Tritt der eine oder andere dieser Fälle bei eigenen, nicht nach Maßgabe des Art. 15 des Priorilätsgesetzes beurkundete», »her durch gehörig geführte Handclsbücher erweislichen Wechseln tGesetz oom 21. Mai 1828, Art. 43) ein, so Hut der Gläubiger innerbald der ffchsmonalliche» Anmeldnngsfrist noch das betreffende Handelsbnch entweder dem Gerichte, bei welchem der Wechsel sieb befindet, oder einem Gerichts- oder Anusnorar vorznlege».

Die Gerichts- und AmtSuotnre haben hiebei mich Maßgabe des Art. 63, Abs. 2 des Einführnngsgesetzes und der Ziffer 6 der gegenwärtigen Verfügung zu verfuhren.

Die Gerichte buben uns den ihnen vorgelegten Hundelsbnchern einen vollständigen Auszug, gegen Bezuhlnng der regulativ- »lässigen Abschrislgebnbr, zu den Akten zu nehmen, bei welchen der Wechsel liegt.

8) Die de» Notare» gebührende Belohnung sür ihre Bemühnngen mit de» Anmeldungen (Einführnngsgesetz Art. 63, Abs. 4) wird uns ein eir Gulden sür jede Anmeldung festgesetzt.

Eine weitere Gebühr sür die uns den Urkunden beiznsetzende Beglaubigung der erfolgten Vorlegung und Eintragung (Einsüh- rungSgesctz Art. 63, Abs. 2) findet nicht Statt.

Stuttgart, de» 30. Dezember 1865. Neurath.

Oberamt Na.zvld. Z» Gemäßheit des tz. 39 der Instruktion zum Kriegsdienst-Gesetz werden die Orts-Vorsteher äuf- geferderi, in lhrcn GemeinNn bekannt zu machen, daß Heuer die

Loosziehnng um Donnerstag den 1. März,

Musterung um Mittwoch den l4. März

ans hiesigem RathhanS stattfindet.

Die Verhandlungen, bei welchen sämmtliche OrtSvorsteher, mit Ausnahme von Beuren und Garrweiler, sieh einznfindeu haben beginnen je Morgens präcis 8 Uhr.

Es ist ferner bekannt zu machen, das; der Beznks-Rekruliruwgsralh um Tage der Loosziehnng seine erste Sitzung halten wird und das; etwaige Berücksichtigungs-Ansprüche soweit dieß »iebt schon geschehen noch vor diesem Tag beim Oberamt geltend zu machen und mit den erforderliche» Beweis-Urkunden zu begründen wären. Zugleich Huben die OrtSvorsteher die im Staats-An­zeiger Nrv. 14 enthaltene Bekanntmachung des K. Obcrrekrntirungs-Raths vom 15. d. M. zu veröffentlichen, auch über die Vor­ladung zur Loosziehnng und Musterung von den in ihrer Heimat befindlichen Militärpflichtigen längstens bis 1. F e b r. d. I. Er­öffnungs-Urkunde» bieder zu sende», rvn Len übrigen aber den Aufenthalt möglichst genau anzngeben.

Von de» Militärpflichtigen wird erwartet, jdaß sie fick bei den obengenannten Verhandlungen pünktlich einstnden, geordnet betragen und vor der Mnstcrnngs-Eommission sauber gewaschen und in reiner Leibwäsche erscheinen.

Ten 21. Jan. 1866. K. Oberamt. Völtz.

Oberamt Nagold Sämmtliche, zum Gebrauch in der Schweiz behufs der Verehelichung, Niederlassung des vorüber- gchenden Aufenthalts daselbst, oder der Auswanderung dahin bestimmte Urkunden müssen von den K. Ministerien des Innern und der auswärtigen Angelegenheiten beglaubigt sein, ans weiche Vorschrift Hiemil anfmerksam gemacht wird. Die K. Pfarrämter und die OrtSvorsteher werbe» zu Folge höheren Auftrags angewiesen, solche für die Schweiz bestimmte Urkunden behufs der Beglaubi­gung und Einholung weiterer Legalisationen dem Oberamt vorznlegen.

Ten 21. Jan. 1b-66. K. Oberamt. Völtz.

N a g o l d. Diejenigen VolkSichuUehrer, welche sich nach Maßgabe deS Consist.-ErlasseS vom 15. v. M. (Cons.-AmkSbl. S- 1073) für den Geometerberns vorbilden wollen, habe» sich unter Nachweis der vorgeschriebenen arithmetischen, geometrischen und slereomelUscken Kenntnisse im Laufe deS Monats Januar hier zu melde», was die Königlichen Pfarrämter den betreffenden Lehrern eröffnen wollen.

Den 19. Jan. 1866. K. Tckanatamt. Frcihofcr.

2ji Aitenstaig Stadt.

Verknus eines Wohnhauses mit Knnstnden-Einrichtung.

Ans der Gantmaffe des Kaufmanns Ju­lius Huber hier kommt am

Mittwoch den 7. Februar d. I., Vormittags 11 Uhr,

auf dem hiesigen Rakbbans zum Verkauf: Gebäude Nm. 252 9,8 Rth.

1,8 Rth.

11,6 Rth.

Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Fuß- mancr und Ziegeldach, sonst von Holz er­baut, am Viehmarkt, neben Gottlieb Schnon, Metzger, und der Straße, Branb-Versicherniigs-Anschlag 1950 fl.

"" Hiezu gehört die L a d c n e i n r i ch t n n g, bestehend j»

2Ladentischen, 1 Stän­der mit 35 Schubla­den, 1 Glaskasten mit verschiedene» Fächern, 1 weiteren Stander mit 26 Schubladen, Glaskästle und Fächern und 1 großen Ständer mit verschiedene» Fächern, Waisengerichtlicher Anschlag 3500 fl. KausSliebhaber find hiemit mit dem Be­merken eingeladen, daß Auswärtige ihre

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Zahlungsfähigkeit mit gcmeinderäthlichcn ! VermögenSzengliiffen nachzuweisen hätten. !

Den 20. Januar 1866. )

Ltadtschnlkheißenamt. ! Richter. i

2ji Alteustaig Stadt.

Verkauf eines Wanrentngcrs und sonst ger ^nhrniß.

Ans der Gantmassc des Kaufmanns Ju­lius Huber hier kommt am

Montag de» 29. Januar und den solgenben 4 Tagen in dessen Be­hausung das vorhandene Waarenlager, be­stehend aus Colvnialwaaren aller Art, aus Strickwaaren, wollenen Schuhen, Stroh- Hüte» :c. und am

Samstag den 3. Februar Gold und Silber, Bücher, Betlgewand, Leinwand, Küchengeschirr, Schreinwerk, allerlei Hansratb rc. zum Verkauf.

Tie Verkaufsverhandlung beginnt je Morgens 8 Uhr und endigt Abends 5 Uhr.

Kaufsliebhaber sind eingeladen.

Den 20. Januar 1866.

- Stadtschultheißenamt.

Richter.

Aitenstaig Stadt.

Gläubiger Aufruf.

Der Gemeinderalh ist mit der außerge­richtlichen Erledigung des Schnldenwcscns des

Jpsers Zkaver Franz Mayer hier beauftragt, es werden dcßhalb dessen Gläu­biger hiermit ansgefordert- ihre Ansprüche an denselben

binnen 10 Tagen,

von heute an gerechnet, hier geltend zu mache».

Den 20. Januar 1866.

Gemeinderath.

Effringen,

Oberamls Nagold.

Hopfenstangen-Verkauf.

Am Mittwoch , den 24. d. Mts., ^Vormittags 9 Uhr, also an dem ausge­schriebenen Holzver­kaufstage, verkauft die Gemeinde noch tück starke Hopfenstangen

Gemeinderath.

ungefähr 200 im Wald.