Der Gesellschafter.

Amts - und Intelligenzblatt für den Gberamtsbezirk Nagold.

81. Freitag den 7. Oktober 1864.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zwar am Dienstag nnd Freitag. A b an »ein cn ts-P> e is in Nagold jährlich l fl. 30 kr., halb­jährlich 4» kr. E i n r ü ck u « g s - G e d » h r: die dreispaltige <jcile ans gewöhnlicher Tcdrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücker»

S kr., bei mehrmaligem Einrnckcn je l >/- kr. Passende Beiträge sind willkommen.

Amtliche Veknnnt»IachnII gen.

Nagold. DaS K. Miniitcrinm des Innern hat in einen, Erlasse vom 13. September d. I. behufs der auch fernerhin zu geschehenden Vollziehung des Eire -Erlasses von, 3. Juli 1623 verfugt, das; der Gemeinderath von jeder Ernennung eines der in tz. 20, 22 nnd 23 des Verwaltungs-Edikts genannten Geineindebeainte» binnen 14 Tagen nach Vornahme seiner Verpflichtung dem Oberamt Anzeige zu erstatten habe unter Angabe seines Namens, Standes oder Gewerbes, Geburtstags, GehalteS und des Tages seiner Wahl und Verpflichtung. Die Gemelnderaths-Vorstände haben sich hiernach zu achten.

Den 3. Oktober 1664. K- Oberamt. Böltz.

N a g o l d. Diejenige» Gen.einderäthe, welche die in Art. >2 des Gesetze? vom 14.-z 1653 und in dem Normal Erlast vom 16-/17. März 1853 vorgeschnebeuc Prüfung der Brandverfichernngs-Anschlägc noch nicht vorgenommen habe», werden ausgefordert, dieselbe unnmebr vorznuehme» nnd über das Ergebnist auf den 15. Oktober hieher Bericht zu erstatten.

Nagold, den 3. Okt. 1664. K. Oberamt. Böltz.

2j? K. Obcramisgericht Nagold.

Ecl)ul0cn-Liqnidnttvn.

In der Ganlfaebe des ch Taglöhners Jakob Friedrich Köble von Emmingen hat man zur Schnlden-Lignidarion n»d den ge­setzlich damit verbundene» weiteren Verhand­lungen Tagfahrt an beraumt ans

Freitag den 21. Oktober 1664, Vormittags 9 Uhr,

zu welcher Zeit die Gläubiger nnd Adson- dkrungs-Berechiiglen ans dem Rathhanse zu Emmingen persönlich ober durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder au der Li- quidations-Tagsahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Neceß, in dem einen wie in dem ! andern Fall unter Vorlegung der Beweis- ! mittel für ihre Forderungen selbst sowohl, ^ als für deren etwaigen Vorzugsrechte anzu- melbcn haben. Die nicht liqnidirenden Gläu­biger werden, soweit ihre Forderungen nicht

betrachtet, welcher sich für ei» höheres An­bot sogleich verbindlich erklärt und seine ZahlnngSsähigkcit nachweiSl.

Den 14. September 1664.

König!. Ob,ramtSgericht.

Ger.-Akt. Ziegler.

H aiter b a che Jagd-Verpachtung.

'Tie Jagd zu Alt-' mllfra tomint am

den 10. d.,x Vormittags 9 Uhr, auf 3 Jahre, vom 1 Nov. 1864 bis 31. Oklbr. 1867, aus hiesigem Rathhanse zur Verpachtung. Unbekannte Pachtliebhabcr haben sich vor Beginn der Verhandlung auszuweiseu, daß sie befähigt sind, eine Jagd ausznüben.

Ten 4. Oktober 1664.

Lladtschnllheißenamt.

Boiler.

aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluß der Verhandlung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs nnd der Bestä- l ligung des Giuerpflegers ler Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse heitreren.'.

Das Ergebikiß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders er­öffnet werben, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht; den übrigen Gläubigern laust die gesetzliche fünfzehn- tägige Frist zu Beibringung eines besseren Käufers in dem Fall, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tag- sahrl stattgesundcn hat, vom Tag der Li- ! quidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations-Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufslagc an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige

Haiterba ch. Hvpfett-Berkauf.

Der diestjähnge Ertrag des städtischen Hopfenfeldes, gute Qualität, ca. 15 Elr., kommt am

Montag den 10. Oktober d. I., Vormittags 10 Uhr,

auf hiesigem Rathhause zum Verkauf, und sind Käufer freundlich hiezu cingeladen. De» 27. Sept. 1864.

Gemeinderath.

2j' Nagold.

Aufforderung.

Vor einigen Wochen wurde im Adler ein Sack mit Dinkel ausgestellt und noch nicht abgeholl; cs wird daher dieß hiemit unter dem Anfügen bekannt gemacht, baß wenn binnen 10 Tagen der Nachweis über den Verlust nicht gegeben wird, über den Fund weiter verfügt werben wird.

Den 6. Okt. 1864.

Stadtschultheißenamt.

N a g o l d.

Meid en-V erkauf.

Am Montag den 10. Oktober, Vormittag? 9 Udr.

kommen auf den hiesigen RathhauS die der Stadt gehangen Bandweiden auf der sog. Insel zum Verkauf, wozu die Lieb­haber «ungeladen werden.

Stadtpflege.

Lutz.

' S ch m i e h,

Oberamls Ealw.

Verkauf eines Hofgnts.

Montag den 10. Oktober,

Vormittags 10 Uhr, kommt auf dem Rath- hans in zweiten und letzte» Aufstreich das den Erben des Jg. Michael Rentschler, Gemeinderaths hier, gehörige Hofguk. Dasselbe besteht in un­gefähr

4 Morgen Gras- und Baumgartcn, 45 Morgen Aecker,

14 Morgen Wiesen und 100 Morgen Nadelwald neben den erforderlichen Gebäuden und

ist taxirt zu.41,621 fl.

Anbor bis jetzt nur . - - 34,000 fl.

Kanfsliebhaber werden hiezu cingeladen, unbekannte mit Vermögenszeugnissen. Näheres bei

Jakob Rentschler in Schmieh, Michael Pfrommer in Welkenschwann, Christian Kusterer in Unkerkollbach.

Wajsengericht.

Sulz,

Oberamts Nagold.

400 L

liegen gegen gesetzliche Sicherheit auSzu- leihen bei der

Gemeindepflege.