Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenzbtatt für den Mreramtsbezirk Nagold.
49 . Freitag den 17. Jun i 1864 .
Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zwar am Dienstag und Freitag. Abonnements-Preis in Nagold jährlich 1 fl. 30 kr., — halbjährlich 45 kr. — Einrückungs-Gebühr: die dreispaltige Zeile ans gewöhnlicher Sck'rist oder deren Raum bei einmaligem Einrückcn
2 kr., bei mehrmaligem Einrückcn je !>/- kr. — Passende Beiträge sind willkommen.
Einladung znnr Abonnement ans den „Gesellschafter".
, Mit diese,» Monat geht das Abonneuient aus den „Gesellschafter" zu Ende, und es werden daher die verehrlieben Abonnenten freundlich gebeten, ihre Bestellungen bei den bisherige» Bezngsorten rechtzeitig zu erneuern, hem,st in der Versendung des Blattes keine Unterbrecbnng eintrete.
Die Prän » m era ti o u s > G ebü h r beträgt im Oberamtsbezirk Nagold sammt des Postzuschlags halbjährlich 57 kr., außerhalb diesem im ganzen Königreich Württemberg nicht über 1 fl. 8 kr. Zugleich sei bemerkt, daß nunmehr auch vierteljährlich abonuirt werden kann.
Diejenigen unserer Abonnenten im Bezirke Hcrrenberg und Horb, welche das Blatt bisher durch Privatboten erhielten und über unregelmäßigen Empfang bei uns öfters Klage fübrtcn, können diesem Uebclstande am besten durch den Postbezug Abhilfe verschaffen.
Zu zahlreichem weiteren Eintritt i» das Abonnement einladend, bitten wir auch unsere Leser, uns durch Einsendung passender Beiträge zu unterstützen und besonders die in ihrer Nähe sich zutragendcn interessanten Begebenheiten mitzutheilcn. Anonyme Einsendungen, also solche, die der Einsender selbst nickt zu vertreten wagt, können natürlich nicht berücksichtigt werden.
Inserate werben durch den großen Leserkreis selten den gewünschten Erfolg verfehlen, und ist die Berechnung derselben wohl eine der billigsten derartiger Blätter, nämlick die dreispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem je l'/s kr. Die Ausgabe derselben muß immer einen Tag vor dem Erscheinen des Blattes, also Montag und Donnerstag, spätestens bis 10 Uhr Vormittags geschehen. Später in der Druckerei cinlausende Inserate müssen für das folgende Blatt zurückgetegt werben.
Nagold, den 16. Juni 1864. G. W. Zaiser'sche Buchhandlung.
Amtliche Nelranntmachmigen.
Oberamt Nagold. A m t s - V e r s a m m l u n g. Am Dienstag den 28. Juni d. I. findet hier eine Amts- Versammlung statt, welche Morgens präcis 8 Uhr beginnt. Hiebei haben die Deputirten nach dem Turnus 7, sowie die Bürger- Ausschußobmänner der vertretenen Gemeinden sich einzustnben.
Die betreffenden Orlsvorsteher haben dies de» Obmännern zu eröffnen und Urkunden hierüber bis zum 25. d. M. einzusenden.
Die zur Verhandlung kommenden Gegenstände sind:
1) Wahl des Bezirks-Ausschusses für Berichtigung der Geschwornenlisten rc.
2) Wahlen des AmtsversammluugS-Ausschusses pro 1863/64, des Bezirks.RekrutirungsrathS pro 1865 rc. rc.
3) Publikation der Amtspfleg- und Oberamts-Leihkassen-Rechnungen pro 1862/63.
4) Beschlußfassung über die vom Ausschuß im Jahr 1863/64 berathencn und vorbereiteten Verwaltungs-Geschäfte.
5) Berathung und Feststellung des Oberamts-Corporations-Etats pro 1864/65.
Etwaige Anträge und Gesuche an diese Amtsversammlung sind so zeitig einzureichen, daß sie zuvor noch in der Ausschußfitzung am 27. Juni besprochen werde» können.
Den 14. Juni 1864. K. Oberamt. Böltz.
Oberamt Nagold. Die Ortsvorsteher werden auf rechtzeitige Vornahme der Aemter-Ersetzung, Etats-Entwersung, Bür- ger-Ausschußwahl aufmerksam gemacht; die Steuersatzbehörden zu baldiger Vornahme der etwa erforderlichen Catafter-Aenderungen (Amtsblatt von 1862, Nro. 49) angewiesen.
Den 14. Juni 1864. K. Oberamt. Böltz.
Aufnahme von Zöglinge» in die Ackerbanfchule».
Da mit dem Ablauf des Schuljahrs 1863—64 wieder eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbauschnlen zu Hohenheim, Ellwaugen, Ochsenhausen und Kirchberg ausgenommen wird, so werden diejenigen Jünglinge, welche sich um die Aufnahme bewerben wollen, aufgcfordert, sich innerhalb 3 Wochen, von heute an gerechnet, je bei dem Borstcheramt derjenigen Ackerbauschule, in welcke sie einzutreten wünschen, zu melden. Die Aufzunehmenben müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben, vollkommen gesund und für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen landwirthschastlichen Arbeiten bereits vertraut sein, und lesen, schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Vortrag über Landwirthschaft gehörig abzufassen. Kost, Wohnung und Unterricht erhalten dieselben frei, wogegen sie aber alle vorkommenden Arbeiten unentgeltlich zu verrichten und abgesehen von etwaiger Einberufung zum Militär die Verpflichtung zu übernehmen haben, den vorgeschriebenen Lehrknrs vollständig dnrchzumacheu.
Mit den unter oberamtlichem Berichte cinznbeförderudcn Eingaben ist ein Taufschein, Impfschein, sowie ein Zeugniß des Gemeinderaths über den Stand und den etwaigen Grundbesitz des Vaters, über die Einwilligung desselben z'nm Vorhaben seines Sohnes, über das Hcimatsrecht, das Prädikat und die Laufbahn des Aufzunehmenden, sowie ferner darüber vorznlegea, welches Vermögen der letztere von seinen Eltern dereinst nach Wahrscheinlichkeit zu erwarten und ob er namentlich in den Besitz eines Bauernguts zu gelangen Aussicht hat. Diejenigen, welche die erforderlichen Ausweise beibringcn und nicht durch besonderen Erlaß zurückgcwiesen werden, haben sich am
^ Montag den 18. Juli d. I.
Morgens 7 Uhr znr allgemeinen Prüfung in Hohenheim einzufinden.
Stuttgart, den 13. Juni 1864. Centralstelle für die Landwirthschaft. Oppel.