Der Gesellschafter.

Amts - und Intelligenzblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.

I, Donnerstag den 5. Januar 1865.

Tiefes Blatt erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und «amstag. Ab onn einen ts preis in Nagold halbjährlich Ll kr., im Bezirke Nagold sammt Postznschlag 1 fl. 8 kr., im übrigen Theil unseres Landes 1 fl. 21 kr. Einrückungs-Gebühr: die drei­gespaltene Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrncken je 1'/, kr.

Amtliche Bekanntmachungen.

S t u t t g a r t. Aufruf nu diejenigen Exkapitrrlauteu, weiche für Rekruten der diesjährigen Aushebung eiuftebeu wollen. Um den Bedarf an Einstebern bei der nächste,, Aushebung zu decke», werden diejenigen Unteroffiziere und Soldaten, welche »och nickt über zwei Jahre aus de», K Militär anSgeschicdcn sind, sowie diejenigen beurlaubten Unteroffiziere und Soldaten, deren Dienstzeit im Laufe der ersten sechs Monate dieses Jah-s <bis letzte» Juni einschließlich) zu Ende gebt, sofern sie geneigt find, für Rekruten der dicßjäbrigen Aushebung ans sechs Jahre einzusteben, biemii anfgefordcrt, mit ge> inein'deräkhlichen vom Oberamte beglaubigte» Zeugnissen über ihre Anffübrniignd beziehungsweise mit ihren Militärabschicden ver­sehen, längstens bis zum 15. Februar d. I. bei denjenigen Regimentern, bei weichen ste unmittelbar vor ihrer Scalsschicdung gestan­den stnd oder derzeit noch stehe» , zur Aufnahme in die E,n,Ieberllsten sich zu meide».

Die K. Obcrämter und die Orlsvorfteher werde» angewiesen, für Bekanntmachung dieses Aufrufs zu sorgen.

De» 2. Januar 1865. KriegSministerinm.

Virvat-Dekauntmachnngeii.

Forst amt Altenstaig.

Revier Simmcrsfeld.

Brennholz-Verkauf.

Montag den 9. d. Mts.,

Morgens 10 Uhr, in Enzklösterle ans de», StaatSwald Kothberg:

23 Klafter Nadelholzprügel,

38 Klafter kannene ReiSprügel und 600 gcschäzte Nadelpolzwclle».

Altenstaig, den 2. Januar 1865.

K. Forstamt. Holland.

2j- stt a g o l kw

Lanbholzwelleu-Vcrkauf.

Am Montag den 9. Januar 12975 Wellen im Stabiwald Katzen, steig. Der Ver­kauf wird Morgens 9 Uhr bei günstiger Witterung im Schlag, bei ungünstiger Witterung aber um 11 Uhr auf dem Rath­baus hier vorgenommcn, wozu Liebhaber eingeladen sind.

Waldmeister G ünther.

Wenden,

Oberamts Nagold.

Bei der hiesigen Stifiungspflege liegen gegen gesetzliche Sicherheit zu 4'/s pCt.

300 ü.

zum Ausleihen parat. Stift ungspflege. Haiterbach.

Bei jder unter amtlicher Leitung vorge­nommenen Looszichung der Gutekunst'schen Lotterie hat das

Loos 72 den Amerikaner-Pflug,

129 den Häufelpflug,

163 die Dunggabel

gewonnen.

Stadtschultheißenamt.

Boiler.

8^^ Wegen des

N a g o l d.

Lalidwirtli sch ältlicher

Bezirks-Berem

Da die Bcsttminnnge», welche daS Malz­steuergesetz vom 8. April 1856 über den Erwerb und Besitz einer Privatschrotmühle oder einer sonstige» Maschine znm Malz- schrvten verschreibt, den Landwirlhen nicht gehörig bekannt zu sein scheine», und es verkommt, dag sieb Inhaber größerer Gü­ter in den Besitz von Fntterschrotmaschinen oder anderer Einrichtungen zum Zerkleinern oder Gerbe» von Getreide setzen, ohne vorher die Erlaubnis; der Steucrverwallung cinznholeii, so werden, »m die Landwirthe vor den Nachthcile» »nd Unannehmlichkeiten zu bewahren, in welche sie dnrev die Er­werbung einer Schrotmaschine ohne vorhe­rige Erlanbniß der Steuerverwaltung ge- rathcn können, auf Anweisung der hohen Ccntralstelle für die Landwirthschaft, be­züglich auf die Nro. 43 des Wochenblattes derselben, die bezüglichen Borschriften des Malzsteuergefetzes und dessen Bollzugsver- ordnung hiedurch bekannt gemacht.

I. Der Artikel 11 des Malzsteuergesetzes vom 8. April 1856 Reg.-Blatt Seite 8990 lautet:

1) Die Erwerbung und der Besitz einer Privatschrotmühle oder sonstigen Maschine, ans welcher Malz geschroten werden kann, ist, wo solcher nicht schon vor Erscheinung des Wirthschaftsabgabengesetzeö vom 9. Juli 1827 mit einer Bierbrauerei in ding­licher Eigenschaft verbunden war, von be­sonderer Erlanbniß der höheren Steuer­behörde abhängig, welche nur für die Per son unter den für die Sicherung der Ab­gabe erforderlichen Bedingungen ertheilt wird.

2) Privatschrotmühleu und Schrotmaschi­nen stehen, mögen sie vor oder nach Er­scheinung des Wirthschastsabgabengesetzes vom 9. Juli 1827 errichtet worden sein, unter Verschluß des Ortssteuerbeamten und

dürfen nur in Anwesenheit eines von dem Bezirkssteneraint zu bestellenden und zu verpflichtenden Aufsehers benützt werden.

Die Koste» dieser Kontrole werden von der Kameralamlskasse vorgeschossen und über Abzug der tarifmäßigen Gebühr deS Müllers <Ärt. 9, Abs. 1) von dem Inha­ber der Privatmühle oder Schrotmaschine wieder zmn Einzug gebracht.

Für Privatschrotmühleu und Sckrotma« schinen ist ein biezu geeigneter volljähriger Mann von gutem Leumund, welcher mit dem Inhaber der Mühle ivcht im ersten oder zweiten Grad, nach bürgerlicher Be­rechnung verwandt oder verschwägert sein darf, als Malzbrecher ausznstcllen, welcher die Stelle des Müllers vertritt.

Der Inhaber ist für den Malzbrecher haftungspflichtig.

3) Der Inhaber darf auf solcher nur Malz zum eigene» Gebrauch schroten lassen.

Jede Benützung für oder durch andere Personen ist untersagt.

4) Die Stcncrverwaltnng ist ermächtigt, bei Privatmühlennd Schrotmaschiiien für landwirtbschastliche Zwecke Erleichterungen bilisichtlich der Kontrole insoweit und inso« lange eintreten zu lassen, als dieß mit der allgemeinen Malzsteuerkontrole verträg­lich erscheint.

5) Wer eine Privatmühle oder Schrot­maschine veräußert, hat hievon binnen 30 Tagen und jedenfalls vor der Uebergabe an Len neuen Erwerber dem Bezirkssteuer­amte Anzeige zu mache».

(Schluß folgt.)

R o h r d o r f.

Einen guten Tuchstnbl zu */« breit hat aus Auftrag zu verkaufen

Gottlob Reichert.

2js Nagold.

130 L ät 80 ü.

Pflegschaftsgeld hat sogleich auszuleihen

Reichert, Tuchmacher»

Erscheinungsfestes erscheint nächsten Samstag kein Blatt.