Frucht-Preise.
Fruchtgattungen.
Nagold,
20. Mai 1866. -
Altcnstaig,
24. Mai 1866.
Frcudenstadt, 16. Mai 1866.
Calw,
19. Mai 1866.
Tübingen,
18. Mai 1866.
s ! K 1 's !
Dinkel, alter . . .
„ neuer . .
Kernen.
Haber.
Gerste.
Walzen .... Roggen .... Bohnen ....
Anse».
fl. kr. fl. kr. fl. kr.
4 6 3 57 336
4 6 3 54 3 42
4 15 411 4 6
- 444 -
fl. kr. fl. kr. fl. kr.
4 15 3 46 3 30
5 27 5 20 5 12
4 6 3 51 3 36
5 15 5 8 5 —
5 — 453 430
fl. kr. fl. kr. fl. kr.
5 5 5 — 454
3 58 3 52 3 45
- 4 45 -
- 412,-
fl. kr. fl. kr. N. kr.
4— 348 333
5 6 5 — 445
4— 354 3 52
fl. kr. fl. kr. fl. kr.
4 4 3 59 3 45
414 410 4 3
T u g e s - A e u i g li c i t e n.
Bei dev im Laufe dieses Monats vorgenommenen niederen Dienst- prüfung wurde Karl Fr. Dürrschnabel von Altenstaig und Gottlieb Kug- ler von Jselsbausen zu Uebernabme der im K. 7 der K. Verordnung vom 10. Febr. 1837 bezeichneten Stellen für befähigt erkannt. — In Folge der abgehaltonen Lehramtsprüfung wurde Chr. Iunginger, bisher Un- terlebrer in Nagold, zu Kollaboraturstellen an Latein- und Realschulen für befähigt erklärt.
Stuttgart, 31. Mai. (2. Sitzung der Abgeordnetenkammer.) Aus der Tagesordnung steht die Wahl mehrerer Kommissionen. Zuerst stellte Fetzer den Antrag a) auf Einführung allgemeiner Wehrpflicht und Wehrhaftmachung des Volks im Sinne des Milizsvstems, d) auf Wiederherstellung der Grundrechte des deutschen Volkes für Württemberg. — Oesterlen interpcllirt den Justizminister über den Stand der Justiz- reform und ob nicht zu befürchten sei, dieselbe werde bei vergegenwärtigen politischen Lage in's Stocken gerathen; Zeller den Kriegsministev: ob angesichts der bevorstehenden Vermehrung des siebenden Heeres der schon vom vorigen Landtag ausgesprochene Wunsch, betreffend die Abschaffung des Waffentragens außer Dienst, Aussicht auf Erfüllung habe; v. Gültiingen den Finanzminister: ob die ergangenen Befehle wegen Einstellung der Waldkulturen in den Staatswaldungen im Interesse der durch die politische Lage brodlos Gewordenen nicht zurückgenommen werden? Hopf bringt die Beeidigung des Mititärs auf die Verfassung wieder in Anregung und wird den betreffenden Antrag einreichen. Endlich enthält das Diarium eine Menge Petitionen aus allen Theilen des Landes um Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, um ein deutsches Parlament mit Ccntralgewalt und eine energische Erklärung gegen den beabsichtigten Kongreß. Die Amtsnotars des Landes bitten um Verbesserung ihrer ökonomischen Lage. Mohl meint, die Kammer solle grundsätzlich aussprechen, daß sie sich bei gegenwärtigen schweren Zeitläufen nicht mit derlei Lappereien befassen könne, er wird aber von Hölder, Duvernoy und dem Präsidenten anders berichtet. Die von dem Geschäft der Kommissionswahl in Anspruch genommene Zeit benützen gewissenhafte Ge- müther zum Studium des Gesetzesentwurfs über „die bösen Sieben" und finden in dem gedruckt vorliegenden Aktenstück, daß Herr v. Hardegg die 7,700,000 fl. zur Rettung des württembergischen Staates auf 6 Monate wirklich bis auf den letzten Heller nötbig hat. Nach einer Stunde etwa verkündet der Präsident als in die Kommission zur Prüfung der Regierungsvorlagen sind gewählt die Herren Mohl, v. Hofer, Mittnacht, Probst, v. Wiest, Oesterlen, Becher,^Schott, Duvernoy, Hölder, Mack, v. Mehring, Fetzer, Rödinger und streich. In die Legitimationskommission sind berufen die Herren: v. Wiest, Mittnacht, Schott, Duvernoy, Tafel, Fetzer und Sarwev. Als Sekretäre werden gewählt die Herren: Wächter, Wolbach, Zimmerte, Walter. Schall, Streich, R. v. König und Bayrhammer. — (3. Sitzung.) Der Ministertisch ist unbesetzt. Wieder stehen Commissionswahlen auf der Tagesordnung. In die staatsrechtliche Commission wurden gewählt: v. Gemmingen, Wächter, Probst, Duvernoy, Hölder, Golther, Walter von Saulgau, Wolbach und Römer. Vor Beginn der Wahlen brachte Hopf seinen gestern angekündigten Antrag wegen Verpflichtung des Militärs ans die Verfassung ein, und Hölder richtete an den Minister des Innern die Anfrage, ob die Kammer in Bälde einer Vorlage über eine zeitgemäße Revision der Verfassung entgegensetzen dürfe? Hopf's Antrag wegen Beeidigung des Militärs auf die Verfassung wird der staatsrechtlichen Kommission zugewiesen. Präsidium verliest ein Schreiben des Ministers Geßler, wonach dieser im Einverständnis; mit seinen Kollegen erklärt, die Absicht der Regierung sei, den gegenwärtigen Landtag nach Erledigung der gemachten Vorlagen zu schließen. (Hienach dürfte es nicht mehr als 3 oder 4 Sitzungen geben.) Um 12 Uhr tritt die erste Kammer ein, um in Gemeinschaft mit der zweiten Kammer vorzunehmen ») die Wahl der Staatsfchuldenverwaltungskommission. Es werden gewählt v. Wächter- Spittler, v. Hofer, Troll, Jdler, Grathwohl. d) die Wahl eines Stellvertreters für einen ständischen Richter im Staatsgerichtshof. Gewählt wird Kaufmann Theodor Wölffing von Stuttgart. Sodann begründet Fester seinen Antrag betr. die Umgestaltung des Heerwesens. Der Antrag wird an die Kriegsrüstungskommission verwiesen und sein Druck beschlossen. Endlich begründet Fetzer noch seine Motion betr. die Wiederherstellung der Grundrechte des deutschen Volkes für Württemberg. Der Antrag wird an die staatsrechtliche Kommission verwiesen, der Druck dagegen abgelehnt. Tag und Stunde der nächsten Sitzung noch I unbekannt. (Schw. V.-Ztg.) !
Von den für das zweite Quartal berufenen Geschworenen des !
Schwurgerichtsbezirk Tübingen nennen wir: Furch, Gemeinderath von Haiterbach; Ch. Geigle, Samenhändler von Nagold; Hanselmann, Schultheiß von Zwerenberg: I. Keller, Bauer von Spielberg; M. Kirn, Bauer von Ettmannsweiler; Köhler, Schultheiß von Mudersbach; PH. Mayer, jg., Traubenwirth von Altenstaig; Reichert, Stadtpflegcr von Wildberg.
Württemberg. Es besteht seit langer Zeit der Gebrauch von einem Hanse weg Tbeile: Stnbe, Kammer, Bühne rc. zu verkaufen. Der Käufer oder dessen Nachfolger glaubt dann wirklich ungestörter Eigenthiimer zu sein. Es scheint auch, daß das höchste Gericht in Württemberg früher dieser Ansicht gehuldigt habe. Nun aber hat sich die Sache geändert. Das K. Ober« tribnnal hat in zwei Erkenntnissen ausgesprochen, daß eine solche Theilung der Häuser keine reelle (und daher im Sinne der hiesigen Einwohner keine gültige) sei. Hieraus folgt nach dem Recht, daß jeder Theilhabec jeden Augenblick auf wirkliche Theilung klagen kan». Nun ist aber eine wirkliche Theilung nur eine vertikale, d. h. solche, wodurch der Grund und Boden mit dem darüber befindlichen Ban völlig gcthcilt, mit andern Worten: eine Zwischenwand von unten bis oben gezogen wird. Wo diese Theilung nicht möglich ist, muß verkauft und der Erlös getheilt werden. Da sich sehr viele Gebändeeigenthümer in diesem Fall befinden, glauben wir hierauf aufmerksam machen zu müssen'nnd warnen sehr, künftig ein gemeinschaftliches Haus (einen Hanstbeil) zu kaufen, noch mehr aber gemeinschaftlich zu baue», ohne eine solche Abtheilung (von unken nach oben) zum Voraus in Rechnung zu nehmen. (S. K.-Z.)
Ansbach, 15. Mai. Bei der heute dahier vorgenommenen 19. Serienfiehung des Ansbach-Gnnzenhansener Eilenbabn- Anlehens sind die nachstehenden 26 Scricn-Nummern: 136, 299, 381, 417, 423, 505, 644, 703, 774, 1094, 1197, 1388. 1567, 1809, 1839, 2941, 3061, 3128, 3310, 3709, 3824. 4097, 4178, 4857, 4973, 4989 erschienen, welche an der planmäßig am 15- Juni d. I. stattfinbcnden Gewinnziehung Theil zu nehmen haben.
Frankfurt, 24. Mai. In der heutigen Buiidcstagssitzuug gab die hannover'sche Regierung in Betreff der angeblich mit der königlich preußischen Regierung schwebenden Unterhandlungen die Erklärung ab, wie man von der königlichen Regierung nach ihrem Verhalten von jeher die Ueberzengnng hegen dürfe, daß sie sich vollkommen bewußt sei, was zu den in den Bundesgrundgcsetzen enthaltenen Rechten und Pflichten der Bnndesglieder gehört, und daß sie diese Pflichten auch in der gegenwärtigen Lage gewissenhaft innehalten werde. — Die großherzoglich oldenburgische Re- gierung beantragte die Einleitung einer Äusträzal-Jnstanz in Be- treff der Erfolge in Holstein; der Antrag wird dem holsteinischen Ausschuß zugewiesen. — Der Antrag von Baicrn und sieben andern Regierungen, die Wahrung des Bnndesfriedens betreffend, wurde einstimmig angenommen; von Seiten der östreichischen und preußischen Regierung wird die Bereitwilligkeit ausgesprochen, in kürzester Frist die Erklärung abzugeben, unter welchen Voraussetzungen sie bereit seien, ihre Truppen auf den Friedensfuß zurückzuführen. Die bestimmte Erklärung der Rückführung auf den Friedensstand, sobald von den übrigen Regierungen Gleiches geschehen, wurde von den Regierungen von Baiern, Sachsen, Württemberg, Großherzogthum Hessen und Nassau abgegeben. — Der Antrag über Entlassung des Herzogthums Limburg aus dem denk- schcn Bunde soll einem besonders zu wählenden Ausschuß von 5 Mitgliedern überwiesen werden.
Frankfurt, 25. Mai. Die Enrope bat folgendes Pariser Telegramm: Gestern und heute sind von Paris, London und