Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligemblatt für den Oberamtsbenrk Ilagold.

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Freitag den 10. Zuli

1863.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zwar am Dienstag und Freitag. Ab onn cm en ts-P, c is in Nagold jährlich l fl. 80 kr., halb- iw kr's l n ck u n a s - G e b ü h r: rie dreispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrucken ^ ^ ' 2 kr., bei mehrmaligem Einrückcn je I'/r kr. Passende Beiträge sind willkommen.

Amtliche Deluirrntrimchungc».

Oberamt Nagold. Tic den OrtSvorstehcrn durch das K. Postamt znkommenden Uebersichtcn über die Anblümung der Felder sind auf den Jahrgang 1863 zu ergänzen und binnen 10 Tagen nieder hiehcr cinznsende».

Ten 7. Juli 1863. K. Oberamt. Böltz.

Nagold. Um die Einschätzung non Fabriken und anderer Gebäude inik werkhvöllercn Zubebörden für die Braudvcrsiche- ruiiq und Richtigstellung der Feuervcrsicheruugsbücher pro 1. Januar 1864 einleiten zu können, werden die Geinciudebebörden be­auftragt, die Durchsicht der letzteren in Beziehung die genannte» Gebäude in Gemäßheit des Art. 12 des Gesetzes vom 14. März 1853 jetzt vorzuncbmen und das Ergebnis; bis 1. August 1863 anS Oberamt cinznsendcn unter vorläufiger Bezeichnung der zu schätzenden Gegenstände und ihres mulhmaßlichcn Werths.

Den 6. Juli 1863. K. Oberamt. Böltz.

Oberamt Stagold. z mnndschaft gestellt, was mit vom Anfügen

Nach, Erfüllung der verfassungsmäßigen ! bekannt gemacht wird, daß dieselben ohne Bestimmungen sind ausgewandert: j Zustimmung ihrer Pfleger kein gültiges

Nack Amerika: > Rechtsgeschäft absckltcßen können.

Bon Nagold:

Jakob Cchmelzle von Ebershardk, Joh. Georg Hack mit Frau und 3 Kin­dern von Gangcnwald, Aurelius Held von Ebbansen, Ambrosius Klink und Amalie Ade von Unthalbeim.

Nach Baden:

Jobs. Nestle von Altcnstaig Dorf, Mag­dalena Brimo von Unterschwandorf und Marie Bischer von Nagold.

Nach Frankreich:

Anna Kläger von Unterthalheim , Ehr. manne! Hörrmann von Wildberg.

Nach Sachsen m einingen: Caroline Seeg er und Kind von Nagold. In die Schweiz:

Christine Huber von Emmingen, Louise Fr. Faßnacht von Altenstaig.

Nach Oe streich:

Christine Roller von Egenhausen.

Den 8. Juli 1863.

K. Oberamt.

_Böltz.

Nagold.

Bekanntmachung.

Der Maurer Andreas Ren'z von Em­mingen hat um die Erlaubniß nachgesucht, dem von seiner Frau in die Ehe beigebrach, tcn Kinde Katharina Katz, seinen Familien- Namen Renz beilegen zu dürfen.

Dieß wird mit dem Aussigen bekannt gemacht, daß zu der nachgesuchten Namens­änderung von der K. Kreis-Regierung Erlaubniß werde ertheilt werden, wenn nicht binnen 3 Monaten begründete Ein­sprache hiegcgen bei dem Oberamt erhoben werden sollte.

Den 7. Juli 1863.

K. Oberamt.

_ Böltz.

Nagold. Entmündigung. Nachgenannte Personen sind mit ober- amtsgerichtlicher Genehmigung unter Vor-

Goltüeb Raas, Pfleger Leonhardt Kapp, Friederike Huber, Pfleger Buchbinder Schuon,

Katharine Friederike Na sch old, Pfleger Gemcinderakh Binder,

Christiane Schmid, Pfleger Schreiner Rausche n b e r g e r,

Margarethe Eßig, Pfleger Gemcindcrath Binder,

Caroline B l a nz, Pfleger Gerichtsbeisitzer K nvde l.

Bon Alten staig:

Johannes W u r ste r, Pfleger Carl Steeb, Marie Dorothea Kübler, Pfleger Au­gust Schittlcr,

Johannes Hümmels Wittwc, Pfleger I. Gcrog Hensler,

Christine >

Christian 1 Schuh, Pfleger G. Fr. Schuler, Caroline)

Anna Maria Kübler, Pfleger Gottfried N oller,

Caroline Roller, Pfleger Johann Georg

Anna Maria Kirn, Pfleger Carl Roh. Bo» Wildberg:

Johannes Pfost, Pfleger Georg Carle. Von Rohrdors:

Christian Harr, Pfleger Michael Weimer, Michael Seeg er, Pfleger Johann Georg Reichert.

Von Haitcrbach:

Elisabetha Kaupp, Pfleger Andreas K a u p p.

Den 7. Juli 1863.

K. Oberamtsgcricht. _ Pfeilstickcr.

2^ Obcramtsgericht Nagold. Schulden-Liquidation.

In der nachgenannten Gantsache ist zur Schulden-Liquidation und den gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen

Tagfahrt auf die- unten bestimmte Zeit au- beraumt, und werden die Gläubiger, Bür­gen und AbsondernngSberechtigle hiezu vor­geladen , um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liguidations-Tagfahrt, ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für ihre For­derungen selbst sowohl, als für deren et­waige Vorzugsrechte auzumclden.

Die nicht liguidirendcn Gläubiger wer­den, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gcriebtsakten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen, daß sie hinsichtlich eines et­waigen Vergleichs und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bcitrcten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders er­öffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert find, und'zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hiureicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche füufzehntä- gige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers vom Tag der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­gebot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Liquidirt wird gegen

Gottfried Adam Günther, Tuchscheerer

von Nagold,

Donnerstag den 16. Juli 1863, Vormittags 8 Uhr, auf hiesigem Rathhaus.

Den 16. Juni 1863.

K. Oberamtsgericht. Pseilsticker.