2?

3j* Nagold.

JebenEi'siclimillIsbMl! für Deutfrlilmli in Eotk».

Verficherungsbestand am I. Juni L86L L4i,3 S;66 Thlr. Effektiver Fonds am I. Juni 1864 . 12,T«>«666

Jahreseinnahme pi. 1863. 2,6383 ;7

Neben der in dem groben Umfange und der soliden Belegung deS vorhandenen Fonds liegenden nachhaltige» Sicherheit gewährt dte uiworti>r;tt Berlheilnng der Überschüsse an die Versicherten l» diesem Jahre mit 37 Peoz., im künftigen Mit 38 Proz. der bezahlten Prämien möglichste Billigkeit der Bersjchernngepreise. Antragsformulare und neuester Rechenschaftsbericht sind nnentgeltlich zu baden bei

Avolheker C Oeffittezer in Nagold, Ferd. (Ncvtflii >t> Calw,

Stadischnliheiß Earl (^ieszler in Horb.

'Altenstaig Dorf.

»OS« fl.

Pfleggeld gegen gesetzliche Sicherheit zu 4 pCt. auszuleihen bei

Jacob Schwab.

Oberjettingen.

16 Stück Milchschweine verkauft Donnerstag den 7. Jnli, Mittag« 12 Uhr Jakob Fleischte.

heute Abend >/s9 Uhr bei Schüttle.

2j* Oberjcttingen,

Oberamis Herrenberg.

sind gegen Sicherheit oder Bürgschaft zu 4*/, pCt. auszuleihen bei

Jakob Fleischte, Kaufmann.

N a g o l d.

Unterzeichneter hat gegen gesetzliche St- > cherheil

IO« fl Pfleggeld

ausznleihen. !

Friedrich Schweikle. ^

tsour«

iii» 14. luni l864.

I'ttlolvn.!>. 9. 41-42

Nit» kreussi-all« . . . , 9. 5657

Ilull. Xelniniuiilvnstüelt« . ,, 9 . 48'/«49'/«

lisiniiluoste». 5. 33 -34

lLevanrij-frrinIionstüole« . . 8. 24'l, -25'/«

enj-lisoko 8ouv«reijrns . II. 4852

Wilhelm König von Württemberg

wurde am 27. Sept. 1781 zu Lübbe» in Schlesien geboren, wo sein Vater, der nachmalige König Friedrich I. von Württemberg, damals als preußischer Generalmajor und Ches eines Dragoncrregunenis in Gar­nison lag; seine Mutter war die Prinzessin Auguste Karolinc Friederike Luise von Braunschweig-Wolfenbüttcl. Die Verhältnisse seiner Familie führten ihn noch als Knaben erst nach Rußland, tan» in rie Schweiz, im Jahr 1780 nach dem Vatcrlandc; er mußte aber, dem Auvringen rer Franzosen weichend, nebst den übrigen Mitgliedern der Herzoglichen Fa­milie dasselbe 1788 Verlassen. Im Jahre 1880 trat er als Freiwilliger in das östreichische Armeekorps unter Erzherzog Johann ein und zeichueic sich noch als Jüngling tn der Schlacht bei Hohenliw cn aus. I n Jahre 1803 unternahm er eine Reise nach Frankreich und Italien, kehrte, nach­dem sein Later 1808 die Königswürde angenommen hatte, wieder nach Stuttgart zurück und lebte hier als Kronprinz. Seine im Jahr 1808 cin- gegangene Ehe mit der Prinzessin Charlotte von Beuern wurde >814 Wieder aufgelöst. Als 1812 Napoleon an Rußland den Krieg erklärte, mußte er sich auf Befehl seines Vaters an die Spitze des würuembergi- schen Kontingents stellen; nahm jedoch wegen Erkrankung keinen weiteren Theil an dem Feldzug. Als der König nach der Schlackt von Leipzig ans die Seite der Verbündeten trat, erhielt er das Commando über das sievente aus den württcnibcrgische» Truppen und mehreren östrcickischen und rus­sischen Regimentern bestehende Armeekorps, an dessen Spitze er ein aus­gezeichnetes Feldherrntalent entwickelte. Er wirkte vorzüglich zu der blu­tigen Entscheidung bei Epinal, Briennc und Sens mit, uns hielt bei Monterau, den Rückzug der Verbündeten deckend, unter den gefährlichsten Verhältnissen den weit überlegenen Feind unter N.po eon den ganzen Tag auf. Auch im Feldzug von 1315 führte er ein Eoa, «and» und warf mit Kraft den General Rapp nach Straßburg ;urüa. Ja London lernte er die Großfürstin Katharina Paulowna, Wittwe des Prinzen Georg von Holstein-Oldenburg kennen, mit der er sich 1816 vermählte; sie starb jedoch schon am 8. Jan-1813, nachdem sie ihm zwei Töchter geboren hatte. Am 30. Oktbr. 1816 bestieg König Wilhelm den Thron, den er nahezu rin halbes Jahrhundert einnahm; am 25- Sept. 1818 gab er seinem Lanke die verheißene Verfassung. Am 15. April 1820 vermahlte er sich mit Pauline, der Tochter seines verstorbenen Oheims, des Herzogs Ludwig von Württemberg, ged. den 4. Sept. 1300, welche ihm zwei Tochter und einen Sohn, Seine Majestät den jetzigen KSdig Karl, schenkte, welcher den 6. März 1823 geboren. Die lange Rcgierungszcit des Königs ist durch die großen Fortschritt denkwürdig, welcke Württemberg während derselben in der Landwirlhschaft, in der Jndust.ie und im Verkehrs leben machte.

Wer ein ausführlicheres Lebensbild des Heimgegangenen Königs und eine Schilderung der vielfachen so tief in unsere staatlichen Verhältnisse eingreifenden folgenreichen Wirksamkeit seiner Regierung zu lesen wünscht, dem empfehlen wir Theod. Griesinger, Leben und Wirken Wilhelm I. König von Württemberg, mit l2 Portraits, Preis 24 kr., oder: Ein vaterländisches Geschichtsbild Wilhelm I. König von Württemberg, von Fr. Ni sch, Sekretär im K. Geheimcnrathe, Preis br. 1 fi., elegant gebunden 1 fl. 24 kr., welche beide Schriftchcn nächster Tage erscheinen werden und durch die G. W. Zaiser'schc Buchhandlung zu beziehen sind.

Stuttgart, 27. Juni. Die Anordnung zu Beisetzung der irdischen llrberreste Sr. Mas. des Königs Wilhelm werden, in Beob-ckumg der von dem hohen Verewigten befohlenen Einfachheit, folgendermaßen getroffen: Die hohe Leiche wird von dem Landbausc Rosenstein in der Stille der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 1864 ohne alles Gepränge in das Königliche Residenzschloß zu Stuttgart gebracht. In dem alten Zffarmorsaale, über dem Hauptportal des Kön- Rcsidenzschloffes, wird ein Katafalk mit einem Baldachin aus schwarzem Sammt und Silbcrstoff er­richtet, unter welchen der offene Sarg, mit rothem Sammt bezogen und I Mit goldene» Borten besetzt, zu ruhen kommt. Ueber dem Haupte auf l

ein-r Console liegen die Kön. Krone, Sccpter und Schwert auf Kiffen von Goldstoff; z» den Füßen und zu bette» Seite» ans schwarzen Tabou- rctc» die Orkcnsinsignien des hohen Verewigten. In den, Sarge wird der Kön. Leichnam ruhen, in Generalsuniform gekleidet und von der Brust abwärls von dem Kön. Mantel aus roihem Sammt und Hermelin bedeckt.

- Am Dienstag den 28. Juni von 26 Uhr Nachmittags ist Jedermann in sonntäglicher Kleidung der Zutritt in den Saal gestattet. Am Mitt­woch den 28. Juni, Abends 7 Uhr, wird vor dein Katafalk, in Anwesen­heit der Kon. Familie, des Hofstaats, sowie der hiesigen Geistlichkeit aller Konfessionen, ein Trauergottesd'cnst durch den Oberhvspredigcr gehalten.

Am Donnerstag den 30. Juni, Morgens 2 Uhr, wird die Leiche des

verewigten Königs, dessen Verfügung gemäß, auf den Rothenberg in die dortige Grabkapelle gebracht. Es wird die Leibgarde zu Pferd den mit 6 Pferden bespannten, ln einfach würdiger Weise verzierten Leichen­wagen geleiten. Der Zug wird den Weg über Cannstatt und Unteitürk- hcim nehmen. In Untcnürkhcim und Rothenberg werden, während der Zug diese Orte berührt, die Glocken geläutet. In Rothenberg wer­de» sich der dortige Pfarrer und Schultheiß dem Zuge anschließeu, der mit dem erstenSoiincnsirahle" die Kapelle betreten wird. Sc. Mojest t der König werden sich inderKapellecinstndcn, woraufnachcincr Rededes Oberh ofprevigers der Sarg in die Grutt versenkt und der kirchliche Bcisetzungs- akt durch den Obcrhofprcdigcr vollzogen werden wird. Sofort wird die Gruft durch den Hofrichler verschlossen werden und es wird der Oberhof- prediger mit einem kurzen Gebete die Handlung beschließen. Dem letzten Willen des hoben Verewigten gemäß wird ein einziger Kanonenschuß das Ende des Bcgräbnißcs anzeigen. (Sr.-A.)

Stuttgart, 28. Juni. In Folge höchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 28. Juni wird hicmit zur Nachachtung bekannt gemacht: 1) Die Landestrauer um des Höchüseligen Königs Wilhelm Majestät dauert vom Samstag den 25. Juni an drei Mo­nate lang. 2) Während der ersten Hälfte dieser Zeit tragen die in Ei- vilämttrn stehenden K. Siaatsdiener in dcnienigen Fällen, in welchen sie in Uniform erscheinen, besserte Agraffe», Hntschleifen und Cordons, be- tlortts Portepee, Flor um de» linken Arm, schwarze Beinkleider und schwarze Handschuhe; auch werden in dieser Zeit Ordenssterne und Ordens­kreuze mit Flor bedeckt getragen. Während der zweiten Hälfte tragen die genannten Personen zur Uniform Flor um den linken Arm, schwarze Beinkleider und schwarze Handschuhe. Außerdem versieht man sich zu dm K- Beamten, daß sie auch, wenn sie nicht in Uniform erscheinen, einer den Verhältnissen entsprechenden Kleidung sich bcsienen. 3) Die Mini­sterien und LandeSlollcgicn gebrauchen bei allen ihren Ausfertigungen schwarz gerändertes Traucrpapier, die Bezttksstellen haben sich bei Be­richten an Vorgesetzte Behörden und im Vermehr mit auswärtigen Stellen ebenfalls solchen Trauerpapie.s zu bedienen. Außerdem ist im amtlichen Verkehr während der ganzen Trauerzeit schwarzes Siegellack zu benützen. 4> Das tägliche Trauerläuten im Lande dauert 10 Tage lang nach dem Begräbniß fort. 5) Ebensolange haben Musik und öffentliche Lustbarkeiten zu unterbleiben. Die Wiedereröffnung von Schauspielen kann nach dem Tage des Begräbnisses von dem Ministerium des Innern gestattet werden. 6) Die Trauer bei Hofe und bei der Armee ist durch besonderes Regle- mcnts bestimmt.

Miller. Wächter-Spittler. Hügel. Linden.

Golther. Sigel.

Tages-Neuigkeiten.

Se. Maj. der König haben folgende Ansprache an die Kön. Trup­pen erlassen:

Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten!

Nachdem Ihr den Eid der Treue geleistet, ist eS Mir Bcdürfniß, Meine Gesinnungen gegen Euch auszusprcchcn.

Mein verklärter Vater war Euch ein erproßter Führer und Feldherr und Ihr seid zu allen Seiten treu bei Ihm gestanden. Mir war es noch nicht vergönnt, an Eurer Seite als Soldat Mich zu bewähren; gleich-