2 ?
O b c r k b a l v ei m,
Oberao ks ftiagold.
Für einen püuktiicheu Ziuszählec wird ein Anlehen von
gegen eine Sicherheit von 800 fl. Kebäude- nnd 750 fl. Gütcrauschlag zu 4',s pCt. Berziusung gesucht.
Ten 4. Sept. 1865.
Aus Auftrag: Schultheiß Sch inider.
Zu der G. W. Zaiser'scheu Buchhandlung ist zu Huben:
Das allgemeine
HeuWeIMäel^gesekbttck
(mit Ausschluß^des fünsten Buchs vom Seehandel) und
Die Gesetze
betreffend 1) die Einführung des Handelsgesetzbuchs i» Württemberg, 2) die Errichtung von Handelsgerichten und das Ler-
I fahren vor denselben in Württemberg mit l besonderer Rücksicht auf den Handels- und ! Gewerbcstaud erläutert von H. A. Fccht,
! OberanttSrickker in -pall. Mit einem Au- ^ bang enthaltend die Einsübrnngsgesetzc von § Preußen, Baiern, Sachsen, Baden, Groß- ! berzoglhum Hessen, Nassau, Frankfurt a. M. und einem umfassenden alphabetischen Sachregister. I. Hälfte 1 fl. 12 kr._
N agoi d.
Frische Hefe und Braunbierzeug
! gibt jeden Tag ab
! Bierbrauer Sautter.
a g o l d.
Ttnrseud Gulden
hat gegen gute Sicherheit anszuleihen den Auftrag
Knobel, Uhrmacher, son.
Bvsi njg e n,
Oberamts Nagold.
SSL //.
- hat gegen gesetzliche Sicherheit zu 4'/s pCt. l sogleich ausznleihen Pfleger i Martzu Gnlekunst.
'N a g o l d.
i r»Iv zum
Schärfen
der Nastrmesser
bei
G. W.
Z u i s e r.
Biktualien-Preise.
Nagold.
Alten staig
Kernenbrod . .
8 Pfd. 2b kr.
2b kr.
Mittelbrob. . .
„ „ 22 kr.
— kr.
Schwarzbrot, . .
„ „ 18 kr.
- kr.
I Kremerweck schwer 6 L. 2 Q-
6 L. 2 Q.
Ochscnfleitch . .
1 Pfk. - kr.
— kr.
Rindfleisch . . .
1 „ 9 kr.
10 kr.
Hammelfleisch . .
1 „ ,i kr.
— kr.
Kalbfleisch . . .
1 „ 8 kr.
! 9 kr.
Schweinefleisch mit Speck 12 kr.
13 kr.
dto. ohne Speck 11 kr.
12 kr.
Butter . . . .
. 1 Pfk. 21 kr.
Nindschmalz. .
. 1 ,. 30 kr.
Schweineschmalz
. 1 „ 21 kr.
Eier 6 Stück .
. . . . 8 kr.
F r u ch t - P r e i s e.
Frnchtgattnng cn.
Nagold,
2. Sept. 18d5.
Altcnstaig, , Freu den stabt, 30. August 1865. ^ 2ö. August 18b5.
C alw ,
26. August 1865.
Tübingen,
25. August 1865.
02
^ ^ ^ o »-T> 02
^ -7, X7Q n 7-2 ^
^ . aQ
S . H- ^
K « ZG L
Dinkel, alter . . .
„ neuer . .
Kernen.
Haber.
Gerste.
Waizen .... Roggen .... Bohne» ....
Erbsen.
Linsen.
fl. kr. fl. kr. fl. kr.
4 — 3 19 3 42
3 12 3 29 3 15
4 — 3 44 3 15
4b 3 55 3 44
-4 3b-
ff. kr. fl. kr. fl. kr. ! fl. kr. fl. kr. fl. kr.
4 9 3 57 3 30 ----
— — 5 30 - 5 39 534 527
4 12 4 4 3 48 4 6 4 3 3 57
---510 -»10 510
4 40 436 430 - 4 6 -
fl. kr. fl. kr. fl. kr. 415 1 9 4 —
3 48 3 33 3 27
5 48 5 35 5 27
3 45 3 37 3 36
-3 18-
fl. kr. fl. kr. fl. kr.
3 40 3 32 3 20
3 40 3 34 3 25
- 3 53 -
T ,l g c s - A e u i g k e i t e n.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom l. Scktcniber den Kricgsminisicr, General-Lieutenant v. Miller seinem Ansuchen gemäß in den Ruhestand gnädigst versetzt, und demselben in gnädigster Anerkennung der von ihm während einer langen Reihe von Jrihren im Kriege und Frieden mit Eifer und Treue geleisteten ausgezeichneten Dienste een Titel eines Generals der Jn-antcie verliehen. Durch höchste Entschließung vom gleichen Tage haben Seine Königliche Majestät den Kommandanten der Infanterie-Division, Gcncral-Lienreuat Freiherrn v. Wiederholt zum Kriegsministcr gnädigst ernannt. (St.-A.)
Tübingen, 1. Scptbr. (Schwurgericht.) Die Assisen des 3. Quartals eröffnet heute Vormittag der Vorsitzende O.-J.-Raih Malzach^r, welcher als Richter O.-A.-Richter Braun von Rottweil und O.-J.-Assegor Glockcr, und als Gcrichtsschrcibcr O.-J.-Secr. Mvrickc neben sich hat. Als St.-A»walt ist O.-J.-Nath «teudel und als Vcrtheidiger O.-J.-Pro- curator Pfcilstickcr von bier anwesend, und kam zunächst zur Verhandlung die Anklage gegen de» Bancrnknecht Immanuel Breitmaier von Kaph, Q.-A- Herrcnbcrg, wegen Todtschlags. Derselbe ist 29 Jahre alt und als ein roher und störrischer Mensch bezeichnet, der schon wiederholt wegen grober Injurien, Betrunkenheit u. s. w. polizeilich bestraft wurde. Er diente schon seit Jahren in Nebringcn. Am verflossenen Pfingstmontag den 5. Juni gcricth er, nachdem er den Tag über ziemlich getrunken hatte, Abends nach dem Nachtessen bei der Kirchcnmancr in Nebringen, wo die ledigen Burschen zusammenzukommen pflegen, mit dem ledigen, 23 Jahre alten und vortrefflich beleumundeten Bauern Johannes Egeler in einen Wortwechsel, welcher damit endete, daß, nachdem sich die andern Burschen auf den Heimweg gemacht hatten, Egeler den A. zu Boden riß und ihm einige Streiche versetzte, worauf er sich von ihm entfernte und zu den beim nahen Rathhaus stehenden Burschen begab. Der A. wurde wegen dieser Mißhandlung ganz wüthend und beschloß, sogleich Rache zu nehmen. Er stand auf, zog sein großes, scharfes Besteckmcffer und ging damit dem Egeler nach, trat vor ihn hin, faßte ihn mit der einen Hand am Hals und stieß ihm mit den Worten: „Lausbub, was hast du mit mir", das Messer bis an das Heft in den Bauch, trat dann zurück und ging nach Haus ins Bett. Nachdem der A. sich von seinem Gegner einige Schritte entfernt hatte, rief dieser: „ich bin gestochen, hebet mich, es wird mir ohnmächtig!" Die Umstehenden hielten den Egeler in ihren Armen aufrecht und brachten ihn nach Hause; die Aerzte konnten aber nichts mehr zu seiner Rettung thun, er war auf den Tod getroffen und gab schon am andern Morgen den Geist auf. Die Section ergab: an der linken Seite
des Bauches war eine 8s-'" lange und 4'" breite klaffende Wunde, die so in die Tiefe drang , daß das Gekröse an seiner Anheftung an der Wirbelsäule noch stark angcstochcn war. Die Experten, Obcramts-Arzt 0r. Welsch und Oberamts-Wundarzt Clcmm von Hcrrenbcrg, gaben ihr Gutachten dahin ab: durch die Verletzung entstand Darmfellentzündung, Darm- läbmung und dadurch der Tod. Der A. behauptete, er habe seinen Gegner nicht törten, sondern ihm nur eine Wunde beibringcn wollen. Der «t.- Anwalt hielt die Anklage aufrecht; die Vertheidigung ging auf Körperverletzung, wobei nur bestritten wurde, daß die dadurch verschuldete Tödtung mit dem höchsten Grade der Wahrscheinlichkeit Hütte vorhergcse- hcn wcrren können. Trotzdem sprachen in der Abendsitzung die Geschworenen durch ihren Obmann, Rothgerbcr Ad. Kurz von Reutlingen, den A. nur der Körperverletzung für schuldig, und daß er den dadurch verschuldeten Tod nur im geringsten Grade der Wahrscheinlichkeit hätte voraussehen können - ein Wahrspruch, der allgemein befremdete! Auf Grund dieses Wahrspruchs wurde Ilmonatlichcs Kreisgefängniß ausgesprochen , eine Strafe, wie sie auch bei Realinjurien ausgesprochen werden kann, und wo kein junges und blühendes Menschenleben durch das Messer, mit rem unsere Jugend so gerne spielt, vernichtet wurde! (T. Ehr.)
Nagold, 4. Scpt. Am gestrigen Sonntag, der durch äußerst freundliche Witterung begünstigt war, fand hier die sieben- »nddreißigste Jahresfeier des B e z i r k S mi ssi v n s v e r e i ns statt. Tie Vormittagspredigt übernahm in gewohnter Weise Dr. Glindert von Calw über das sonntägliche Evangelinm. Nachmittags 1',s Uhr begann die eigentliche Misstonsseier mit Gesang und dem Eiligangsgeber von Dekan FreiHofer. Helfer Kemm- ler berichtete über das abgelanfene MisstonSjahr im Anschluß i an die Tageslosung Jes. 46, 10 und hob besonders zwei Lichtpunkte ans der Geschichte desselben hervor, nämlich die Aufhebung der schändlichen Sklaverei durch den Ausgang des nord- amerikanischen Kriegs, wodurch nicht nur den 4 Millionen Negersklaven in Amerika, sondern den Negern in Afrika überhaupt die erwünschte Freiheit aus leibliche» und geistlichen Banden zu Theil geworden ist und werden wird, und die fünfzigjährige Jubelfeier der Basler Missionsgesellschaft, die in den ersten Julitagen d. I. stattfand. Was die Misfionsthätigkeit unseres Bezirks betrifft, so betrugen die Gaben für die allgemeine Kasse 1381 fl., die