder wenn Institute der in Ges.-Art. 3. rV o. st. L. bezeichneten Art Steuerbefreiung ansprechen, dergleichen wenn auf Grund der Bestimmungen in Ges.-Art. 3 2V 6. i. ein solcher Anspruch erhoben werden will, so sind diese mit vollständigen Nachweisen zu begründenden Ansprüche durch die Ortssteuercommissio» beim Kameralamt anznbringen. Die den Mitgliedern desCa« pila listen Vereins in Stuttgart früher eingeräninte Steuerfreiheit für ihre Einlagen in diesen Bereit! findet nach einer Verfügung des K. Finanzministeriums vom
2 . April 1859 nicht mehr stakt. Ebenso haben nach h. Erlaß vom 9. August 1864 (Amtsblatt S. 99.)
a) die Rentenverficherten bei der Allgemeinen Rcntenanstalt in Stuttgart ihre
jährlichen Bezüge an Leibrenten, steigenden Renken und Dividenden,
b) die Kapikaleinleger nach tz. 102—115 der Statuten ihre Zinsen- und Dividendenbezüge z» satiren und zu versteuern; ferner haben die Einleger in die nach H. 120 der Statuten mir der allgemeinen Rentenanstalr verbundenen Spar- und Teposiien- kasse, als Gläubiger der Rentenanstalr die hieraus zu beziehenden Zinse gleich ihrem sonstige» Kapital- und Rciiieneinkomnicn, und ebenso haben die Mitglieder der ehemaligen R o t i e n b n r g e r W i t t w e n k a s s e die ihnen oon der Rentenanstalr zu bezahlenden sogenannten Pensionen nach Inhalt Erlasses vom 12. November 1861 (Amtsblatt S. 170) als Renkeneinkominen nach Ail. t. II. k. des Ges. vom 19. September 1852 M versteuern.
VI. Wer die Fatirnng seines Einkommens gänzlich unterläßt oder solches theil- weise verschweigt, wird nach Art. 11 des Gesetzes und tz 16 der Instruktion mit Strafe belegt.
Verstehende Aufforderung ist dem K. 13 der Instruktion vom 10. Juni 1853 ge.mäß durch die OrtS st ener - E o in m issiv n in der ortsüblichen Weise öffentlich bekannt zu machen, wobei zugleich zu bestimmen ist, zn welcher Zeit und in welchem Local die Erklärungen iFassione») an die Commission abgegeben werden müssen.
Bei den Ortssteuer-Commissionen werden die vorbereiteten Protokolle mit de» Vorgängen, soweit sie denselben nicht schon zugekomnien sind, bis 10. Juli ein- lausell, und sind säm>niliä>e Akten alsbald nach Vollzug des Geschäfts nebst den Kv- stenzetkeln an Aas betreffende Kameralamt eintiisende».
Den 20. Juni 1866-
Die Kameralämter:
Altenstarg und Rentlsiii. Eisenbach. Colb.
Revier' S i »i m e r s se l d.
Heu- nn- Vehm-grns-Verkauf.
Am Samstag den 30. d. Mts., Vormittags 10 Uhr,
Zusammenkunft bei der neuen Waldschützen- Wohnnng in Enzlha!, wird der diesjährige Ertrag an Heu- und Oehmdgras von den von Phil. Klaiber erkauften 3 Wiesen« Parzellen an Ort und Stelle parzellenweise auf dem Halm im Anssireich verkauft.
Den 23. Juni 1866.
Königl. Revieramt.
F ische r.
Forst a mt Wild b e r g.
Revier Schönbronn. Hvlz-Verkauf
am Mittwoch und Donnerstag den j 27. und 28. Juni
ans den Staats- Waldungen Großer nnd Schmaler Bub- sodann Scheidholz ans den Staatswaldungen AbtSwald, Neidling, Elpach, Gineindsberg, Schmelz, klinge und Lckloßberg:
108 Klafter Scheiter nnd Prügel,
21 „ weiölannene Rinde,
3304 Hanfe» Reis und Nadelstren,
695 ,. Absallreis.
Zilsammenknnfl jeden Tag Vormittags 8 Uhr am Bnhlerstich.
Wildbcrg, den 23. Juni 1866.
Königl. Forstamt. N ietham m e r.
2ff Nagold.
Holz-Vcrkanf
Ans dem Stadtwalddistrikt Som- imerhalde 2 werden ,am
Samstag den 30. Juni.
von Vormittags 9 Uhr a»,
selbst öffentlich versteigert:
8'V Klafter tanncne Prügel,
73,4 „ weißkanncne Rinde,
6940 Stück gebnndene Lanbholz- nnd 4025 ,, „ Nadelholzwellen.
Die Znsaninienknnst findet bei der Saat- schnle in der Sommerhalde statt.
De» 25. Juni 1866.
Gemeinderath.
Drivat-Arkanntmachuiige».
P s a lzgr a s e »weile r.
De» Bewohner» hiesigen Orts nnd seiner Umgebung widme ich die Anzeige, daß ich mich hier als
Ärzt, Wundarzt n. Geburtshelfer
niedergelassen habe und zu den entsprechenden Hilfeleistungen bereit bin.
Den 24. Juni 1866.
A. Schiler, prakt. Arzt.
2js Aidtliugen,
Oberamts Böblingen.
im Schlage
2ji Garrweiler,
Oberamks Nagold.
Liegenschafts-Verkauf.
Ans der Verlasscnschafksmasse der ch Ehefrau des Georg Friedrich Waidelich, Bauers von hier, kommt die vorhandene, in Nro. 67 und 69 dieses Blattes beschriebene Liegenschaft am
Mittwoch den 27. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr,
auf dem hiesigen Ralhhaus wiederholt und womöglich zum letzten Mal zum Verkauf, wozu die Kaufsliebhaber hiemit cingeladen werden.
De» 18. Juni 1866.
Waisengericht.
Es werden 50 Stück weißtannene oder fichtene ganz trockene saubere 12'" starke Bödseiten gesucht, und steht portofreie» Anträgen entgegen
Schultheiß Maurer. Nagold.
Frisches Rindschmalz, Butter und Eier find stets zn haben bei
F. Maier. Kammmacher.
2j« Bösingen,
Oberamts Nagold.
L4« fl. Pfleggeld
hat gegen gesetzliche Sicherheit zu 4*/r pCt. ausjiileihen Pfleger
Jakob Küblec.